Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2019: Reform des Rechts der Plicht­ver­tei­di­gung / Wer­be­b­lo­cker kar­tell­rechts­widrig / Man­fred Bruns ges­torben

24.10.2019

Das Justizministerium will Beschuldigten früher als bislang einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen. Außerdem in der Presseschau: Der Bundesgerichtshof zu Werbeblockern und Nachrufe auf den verstorbenen Ex-Bundesanwalt Manfred Bruns. 

Thema des Tages

Recht der Pflichtverteidigung: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur "Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" vorgelegt, zu dem am gestrigen Mittwoch die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss stattfand. Er dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen im Strafverfahren. Künftig soll auf Antrag ein Pflichtverteidiger bestellt werden, sobald der Tatvorwurf eröffnet worden ist. Über den Antrag muss vor einer Vernehmung des Beschuldigten oder einer Gegenüberstellung entschieden werden. Im Ermittlungsverfahren besteht dann eine Pflicht zur Bestellung eines Pflichtverteidigers auch ohne Antrag. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert das Antragserfordernis, das einen Systembruch darstelle und mit dem der angestrebte europäische Mindeststandard verfehlt werde. Die Unionsfraktion im Bundestag befürchtet hingegen eine Behinderung effektiver Strafverfolgung. Gerade die erste Vernehmung sei häufig sehr aussagekräftig. Den Entwurf stellt FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski) vor. 

Rechtspolitik

"Modernisierung des Strafverfahrens": Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums gebilligt, durch den das Strafverfahren beschleunigt werden soll, ohne Verfahrensrechte substanziell einzuschränken. Es geht dabei um zahlreiche Neuregelungen zu Befangenheitsanträgen, Beweisanträgen und Besetzungsrügen. Darstellungen der geplanten Neuregelungen finden sich bei lto.de und auf zeit.de

Weisungen an Staatsanwälte: lto.de (Markus Sehl) befasst sich mit dem politischen Weisungsrecht der Justizminister gegenüber Staatsanwälten und der neu entflammten Debatte darüber, ob dieses Weisungsrecht generell oder für den Einzelfall abgeschafft werden sollte. 

Grundrente: Auf verfassungsblog.de meldet der Rechtsprofessor Hanno Kube verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur "Grundrente" an. Strukturell lasse sich die Grundrente nicht dem rentenversicherungsrechtlichen Solidargedanken zuordnen. Besser, da "system- und maßstäbekonform", sei eine Lösung des Problems der Altersarmut über die Grundsicherung. 

Inkassorechts-Reform: lto.de (Hasso Suliak) berichtet über Kritik von Legal-Tech-Unternehmen und der FDP-Fraktion im Bundestag an einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur "Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht". Die Unternehmen erkennen in Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), die die Zulassung und Registrierung als Inkassounternehmen betreffen, einen Angriff auf ihr Geschäftsmodell. Das BMJV weist den Vorwurf im Beitrag zurück. 

Gemeinnützigkeit: Nach Meldung der taz (Malte Kreutzfeldt) arbeiten Bund und Länder an einer Lösung für die Frage nach der Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen. Zwar gebe es noch keine Einigung. Der Bericht zitiert jedoch aus einem Arbeitspapier, demzufolge über die Einführung einer neuen steuerrechtlichen Kategorie der "politischen Körperschaft" nachgedacht wird. Diese wäre zwar nicht gemeinnützig, Spenden könnten aber dennoch steuerlich geltend gemacht werden.

Doping: Die FAZ (Michael Reinsch) berichtet über eine Sachverständigenanhörung des Bundestags-Sportausschusses. Dort wurde etwa die Erhöhung des Strafmaßes für Doping sowie die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften verlangt. Zudem sollte der überwiegenden Anzahl der Sachverständigen zufolge eine Kronzeugenregelung für Sportlerinnen und Sportler ins Anti-Doping-Gesetz aufgenommen werden. 

