Die juristische Presseschau vom 27. Mai 2015: Buback gibt nicht auf - Frei­brief für V-Leute - Ter­ro­rist mit 14

27.05.2015

Justiz

BAG zu Anwaltsgehältern: Die Bezahlung eines angestellten Rechtsanwalts gilt nur dann als sittenwidrig, wenn sie weniger als zwei Drittel der in der Branche und Region üblichen Bezahlung beträgt. Das hat laut FAZ (Joachim Jahn) das Bundesarbeitsgericht festgestellt. Für Anwälte gälten damit die gleichen Regeln wie für andere Berufe auch.

EuGH zu Kartellschäden: Klagen gegen Kartelle können am Sitzort von einem der am Kartell beteiligten Unternehmen gebündelt werden. Dies entschied nun der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Landgerichts Dortmund. Der Anwalt Florian C. Haus beschreibt in der FAZ die Details des Urteils.

ArbG Bonn zu Beamten als Streikbrecher: Die Post darf Beamte als Ersatz für streikende Angestellte einsetzen, wenn dieser Einsatz freiwillig erfolgt. Das Arbeitsgericht Bonn lehnte einen Unterlassungsantrag der Gewerkschaft Verdi ab. Widersprüche von Beamten müssten dabei eindeutig sein und gegenüber ihren Vorgesetzen erfolgen. Über die Entscheidung berichten die SZ (Bernd Dörries) und lto.de.

ArbG Mannheim zu rechtsradikalem Erzieher: Ein Erzieher mit rechtsradikalen Ansichen darf von einer tarifgebundenen Kommune fristlos entlassen werden, weil der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst eine Treuepflicht zur Verfassung vorsieht. Dies entschied laut spiegel.de und sueddeutsche.de das Arbeitsgericht Mannheim.

VG Greifswald zu rechtsradikalem Feuerwehrmann: Ein Feuerwehrmann, der in einer rechtsradikalen Band spielt, darf nicht Wehrführer sein. Das entschied das Verwaltungsgericht Greifswal laut taz (Astrid Geisler) und lto.de. In Mecklenburg-Vorpommen gelten Wehrführer als "Ehrenbeamte".

AG Pasewalk zu Beleidigung durch Journalisten: Das Amtsgericht Pasewalk hat einen Journalisten der Lokalzeitung Nordkurier wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Der Journalist hatte einen Jäger, der ein verendetes Reh an der Anhängerkupplung über eine Bundesstraße geschleift hatte, als "Rabauken-Jäger" bezeichnet. Das berichtet die FAZ (Jochen Zenthöfer).

Streitwert bei Spam-Unterlassungsklagen: Carsten Gerlt (FAZ) kritisiert, dass Gerichte bei Streitigkeiten wegen unverlangter E-Mail-Werbung (Spam) so niedrige Streitwerte festsetzen, dass Betroffene kaum einen Anwalt finden, der bereit ist, zu den daraus folgenden niedrigen Gebühren den Fall zu übernehmen. "Da – wie Spötter sagen würden – aus Sicht eines Richters ohnehin der Kläger der Störer ist, liegt in der Streitwertfestsetzung ein probates Mittel, Arbeit von den Gerichten fernzuhalten."

VG Köln - Drohnensteuerung Ramstein: Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am heutigen Mittwoch über eine Klage gegen die Bundesrepublik, meldet die taz. Drei jemenitische Angehörige von Drohnenopfern fordern Schadensersatz, weil Deutschland den USA die Nutzung des Stützpunkts Ramstein für die Mitwirkung an Drohenangriffen nicht verboten hat. Die Klage sei "notwendig, um die Regierung aus ihrer Geht-uns-doch-nichts-an-Haltung herauszubringen", kommentiert Bernd Pickert (taz).

LG Lüneburg - Auschwitz: Im Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning ging es um die Frage, ob die Tötung von Juden in Auschwitz "heimtückisch" und "grausam" war - ob also Mordmerkmale vorlagen. Die Staatsanwaltschaft bejaht beides, wie die FAZ (Alexander Haneke) näher ausführt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Mai 2015: Buback gibt nicht auf - Freibrief für V-Leute - Terrorist mit 14 . In: Legal Tribune Online, 27.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15653/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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