Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2014: EuGH zu Asylrecht für Homosexuelle – BVerfG zu Sorgerecht – Prozess im Fall Diren Dede

03.12.2014

Justiz

EuGH zu Framing: Rechtsanwalt Philipp Plog bespricht in der FAZ das Bestwater-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Framing. Danach stellt das Einbetten fremder Inhalte auf der eigenen Internetseite ohne Zustimmung des Urhebers keine Verletzung des Urheberrechts dar, weil der ursprüngliche Inhalt für alle Nutzer veröffentlicht sei und durch das Einbetten kein neues Publikum erreicht werde. Die Konsequenz der Entscheidung sei, dass die Rechteinhaber den Zugriff technisch beschränken müssten. Dies widerspreche dem Grundgedanken des Urheberrechts, wonach die kommerzielle Nutzung einer Lizenz bedarf, selbst wenn der Rechteinhaber keine Schutzschranken errichtet.

BVerfG zu Sorgerecht: Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Elternrecht von vergangenem Donnerstag stellt nun auch die FAZ (Christian Geyer) dar. Das BVerfG hatte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben, das einem Vater das Sorgerecht entzogen hatte. Das Gericht hätte sich mit der Kindeswohlgefährdung statt mit der Erziehungsfähigkeit befassen müssen. Zudem dürfen Gerichte sich nicht blind auf Aussagen von Sachverständigen verlassen, sondern müssen sich mit deren Feststellungen auseinandersetzen.

BVerfG zu Drittsendezeit: Wie die FAZ meldet, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Fernsehproduzenten Josef Buchheit nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser hatte sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz gewandt, das im Eilverfahren die Vergabe von Drittsendelizenzen durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz für rechtswidrig erklärt hatte. Dadurch muss der Sender Sat1 vorerst keine Drittsendezeiten an private Anbieter wie Buchheit vergeben.

BGH zu Delisting: Rechtsanwalt Nicolas Paschos erläutert in der FAZ einen Beschluss des Bundesgerichtshofs von vergangenem Jahr zum Delisting börsennotierter Gesellschaften. In Abkehr von bisheriger Rechtsprechung habe der BGH entschieden, dass der Rückzug von der Börse eine Geschäftsführungsentscheidung darstelle, sodass kein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich sei. Zudem müsse das Unternehmen den Aktionären kein Abfindungsangebot mehr machen.

BSG zu Arbeitsunfall: Das Bundessozialgericht hat im Juni dieses Jahres entschieden, dass Arbeitnehmer bei einer Weihnachtsfeier nur dann gesetzlich unfallversichert sind, wenn die Feier vom Arbeitgeber initiiert worden war. Im Fall der Klägerin, die sich bei der Feier eine Oberschenkelfraktur zugezogen hatte, sei die Feier dagegen auf eigenen Antrieb von den Mitarbeitern veranstaltet worden. Das meldet die FAZ.

LAG Baden-Württemberg zu Heckler & Koch-Kündigungen:  Martin Buchenau (Handelsblatt) kommentiert den Vergleich im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gegen die Kündigungsschutzklage zweier Mitarbeiter der Rüstungsfirma Heckler & Koch. Das Unternehmen hatte zwei Mitarbeitern gekündigt, gegen die Ermittlungen wegen illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko laufen, nun aber die Kündigungen vorerst zurückgenommen. Buchenau fordert einen baldigen Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen: "Die Staatsanwälte sollten im Interesse aller Beteiligten jetzt einen Zahn zulegen".

OLG München – NSU: Am heutigen Mittwoch wird der Zeuge Carsten Sz. im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München vernommen. Wie spiegel.de (Julia Jüttner) und zeit.de (Tom Sundermann) berichten, soll er als langjähriger V-Mann dem Verfassungsschutz bereits 1998 einen Hinweis auf das NSU-Trio gegeben haben und gilt als einer der wichtigsten Zeugen des Prozesses. Am gestrigen Dienstag wurde sein ehemaliger Arbeitgeber und Freund Michael P. vernommen, der Carsten Sz. nach dessen Haftentlassung in seinem Geschäft für die Neonazi-Szene beschäftigt hatte. Zudem meldet spiegel.de, dass der Befangenheitsantrag der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gegen den Vorsitzenden Manfred Götzl vom OLG zurückgewiesen wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2014: EuGH zu Asylrecht für Homosexuelle – BVerfG zu Sorgerecht – Prozess im Fall Diren Dede . In: Legal Tribune Online, 03.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13992/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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