Die juristische Presseschau vom 24. Juni 2020: Nie­der­lage für Face­book / Ver­gleich für Bayer / Wer­bung für Kanzlei

24.06.2020

Der BGH stößt sich an der Datenerhebung von Facebook. In den USA beendet Bayer seine gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Krebsgefahr von Glyphosat und eine Anwaltskanzlei beschreitet neue Werbewege.

Thema des Tages

BGH zu Facebook: Der Bundesgerichtshof hat in einer Eilentscheidung der Datenverwertung des Facebook-Konzerns eine vorläufige Grenze gesetzt, indem er eine Verfügung des Bundeskartellamts für vorerst anwendbar erklärte. Diese untersage dem Netzwerk, sogenannte "Off-Facebook-Daten" zu verwerten, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Diese Daten werden durch konzerneigene Dienste wie WhatsApp erhoben, aber auch beim Surfen auf anderen Seiten. Es bestünden "keine ernstlichen Zweifel", dass Facebook hiermit seine marktbeherrschende Stellung missbrauche. Die Verwertung für personalisierte Werbung, lasse Nutzern aber letztlich keine Wahl, ob sie dies wünschen. Ausführliche Berichte, auch zum Verfahrensgang, bringen taz (Christian Rath), lto.de  und netzpolitik.org (Markus Reuter). Die Hauptsache-Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf ist auf den 25. November terminiert.

Rechtspolitik

EU-Sammelklagen: EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf die Möglichkeit EU-weiter Sammelklagen verständigt. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Verbandsklagerichtlinie und deren nationaler Umsetzung sollen Verbraucherverbände Unternehmen in zahlreichen Branchen auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen können, schreibt u.a. das Hbl (Heike Anger u.a.). Gegenüber der in Deutschland bereits eingeführten Musterfeststellungsklagen solle die so erstrittene Entschädigung dann auch direkt fällig werden. Hendrik Kafsack (FAZ) meint, dass die neuen Regeln "an manchen Stellen klarer" hätten sein können, um der Gefahr einer "Klageindustrie" vorzubeugen, bei der "der Schaden für den Industriestandort und damit auch der Beschäftigten überwiegt." Für Karoline Meta Beisel (SZ) ist das neue Instrument "für Verbraucher schon deswegen ein echter Gewinn", weil über die Ansprüche in einem Verfahren entschieden werde und somit "mehr Gleichheit vor den Gerichten" geschaffen werde.

Justiz

BVerfG zu Polizeiausbildung: Weil hierfür zwingende Gründe fehlen, kann die auf das sächsische Beamtengesetz gestützte kategorische Versagung von einstweiligem Rechtsschutz gegen negative Prüfungsentscheidungen verfassungswidrig sein. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht nach Bericht von lto.de und gab somit der Verfassungsbeschwerde eines Polizeianwärters statt. Dieser war aus seinem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen worden, nachdem er eine Prüfung nicht bestanden hatte.

BGH zu Vollzugsbeamten: Im vergangenen Herbst hob der Bundesgerichtshof die Verurteilung zweier leitender Vollzugsbeamter wegen fahrlässiger Tötung auf, nachdem ein von den Beamten in den offenen Vollzug versetzter Häftling während eines Freigangs einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte. Die nun vollständig veröffentlichten Gründe der BGH-Entscheidung lassen nach der im FAZ-Einspruch wiedergegebenen Einschätzung von Rechtsprofessorin Elisa Hoven "Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung aufkommen". Nachlässigkeiten und fehlende Kontrollen des Häftlings seien so zahlreich und gravierend, dass zumindest die Beiziehung von Akten und Urteilsgründen vor einer Entscheidung über den offenen Vollzug zur Pflicht hätte gemacht werden sollen.

BGH zu Diesel-Skandal: Ein Hintergrundbericht des Hbl (Volker Votsmeier u.a.) beschreibt mögliche Auswirkungen des Ende Mai verkündeten Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs zum Diesel-Skandal für niedersächsische Gerichte. So gut wie keine der am Landgericht Braunschweig anhängig gemachten Klagen gegen VW habe Erfolg gehabt, auch die 18 verkündeten Urteile des 40 Kilometer von Wolfsburg entfernten Oberlandesgerichts seien ausnahmslos zugunsten des Autobauers ausgegangen. Dieser habe nun zu verstehen gegeben, weiterhin anhängige Verfahren zu einem raschen Abschluss bringen zu wollen.

OLG Frankfurt/M. zu DFB-Strafe: Der Drittligaverein Carl Zeiss Jena ist am Oberlandesgericht Frankfurt/M. mit dem Versuch gescheitert, eine vom DFB verhängte Geldstrafe wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Fans aufheben zu lassen. Eine Schiedsgerichtsvereinbarung, nach der Vereine für das Handeln von Anhängern haftbar gemacht werden können, sei wirksam, meldet die FAZ (Christoph Becker) zu dem Beschluss.

