Die juristische Presseschau vom 29. November 2013: Generalanwalt kritisiert Besoldungspraxis – EGMR zur Sicherungsverwahrung – "König von Deutschland" verurteilt

29.11.2013

Justiz

EGMR zur Sicherungsverwahrung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen der hierzulande praktizierten Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach einem Bericht der taz (Christian Rath) ist der Fall deswegen besonders bedeutsam, weil der Gerichtshof den Begriff der "psychischen Störung" näher konturiert und eingeschränkt habe. So dürfe nicht jede "dissoziale Persönlichkeit" als psychisch gestört gewertet werden. Das habe unter anderem das Bundesverfassungsgericht bislang anders gesehen.

OLG Stuttgart entlässt Sicherungsverwahrte: Die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet von einer Sicherungsverwahrten, die auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart am Mittwoch aus der Haft entlassen wurde. Die in den Augen des Gerichts nur "mittelgradig gefährliche" Frau unterliege weitgehenden gerichtlichen Auflagen, sei aber ohne große Vorbereitung aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden.

BVerfG zu Übersetzerhonoraren: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine 2002 eingeführte Klausel des Urheberrechts, das Autoren und Übersetzern auch bei anderslautenden Vertragsklauseln Anspruch auf eine angemessene Vergütung garantiert, nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt hatte laut taz (Christian Rath) ein Verlag, der seine Berufsfreiheit und die Privatautonomie verletzt sah.

BVerfG – NPD-Verbotsverfahren: Am kommenden Dienstag wird der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands beantragen. Die FAZ (Peter Carstens) berichtet über den der Zeitung bereits vorliegenden Verbotsantrag. In ihm versicherten die unterzeichnenden Landesminister, dass die vorgelegten Beweismittel für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei frei von Informationen von V-Leuten seien.

Reinhard Müller (FAZ) meint, man müsse daran zweifeln, "ob das Verbot einer nahezu bankrotten 1,3-Prozent-Partei angemessen ist" und fürchtet das "Scheinwerferlicht der Karlsruher Bühne" könnte der Partei wieder zu mehr Zulauf verhelfen.

LG Hannover – Wulff-Prozess: Im Prozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat ein ehemaliger Personenschützer des Angeklagten nach Berichten von FAZ und Welt (Ulrich Exner) den Richter erheblich verärgert. Der Polizeibeamte habe sich kaum noch an Vorkommnisse erinnern können und sich in den Augen des Richters zu wenig auf seine Vernehmung vorbereitet.

LG Landshut zu Kindsmörderin: Das Landgericht Landshut hat eine 39-jährige Frau wegen der Tötung ihrer drei Kinder zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die SZ (Hans Holzhaider) berichtet im "München/Bayern"-Teil.

AG Kiel spricht Schwimmtrainer frei: Das Amtsgericht Kiel hat einen wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen angeklagten früheren Olympia-Schwimmtrainer freigesprochen. Der Verteidigung sei es gelungen nachzuweisen, dass es sich um ein einvernehmliches Verhältnis gehandelt habe, berichtet die FAZ (Frank Pergande). Auch spiegel.de berichtet.

StA Lübeck – Psychiaterin angeklagt: Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat gegen eine Psychiaterin Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben, weil diese einen verwirrten Mann entlassen und dieser später seine Mutter erstochen haben soll. Die Welt (Per Hinrichs) berichtet von dem Fall, der ab Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden soll.

OLG München – Kirch-Prozess: Die SZ (Klaus Ott) befasst sich in zwei Artikeln mit dem am Oberlandesgericht München anhängigen Prozess der Kirch-Erben gegen die Deutsche Bank. Im einen geht es um die immer wieder gescheiterten Vergleichsverhandlungen, im anderen um die Prozessstrategie der Deutschen Bank – die "den Streit jetzt durchziehen" wolle.

StA München – Middelhoff-Ermittlungen: Nach einem Bericht der FAZ (Joachim Jahn) ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft nun auch gegen den ehemaligen Bertelsmann- und Arcandor-Chef Thomas Middelhoff wegen Prozessbetrugs im Zusammenhang mit seiner Aussage im Kirch-Schadensersatz-Prozess vor dem Oberlandesgericht München.

LG München I zu Ritter Sport: Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erwirkt, die dieser vorläufig untersagt, eine Schokoladensorte des Unternehmens wegen eines angeblich künstlichen Aromastoffes als "mangelhaft" zu bewerten. FAZ (Susanne Preuß) und FR (Annika Graf) berichten.

ArbG Köln zu Mindestgröße von Piloten: Das Arbeitsgericht Köln hat die Entschädigungsklage einer Frau abgewiesen, die wegen ihrer Körpergröße von der Lufthansa nicht zur Pilotenausbildung zugelassen worden war. Zwar sei die Mindestgröße von 1,65 Metern diskriminierend, weil sie Frauen überproportional von der Ausbildung ausschließe, jedoch sei die Voraussetzung tarifvertraglich geregelt, weswegen der Fluggesellschaft weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fielen, berichtet die FAZ (Corinna Budras). Auch die FR (Elke Silberer) berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. November 2013: Generalanwalt kritisiert Besoldungspraxis – EGMR zur Sicherungsverwahrung – "König von Deutschland" verurteilt . In: Legal Tribune Online, 29.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10204/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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