Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2014: EuGH zu Asylrecht für Homosexuelle – BVerfG zu Sorgerecht – Prozess im Fall Diren Dede

03.12.2014

 

USA – Diren Dede: Am Montag hat vor dem Bezirksgericht von Missoula im US-Bundesstaat Montana der Prozess gegen den Hausbesitzer Markus K. begonnen, der im April den Austausschüler Diren Dede aus Hamburg in seiner Garage erschossen hatte. Der wegen vorsätzlichen Mordes angeklagte Markus K. beruft sich auf Notwehr, weil er sich bedroht gefühlt habe. Die FAZ (Christiane Heil) und die taz (Henriette Löwisch) stellen den Fall ausführlich dar und berichten von der Auswahl der zwölfköpfigen Jury.

EuGH verhängt Sanktionen: Wie lto.de meldet, hat der Europäische Gerichtshof gegen Italien und Griechenland Sanktionen verhängt, weil sie die Vorgaben aus früheren Urteilen zum Umgang mit Abfällen nicht umgesetzt hätten. Der EuGH habe bereits 2005 festgestellt, dass die beiden Länder gegen die Abfall-Richtlinie verstießen.

USA – Bleiberecht: Christoph Tometten erläutert auf juwiss.de die von US-Präsident Barack Obama vorgestellten Änderungen zum Aufenthaltsrecht in den USA und vergleicht sie mit der deutschen Rechtslage. Die geplante Aussetzung der Abschiebung für bestimmte Gruppen sei der Duldung in Deutschland ähnlich und beinhalte keine Aussicht auf eine Aufenthaltserlaubnis. Dagegen sei der Erwerb der Staatsangehörigkeit in den USA leichter, wofür die Geburt im Inland anders als in Deutschland genüge.

Sonstiges

Verbotene Kennzeichen: Auf lto.de stellt Regierungsamtsrat Adolf Rebler die Rechtslage bei der Vergabe von Kfz-Kennzeichen dar. Zudem erklärt der Autor die Handlungsmöglichkeiten von Behörden bei Verwendung von "politisch fragwürdigen Botschaften" in den Nummernschildern, wie etwa Abkürzungen mit nationalsozialistischem Hintergrund.

Das Letzte zum Schluss

Freiheitsstrafe für Wodka-Diebstahl: Der Diebstahl einer Wodkaflasche im Wert von 4,99 Euro kam einem Mann teuer zu stehen, der sie aus einem Lebensmittelgeschäft entwenden wollte. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Mann zu fünf Wochen Haft. Wegen der vielen Vorstrafen sei die Verhängung einer Haftstrafe ohne Bewährung auch bei geringwertigen Sachen gerechtfertigt. Das meldet welt.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2014: EuGH zu Asylrecht für Homosexuelle – BVerfG zu Sorgerecht – Prozess im Fall Diren Dede . In: Legal Tribune Online, 03.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13992/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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