LG Berlin zu Andreas Kalbitz: Die Entscheidung des Landgerichts Berlin zur weiteren AfD-Mitgliedschaft des bisherigen brandenburgischen Landeschefs Andreas Kalbitz wird von Diplom-Jurist Florian Zumkeller-Quast auf lto.de erläutert. Der Parteienrechtsexperte räumt Rechtsmitteln der unterlegenen Partei angesichts der offenkundigen Umgehung des Parteiengesetzes schlechte Erfolgsaussichten ein. Wolle die Partei Kalbitz weiterhin loswerden, sei ein Gang durch den Instanzenweg der innerparteilichen Schiedsgerichtsbarkeit unumgänglich.

LG Braunschweig – Christian B.: Der Antrag des nun im Fall Maddie Verdächtigen Christian B., aus seiner in einer anderen Sache verhängten Haft vorzeitig entlassen zu werden, ist von der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Braunschweig an den Bundesgerichtshof zur Entscheidung überwiesen. Grund ist nach dem Bericht der FAZ (Reinhard Bingener) die sowohl in Braunschweig als auch am Landgericht Kiel bestrittene Zuständigkeit.

LG Berlin – Mord an Fritz von Weizsäcker: Im Strafverfahren wegen der Tötung Fritz von Weizsäckers hat der Angeklagte die Tat beschrieben und ausgeführt, dass er sich hierdurch von seinen Schuldgefühlen befreit habe. Reue empfinde er nicht, gibt bild.de (Anne Losensky) seine Einlassung wieder.

AG München – Wirecard: Der gegen den Ex-Vorstandschef von Wirecard, Markus Braun, verhängte Haftbefehl ist gegen eine Zahlung von fünf Millionen Euro und Meldeauflagen vorläufig ausgesetzt worden. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts München berichtet u.a. die SZ (Klaus Ott u.a.). Die Staatsanwaltschaft München I verdächtige den Manager weiterhin der Bilanzfälschung und der Manipulation des Börsenkurses von Wirecard. Ein Hintergrundbericht der SZ (Klaus Ott/Jörg Schmitt) schreibt die vorläufige Festnahme Brauns dem akribischen Wirken von Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl, einer "gleichermaßen strengen und fürsorglichen Ermittlerin" zu. Inken Schönauer (FAZ) äußert im Leitartikel die Vermutung, dass der Fall des Zahlungsdienstleisters "die Finanzwelt noch lange begleiten" werde. Als Konsequenz sei es nötig, die "Zusammensetzung und Qualifikation von Aufsichtsräten" ebenso in den Blick zu nehmen "wie die Arbeitsweisen von Prüfungsgesellschaften".

WLAN-Haftung: Eine umkämpfte Novelle des Telemediengesetzes schaffte 2017 die bis dahin angenommene Störerhaftung für die Betreiber offener WLAN-Netze oder Wifi-Hotspots ab. Nach Bericht von netzpolitik.org (Constanze Kurz) mehren sich mittlerweile Urteile, die diese Gesetzeslage ignorieren, indem Betroffene verpflichtet würden, bei Urheberrechtsverletzungen selbst Nachforschungen oder Datensammlungen anzulegen. Der Beitrag nennt Entscheidungen des Berliner Kammergerichts sowie der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Köln.

Recht in der Welt

USA – Bayer: Das Hbl (Bert Fröndhoff/Katharina Kort) berichtet ausführlich zu einer in den USA offenbar bevorstehenden Einigung des Bayer-Konzerns in der Sache "Roundup". Das glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel, als Bayer-Produkt im Zuge der Übernahme des Konkurrenten Monsanto erworben, hatte in den vergangenen Jahren wegen möglicher Krebsgefahren zu einigen aufsehenerregenden Schadensersatzverfahren geführt. Nach dem nun im Raum stehenden Vergleich stelle Bayer zur Beilegung von mehr als 50.000 anhängigen Klagen bis zu acht Milliarden Dollar bereit, weitere zwei Milliarden Dollar sollen als Rücklage die Ansprüche künftiger Kläger befriedigen. Als Teil der Einigung dürfe "Roundup" auch weiterhin ohne Warnhinweis vertrieben werden. In einem weiteren Beitrag legt das Hbl (Bert Fröndhoff) dar, dass beteiligten Klägeranwälten ein Honorar von 30 Prozent der Vergleichssumme zustehe.

Frankreich – Hass im Netz: Die Entscheidung des französischen Verfassungsrats aus der vergangenen Woche, weite Teile des umstrittenen Gesetzes gegen Hass im Internet für verfassungswidrig zu erklären, wird nun auch von Junior Researcher Amelie Heldt (juwiss.de) behandelt.

Großbritannien/Venezuela – Gold: Vor einem britischen Gericht versucht die von Nicolas Maduro angeführte venezolanische Regierung die Bank of England zu verpflichten, ihr den Zugang zu eingelagerten Goldreserven zu ermöglichen. Die Bank hatte dies bislang unter Verweis auf die selbsternannte Interimsregierung Juan Guiados verweigert, berichtet die SZ (Christoph Gurk).

Türkei – Deniz Yücel: Der in der Türkei in Abwesenheit des Angeklagten geführte Prozess gegen den Journalisten Deniz Yücel könnte vor seinem Abschluss stehen. Für den heutigen Mittwoch sei das Plädoyer seines Verteidigers geplant, schreibt die Welt (Daniel-Dylan Böhmer). Die Urteilsverkündung könnte unmittelbar folgen.

Juristische Ausbildung

Digitales Uni-Rep: lto.de (Markus Sehl) spricht mit Juniorprofessorin Anika Klafki und Marion Schmidt-Wenzel, Lektorin des Examensrepetitoriums im Zivilrecht und Öffentlichen Recht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, über die Corona-Auswirkungen auf die von ihnen betreuten Vorbereitungsprogramme. Die Juristinnen beschreiben entwickelte Live-Formate und deren fortlaufende Evaluierung, nennen Beispiele an anderen Hochschulen und wagen einen Ausblick auf die Entwicklung der kommenden Zeit.

Sonstiges

Anwaltliche Werbung: Die jüngste Diesel-Skandal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde von einer in Potsdam beheimateten Kanzlei errungen, die diesen Erfolg nun mit einer Anzeigenkampagne bewirbt, bei der die Länge des männlichen Gliedes eine entscheidende Rolle spielt. Die bislang in Raststättentoiletten zu findenden Plakate dürften vor allem wegen ihrer sexualisierenden Ausgestaltung die Grenzen des anwaltlichen Standesrechts überschreiten, schreibt lto.de (Hasso Suliak) unter Berufung auf mehrere Experten. Der ebenfalls befragte Kanzleichef besteht dagegen auf dem anwaltlichen Recht, "Erfolge im Kampf David gegen Goliath selbstbewusst in der Öffentlichkeit" zu zelebrieren.

IFG: Im Leitartikel beklagt Manuel Bewarder (Welt) die weitgehende Wirkungslosigkeit des seit 15 Jahren geltenden Informationsfreiheitsgesetzes. Regierungsstellen hätten es sich zur Gewohnheit gemacht, bei IFG-Anfragen zu mauern, "im Bedarfsfall durch alle Instanzen" zu marschieren oder sich darauf zu berufen, dass zu relevanten Vorgängen statt amtlicher Informationen lediglich Notizzettel existierten. Wer so handle, solle "sich ehrlich machen", "hinstellen und die Abschaffung des IFG fordern".

Seehofer vs. taz: Zu der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigten Strafanzeige gegen eine taz-Kolumnistin erklärt die SZ (Ronen Steinke) die Voraussetzungen einer Anzeige, die FAZ (Helene Bubrowski) benennt die tatbestandlichen Voraussetzungen der in Frage kommenden Delikte Beleidigung und Volksverhetzung. Als Dienstvorgesetzter der Bundespolizei dürfte der Minister bei seiner Ankündigung wohl den ihm zustehenden Strafantrag gemeint haben. Im separaten Leitartikel macht sich Helene Bubrowski (FAZ) Gedanken über die politischen Auswirkungen der Ankündigung. Während der Ansatz, die Polizei gegen den Vorwurf eines "latenten Rassismus" zu verteidigen, um die Beamten nicht "in die Arme der AfD" zu treiben, richtig sei, müsse dessen Ausführung als "missglückt" bezeichnet werden. Indem sich die Debatte nun um die Pressefreiheit drehe, habe Seehofer "der Sache einen Bärendienst" erwiesen.

Antisemitismus: Stephan Detjen (FAZ) meldet im Feuilleton "rechtliche Zweifel an der Antisemitismus-Strategie der Bundesregierung" an. Nach der Bundestags-Resolution zur sogenannten BDS-Bewegung vom Mai letzten Jahres hätten sich Kommunen unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Entschließung geweigert, Vereine, Künstler und Forscher, die mit der Bewegung in Verbindung gebracht werden, an Veranstaltungen teilnehmen zu lassen. Unter Hinweis auf die "Heterogenität der Bewegung" seien sie hierbei jedoch von Verwaltungsgerichten in die Schranken gewiesen worden. Gleichwohl entfalte "der Antisemitismus- oder BDS-Vorwurf seine Wirkung im Raum öffentlicher Diskurse" und gefährde so Grundrechte.

Das Letzte

Vergeben, vergessen, verheiratet: Gerichte sehen eher selten Heiratsanträge, der von bild.de berichtete dürfte aber ein Novum darstellen. Im Rahmen der am Landgericht Bonn geführten Verhandlung zu einem lebensgefährlichen Messerstich erklärte der Geschädigte, dass er die Täterin ehelichen wolle. Sie nahm an, wird aber zunächst noch zweieinhalb Jahre Haft absitzen müssen.

 

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juni 2020: Niederlage für Facebook / Vergleich für Bayer / Werbung für Kanzlei . In: Legal Tribune Online, 24.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41985/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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