Die juristische Presseschau vom 25. bis 28. Dezember 2015: Awacs-Ein­satz / Zschäpe gegen Ver­tei­diger / Ver­fas­sungs­än­de­rung in Fran­k­reich

28.12.2015

Justiz

OLG München – NSU: In einem mehrseitigen Brief an das Oberlandesgericht München hat Beate Zschäpe erneut ihre Unzufriedenheit mit ihren drei Pflichtverteidigern zum Ausdruck gebracht, berichten spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die Montags-SZ (Tanjev Schultz). Sie hätten sie stets von einer Aussage vor Gericht abbringen wollen und bewusst schädigend gehandelt. Der Senat muss über einen weiteren Entpflichtungsantrag der Angeklagten entscheiden.

Tanjev Schultz (Montags-SZ) sieht in Zschäpes Attacken ein Kalkül. Sie erhoffe sich einen guten Revisionsgrund.

OLG Frankfurt zu selektivem Vertriebssystem: Das Hbl (ika, Handelsblatt.com-Meldung) berichtet von einem Urteil des OLG Frankfurt zur Vertriebsklausel des Outdoor-Herstellers Deuter, mit welcher der Markenhersteller seinen Händlern verbieten wollte, die hochpreisigen Rucksäcke über Amazon zu verkaufen. Wie in zahlreichen anderen Fällen habe das Kartellamt das Vertriebsverbot verhindern wollen, weil es darin eine Wettbewerbsbeschränkung sah. Das OLG gab nun aber dem Marken-Unternehmen in seiner Argumentation Recht, es wolle eine qualitativ hochwertige Beratung sicherstellen, die bei einem Vertrieb über Amazon nicht möglich sei.

OLG Hamm zu Duschmöglichkeit für Gefangene: law-blog.de (Udo Vetter) stellt eine Entscheidung des OLG Hamm zur Frage vor, ob ein Strafgefangener tägliches Duschen beanspruchen kann. Das Gericht hat diese Frage verneint: zwei Duscheinheiten pro Woche seien ausreichend. Dabei habe sich das Gericht auf zweifelhafte Aussagen von Dermatologen in der Tagespresse gestützt und zudem die eigentümliche Feststellung getroffen, dass die Beeinträchtigung gegenüber der Inhaftierung als solcher nicht wesentlich ins Gewicht falle.

BGH zu Intimfotos: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert nun auch das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Löschpflicht von privaten Nacktaufnahmen von Ex-Partnern. Der BGH hatte einen Löschungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach Ende der Beziehung bejaht, weil die Einwilligung konkludent auf die Dauer der Beziehung beschränkt gewesen war. Jost Müller-Neuhof zweifelt an der Verwerflichkeit des bloßen Besitzes, solange keine Veröffentlichung geplant ist.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 28. Dezember 2015: Awacs-Einsatz / Zschäpe gegen Verteidiger / Verfassungsänderung in Frankreich . In: Legal Tribune Online, 28.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17977/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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