Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2014: Hoeneß-Urteil veröffentlicht – Autobahnschütze verurteilt – Gefahrvolles Halloween

31.10.2014

Justiz

BVerwG zu Beamtenbesoldung: Wie spiegel.de meldet, hat das Bundesverwaltungsgericht am gestrigen Donnerstag die Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung in begrenzter Höhe anerkannt. Geklagt hatten Beamte aus Sachsen und Sachsen-Anhalt, wo die Besoldung bis zur Anpassung an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausschließlich an das Alter anknüpfte und damit die jüngeren Beamten benachteiligte, wie der Europäische Gerichtshof im Juni entschied. Das BVerwG beschränkte die Entschädigungsansprüche auf 100 Euro pro Monat und auf den Zeitraum zwischen Inkrafttreten des AGG und der Einführung unionsrechtskonformer Besoldungsvorschriften in den Ländern.

LG Würzburg zum Autobahnschützen: Das Landgericht Würzburg hat den Autobahnschützen Michael K. am gestrigen Donnerstag zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes in vier Fällen verurteilt. Der Mann hatte aus seinem Lkw heraus über 700 Mal auf andere fahrende Autos geschossen. spiegel.de (Benjamin Schulz) und die FAZ (Jonas Jansen) stellen den Fall und die Begründung des Richters dar. Die Verteidigung habe angekündigt, wegen des Kennzeichenabgleichs, mit dessen Hilfe K. gefasst worden war, in Revision zu gehen.

LAG Hamm zu Unterschriftenliste: Ein Arbeitnehmer hat sich im Betrieb für die Einführung einer 35-Stunden-Woche eingesetzt und hierfür Unterschriften unter den Kollegen gesammelt. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber außerordentlich. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die Unterschriftenaktion keine Vertragspflichtverletzung darstellt, solange sie "einen gewissen zeitlichen Rahmen nicht überschreitet, die Arbeitsleistung nicht darunter leidet und der Arbeitsablauf nichts ins Stocken gerät". Das meldet blog.beck.de (Christian Rolfs).

OLG Karlsruhe zu Kachelmann: Laut lto.de darf der Wettermoderator Jörg Kachelmann seine ehemalige Partnerin Claudia D., die ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hatte, nicht als "Kriminelle" bezeichnen; erlaubt sei dagegen die Bezeichnung "Falschbeschuldigerin". Kachelmann war 2011 in dubio pro reo vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden und hat Claudia D. daraufhin falsche Beschuldigung vorgeworfen.

AG Brandenburg zu Wohnungsschlüssel: Schickt ein Mieter den Wohnungsschlüssel nach Auszug aus der Wohnung per Einschreiben an den Vermieter und kommt der Umschlag leer an, trägt der Mieter das Versandrisiko. Das entschied das Amtsgericht Brandenburg mit Urteil vom 1. September, schildert lawblog.de (Udo Vetter).

OLG Frankfurt – Kreshnik B.: Die SZ (Susanne Höll) berichtet vom vierten Prozesstag gegen den 20-jährigen Kreshnik B., der wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "ISIS" vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angeklagt ist. Nach seinem Geständnis vom 10. Oktober ging es diesmal um die Motive des Angeklagten, sich der Terrormiliz anzuschließen und seinen konkreten Einsatz in Syrien.

LG Köln – Kohl-Zitate: Am gestrigen Donnerstag verhandelte das Landgericht Köln über den Rechtsstreit zwischen Altkanzler Helmut Kohl und seinem ehemaligen Biografen Heribert Schwan, dem die Verwendung von über 100 Zitaten in seiner Kohl-Biografie untersagt werden soll. Das Gericht habe angedeutet, dass es den Anträgen Kohls womöglich stattgeben werde, meldet spiegel.de. Die Entscheidung wurde für den 13. November angekündigt.

LG Essen - Middelhoff: Im Untreueprozess gegen den früheren Arcandor-Chef Thomas Middelhoff vor dem Landgericht Essen hat die Staatsanwaltschaft das Plädoyer gehalten, berichten das Handelsblatt (Massimo Bognanni) und die SZ (Kirsten Bialdiga). Wegen Untreue in 44 Fällen und Steuerhinterziehung in drei Fällen forderten die Ankläger eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2014: Hoeneß-Urteil veröffentlicht – Autobahnschütze verurteilt – Gefahrvolles Halloween . In: Legal Tribune Online, 31.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13663/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen