Die Juristen im Präsidialamt sorgen sich um die Verfassungsmäßigkeit der Diätenerhöhungen und Gauck unterzeichnet nicht. Außerdem in der Presseschau: Ethikregeln für Anwälte, Umgang mit Justizirrtümern, Österreich kippt Vorratsdatenspeicherung, Maas im Interview, Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath, Bernhard Schlink wird 70 und wer gestressten WG-Bewohnern in Heidelberg hilft.
Tagesthema
Gauck "blockiert" Diätenerhöhung: Wie Bild.de (Peter Tiede/Anne Merholz) berichtet, habe Bundespräsident Gauck das ihm seit dem 19. Mai vorliegende Gesetz zur Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten bislang nicht unterzeichnet. Der Grund seien verfassungsrechtliche Bedenken "seiner" Juristen: Das Gesetz sieht eine Koppelung der Diäten ab 2016 an die Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland vor. Diätenerhöhungen müsste aber öffentlich beschlossen werden, auch sei die Regelung wohl nicht mit der grundgesetzlichen Unabhängigkeit der Abgeordneten vereinbar.
spiegel.de spricht mit dem Staatsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim. Laut Arnim sei neben dem Automatismus bei der Diätenerhöhung verfassungsrechtlich auch kritisch, dass das Gesetz eine zusätzliche Funktionszulage für Ausschussvorsitzende vorsehe, was nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber unzulässig sei. Gauck habe das Recht und die Pflicht, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Die Montags-taz (Christian Rath) erläutert, welche Wege es zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht gäbe sowie deren Erfolgsaussichten. Die Zulage für Ausschussvorsitzende widerspreche einem Karlsruher Urteil aus 2000, wonach Funktionszulagen etwa auf Fraktionsvorsitzende begrenzt werden müssten. Der Automatismus zur Diätenerhöhung könnte einem Urteil aus 1975 widersprechen – allerdings sähen heute schon viele Landesgesetze eine Indexierung der Diäten vor, auch mache das Grundgesetz diesbezüglich keine ausdrücklichen Vorgaben.
Laut Montags-SZ (Christoph Hickmann) hielten Vertreter der Großen Koalition der verlautbarten Kritik entgegen, dass der Entwurf vorsehe, die Koppelung zu Beginn jeder Wahlperiode neu zu beschließen. Der Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer, so die Welt am Sonntag, meint, Gauck könne die Unterzeichnung nur ablehnen, wenn das Gesetz "ganz offenkundig verfassungswidrig" sei, wofür es keine Anhaltspunkte gebe.
Rechtspolitik
NSA I - Interview mit Snowden-Anwältin: Der Spiegel (S. Becker/M. Rosenbach/J. Schindler, Zusammenfassung) spricht mit der US-amerikanischen Snowden-Anwältin Jesselyn Radack und dem ehemaligen NSA-Mitarbeiter und Whistleblower Thomas Drake über die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes in der Geheimdienste-Affäre, warum Deutschland seit dem 11. September 2001 die Überwachungsplattform und das Ausspähziel Nummer eins der USA ist, die engen Beziehungen zwischen NSA und Bundesnachrichtendienst, Datensammlung als Kontrolle der Bevölkerung und Mittel der Wirtschaftsspionage, wie und wann Drake zum Whistleblower wurde, seine bevorstehende Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss und ob Deutschland ein gutes Aufnahmeland für Edward Snowden wäre.
NSA II -Untersuchungsausschuss: Die Welt am Sonntag widmet der für diesen Donnerstag geplanten Aussage des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Thomas Drake im NSA-Untersuchungsausschuss einen Beitrag (St. Aust/Th. Ammann/M. Bewarder/CC. Malzahn) auf dem Titel und im Politik-Teil (St. Aust/Th. Ammann/CC. Malzahn).
"Der Untersuchungsausschuss untersucht nichts" - so kommentiert Kai Biermann (zeit.de) die Arbeit des Ausschusses. Echte Aufklärung kommt nur aus den Medien, die Parlamentarier aber ließen die Regierung gewähren, die vertusche, wo sie nur kann.
Cyber-Dialog: Nicht "geringzuachten" sei die Versicherung von Vertretern der US-Regierung, keine normalen Bürger auszuspionieren und ihnen bei Verletzung ihrer Privatsphäre ein Klagerecht in den USA zu gewähren, kommentiert Joachim Jahn (Samstags-FAZ). Über den "Cyber-Dialog" in Berlin, anlässlich dessen die Aussagen getroffen wurden, berichtet die Samstags-FAZ (Majid Sattar).
Interview Maas: Mit der Samstags-FAZ (J. Jahn/E. Lohse/R. Müller) spricht der Bundesjustizminister Maas (SPD) über die Juristenherrschaft in den Ministerien, die Unabhängigkeit der Gerichte, Verbraucherschutz und Mietpreisbremsen, wann eine "Entflechtung" von Google angezeigt ist, warum es eines "Völkerrechts des Netzes" bedarf, die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung, warum erst einmal Schluss ist mit der Vorratsdatenspeicherung, dass vermeintliche Sicherheitsinteressen kein Freibrief für Überwachung sind und warum die geplante Frauenquote für Börsenunternehmen der geringst-mögliche Eingriff sei, um endlich mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen.
Neues Verbraucherinsolvenzrecht: Heribert Prantl (Montags-SZ) kommentiert das ab dem morgigen Dienstag geltende neue Insolvenzrecht für Verbraucher, das sein Versprechen nicht halten könne, bankrotte Privatmenschen leichter zu entschulden. Zwar sei die sogenannte Wohlverhaltensperiode von sechs auf drei Jahre gekürzt worden, die aufzubringenden Beträge seien aber einfach noch zu hoch: Einen Erlass gibt es, wenn innerhalb von 36 Monaten 35 Prozent der Schulden sowie Gerichtskosten und Gebühren aus dem Insolvenzverfahren beglichen wurden. Hauptgrund für eine Verschuldung seien Arbeitslosigkeit, Scheidung und Krankheit.
Gesetzlicher Mindestlohn: Wie die Samstags-taz (Barbara Dribbusch) berichtet, habe sich die Regierungskoalition über Änderung am geplanten Mindestlohn-Gesetz, über das an diesem Freitag im Bundestag abgestimmt werden solle, geeinigt. "Extrawürste" gäbe es für Zusteller, Saisonkräfte und Praktikanten. Dazu auch spiegel.de.
EEG-Reform: Am vergangenen Freitag hat der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Wie die große Koalition, insbesondere aber Wirtschaftsminister Gabriel (SPD) darauf hingearbeitet hat, erzählt die Samstags-taz (Malte Kreuzfeldt) und erläutert separat, was im einzelnen beschlossen wurde. Dazu auch spiegel.de.
Sexualstrafrecht – "Nein heißt nein": Die Badische Zeitung (Christian Rath) spricht mit dem Strafrechtsprofessor Joachim Renzikowski über die ausstehende Umsetzung des Europarat-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – der sogenannten Istanbul-Konvention – durch Deutschland. Bisher sei es nach deutscher Rechtslage keine Vergewaltigung, wenn bei vaginaler, analer oder oraler Penetration "einfach der Wille der Frau missachtet" werde. Selbst bei opferfreundlicher Auslegung blieben noch Schutzlücken: So könne es etwa sein, dass eine bewusst auf einen Hilferuf verzichte, damit die Kinder nichts mitbekommen – Vergewaltigungen seien typischerweise Beziehungstaten.
Verschärfungen Prostitutionsgesetz: Die Samstags-FR (Mira Gajevic) berichtet über Unstimmigkeiten zwischen Union und den SPD-Ministerien Justiz und Familie bezüglich der geplanten Verschärfungen des Prostitutionsgesetzes. Die Union dränge auf die schnelle Einführung behördlicher Erlaubnispflichten für Bordelle, einem Recht der Polizei, auch verdachtsunabhängig Kontrollen durchzuführen, auf einer Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten sowie Regelungen zu Mindestalter, Anmeldepflichten, Gesundheitsuntersuchungen und Kondompflicht für Prostituierte. Das Familienministerium wolle zunächst einen Referentenentwurf erarbeiten lassen, kritisch sehe man beispielsweise die zwangsweisen Gesundheitstests.
"Sachsensumpf": Nach siebenjähriger Arbeit zweier Untersuchungsausschüsse zum sogenannten "Sachsensumpf" haben die Oppositionsfraktionen im Landtag laut Spiegel einen internen Schlussbericht vorgelegt, der schwere Vorwürfe gegenüber der CDU-geführten Regierung erhebe. Eine rechtsstaatliche Aufklärung der Vorwürfe sei nie ernsthaft in Angriff genommen worden.
Justiz
Ethikregeln für Rechtsanwälte: In einem Bericht vom Deutschen Anwaltstag in der vergangenen Woche zeichnet Wolfgang Janisch (Samstags-SZ) die anhaltende Diskussionen um Auswirkungen kommerziellen Drucks auf die Anwaltschaft nach – der die sogenannten Abzock-Anwälte, Abmahner und andere hervorbringe. Immer wieder werde über die Einführung ethischer Richtlinien gesprochen, mit deren Hilfe die Verantwortung der Anwälte gegenüber Mandanten und Gemeinwohl gesichert werden solle. Anwaltstag und Rechtsanwaltskammer lehnten dies indes ab und favorisierten eine Lösung über Fortbildungsverpflichtungen.
Justizirrtümer: Ebenfalls Thema auf dem Anwaltstag war die Frage des richtigen Umgangs mit Justizirrtümern. Helene Bubrowski (Samstags-FAZ) befasst sich mit dem Thema: Zwar sehe das Recht Berufung, Revision und Wiederaufnahmeverfahren vor, Anträge in letzterem Fall würden indes zu 90 Prozent schon als unzulässig verworfen. Experten sähen eine strukturelle Voreingenommenheit der Richter gegenüber Entscheidungen ihrer Kollegen. Aber auch das Gesetz selbst sei restriktiv und verlange für ein Wiederaufnahmeverfahren etwa eine Verurteilung aufgrund eines "milderen Gesetzes". Das "mildere Strafmaß" müsse aber in den Anwendungsbereich aufgenommen werden, so der Strafrechtslehrer Klaus Marxen. Die jetzige Lage verletze den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, meint der Richter am Bundesgerichtshof Ralf Eschelbach, auch wenn das Bundesverfassungsgericht dieses Grundrecht fälschlich nicht auf Strafrichter anwende.
EGMR zu Kindesrechten bei Leihmutterschaft: Am vergangenen Donnerstag entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in zwei französischen Fällen zur Leihmutterschaft. Wie Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) erläutert, hatten zwei Paare in den USA Kinder austragen lassen, in Frankreich wurde dann die Eintragung ins Geburtenregister abgelehnt. Der Kampf gegen Leihmutterschaft, wofür den Mitgliedstaaten zwar ein weiter Einschätzungsspielraum zur Verfügung stehe, dürfe nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, so der EGMR. Das Recht des Kindes auf eine gesicherte rechtliche Identität müsse gewahrt werden. Die Entscheidung werde auch Auswirkungen auf Deutschland zeigen, so Steinbeis, wo die Kinder bislang keinen Aufenthaltsstatus hätten, geschweige denn die deutsche Staatsangehörigkeit.
OLG Köln zu Kachelmann/Schwarzer: Wie der Spiegel meldet, habe Jörg Kachelmann einmal mehr in einem Streit gegen Alice Schwarzer und den Emma-Verlag gewonnen. Auch in einer Glosse dürfe Kachelmann nicht als Vergewaltiger dargestellt werden. Eine Revision sei nicht zugelassen, dagegen werde Schwarzer womöglich Beschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
StA Hannover stellt letztes Verfahren gegen Wulff ein: Laut Focus habe die Staatsanwaltschaft Hannover das letzte gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff laufende "Prüf-Verfahren" eingestellt. Ein Anfangsverdacht wegen falscher Verdächtigungen nach Wulffs Zeugenaussage im Prozess gegen Olaf Glaeseker habe sich nicht bestätigt.
BVerfG – Erbschaftsteuer: Vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 8. Juli zu Ausnahmen für Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer widmet die Samstags-FAZ (Manfred Schäfers) den Sorgen deutscher Unternehmer einen Beitrag, die teilweise noch eine Lösung unter der bislang geltenden Rechtslage suchen. Bisher müsse kaum oder keine Schenkung- und Erbschaftsteuer gezahlt werden, wenn die Nachfolger den Betrieb fünf bzw. sieben Jahre weiterführen und die Beschäftigung sichern.
LG Regensburg – Wiederaufnahmeverfahren Mollath: Vor dem Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens vor dem Landgericht Regensburg im Fall Gustl Mollath berichtet der Spiegel (Beate Lakotta) über die Hintergründe des Falles. Nach dem Beschluss des Oberlandesgericht Nürnberg aus dem vergangenen August geht es nun noch einmal um die Vorwürfe von Körperverletzungen gegenüber seiner Ex-Frau Petra M. und um 129 zerstochene Autoreifen. Angesetzt sind 17 Verhandlungstage, 42 Zeugen sind geladen. Eine Strafe würde am Ende aber nicht verhängt: Mollath dürfe im Verfahren nicht schlechter gestellt werden und war bereits einmal freigesprochen worden – wegen Schuldunfähigkeit.
Wie strafakte.de (Mirko Laudon) berichtet, will seine Ex-Ehefrau nicht als Zeugin aussagen. Problematisch sei dabei, dass bei Berufung auf ein Aussageverweigerungsrecht ein Verzicht auf das Verwertungsverbot gemäß § 252 Strafprozessordnung dennoch möglich ist – damit werde dem in diesem Fall Verurteilten das Konfrontationsrecht verwehrt. Bereits fünfmal habe sie ausgesagt, vor Gerichten und bei polizeilichen Vernehmungen.
NSU-Prozess – Zeugen Brandt/E.: Das Oberlandesgericht München will Thilo Brandt, den Ex-Neonazi und ehemaligen V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes weiterhin Mitte Juli an drei Prozesstagen als Zeugen im NSU-Verfahren befragen. Gegebenenfalls müsse Brandt vorgeführt werden, da er seit dem vergangenen Mittwoch wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch in Untersuchungshaft sitze, meldet die Samstags-taz.
Wie der Focus meldet, falle die wichtigste Zeugin für den Brand des Zwickauer Versteckes des NSU-Trios, die 91-jährige Charlotte E., wegen ihrer Demenzerkrankung aus, sie könne sich wohl an nichts mehr erinnern.
NPD gegen Schwesig: Laut Bild.de will der NPD-Chef Udo Pastörs gerichtlich eine Unterlassungserklärung von Manuela Schwesig, Bundesfamilienministerin (SPD) erwirken: Schwesig habe in einem Interview dazu aufgerufen, nicht die NPD zu wählen.
Spionage-Ermittlungen: Die USA haben Anklage gegen Vertreter des chinesischen Staates wegen Wirtschaftsspionage über das Internet erhoben. Ein wenig ironisch sei es, so der Rechtswissenschaftler Alexander Heinze auf lto.de, dass die USA damit ein Vorbild für den deutschen Generalbundesanwalt Range abgeben. Dieser habe die Ermittlungen gegen ausländische Geheimdienste wegen der möglichen Ausspähung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin zunächst gar nicht aufnehmen wollen. Welche praktischen Hürden der Spionage-Verfolgung entgegenstehen und ob eine "Red Notice" bei Interpol hilft, erläutert Heinze.
Strafvollzug – muslimische Seelsorger: Im Deutschland-Teil des Spiegel (Lisa Schnell) findet sich ein ausführlicher Beitrag über die schwierige Arbeit muslimischer Seelsorger im deutschen Strafvollzug, die verhindern soll, dass junge Häftlinge radikalisiert und von Islamisten angeworben würden.
Rekord-Buße für Intel: Über die Hintergründe und Auswirkungen der von der EU-Kommission gegen den Mikroprozessorhersteller Intel verhängte Strafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro sprechen mit lto.de (Claudia Kornmeier) die Rechtsanwälte Stefan Meßmer und Jochen Bernhard.
"Der Anwalt gewinnt immer": Die Montags-SZ (Herbert Fromme) befasst sich mit dem "Krach" zwischen auf Anlegerklagen spezialisierte Anwälten und Rechtsschutzversicherern, die sich über oft aussichtslose Klagen beschwerten. Nun schalteten sich auch immer häufiger Richter ein, die entsprechende Klagen, bei denen für tausende Geschädigte geklagt werde, als zu abstrakt kritisierten und die Motive der jeweiligen Prozessbevollmächtigten in Frage stellten.
Recht in der Welt
Österreich - Vorratsdatenspeicherung: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt: Die Speicherung widerspreche dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Recht auf Privat- und Familienleben, informiert zeit.de.
Der österreichische Blog e-comm (Hans PeterLehofer) fasst die nun aufgehobenen Regelungen zusammen und erläutert den weiter möglichen Zugriff auf "Betriebsdaten". Bislang gebe es aber nur eine Pressemitteilung mit sehr allgemeinen Hinweisen auf die Entscheidungsgründe. Auf netzpolitik.org findet sich ein Liveticker zur Entscheidungsverkündung.
Sonstiges
Farce Leistungsschutzrecht: In einem Gastbeitrag des Rechtsanwaltes und Bloggers Till Kreutzer für zeit.de geht es um das Leistungsschutzrecht und "wie sich eine Farce ihrem Höhepunkt nähert": "Erst lassen sich die Presseverleger vom Gesetzgeber ein neues rechtliches Monopol schaffen, das Leistungsschutzrecht", damit gewappnet wenden sich einige Verleger an Google und andere und "sagen sinngemäß: 'Wenn ihr unsere Leistung verwenden wollt, müsst Ihr uns große Teile Eures Umsatzes abgeben'. Google lehnt dankend ab. Daraufhin wenden "sich die Presseverleger an das Bundeskartellamt, mit dem Argument: 'Ihr müsst Google zwingen, unsere Leistungen zu nutzen, sonst ist das Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.'"
Arbeitsrecht – "Stil"-Vorgaben: Corinna Budras (Samstags-FAZ) befasst sich mit Grund und Grenzen bei Unternehmens-Vorschriften für Bekleidung, Gewicht, Größe und Alter ihrer Angestellten. So habe das Landesarbeitsgericht Köln Regelungen für Fluggastkontrolleure in Köln/Bonn abgesegnet, die unter anderem Frauen BHs und Männern Unterhemden vorschreibt. Das Verbot, ein Toupet zu tragen, ging indes zu weit.
Bernhard Schlink: Anlässlich seines anstehenden 70. Geburtstages widmet Sandra Kegel (Montags-FAZ, Feuilleton) dem doppelt-begabten Juristen und Schriftsteller Bernhard Schlink einen Beitrag. Nicht nur sei ihm, gemeinsam mit dem Staatsrechtslehrer Bodo Pieroth, mit "Grundrechte. Staatsrecht II" ein juristischer Klassiker gelungen. Mit seinem Roman "Der Vorleser" habe der "stets zurückhalten auftretende" Schlink Weltruhm erlangt, dem es in seine Romanen, Essays und Kurzgeschichten immer wieder um das Ringe um Vergangenheit, Verstrickung und Schuld gehe.
Verbund von NDR, WDR, SZ rechtlich bedenklich: Mit dem Professor für Medienrecht, Thomas Hoeren, spricht der Focus (Günther Bähr, Zusammenfassung) über den Rechercheverbund zwischen WDR, NDR und SZ. Medienrechtliche sei dieser öffentlich-rechtliche Vorstoß in die Privatwirtschaft "höchst bedenklich" - eine verdeckte Subvention. Auch wenn kein Geld fließe, ergäben sich doch erhebliche geldwerte Vorteile für die SZ gegenüber anderen Redaktionen. Die Sender wiederum wollten die Regeln für Rundfunkanstalten umgehen.
Parteienrechtler kritisiert Saarland-SPD: Wie der Spiegel knapp meldet, hat der Parteienrechtler Martin Morlock Kritik geübt an der Verteilung von Spendengeldern durch die saarländische SPD-Landtagsfraktion noch unter der Führung des jetzigen Bundesjustizministers Maas. Es fehle am parlamentarischen Bezug. Der Landesrechnungshof habe Spenden an verschiedene Kindergärten und Sportvereine zwischen 2004 und 2009 gerügt.
Büro als Warenlager: Welche rechtlichen Möglichkeiten dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, damit seine Angestellten den Arbeitsplatz nicht als private Paketannahmestelle und Amazon-Warenlager nutzen, erläutert die Rechtsanwältin Saskia Krusche auf dem Handelsblatt-Rechtsboard.
Das Letzte zum Schluss
Schwierige Mitbewohner: Im Interview mit zeit.de (Anne-Kathrin Gerstlauer) spricht die Jura-Studentin und Mediatorin Prisca Franke über ihre Arbeit als ehrenamtliche Streitschlichterin für WG-Konflikte unter Studierenden in Heidelberg, bei denen es keineswegs nur um Putzpläne oder Duschzeiten gehe.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Juni 2014: Gauck gegen Diätenerhöhung – Umgang mit Justizirrtümern – Österreich kippt Vorratsdatenspeicherung . In: Legal Tribune Online, 30.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12388/ (abgerufen am: 15.05.2024 )
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