Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2015: Dauerhafte Leiharbeit - Zukunft für NSU-Prozess? - Problem Managerhaftung

28.07.2015

Justiz

EuG – L-Bank: Als europaweit erstes Kreditinstitut verteidigt sich die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) mit einer Klage beim Gericht der Europäischen Union gegen ihre Einstufung als "bedeutend" durch die Europäische Zentralbank (EZB). Die Einstufung habe die aufsichtsrechtliche Kontrolle der Bank durch die EZB zur Folge, schreibt das Handelsblatt (Melanie Rübartsch). Die Klägerin sehe sich dagegen als regionale Förderbank unter der Kontrolle der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besser aufgehoben und befürchte unnötigen bürokratischen Aufwand.

OLG München – NSU: Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin (dost-rechtsanwalt.de) kritisiert die Berichterstattung zum Verfahren gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem Oberlandesgericht München als "inhaltlich nichtssagend". Statt der angeklagten Taten stünden die Auseinandersetzungen zwischen der Hauptangeklagten und ihren "Altverteidigern" im Mittelpunkt. Darüber werde auch ausgeblendet, dass die Anzahl der Verhandlungstage mittlerweile jene des Nürnberger Strafprozess gegen 21 Hauptkriegsverbrecher erreicht hat. Aus Sicht des Autors ist das jetzige Verfahren auch ohne förmlichen Beschluss "längst geplatzt".

Weniger polemisch, aber in vergleichbarer Richtung kommentiert Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) die "Krise des gesamten Verfahrens". Während Zschäpe ihre Versuche zur Verfahrenssabotage nachzusehen seien, trügen die "Alt-Anwälte" die Hauptverantwortung für die verfahrene Situation. "Das Trio wollte einen außergewöhnlichen Fall, jetzt hat es ihn – und sendet Zeichen der Überforderung." Die Krise im Innenverhältnis durch einen eigenen Entpflichtungsantrag nach außen zu tragen, sei im mindesten unglücklich und widerspräche auch dem Wesen der Pflichtverteidigung.

OLG Hamm zu Anforderungen an Ablehnungsgesuch: Benedikt Meyer (zpoblog.de) weist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom Anfang Juni hin, in dem das Gericht exemplarisch darlegt, unter welch geringen Anforderungen von Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs auszugehen ist und damit dessen Verwerfung als unzulässig erfolgen kann. Der im zugrundeliegenden Fall zurückgewiesene Ablehnungsantrag habe zuvörderst prozesstaktische Ziele, nämlich die Aufhebung eines Verhandlungstermins, verfolgt.

LG Regensburg zu Hochstapler: Vom Landgericht Regensburg ist ein "falscher Chirurg" wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrug und Titelmissbrauch zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann sei mehrere Jahre lang als Schönheitschirurg aufgetreten und habe Patienten vor allem mit Botox und Silikon behandelt, meldet spiegel.de.

Steuerhinterziehung: Staatsanwaltschaften in Bochum und Düsseldorf ermitteln nach Bericht der FAZ (Johannes Ritter/Joachim Jahn) gegen zahlreiche mittelgroße Schweizer Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Sie stützen sich hierbei vor allem auf Erkenntnisse aus eingelaufenen Selbstanzeigen. Nachdem seit 2011 von fünf großen eidgenössischen Banken auf dem Vergleichswege insgesamt 600 Millionen Euro an Steuerbehörden gelangt seien, seien nun vor allem kleinere Privathäuser ins Visier der Ermittler geraten.

Managerhaftung: Wenn wirtschaftliche Führungskräfte ihre Unternehmen durch Fehlentscheidungen oder strafrechtlich relevantes Verhalten schädigen, geben sich die betroffenen Firmen – oft zum Schaden ihrer Aktionäre – regelmäßig mit vergleichsweise geringen Entschädigungszahlungen zufrieden. Diese Behauptung belegt die Welt (Anne Kunz) mit zahlreichen, auch aktuellen Beispielen. Obwohl üblicherweise eine spezielle Haftpflichtpolice für Vorstände und Aufsichtsräte greife, handelten Versicherer sowie aktuelle und ehemalige Unternehmensleitung bevorzugt Vergleiche aus, um Reputationsschäden oder auch der Aufmerksamkeit von Kartellbehörden durch langwierige und öffentliche Gerichtsverhandlungen aus dem Weg zu gehen.

Beate Merk: Wie die SZ (Stefan Mayr/Wolfgang Wittl) berichtet, hat die bayerische Europaministerin Beate Merk vehement bestritten, in ihrer Eigenschaft als Justizministerin des Freistaats 2012 unzulässigen Einfluss zugunsten ihr bekannter Beschuldigter ausgeübt zu haben. Die wegen Wirtschaftssachen verdächtigten Unternehmer waren aus erst kurz zuvor verhängter Untersuchungshaft entlassen worden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2015: Dauerhafte Leiharbeit - Zukunft für NSU-Prozess? - Problem Managerhaftung . In: Legal Tribune Online, 28.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16394/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen