Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2016: Anschlag und Auf­ent­halts­recht / Dar­knet dif­fizil / AfD mal zwei

26.07.2016

Justiz

OLG Hamm zu Tönnies: Das Oberlandesgericht Hamm hat eine auf die Abberufung des Geschäftsführers des Tönnies-Konzerns, Josef Tillmann, gerichtete Klage des Firmenmitinhabers Robert Tönnies abgewiesen. Der Kläger habe nach Ansicht des Gerichts keine die Abberufung rechtfertigenden Gründe beweisen können, schreibt die FAZ (Christine Scharrenbroch). Die behauptete Falschaussage Tillmanns in einem anderen Verfahren habe dieser bestritten. Die am Landgericht Bielefeld geführte Auseinandersetzung zwischen Robert und Clemens Tönnies um Firmenanteile werde wohl im Oktober fortgesetzt, nachdem ein zwischenzeitlich betriebenes Mediationsverfahren wohl gescheitert sei.

OLG Düsseldorf – Loveparade: Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird über die Beschwerden gegen die Nichteröffnung eines Strafverfahrens wegen des Loveparade-Unglücks vor sechs Jahren "ausschließlich nach Recht und Gesetz" und damit unabhängig von der gestern überreichten Petition entscheiden. Diese Mitteilung des Gerichts meldet zeit.de.

OLG München – NSU: Das Oberlandesgericht München hat für das Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere weitere 74 Verhandlungstage bis Anfang September 2017 festgelegt, meldet zeit.de.

LG Hof zu Silvesterübergriff: Das Landgericht Hof hat in der Berufung die Haftstrafe eines Irakers wegen einer in der Silvesternacht verübten sexuellen Nötigung leicht reduziert. Vom Amtsgericht hätte der Abschreckungsgedanke nicht strafschärfend gewertet werden dürfen, schreibt die SZ (Ulrike Heidenreich) über die jetzige Entscheidung. Dies gelte auch für die amtsgerichtliche Überlegung, der Verurteilte habe als Ausländer sein Gastrecht in der Bundesrepublik verletzt. Die Verteidigung habe eine Revision angekündigt.

LG Potsdam – Silvio S.: Vor dem am heutigen Dienstag anstehenden Urteil des Landgerichts Potsdam gegen Silvio S. fasst die taz (Uta Eisenhardt) die im Prozess gewonnenen Erkenntnisse zum Angeklagten zusammen.

Michael D. Hausfeld: Die SZ (Markus Balser/Claus Hulverscheidt) widmet dem US-amerikanischen Rechtsanwalt Michael D. Hausfeld eine Seite Drei-Reportage. Durch seine Bemühungen zur Schaffung des NS-Zwangsarbeiter-Fonds oder seine Vertretung von südafrikanischen Apartheidopfern bekannt geworden, vertritt Hausfeld nun mit deutschen Kollegen vermeintlich Geschädigte in der Abgas-Affäre von VW. Hierfür setze er sich für die Einführung von Sammelklagen ein und plane, "das für VW zuständige Landgericht in Braunschweig mit Zehntausenden Einzelklagen" zu "überschwemmen".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2016: Anschlag und Aufenthaltsrecht / Darknet diffizil / AfD mal zwei . In: Legal Tribune Online, 26.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20080/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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