Die juristische Presseschau vom 26. September 2019: Vor­rats­da­ten­spei­che­rung geht zum EuGH / IB siegt vor VG Köln / Moder­ni­sie­rung Straf­ver­fahren

26.09.2019

Das Bundesverwaltungsgericht legt dem EuGH Fragen zur deutschen Vorratsdatenspeicherung vor. Außerdem in der Presseschau: "Identitäre Bewegung" erfolgreich gegen Verfassungsschutz und die FDP präsentiert Reformvorschläge für Strafverfahren.

Thema des Tages

BVerwG zu Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesverwaltungsgericht legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur EU-Rechtskonformität der deutschen Vorratsdatenspeicherung vor. Momentan werden die geltenden gesetzlichen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung nicht angewendet. Nun geht es um die Frage, ob ein 2016 ergangenes Urteil zu den nationalen Regelungen von Schweden und Großbritannien auch für Deutschland gilt. Der Vorsitzende Richter am BVerwG, Ingo Kraft, äußerte nun in der mündlichen Verhandlung, das deutsche Gesetz weiche "in wesentlichen Punkten von der schwedischen und der britischen Regelung ab". So sei der Kreis der von der Speicherpflicht erfassten Kommunikationsmittel und die Speicherdauer in der deutschen Variante reduziert. Zudem enthielten sie strenge Beschränkungen für den Schutz der gespeicherten Daten. Durch ein ausnahmsloses Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung werde der nationale Gesetzgeber auf dem Gebiet der Strafverfolgung und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit erheblich eingeschränkt. Berichte zur mündlichen Verhandlung finden sich u.a. in der taz (Christian Rath), auf lto.de (Markus Sehl), auf netzpolitik.org (Andre Meister) und in der FAZ (Marlene Grunert)

Rechtspolitik

Familiengerichtliche Verfahren: Die Welt (Sabine Menkens) schildert eine Expertenanhörung im Rechtsauschuss zum Thema "Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren". Die Experten attestierten einhellig mangelnde Erfahrung und Fachkenntnis im Familienrecht. Die Grünen-Fraktion fordert nun genauer definierte Eingangsvoraussetzungen für künftige Familienrichter, das Recht und die Pflicht zur Fortbildung sowie die stärkere Beteiligung der betroffenen Kinder im Verfahren. In besonders strittigen Verfahren soll eine Kammer mit drei Berufsrichtern entscheiden. Handlungsbedarf zu Optimierung der Familienrechtspraxis sieht auch die Bundesregierung. Dazu sollen "Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz, vor allem im Umgang mit Kindern und Eltern" entwickelt werden. 

"Clan-Kriminalität": In der SZ meint Ronen Steinke, der von der Innenministerkonferenz vorgeschlagene Entzug des deutschen Passes für Clan-Mitglieder mit zweiter Staatsbürgerschaft zur Bekämpfung der sogenannten "Clan-Kriminalität" sei kein Ausdruck von Stärke, sondern von "flatternden Nerven". Was helfe, sei dem Geld nachzugehen, das die kriminellen Organisationen beiseite schafften.

"Modernisierung des Strafverfahrens": FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski) stellt Vorschläge der FDP zur Reform des Strafprozesses vor. Einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zufolge dürfe sich die Modernisierung des Strafprozesses "nicht einseitig zu Lasten der Rechte des Beschuldigten und dessen Verteidigung auswirken". Stattdessen sollen vermehrt Mittel der Digitalisierung eingesetzt werden, um die Arbeitsweise an Gerichten zu verbessern. So sollen etwa Zeugen per Videotechnologie vernommen werden können und Bild- und Tonaufnahmen von Strafprozessen an Landgerichten und Oberlandesgerichten eingeführt werden. Die Auswahl des Pflichtverteidigers soll von der Anwaltschaft selbst organisiert und das externe Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten abgeschafft werden.

Justiz

EuGH zu Recht auf Vergessenwerden: Auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) zeigt sich der Rechtswissenschaftler Oskar Gstrein enttäuscht vom am Dienstag ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden. Der EuGH habe die Chance verpasst, das 2014 entwickelte Recht auf Vergessenwerden entscheidend zu konkretisieren und weiter zu entwickeln. Nach Ansicht von Winfried Veil, Referent im Innenministerium, auf FAZ-Einspruch, ist durch das Urteil der Anwendungsbereich des Rechts auf Vergessen erheblich erweitert worden. Dies verkompliziere das Verhältnis von Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet. So drohe das Datenschutzrecht zum 'Supergrundrecht' zu mutieren. Zudem werde die Verwirklichung der Meinungsfreiheit vom 'goodwill' privater Unternehmen abhängig gemacht, die darüber entschieden, was nach welchen Kriterien ausgelistet wird. 

EuGH – Luftfahrt-Sicherheit: Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über ein für den heutigen Donnerstag zu erwartendes Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof zu Schadensersatzansprüchen gegen Luftfahrtunternehmen. Die Tochter der Klägerin des Ausgangsverfahrens hatte sich bei einer Flugreise mit einem Kaffeebecher verbrüht. Die Klägerin verlangt nun Entschädigung von der Fluglinie für den Unfall.

BVerwG – Kennzeichnungspflicht für Polizisten: In einem Beitrag für lto.de erläutern die Rechtsprofessorin Daniela Winkler und der Akademische Mitarbeiter Marc Zeccola anlässlich einer am heutigen Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht stattfindenden Verhandlung zur Kennzeichnungspflicht für Polizisten deren rechtliche Zulässigkeit. Sie sind der Ansicht, der mit der Kennzeichnung verbundene Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung des Polizeibeamten sei durch das allgemeine Interesse an der Strafaufklärung, ein aus dem Grundgesetz ableitbares Vertrauen des Bürgers in die Integrität staatlichen Handelns sowie das Persönlichkeitsrecht potentieller Opfer gerechtfertigt.

BGH – Offener Vollzug: Vor dem Bundesgerichtshof ist der Fall zweier Justizvollzugsbeamter verhandelt worden, denen Verantwortung für die Straftat eines Freigängers vorgeworfen wird. Der Freigänger hatte, nachdem die Bediensteten Freigang gewährt hatten, einen Mord begangen. Während das Landgericht Limburg die beiden wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte, forderte die Bundesanwaltschaft nun ihren Freispruch. Es berichten lto.de und die SZ (Wolfgang Janisch).

BAG zu anwaltlichem Organisationsverschulden: Das Bundesarbeitsgericht hat laut lto.de in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung klärende Ausführungen zu den Anforderungen an Rechtsanwälte gemacht, mit denen diese ein Organisationsverschulden für ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ausschließen können. Demnach muss die Weisung zur Kontrolle von Ein- und Ausgang von Schriftsätzen erteilt werden und die Befolgung stichprobenweise kontrolliert werden. Die für das Fax aufgestellten Grundsätze gelten demnach auch für das beA.

BAG zu Urlaubsanspruch bei Altersteilzeit: Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass einem Arbeitnehmer, der sich in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses befindet und im gesamten Kalenderjahr von der Arbeitspflicht entbunden ist, mangels Arbeitspflicht kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz zusteht. Dies meldet community.beck.de (Markus Stoffels)

VGH Hessen zu Unfruchtbarkeit: Einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zufolge muss das Land Hessen auch unverheirateten Beamtinnen Beihilfeleistungen für die Kosten einer künstlichen Befruchtung gewähren. Eine organisch bedingte Unfruchtbarkeit sei eine Krankheit im Sinne Beihilferechts, so der VGH laut lto.de

OLG München – Jennifer W.: Im vor dem Oberlandesgericht München laufenden Prozess gegen die IS-Heimkehrerin Jennifer W. steht laut Welt (Gisela Friedrichsen) nun die Anklage "mehr denn je auf unsicherem Fundament". Taha A., mit dem die Angeklagte im Irak zusammengelebt haben soll, soll nach der Entscheidung eines griechischen Gerichts nach Deutschland ausgeliefert werden. Von der Aussage von Taha A. hängt der Fortgang des Prozesses maßgeblich ab.

