Die juristische Presseschau vom 25. März 2014: Todesurteile in Ägypten – Wählen nur für deutsche Bremer – Facebook gerichtlich verboten

25.03.2014

Justiz

Verfassungsrichterwahl: Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt die Reform zur Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht. Endlich werde "der demokratische Makel" getilgt, die Wahl der Richter durch das Plenum des Bundestages stärke zudem auch "das demokratische Rückgrat des Gerichts", auch gegen seine Kritiker aus der Politik. Die Reform könne aber nur gelingen, wenn – wie geplant – auf eine öffentliche Anhörung der Kandidaten verzichtet werde. Bislang beziehe das Gericht seine Autorität vor allem aus seiner Politikferne, ein "parlamentarisches Kreuzverhör" würde diese beenden.

Reinhard Müller (FAZ) befürchtet dagegen, dass künftig "eher Parteigänger als Persönlichkeiten" gewählt würden. Christian Rath (taz) hält den Zeitpunkt der Reform für "auffällig". Erst 2012 habe Karlsruhe die Zulässigkeit des bisher angewendeten Verfahrens bestätigt und mit dem Ansehen des Gerichts begründet. Nunmehr täten die Verfassungsrichter am besten daran, "diese kleine Gemeinheit" einfach zu ignorieren.

BVerfG zu Sperrklauseln: In einem Gastbeitrag verteidigt Hans Herbert von Arnim auf spiegel.de das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln bei der Europawahl aus dem letzten Monat. Gerade weil das Parlament in dieser Frage in eigenen Angelegenheiten entscheide, sei eine intensive verfassungsgerichtliche Kontrolle nötig.

BayVerfGH – Rundfunkbeitrag: Am heutigen Dienstag verhandelt der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu der Klage eines Anwalts und einer Drogeriekette gegen den Rundfunkbeitrag. Die Welt (Stephan Maaß) und lto.de (Claudia Kornmeier) bringen ausführliche Vorberichte, in denen die Kläger, ihre Argumentation sowie auch Unterstützer des Beitrags zu Wort kommen und die bisher zum Thema ergangene Rechtsprechung referiert wird.

Wahlrecht in Bremen: Ein bremischer Gesetzentwurf, der EU-Ausländern das Wahlrecht auf Landesebene erteilen wollte, ist nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofes des Landes verfassungswidrig. Der Landesgesetzgeber sei nach Ansicht des Gerichts in seiner Bestimmung der Wahlberechtigten an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden, schreibt die FAZ (Robert von Lucius). Ein Wahlrecht für Ausländer über die Kommunalebene hinaus sei damit nach der mit sechs zu eins Richterstimmen ergangenen Entscheidung ausgeschlossen. Die taz (Christian Rath) berichtet ebenfalls.

Benno Schirrmeister (taz-Nord) kommentiert zu der "juristisch eher enttäuschenden" Entscheidung, dass sich das Gericht sehenden Auges gesellschaftlichen Veränderungen verschließe. Statt die Würde von Bürgern im Land Bremen ohne deutsche Staatsbürgerschaft zu achten und zu schützen, orientiere sich das Gericht am herkömmlichen, aus dem frühen 19. Jahrhundert stammenden Volksbegriff.

LAG Düsseldorf zu dreibeinigem Hund: Markus Stoffels (beck.blog.de) verfolgt das Schicksal des dreibeinigen Hundes "Kaya". Auch vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist das Verbot seiner Mitnahme zur Arbeitsstelle bestätigt worden. Dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterfalle auch die Festlegung, unter welchen Bedingungen Arbeit zu leisten ist. Dass im Fall eine zunächst erteilte Erlaubnis später zurückgezogen worden war, sei nach Ansicht des Gerichts wegen sachlicher Gründe gerechtfertigt.

LG München – Uli Hoeneß: Die FAZ (Joachim Jahn) äußert in einem Artikel über Medienberichte zu den Hintergründen der Bankgeschäfte des vom Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung verurteilten Uli Hoeneß den Verdacht eines "unausgesprochenen Deals" zwischen den Verfahrensbeteiligten. Die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Absprachen im Strafprozess missachtend, hätten sich das Gericht durch seine knappe Terminierung und die Verteidigung durch "völligen Verzicht auf denkbare und sich teilweise sogar aufdrängende Beweisanträge" auf einen Verfahrensausgang jenseits des Protokolls geeinigt, werden unbenannte "namhafte" Anwälte zitiert.

AG München zu Facebook: Weil ein 21-Jähriger über soziale Netzwerke, vor allem Facebook, mehrere Schülerinnen massiv bedrohte und dazu nötigte, ihm Nacktfotos zu schicken, verurteilte ihn das Amtsgericht München zu einer zweijährigen Jugendstrafe. Diese muss der Heranwachsende antreten, wenn es ihm nicht gelingt, sich ein halbes Jahr von sozialen Netzwerken fernzuhalten, schreibt die SZ (Christian Rost).

Heribert Prantl (SZ) lobt das Urteil als "kreatives Exempel," das die im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht "flexiblen, phantasievollen und menschenfreundlichen" Möglichkeiten des Jugendstrafrechts ausnutze.

StA München – Kanzlei-Durchsuchung: In der vergangenen Woche hat die Münchner Staatsanwaltschaft die Büros zweier renommierter Wirtschaftskanzleien durchsucht. Wie die FAZ (Markus Frühauf/Joachim Jahn) schreibt, stehen die Durchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen versuchten Prozessbetruges gegen frühere Top-Manager der Deutschen Bank im Zivilverfahren gegen die Erben Leo Kirchs. Die betroffenen Anwälte stünden hierbei im Verdacht einer Mittäterschaft. Auch das Handelsblatt (Laura de la Motte/Peter Köhler) berichtet.

Carsten Knop (FAZ) kommentiert, für das Geldinstitut sei im Rechtsstreit mit Kirch und seinen Erben "wirklich fast alles falsch gelaufen, was falsch hätte laufen können." Hierfür trügen auch die nun durchsuchten Anwälte Verantwortung. Dass der Co-Chef der Bank, Jürgen Fitschen, ein Angebot der Staatsanwaltschaft, die gegen ihn gerichteten Ermittlungen wegen versuchten Prozessbetruges gegen die Zahlung eines Bußgeldes einzustellen, abgelehnt hat, bezeichnet Sven Afhüppe (Handelsblatt) als "riskant, aber richtig." Denn Fitschen verteidige "das wichtigste Kapital eines Bankmanagers": seine Glaubwürdigkeit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. März 2014: Todesurteile in Ägypten – Wählen nur für deutsche Bremer – Facebook gerichtlich verboten . In: Legal Tribune Online, 25.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11433/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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