Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Juni 2014: Gauck gegen Diätenerhöhung – Umgang mit Justizirrtümern – Österreich kippt Vorratsdatenspeicherung

30.06.2014

Recht in der Welt

Österreich - Vorratsdatenspeicherung: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt: Die Speicherung widerspreche dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Recht auf Privat- und Familienleben, informiert zeit.de.

Der österreichische Blog e-comm (Hans PeterLehofer) fasst die nun aufgehobenen Regelungen zusammen und erläutert den weiter möglichen Zugriff auf "Betriebsdaten". Bislang gebe es aber nur eine Pressemitteilung mit sehr allgemeinen Hinweisen auf die Entscheidungsgründe. Auf netzpolitik.org findet sich ein Liveticker zur Entscheidungsverkündung.

Sonstiges

Farce Leistungsschutzrecht: In einem Gastbeitrag des Rechtsanwaltes und Bloggers Till Kreutzer für zeit.de geht es um das Leistungsschutzrecht und "wie sich eine Farce ihrem Höhepunkt nähert": "Erst lassen sich die Presseverleger vom Gesetzgeber ein neues rechtliches Monopol schaffen, das Leistungsschutzrecht", damit gewappnet wenden sich einige Verleger an Google und andere und "sagen sinngemäß: 'Wenn ihr unsere Leistung verwenden wollt, müsst Ihr uns große Teile Eures Umsatzes abgeben'. Google lehnt dankend ab. Daraufhin wenden "sich die Presseverleger an das Bundeskartellamt, mit dem Argument: 'Ihr müsst Google zwingen, unsere Leistungen zu nutzen, sonst ist das Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.'"

Arbeitsrecht – "Stil"-Vorgaben: Corinna Budras (Samstags-FAZ) befasst sich mit Grund und Grenzen bei Unternehmens-Vorschriften für Bekleidung, Gewicht, Größe und Alter ihrer Angestellten. So habe das Landesarbeitsgericht Köln Regelungen für Fluggastkontrolleure in Köln/Bonn abgesegnet, die unter anderem Frauen BHs und Männern Unterhemden vorschreibt. Das Verbot, ein Toupet zu tragen, ging indes zu weit.

Bernhard Schlink: Anlässlich seines anstehenden 70. Geburtstages widmet Sandra Kegel (Montags-FAZ, Feuilleton) dem doppelt-begabten Juristen und Schriftsteller Bernhard Schlink einen Beitrag. Nicht nur sei ihm, gemeinsam mit dem Staatsrechtslehrer Bodo Pieroth, mit "Grundrechte. Staatsrecht II" ein juristischer Klassiker gelungen. Mit seinem Roman "Der Vorleser" habe der "stets zurückhalten auftretende" Schlink Weltruhm erlangt, dem es in seine Romanen, Essays und Kurzgeschichten immer wieder um das Ringe um Vergangenheit, Verstrickung und Schuld gehe.

Verbund von NDR, WDR, SZ rechtlich bedenklich: Mit dem Professor für Medienrecht, Thomas Hoeren, spricht der Focus (Günther Bähr, Zusammenfassung) über den Rechercheverbund zwischen WDR, NDR und SZ. Medienrechtliche sei dieser öffentlich-rechtliche Vorstoß in die Privatwirtschaft "höchst bedenklich" - eine verdeckte Subvention. Auch wenn kein Geld fließe, ergäben sich doch erhebliche geldwerte Vorteile für die SZ gegenüber anderen Redaktionen. Die Sender wiederum wollten die Regeln für Rundfunkanstalten umgehen.

Parteienrechtler kritisiert Saarland-SPD: Wie der Spiegel knapp meldet, hat der Parteienrechtler Martin Morlock Kritik geübt an der Verteilung von Spendengeldern durch die saarländische SPD-Landtagsfraktion noch unter der Führung des jetzigen Bundesjustizministers Maas. Es fehle am parlamentarischen Bezug. Der Landesrechnungshof habe Spenden an verschiedene Kindergärten und Sportvereine zwischen 2004 und 2009 gerügt.

Büro als Warenlager: Welche rechtlichen Möglichkeiten dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, damit seine Angestellten den Arbeitsplatz nicht als private Paketannahmestelle und Amazon-Warenlager nutzen, erläutert die Rechtsanwältin Saskia Krusche auf dem Handelsblatt-Rechtsboard.

Das Letzte zum Schluss

Schwierige Mitbewohner: Im Interview mit zeit.de (Anne-Kathrin Gerstlauer) spricht die Jura-Studentin und Mediatorin Prisca Franke über ihre Arbeit als ehrenamtliche Streitschlichterin für WG-Konflikte unter Studierenden in Heidelberg, bei denen es keineswegs nur um Putzpläne oder Duschzeiten gehe.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Juni 2014: Gauck gegen Diätenerhöhung – Umgang mit Justizirrtümern – Österreich kippt Vorratsdatenspeicherung . In: Legal Tribune Online, 30.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12388/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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