VG Köln zu "Identitärer Bewegung": Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag der Identitären Bewegung (IB) stattgegeben und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verpflichtet, eine Presseerklärung vom Juli zu widerrufen, in dem die IB als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnet worden war. Das Bundesinnenministerium, dem das BfV zugeordnet ist, hatte zuvor der IB schriftlich zugesagt, sie nur als "Verdachtsfall" zu bezeichnen. Das Gericht entschied nun, durch die Mitteilung habe man gegen die Zusage des Ministeriums verstoßen, mit der man sich verbindlich selbst verpflichtet habe. Es berichten die taz (Anja Maier/Sabine am Orde), die FAZ (Helene Bubrowski) und lto.de

LG Freiburg – Gruppenvergewaltigung: Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung vor dem Freiburger Landgericht ist nun laut spiegel.de (Wiebke Ramm) einer der elf Angeklagten mangels dringenden Tatverdachts in Bezug auf die Vergewaltigung aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ein dringender Tatverdacht wegen unterlassener Hilfeleistung besteht demnach weiterhin. Er rechtfertigt jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht die Untersuchungshaft.

LG Bielefeld – Gruppenvergewaltigung: Vor dem Landgericht Bielefeld hat der Prozess gegen neun junge Männer im Alter zwischen 16 und 21 Jahren begonnen, denen unter anderem sexueller Missbrauch und Vergewaltigung an einem damals 14-jährigen Mädchen vorgeworfen wird. Dies meldet bild.de (Markus Brekenkamp).

LG Berlin zu Künast-Beschimpfungen: Die Zeit (Jochen Bittner) stellt vor dem Hintergrund des in der letzten Woche ergangenen Urteils des Landgerichts Berlin zu den gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast gerichteten Beschimpfungen die Frage, wie zeitgemäß der Straftatbestand der Beleidigung noch ist. Der Paragraph sei nie an die Verhältnisse der repräsentativen Demokratie in einer digitalisierten Gesellschaft angepasst worden, weder im Wortlaut noch in seiner Auslegung. Die Justiz müsse das Zutrauen der Bürger in den Schutz durch den Staat stärker gewichten.

LG Augsburg zu Mordversuch: Das Augsburger Landgericht hat einen 26-Jährigen wegen versuchten Mordes verurteilt, der nach einer vorherigen Verurteilung wegen des selben Deliktes während der Urteilsverkündung versucht hatte, einem Polizisten die Dienstwaffe zu entreißen. Mit ihr wollte er die fünf Richter und den Staatsanwalt erschießen. Zu den 13 Jahren Gefängnisstrafe für den ersten Mordversuch kommen nun weitere 10 Jahre hinzu, wie lto.de berichtet. 

GBA – Fall Lübcke: Im Mordfall Lübcke finden sich laut spiegel.de auch beim dritten Verdächtigen Hinweise auf eine rechte Gesinnung. Indessen meldet die SZ (Ronen Steinke), dass die Bundesanwaltschaft weiterhin auf einen 2014 erstellten Bericht des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz über die rechtsextreme Szene in Hessen wartet. 

Bundespatentgericht – "Black Friday": Vor dem Bundespatentamt wird laut Welt (Michael Gassmann) ab dem heutigen Donnerstag verhandelt, ob die, Markenschutz genießende, Formulierung "Black Friday" als Marke gelöscht werden muss. Markeninhaberin ist eine Hongkonger Firma namens Super Union Holdings Ltd. 16 klagende Unternehmen wollen erreichen, dass der Ausdruck als dem allgemeinen Sprachgebrauch zugehörig anerkannt wird. Dann müsste die Marke gelöscht werden.

Recht in der Welt

Schweiz – Bundesanwaltschaft: Die SZ (Isabel Pfaff) kritisiert die Wiederwahl des Leiters der Schweizer Bundesanwaltschaft, Michael Lauber, durch das Schweizer Parlament (s.a. die gestrige Presseschau). Dieser habe ziemlich offenkundig über Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino gelogen. Gleichzeitig kommt der Bundesanwaltschaft "eine Schlüsselrolle zu im Kampf gegen den globalen Korruptionssumpf im Fußball" es sei "leichtfertig, einen Mann im Amt zu bestätigen, der diesen Kampf mit dubiosen Hinterzimmertreffen gefährdet". 

