Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2013: Gelinktes Landgericht – Kontrolle bei der Organverteilung - Drogenpost von der Staatsanwaltschaft

10.12.2013

Justiz

LG Hannover – Olaf Glaeseker: Zu Beginn seines Strafprozesses wegen Bestechlichkeit hat der frühere Sprecher von Christian Wulff, Olaf Glaeseker, die Vorwürfe zurückgewiesen. Bei der angeklagten Sponsorensuche für die Veranstaltungen des Eventveranstalters und Mitangeklagten Manfred Schmidt habe er im Interesse und mit Kenntnis Wulffs gehandelt. Urlaube und Freiflüge habe er nicht als Gegenleistung von Schmidt erhalten; vielmehr pflegten er und Schmidt ein enges freundschaftliches Verhältnis. Detaillierte Schilderungen der Einlassung Glaesekers finden sich in der SZ (Charlotte Parnack), der FAZ (Robert von Lucius) sowie auf focus.de (Ansgar Siemens).

Deutsche Bank vs. Kirch: Die FAZ (Joachim Jahn) gibt einen Überblick über die neueren Entwicklungen im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und den Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch. Eine Klage der Kirch-Erben, wonach Fragen ihrer Anwälte in einer Hauptversammlung im Mai 2010 unzureichend beantwortet worden seien, habe der Bundesgerichtshof in einem noch unveröffentlichten Beschluss zurückgewiesen. Keinen Erfolg habe das Geldinstitut dagegen mit dem Versuch gehabt, beim Oberlandesgericht München Einblicke von Kirch-Anwälten in Ermittlungsakten wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug zu verhindern. Wie die SZ (O.K.) und welt.de (Karin Matussek) zudem berichten, gehe der ehemalige Vorstandschef Josef Ackermann derweil beim Bundesverfassungsgericht per Eilantrag dagegen vor, dass die Kirch-Erben die in der Konzernzentrale beschlagnahmten Dokumente gegen ihn und seinen ehemaligen Arbeitgeber verwenden dürfen.

ArbG Frankfurt zu Deutsche Bank: Bereits im September hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden, dass die Deutsche Bank vier Händler wieder einstellen muss, die sie im Zuge der Affäre um Manipulationen des Referenzzinses Libor entlassen hatte. Die Bank hatte die gekündigten Mitarbeiter daraufhin wieder eingestellt, sie aber ins "Sterbezimmer" abgeschoben, ihnen also eine Beschäftigung gegeben, die aus ihrer Sicht nicht ihrem rechtlichen Anspruch entsprach. Nach Meldung von spiegel.de (Martin Hesse) hat das Gericht nun angeordnet, dass die Mitarbeiter wieder an ihren ursprünglichen Positionen eingesetzt werden müssen.

LG Bayreuth zu Fall Peggy: Das Landgericht Bayreuth hat im Fall der im Frühjahr 2001 verschwundenen, damals neunjährigen Peggy die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet. Im Jahr 2004 war der geistig Behinderte Ulvi K. wegen Mordes an dem Mädchen verurteilt worden. Wie spiegel.de (Conny Neumann) und die SZ (Olaf Przybilla) schildern, stützte das Gericht die Wiederaufnahme zum einen darauf, dass ein V-Mann im Prozess gelogen habe, zum anderen habe die Polizei für den Beschuldigten eine Tathergangshypothese entwickelt, die dieser nach stundenlanger Vernehmung - am Ende ohne Anwalt und ohne laufendes Aufnahmegerät - nur noch bestätigen musste.

OLG München – NSU: Im NSU-Verfahren wurde am Montag ein Kriminalbeamter vernommen, der durch Zufall im Jahr 2007 wegen Ermittlungen in einem Alltagsdelikt mit Beate Zschäpe in Kontakt war, aber nichts von deren Doppelleben bemerkte. Berichte darüber finden sich bei der SZ (Annette Ramelsberger) und der taz (Andreas Speit). Separat schildert die taz (Andreas Speit) zudem die Aussage einer BKA-Beamtin, die auf einer Fahrt zwischen zwei Justizvollzugsanstalten mit Zschäpe ins Gespräche gekommen war.

Uli Hoeneß – neuer Anwalt: spiegel.de (Christian Teevs) porträtiert den neuen Anwalt von Uli Hoeneß, Hanns W. Feigen, einen der "hochkarätigsten Wirtschaftsstrafverteidiger Deutschlands". Die Liste dessen bisheriger Mandanten, unter anderem Klaus Zumwinkel, Wendelin Wiedeking und Jürgen Fitschen, lese sich "wie das Who's Who der deutschen Wirtschaft".

LG Meiningen – ehemaliger thüringischer Innenminister: Seit Montag muss sich der ehemalige thüringische Innenminister Christian Köckert vor dem Landgericht Meiningen wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung verantworten. Laut taz (Micha Bartsch) wird ihm vorgeworfen, als Beigeordneter der Stadt Eisenach gegen Geldzahlung einen Windanlagenbauer protegiert sowie sich die Ansiedlung eines Media-Markts stark gemacht zu haben.

AG München zu Reiserücktrittsversicherungen: Die Reiserücktrittsversicherung einer Kreditkarte gilt nur, wenn der komplette Reisepreis mit der Kreditkarte gezahlt wurde. Nach einem am Montag bekanntgegebenen Urteil des Amtsgerichts München ist die entsprechende Klausel in den AGB eindeutig genug formuliert und benachteilige den Kunden auch nicht über Gebühr. Es berichten lto.de und lawblog.de (Udo Vetter).

EuGH zu Subventionen: Handelsblatt (Catrin Gesellenreiter) befasst sich mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im seit 2008 andauernden Rechtsstreit zwischen der Deutschen Lufthansa und dem Flughafen Frankfurt Hahn über verbotene staatliche Beihilfen. Wenn die EU-Kommission bereits ein förmliches Prüfverfahren wegen des Verdachts unzulässiger Beihilfen eingeleitet habe, müssen die nationalstaatlichen Gerichte –so die Vorgaben des Gerichtshofs - "alle erforderlichen Maßnahmen" treffen, um die Konsequenzen aus einem eventuellen Verstoß gegen das Beihilfenrecht zu ziehen. Eine solche Maßnahme sei etwa die Aussetzung der strittigen Leistungen wie auch ihre Rückforderung. Bereits die Eröffnung eines Verfahrens durch die EU-Kommission könne damit erhebliche Konsequenzen für betreffende Unternehmen haben.

Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Mappus: Dem ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus droht nach Meldung der Welt (Hannelore Crolly) eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung wegen Falschaussage. Im Kern geht es um die Frage, ob der Wasserwerfereinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 politisch motiviert gewesen ist. Mappus hat einen solchen Zusammenhang bestritten; nun seien aber E-Mails der ehemaligen Umweltministerin Gönner an Mappus aufgetaucht, die sich anders lesen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2013: Gelinktes Landgericht – Kontrolle bei der Organverteilung - Drogenpost von der Staatsanwaltschaft . In: Legal Tribune Online, 10.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10303/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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