Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2014: Wer raucht, muss auch lüften - keine "Lex Hitler" - Hautpflege mit Knabberfischen ist zulässig

27.06.2014

Justiz

BAG zu Betriebsräten: Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass auch Betriebsräte im Rahmen von befristeten Verträgen beschäftigt werden können - wenn die Befristung nicht wegen der Betriebsratsarbeit erfolgt. Der Anwalt Jan Tibor Lelley stellt das Urteil auf lto.de vor und begrüßt die grundsätzliche Linie: "wer möchte schon, dass ungeeignete Kandidaten sich als Betriebsrat zur Wahl stellen, nur um einer auslaufenden Befristung zu entgehen?"

BVerwG zu Ruhestandsbeamten: Der Staat hat keinen Anspruch darauf, dass pensionierte Beamte ihm nach Übergang in den Ruhestand keine Konkurrenz machen. Geklagt hatte laut lto.de ein emeritierter Medizinprofessor, der pathologische Diagnoseleistungen nun auf eigene Rechnung anbot.

BGH zu Gewaltschutzverfahren: blog.beck.de (Hans-Otto Burschel) stellt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Februar vor. Dabei hatte eine Ehefrau nach heftigen Auseinandersetzungen eine eigene Wohnung bezogen. Daraufhin hatte sich der Ehemann unter falschem Namen im gleichen Mietshaus eine Wohnung gemietet. Anders als die Vorinstanzen gab der BGH der Frau einen Anspruch gegen den Mann, diese Wohnung aufzugeben. Rechtsgrundlage sei nicht das Gewaltschutzgesetz, das sich auf eine gemeinsame Wohnung beziehe, sondern die §§ 823, 1004 BGB analog.

VG München zu Organ-Warteliste: Das Verwaltungsgericht München verhandelte am Donnerstag eine Klage gegen die Münchener Uniklinik. Diese hatte eine nierenkranke Frau von der Warteliste für Organtransplantationen gestrichen, weil sie "nicht-transplantabel" sei. Das Vertrauensverhältnis sei gestört, nachdem ihr Mann in einer E-Mail zu unverschämt geworden war. Das VG hat die Klage nun aus formalen Gründen abgelehnt, weil die Frau damals aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich "nicht-transplantabel" war und inzwischen eine Niere erhalten hat. Die SZ (Christina Berndt) schildert Fall und Verfahren.

LG Halle zu rechtsradikalem Angriff: Das Landgericht Halle hat fünf Angehörige der rechten Szene nach einem Angriff auf Punks in Sangershausen wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verurteilt. Die beiden Haupttäter erhielten Haftstrafen von bis zu drei Jahren und drei Monaten, die anderen drei Bewährungsstrafen, meldet spiegel.de.

OLG München - NSU: Im NSU-Verfahren befasste sich das Oberlandgesgericht München mit dem Anschlag auf ein Lebensmittelgeschäft in Köln. Der Täter, der damals den Sprengsatz deponierte, sah weder Uwe Böhnhardt noch Uwe Mundlos ähnlich, sehr wohl aber einem anderen, örtlichen Neonazi. Die Nebenkläger wollen nun wissen, warum diese Spur nicht konsequent verfolgt wurde, berichten zeit.de (Tom Sundermann) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen).

Die Welt (Per Hinrichs) zitiert umfangreich aus Anträgen der Angeklagten Beate Zschäpe zu ihrem Haftalltag. Der Ton der Eingaben werde immer gereizter.

LG Köln - Kachelmann: Der vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochene Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann fordert von Bunte, Bild und Focus zusammen über drei Millionen Euro Schadensersatz wegen "Falschberichterstattung, Privat- und Intimsphärenverletzungen in Wort und Bild, Schmähkritik, Vorverurteilungen". lto.de (Constantin van Lijnden) sprach darüber mit Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker. Soweit ähnliche Klagen bisher erfolglos waren, hält Höcker die Urteile für falsch.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2014: Wer raucht, muss auch lüften - keine "Lex Hitler" - Hautpflege mit Knabberfischen ist zulässig . In: Legal Tribune Online, 27.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12371/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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