Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2013: Freispruch für Dopingsünder – Keine Gewerbesteuer für Anwälte – Geheimdienste machen Welt unsicher

30.10.2013

Weitere Themen – Justiz

Tebartz-van Elst – AG gegen StA HH: Im Verfahren wegen einer falschen Aussage an Eides statt gegen den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat das Amtsgericht Hamburg, so die SZ (Matthias Drobinksi), eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung angeregt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hingegen beharre weiter auf dem Erlass eines Strafbefehls. Dazu auch die FR.

BGH zu anwaltlicher Vertretung in Scheidungssachen: Mit den möglichen berufs-, straf- und vergütungsrechtlichen Folgen der anwaltlichen Vertretung beider scheidungswilliger Ehegatten befasst sich vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs der Rechtswissenschaftler Christian Deckenbrock für lto.de. Im konkreten Fall sei es um den Vergütungsanspruch einer Anwältin gegen einen Ehemann gegangen. Der BGH habe sich, bedauert Deckenbrock, jedoch nicht zu den strittigen Fragen zur (Un)Zulässigkeit gemeinsamer Beratungsgespräche und zu den Folgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen geäußert.

LG Memmingen zu erfundener Vergewaltigung: Ein Wiederaufnahmeprozess vor dem Landgericht Memmingen im Falle eines Mannes, der sieben Jahre wegen mehrfacher Vergewaltigung im Gefängnis saß, ist nun, so lawblog.de (Udo Vetter), mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Die Tochter hatte im ersten Prozess 1996 vor dem Landgericht Kempten mehrfachen sexuellen Missbrauch behauptet und dies dann erst Jahre später zurückgenommen.

AG Frankfurt zur Entlastung von Anschlussinhabern: In einem Filesharing-Verfahren hat das Amtsgericht Frankfurt die Klage eines Musiklabels abgewiesen, nachdem der beklagte Anschlussinhaber erklärte, er sei zum fraglichen Zeitpunkt im Ausland gewesen und der Anschluss würde von weiteren Familienmitgliedern genutzt. Wie internet-law.de (Thomas Stadler) erläutert, verlangten andere Gerichte im Rahmen einer sekundären Darlegungslast weitere Ausführungen.

LG Mainz – CDU-Gelder: Über den vor dem Landgericht Mainz laufenden Untreue- und Betrugsprozess zum rheinland-pfälzischen CDU-Wahlkampf 2006, insbesondere den Zeugen Christian Baldauf (CDU), informiert die FAZ (Thomas Holl) im Politik-Teil. Dabei stellt sie auch den zuständigen Strafrichter Hans E. Lorenz vor, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, der am Montag noch Fußballspieler Stefan Kießling "begrüßte".

Deutsche Bank – Teure Rechtsstreitigkeiten: Wie das Handelsblatt (P. Köhler/M. Maisch/L. De la Motte) auf seinem Titel und in einem separaten Bericht (Laura de la Motte) erläutert, musste die Deutsche Bank laut ihres jüngsten Quartalsberichts noch einmal einen Betrag von 1,2 Milliarden Euro für "diverse juristische Risiken" zurücklegen. Insgesamt summierten sich die Rückstellungen auf über vier Milliarden Euro. Strafen habe die Bank unter anderem zu erwarten mit Blick auf mögliche Manipulationen der Zinssätze Libor und Euribor sowie im Rechtsstreit mit den Leo Kirch-Erben.

Die FAZ (Markus Frühauf) sieht das "größte Rechtsrisiko" in den USA, wo wegen der Verkäufe von Immobilienkrediten ermittelt würde.

Entlassung aus Sicherungsverwahrung: Carola E., eine von drei Frauen in deutscher Sicherungsverwahrung, könnte nach einer Entscheidung des Landgerichts Ellwangen alsbald aus der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd in die Freiheit entlassen werden. spiegel.de (Julia Jüttner) befasst sich ausführlich mit dem Fall der 47-Jährigen, für die das Landgericht Ravensburg 2008 nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet hatte. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Ellwangen müsse aber nun erst das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2013: Freispruch für Dopingsünder – Keine Gewerbesteuer für Anwälte – Geheimdienste machen Welt unsicher . In: Legal Tribune Online, 30.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9919/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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