Justiz

EuGH zu Glyphosat: community.beck.de (Jose Martinez) erläutert ein Anfang Oktober ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem sich dieser mit der Vereinbarkeit des Genehmigungsverfahrens für den Pflanzenschutz-Wirkstoff Glyphosat mit dem Vorsorgeprinzip befasst hat. Der EuGH verlangt ein transparentes Zulassungsverfahren, das sämtliche bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zum fraglichen Produkt würdigt. 

EuG – Zauberwürfel: Am heutigen Donnerstag entscheidet das EU-Gericht darüber, ob der Rubik's Cube markenrechtlich geschützt werden kann oder ob es sich bei dem Zauberwürfel um eine "technische Lösung" handelt. Mit der Entscheidung wird die Beendigung eines zwanzig Jahre währenden Rechtsstreits erwartet. Die SZ (Michael Kläsgen) berichtet. 

BGH zu Kündigungsausschluss: Einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge kann eine Gemeinde einen Mietvertrag über ein als Flüchtlingsunterkunft angemietetes Privathaus nicht mit der Begründung vorzeitig beenden, dass nun gar keine Flüchtlinge da sind. Ein vereinbarter Kündigungsausschluss war nach Ansicht des BGH wirksam. Die Gemeinde habe es versäumt, in den Vertrag vorsorglich eine Ausstiegsklausel aufzunehmen. Dies meldet lto.de

BGH zu Werbeblockern: lto.de (Pia Lorenz) berichtet ausführlich über ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Anfang Oktober, demzufolge ein Blocker im Internet, der den Betreibern von Webseiten anbietet, blockierte Werbung gegen Entgelt wieder freizuschalten, kartellrechtswidrig ist, wenn die Betreiber keine andere wirtschaftlich sinnvolle Zugangsmöglichkeit zu den Nutzern haben, die den Blocker einsetzen. Mit dem Urteil könnte sich eine neue Möglichkeit für Medienunternehmen ergeben, gegen Werbeblocker vorzugehen. Bislang waren sie dabei, auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage, vor Gericht nicht besonders erfolgreich. 

BGH zu Gerichtsstandvereinbarung: Die Deutsche Telekom kann einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge von einem US-Telekomunternehmen Schadensersatz dafür verlangen, dass dieses entgegen einer vertraglichen Vereinbarung vor einem amerikanischen District Court und nicht in Bonn geklagt hat. Verlangen kann die Telekom die Kosten für die Rechtsverteidigung vor dem unzuständigen Gericht auf Grundlage von § 280 Abs. 1 BGB. Es berichtet lto.de

VGH BW zu SC Freiburg-Stadion: Einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zufolge darf der SC Freiburg sein neues Stadion aus Lärmschutzgründen nicht nach 20 Uhr und an Sonntagen nicht zwischen 13 und 15 Uhr nutzen. Es berichtet spiegel.de

OLG Naumburg zu Oury Jalloh: Einer Meldung von spiegel.de zufolge hat das Oberlandesgericht Naumburg den Antrag eines Verwandten des bei einem Feuer in einer Arrestzelle verstorbenen Asylbewerbers Oury Jalloh auf Klageerzwingung als unzulässig verworfen.

OLG Naumburg zu Berufungsbegründung: Wie lawblog.de (Udo Vetter) berichtet, hat das Oberlandesgericht Naumburg eine Berufung als unzulässig zurückgewiesen, weil die Anwälte des Klägers lediglich Textbausteine verwendeten, die abstrakt Anspruchsgrundlagen für Schadensersatzansprüche darstellen. Die Berufungsbegründung erfüllte damit nicht die Anforderungen von § 520 Zivilprozessordnung (ZPO), der eine Darlegung verlangt, warum Rechtsfehler im konkreten Fall zu einem falschen Urteil führten.

OLG Hamm zu Taschenrechner am Steuer: Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm verstößt ein Taschenrechner am Steuer gegen das Benutzungsverbot nach § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO). Es diene als elektronisches Gerät der Information, dessen Benutzung verboten ist, wenn der Fahrer es nicht aufnimmt oder hält. Weil das OLG Oldenburg aber zu einer abweichenden Entscheidung gekommen war, hat das OLG Hamm laut lto.de nun die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

LG Wuppertal zu "Loverboys": Das Landgericht Wuppertal hat drei Männer wegen schwerer Zwangsprostitution zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten sieben junge Frauen zwischen 14 und 22 Jahren mit Liebesschwüren zunächst in ein Abhängigkeitsverhältnis und dann in die Prostitution getrieben. spiegel.de berichtet.

