Die juristische Presseschau vom 26. März 2013: Finanzausgleich vor Gericht - Schadensersatz wegen Streik - Sitzverteilung beim NSU-Prozess

26.03.2013

Bayern und Hessen machen ihre Drohung wahr und klagen gegen den Länderfinanzausgleich. Außerdem in der heutigen Presseschau: neue Richterinnen am BGH, Arbeitsgericht zur Haftung einer Gewerkschaft, Sitzverteilung beim NSU-Prozess, Eisengel vor Gericht und wann die Polizei nicht weiterhilft. 

Länderfinanzausgleich vor Gericht: Am gestrigen Montag haben Bayern und Hessen gemeinsam Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Nach dem Bericht der taz (Marlene Halser) betrachten die Ministerpräsidenten Seehofer (CSU) und Bouffier (CDU) das gegenwärtige System als "unsolide, ungerecht und leistungsfeindlich," die Klage sei somit als "Akt politischer Notwehr" geboten. Insbesondere die derzeitige Stadtstaatenregelung sei verfassungswidrig, da sie den Finanzbedarf der Einwohner Berlins, Hamburgs und Bremens zu stark gewichte. Es sei schließlich nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins, des größten Zahlungsempfängers, zu finanzieren.

Marc Beise (SZ) erkennt derweil in seinem Kommentar die "grundsätzliche Bedeutung der Klage und des Themas." Zwar gebiete Artikel 107 GG einen "angemessenen" Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder. Das gegenwärtige System in all seiner Kompliziertheit ebne diese jedoch "praktisch komplett" ein und verstoße damit gegen ein Grundprinzip aller Ausgleichsmaßnahmen. Weil der politische Wille zu einer Reform fehle, bleibe am Ende nur der Gang nach Karlsruhe.   

Martin Reeh (taz) gesteht dem bayerischen Finanzminister Söder (CSU) "Chuzpe" zu. Während Zypern wegen seines vermeintlichen Steuerdumpings kritisiert werde, schlage der Minister vor, dass die ausgleichsbefreiten Bundesländer zukünftig die Höhe von Einkommen- und Erbschaftsteuer selbst bestimmen sollten. Hier sei der Wille zur Schaffung einer "bayerischen Steueroase" sichtbar.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Hochfrequenzhandelsgesetz: Im Handelsblatt-Rechtsboard befasst sich Rechtsanwalt Bernd Geier mit dem bereits im Februar vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel, das nun vom Bundesrat gebilligt wurde. Ziel des Gesetzes sei eine "Verlangsamung" des Börsenhandels, etwa durch eine Reduktion des Orderaufkommens und eine verstärkte Aufsicht über Hochfrequenzhändler. Diese unterlägen nun einer Lizenzpflicht. 

Rundfunkbeitrag: In ihrem Medienteil interviewt die SZ (Claudia Tieschky) Anna Terschüren, die NDR-Mitarbeiterin, die in ihrer Promotionsarbeit zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sei. Neben diesem Verdikt enthalte ihre Arbeit auch ein verfassungskonformes Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine Steuerfinanzierung, die Staatsferne wahren und weder das Gleichheitsrecht noch die Finanzverfassung verletzen würde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. März 2013: Finanzausgleich vor Gericht - Schadensersatz wegen Streik - Sitzverteilung beim NSU-Prozess . In: Legal Tribune Online, 26.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8409/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen