Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2013: Haf­tung der Bahn-Auf­sichts­räte – Mah­nung des BFH-Prä­si­denten – Klage gegen Ratin­ga­gentur

06.02.2013

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BFH-Präsident zu Ermittlungen in Steuersachen: Nach Meldung der SZ (Malte Conradi) hat der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghof, die Steuerfahndung zur Zurückhaltung gemahnt. Durch Vermischung von Steuer-Ermittlungsverfahren und Strafverfahren in Steuersachen würden Verdächtige mitunter benachteiligt und sähen sich überzogenen Ermittlungsmethoden ausgesetzt. Ein gestern veröffentlichtes Urteil des BFH wolle Mellinghoff laut FAZ (Joachim Jahn) in dieser Hinsicht als Signal an die Finanzverwaltung verstanden wissen. Darin habe der BFH das Ansehen eines Steuerpflichtigen dadurch erheblich gefährdet gesehen, dass die Steuerfahndung trotz eingestellten Strafverfahrens mit einem Auskunftsersuchen an Dritte herangetreten war.

Klaus Ott (SZ) findet, die Kritik gehe an der Sache vorbei. Ein Hauptproblem des Fiskus sei nicht das Auftreten seiner Ermittler, sondern fehlendes Personal, auch bei den Steuerfahndern.

BFH zu Werbungskosten bei Immobilienleerstand: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Vermieter die Kosten für den Unterhalt einer leerstehenden Immobilie nur dann als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn sie nachweisen können, dass sie sich ernsthaft und nachhaltig um einen Mieter bemüht haben. lto.de und focus.de (Simon Che Berberich) berichten.

LAG Berlin-Brandenburg zu Leiharbeitsverhältnissen: Auf der Recht und Steuern-Seite der FAZ befasst sich Rechtsanwalt Thomas Lambrich mit einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom Januar, wonach bei dauerhafter Leiharbeit ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer begründet werde. Damit habe das Gericht die konzerninterne Überlassung von Mitarbeitern etwa über eine Beschäftigungsgesellschaft erschwert. Die Praxis sei bis zur endgültigen Klärung durch das Bundesarbeitsgericht gut beraten, von einer dauerhaften Überlassung von Mitarbeitern abzusehen.

LG Wuppertal zu Schmerzensgeld nach Vergewaltigung: Nach Berichten der FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de hat das Landgericht Wuppertal einem Vergewaltigungsopfer mit einer Summe von 100.000 Euro ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe zugesprochen. Die zum Tatzeitpunkt sechzehnjährige, schwangere Frau war von ihrem Peiniger entführt, tagelang gefangen gehalten und vergewaltigt worden. Die taz zitiert den Vorsitzenden Richter: "Wir sind zwar gehalten, uns an vergleichbaren Fällen zu orientieren. Die bisherigen Zahlungen erscheinen uns aber einfach zu niedrig."

Peter Kurz (Westdeutsche Zeitung) hofft, das Urteil werde andere Gerichte ermuntern, ihre bisher oft zu niedrigen Maßstäbe zu korrigieren.

LG Hamburg zu "Sexy Cora": Nach Meldung von spiegel.de ist eine Narkoseärztin im Prozess um den Tod der Erotikdarstellerin "Sexy Cora" wegen fahrlässiger Tötung vom Landgericht Hamburg zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Ärztin trage die Verantwortung, dass Cora bei einer Brustvergrößerungs-OP nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt worden sei.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Die SZ (Catrin Gesellensetter) befasst sich mit den Konsequenzen sexueller Übergriffe am Arbeitsplatz. Gesellensetter schildert einige arbeitsgerichtliche Urteile, in denen fristlose Kündigungen aufgrund sexueller Belästigungen vor Gericht bestätigt wurden. Allerdings hätten nicht alle Frauen genügend Selbstvertrauen, sexuelle Belästigungen bei ihrem Chef, dem Betriebsrat oder einer Beschwerdestelle zu melden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2013: Haftung der Bahn-Aufsichtsräte – Mahnung des BFH-Präsidenten – Klage gegen Ratingagentur . In: Legal Tribune Online, 06.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8107/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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