LG Köln zu UberX: Einer jetzt bekannt gewordenen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln vom Juli zufolge verstößt die Umsetzung des Dienstes UberX gegen das Personenbeförderungsgesetz. Uber darf seine App deshalb nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Dies berichten lto.de und spiegel.de

Recht in der Welt

Großbritannien – Brexit: In der FAZ beschreibt der Rechtsprofessor Jörg Philipp Terhechte das Szenario eines "herausgezögerten No-Deal-Brexit". Dieses würde Wirklichkeit, wenn zwar ein Austrittsvertrag in Kraft träte, EU und Vereinigtes Königreich sich aber nicht auf ein weitgehendes Freihandelsabkommen einigen könnten. Der ausgehandelte Austrittsvertrag gilt nämlich nur bis zum 31. Dezember 2020. Der Autor benennt zahlreiche Hindernisse auf dem Weg zu einem langfristigen Freihandelsabkommen, so etwa die komplizierte Frage nach der künftigen Streitschlichtung, das Verhältnis der verschiedenen britischen Regionen zueinander und die ungeklärte EU-rechtliche Basis für ein Abkommen.

Sonstiges

Zum Tod von Manfred Bruns: In taz (Jan Feddersen) und SZ (Wolfgang Janisch) sowie auf lto.de (Hasso Suliak) finden sich Nachrufe auf den ehemaligen Bundesanwalt Manfred Bruns, der am Dienstag im Alter von 85 Jahren gestorben ist. Bruns, der als homosexueller Mann seinerzeit von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann als "Sicherheitsrisiko" eingestuft wurde, hat sich über Jahrzehnte vehement für die Schwulen- und Lesbenbewegung eingesetzt und maßgeblichen Anteil an der erkämpften rechtlichen Gleichstellung von Homosexuellen. 

Ausschuss-Vorsitzender Brandner: Die FAZ (Marlene Grunert) fasst die Debatte um die Konsequenzen der verbalen Entgleisungen des AfD-Politikers Stephan Brandner zusammen und diskutiert, ob Brandner der Vorsitz des Rechtsausschusses entzogen werden könnte. Dies fordern Vertreter von Grünen, Union, SPD, FDP und Linken. Im Beitrag kommt unter anderem der ehemalige Rechtsprofessor Martin Morlok zu Wort. Er meint, weil Brandner gewählt worden sei, müsse er auch abgewählt werden können, selbst wenn die Geschäftsordnung des Bundestags dies nicht ausdrücklich vorsehe.

Organisationsreform: Ex-Innenminister Thomas de Maizière (CDU) stellt in einem Gastbeitrag für die FAZ zwanzig Punkte vor, mit denen das staatliche Handeln in Deutschland "schlanker, schneller, nachvollziehbarer, effizienter und zustimmungsfähiger" gemacht werden könne. Sie befassen sich insbesondere mit dem Verfahrensrecht, mit der Justizorganisation und dem Bürokratieabbau.

Nachlass und Menschen mit Behinderung: Die Rechtsanwälte Christian von Oertzen und Frank Hannes stellen in der FAZ dar, welche Besonderheiten sich bei der Nachlassgestaltung ergeben, wenn ein Kind eine Behinderung hat. Sie behandeln den Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe sowie die dogmatische Konstruktion und rechtliche Zulässigkeit von sogenannten "Behindertentestamenten". 

Polizei und Justiz: In der Serie "Meine Urteile" schreibt der Richter Thomas Melzer in der Zeit über unterschiedliche Wahrnehmungen von Strafrichtern und Polizisten, gegenseitiges Unverständnis und zunehmenden Unmut von Polizisten gegenüber der Justiz.


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lto/jng

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2019: Reform des Rechts der Plichtverteidigung / Werbeblocker kartellrechtswidrig / Manfred Bruns gestorben . In: Legal Tribune Online, 24.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38349/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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