Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2014: Wer raucht, muss auch lüften - keine "Lex Hitler" - Hautpflege mit Knabberfischen ist zulässig

27.06.2014

Recht in der Welt

USA - Handy-Auswertung: Der US-Supreme Court hat beschlossen, dass die amerikanische Polizei einen richterlichen Beschluss benötigt, wenn sie das mitgeführte Mobiltelefon einer festgenommenen oder angehaltenen Person auswerten will. Das berichten die SZ (Nicolas Richter).

USA - Argentinien: Die SZ (Peter Burghardt) erläutert den Streit zwischen Argentinien und Hedgefonds, die die Schuldenschnitte des Landes nicht akzeptiert hatten und laut US-Gerichtsurteilen nun Anspruch auf volle Rückzahlung der Schulden haben. Argentinien verhandele jetzt mit dem zuständigen US-Richter über einen Aufschub in letzter Sekunde. In einem zweiten Text beschreibt die SZ (Simone Boehringer), dass von insgesamt rund 15 Mrd. Dollar ungekürzter argentinischer Altschulden rund 1 Mrd. Dollar von deutschen Gläubigern gehalten werden.

EGMR - Leihmütter: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Frankreich die Kinder von Leihmüttern als französische Staatsbürger anerkennen muss, auch wenn die Leihmutterschaft verboten ist. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil Franzose oder Französin ist, meldet die FAZ (Michaela Wiegel).

Das Letzte zum Schluss

VG Gelsenkirchen zu Knabberfischen: Wie lawblog.de (Udo Vetter) meldet, hat ein Kosmetiksalon Anspruch auf eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Halten von Kangal-Fischen. Diese Fische knabbern an der menschlichen Haut und reinigen sie dabei. Auch für kosmetische Zwecke seien Erlaubnisse nach dem Tierschutzgesetz möglich.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2014: Wer raucht, muss auch lüften - keine "Lex Hitler" - Hautpflege mit Knabberfischen ist zulässig . In: Legal Tribune Online, 27.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12371/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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