Die juristische Presseschau vom 25.-29. Dezember 2014: Wahlwochen statt Wahltag - Wegfall der Erbschaftsteuer? - Strafprozesse gegen Manager

29.12.2014

Justiz

Richter und Restmüll: Die Reinigungsrichtlinie der hessischen Landesverwaltung gilt ab Jahresbeginn auch für Frankfurter Richter und Staatsanwälte. Künftig werde deshalb nur noch der Papierkorb von einer Putzkraft geleert, während die Juristen ihren Restmüll selbst zur Sammelstelle bringen müssen. Der hessische Richterbund kritisiert, dies drücke Geringschätzung gegenüber Richtern und Staatsanwälten aus, meldet die Montags-FAZ (Helmut Schwan) in ihrer Rubrik Streifzüge.

BGH - Leihmutterschaft: Helene Bubrowski (Montags-FAZ) kritisiert im Leitartikel das Urteil des Bundesgerichtshofs von vorletzter Woche, das eine US-Entscheidung über die Elternschaft eines homosexuellen Paares für ein von einer Leihmutter geborenes Kind anerkannt hatte. Die Richter hätten "die  Tore für Leihmutterschaften im Ausland ganz weit aufgemacht" und die "Leihmütter völlig außer Acht gelassen", die gegenüber ihren Auftraggebern rechtlos seien. Vergleichbar mit der rechtlichen Beurteilung von Scheidungen im Ausland hätte das Gericht prüfen müssen, ob die Menschenwürde im konkreten Fall gewahrt gewesen war. Statt einer automatischen Anerkennung ausländischer Urteile solle im Rahmen eines Adoptionsverfahrens geprüft werden, ob die Mutter wirklich bereit ist, ihr Kind wegzugeben.

BGH zu Kostenantrag vor BGH: Stellt der Beklagte bei einer Klagerücknahme einen Kostenantrag gem. § 269 Abs. 4 S. 1 Zivilprozessordnung vor dem Bundesgerichtshof, muss er keinen beim BGH zugelassenen Anwalt bestellen. Das habe der BGH in einem Beschluss vom 18. November dieses Jahres entschieden, meldet blog.beck.de (Hans-Jochem Mayer). Die Antragstellung erfordere nicht die besondere Erfahrung und Kompetenz des spezialisierten Anwalts.

BFH zu Kernbrennstoffsteuer: Wie das Handelsblatt (Axel Schrinner) berichtet, hat der Bundesfinanzhof den Antrag der Kernkraftwerksbetreiber RWE und Eon auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Steuerbescheide nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz abgelehnt; den Interessen des Staates an einer geordneten Haushaltsführung sei Vorrang zu einzuräumen. Die Unternehmen müssen die Kernbrennstoffsteuer also zunächst bezahlen, obwohl das Finanzgericht Hamburg die Steuer für verfassungs- und unionsrechtswidrig hält und die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Verfassungs- und EU-Recht dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat.

OLG Köln zu Diether Dehm: Nach einem Bericht der Montags-SZ (Karoline Meta Beisel) hat das Oberlandesgericht Köln die Bezeichnung des Linken-Politikers Diether Dehm als "Borderliner" durch den Journalisten Hajo Schumacher erlaubt. Das Gericht habe im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht die Äußerung über dessen geistigen Zustand als Meinungsäußerung gewertet. Die Bezeichnung sei zudem zwar überspitzt gewesen, jedoch müsse Dehm sich diese gefallen lassen, weil er selbst zu derartigen Attacken neige.

LG Arnsberg zu Aktenversendungspauschale: Laut blog.beck.de (Hans-Jochem Mayer) hat das Landgericht Arnsberg entschieden, dass keine Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht erhoben werden darf, selbst wenn die Akte zu diesem Zweck zwischen verschiedenen Justizgebäuden transportiert werden muss. Die Akte habe aufgrund ihres geringen Gewichts keine Mehrkosten an Benzin verursacht und stelle somit keine Auslage im Sinne der Nr. 9003 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz dar.

OLG München - NSU: Nach 172 Verhandlungstagen im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zieht die Samstags-taz (Andreas Speit) ein vorläufiges Fazit. Vorgestellt werden die Vorwürfe gegen die Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Carsten S., André Eminger und Holger Gerlach sowie die bisherigen Erkenntnisse aus der Vernehmung von über 300 Zeugen. Nach der Weihnachtspause werde das Nagelbombenattentat in der Kölner Keupstraße verhandelt.

Strafprozesse gegen Manager: Joachim Jahn (Montags-FAZ) geht im Wirtschafts-Leitartikel auf aufsehenerregende Prozesse im Wirtschaftsstrafrecht ein, wie etwa die entschiedenen Verfahren gegen Uli Hoeneß und Thomas Middelhoff und laufende Verfahren gegen die ehemaligen Vorstände der HSH Nordbank und die Führung der Bank Sal. Oppenheim. Jahn kritisiert die lange Verfahrensdauer, die einer "Geiselhaft im Gerichtsgebäude" gleichkomme. Die Vorwürfe des versuchten Prozessbetrugs gegen den Co-Chef der Deutschen Bank und ehemalige Vorstände hält Jahn für eine "Räuberpistole", bei der fraglich sei, ob das Landgericht München I das Hauptverfahren überhaupt eröffnen werde.

Anwalt David Schneider-Addae-Mensah: Der Spiegel (Dietmar Hipp) schildert den Fall des dunkelhäutigen Rechtsanwalts David Schneider-Addae-Mensah, der im April beim Einwerfen eines Briefes beim Bundesverfassungsgericht durch einen Beamten der Bundespolizei kontrolliert und festgenommen worden war. Daneben erfahre der Rechtsanwalt häufig Kontrollen durch Beamte, insbesondere in Grenzregionen. Das Verfahren gegen den Bundespolizisten sei eingestellt worden, während Schneider vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen Beleidigung verurteilt worden sei. Dagegen habe er Berufung eingelegt.

Anwalt Lutz Libbertz: Die WamS (Britta Stuff) porträtiert den Münchener Rechtsanwalt Lutz Libbertz, der Prominente wie Dieter Bohlen und Rudolph Mooshammer vertreten hat. Libbertz wird geschildert als Anwalt, der in zahlreichen Rechtsgebieten tätig ist, unter anderem im Arzthaftungs-, Familien-, Erb-, und Strafrecht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25.-29. Dezember 2014: Wahlwochen statt Wahltag - Wegfall der Erbschaftsteuer? - Strafprozesse gegen Manager . In: Legal Tribune Online, 29.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14220/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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