Polen – Parlaments-Suspendierung: Der Assistenzprofessor Michał Ziółkowski berichtet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) über die Entscheidung des Präsidenten des polnischen Sejm, das Parlament bis nach den am 13. Oktober stattfindenden Parlamentswahlen zu beurlauben. Die Entscheidung sei formell vereinbar mit der polnischen Verfassung, atme aber einen undemokratischen Geist und wecke Zweifel in Bezug auf die hinter der Entscheidung stehende Motivation, so der Autor. 

Großbritannien – Parlamentspause: Die Zeit (Jan Ross) berichtet über das am Dienstag ergangene Urteil des Supreme Courts zur von Premierminister Johnson angeordneten Zwangspause des britischen Parlaments. Sie hebt die Auswirkungen des Urteils auf das Verfassungsgefüge hervor. Das Urteil habe die Judikative erheblich gestärkt und damit paradoxerweise das Land weiter europäisiert und internationalisiert. Das Vereinigte Königreich werde nach den Brexit-Kämpfen nie wieder das Land sein, das es einmal war. So sehen es auch die Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Florian Meinel in ihren Beiträgen für SZ bzw. FAZ. Möllers bewertet in der SZ die Mutation des Supreme Courts zum Verfassungsgericht als "Krisenphänomen für ein System, das auf Einheit größten Wert legt und in dem Fragmentierung nicht mit Demokratisierung verwechselt werden sollte".

Positiv bewertet die Entscheidung hingegen Reinhard Müller (FAZ). Großbritannien sei nun "im europäischen Verfassungsgerichtsverbund angekommen". Das Recht, auch das Verfassungsrecht, müsse durch Richter ausgelegt und angewendet werden. Und so sei man im Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Urteil der Meinung: "Hätte von uns sein können".

Sonstiges

Europäische Staatsanwaltschaft: Nun berichtet auch lto.de über die Berufung der Rumänin Laura Kövesi als Chefin der geplanten Europäischen Staatsanwaltschaft.

Kanzleimarkt: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über Umsatzrekorde bei internationalen Großkanzleien und mittelgroßen Sozietäten. So haben die 100 umsatzstärksten Kanzleien 6,8 Milliarden Euro erwirtschaftet, insgesamt 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Umsatzstärkste Kanzlei ist weiterhin Freshfields Bruckhaus Deringer, vor CMS Hasche Sigle und Hengeler Mueller. Die Kanzleien profitieren demnach insbesondere vom Diesel-Skandal. 

In einem gesonderten Kommentar meint Marcus Jung (FAZ), die Kanzleien seien gut beraten, die jetzt erzielten Gewinne gut einzusetzen, da sich "die Schwaden des Diesel-Skandals" irgendwann verziehen würden. Investiert werden solle in eine "konkurrenzfähige IT". 

Verschuldung: Die Zeit (Bettina Malter) berichtet über die steigende Zahl verschuldeter Menschen. Sie hat Mitarbeiter des Amtsgerichts Potsdam begleitet, die als Gerichtsvollzieher oder als Rechtspfleger in der Insolvenzabteilung tätig sind. Eine Mitarbeiterin berichtet, dass Erbschaftsausschlagungen mittlerweile ihr Hauptgeschäft darstellten. Insgesamt sei der Ton in den letzten Jahren viel rauer geworden. 

Klimakrise: In einem Beitrag für lto.de erläutert Rechtsanwalt Nico Kuhlmann anlässlich einer von 16 Kindern aus der ganzen Welt beim UN-Kinderrechtausschuss eingereichten Individualbeschwerde die 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedete Kinderrechtskonvention sowie das Verfahren der Individualbeschwerde. Im konkreten Fall soll erreicht werden, dass der UN-Kinderrechtsausschuss feststellt, dass die Klimakrise auch eine Krise der Rechte der Kinder ist und dass die dem Verfahren unterworfenen Länder für die Klimakrise verantwortlich sind. Die Länder sollen dazu gebracht werden, nationale Gesetze am Maßstab der wissenschaftlichen Erkenntnisse neu auszurichten. 


Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. September 2019: Vorratsdatenspeicherung geht zum EuGH / IB siegt vor VG Köln / Modernisierung Strafverfahren . In: Legal Tribune Online, 26.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37847/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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