Die juristische Presseschau von 24. Januar 2019: Keine Frau­en­park­plätze nach StVO / Zeu­gen­aus­sagen gegen "Todes-Pfleger" / AfD-Nähe kein Kün­di­gungs­grund

24.01.2019

Laut Verwaltungsgericht München sind Frauenparkplätze im Geltungsbereich der StVO unzulässig. Außerdem in der Presseschau: Zeugenaussagen gegen Niels Högel und AfD-Nähe kann keine Kündigung begründen.

Thema des Tages

VG München - Frauenparkplätze: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, befasst war die Kammer für Verkehrsrecht, sieht die Strassenverkehrsordnung (StVO) keine sogenannten Frauenparkplätze vor. Der Katalog in den Anlagen 1 bis 3 der StVO sei abschließend und ein solches Schild nicht vorgesehen. Dies mache die Beschilderung von Frauenparkplätzen unzulässig. Und zwar auch dann, wenn die Behörde der Beschilderung selbst keinen verbindlichen Charakter beimesse, sondern sie als reine Empfehlung oder höflichen Hinweis betrachtet, da die Beschilderung dennoch den Anschein erwecke, die gekennzeichneten Parkflächen dürften ausschließlich von Frauen genutzt werden. Das Gericht ließ hiermit offen, ob Männer und Frauen durch Frauenparkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen ungerechtfertigt ungleich behandelt werden. Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff ließ jedoch mitteilen, dass mit dem Schutz von Frauen ein nachvollziehbarer Grund für eine Ungleichbehandlung vorliege. Der 25-jährige Jurastudent Dominik Bayer hatte gegen die Stadt Eichstätt geklagt, weil diese auf einer öffentlichen Straße Frauenparkplätze eingerichtet hatte. Dadurch sah er sich in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt und gegenüber Frauen ungleich behandelt. Überdies sei die Beschilderung auch gegenüber Frauen diskriminierend, da sie als schwach dargestellt würden. Die Stadt Eichstätt hatte die Frauenparkplätze auf einem Park-and-Ride Parkplatz eingerichtet, nachdem Anfang 2016 eine Frau dort Opfer einer Vergewaltigung geworden war. Die Kennzeichnung der Parkflächen lautete "Parkplatz nur für Frauen", weiße Schrift auf blauem Grund. Die Stadt Eichstätt wird bis spätestens Ende Februar 2019 statt der bisherigen Verkehrsschilder solche Schilder montieren, die lediglich eine Empfehlung oder eine Bitte für das Parken nur durch Frauen aussprechen, daraufhin hatten sich Kläger und Stadt geeinigt. Das Verfahren wird damit eingestellt. Es berichten u.a. lto.de, spiegel.de, SZ (Jacqueline Lang) und taz (Patrick Guyton).

Rechtspolitik

Pakt für den Rechtsstaat: Wie lto.de (Markus Sehl) berichtet, geht aus einem Beschlussvorschlag der Bundesregierung hervor, dass die Länder für die Schaffung neuer Stellen in der Justiz insgesamt, wie bereits im Dezember 2018 vorgesehen, 220 Millionen Euro erhalten sollen, so sieht es die aktuelle Version vor. Allerdings halten die Länder ausdrücklich daran fest, "dass die Summe der Beschlussfassung vorzubehalten ist". Neu ist jedoch, dass die Auszahlung in zwei Tranchen zu je 110 Millionen Euro unter dem Vorbehalt der Vorleistung der Länder steht; die erste werde nur dann ausgezahlt, wenn die Länder als Gesamtheit die ersten 1.000 der vereinbarten 2.000 Stellen geschaffen und dies dokumentiert haben. Der thüringische Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) äußerte gegenüber lto.de, dass es um die grundsätzliche Frage der zukünftigen Finanzierung neu definierter Aufgaben zwischen Bund und Ländern gehe.

Goldene Pässe: Laut FAZ (Hendrik Kafsack), Hbl (Till Hoppe) und SZ (Karoline Meta Beisel) haben die EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová und der Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos Pläne vorgestellt, wie sie die Vergabe von sogenannten goldenen Visa und goldenen Pässen eindämmen wollen. Insbesondere drei Staaten, Malta, Zypern und Bulgarien, verkaufen ihre Staatsbürgerschaft. Eine Beziehung zum Land ist nicht wichtig und die Käufer müssen sich auch nicht im Land ansiedeln, was nach Kommissionsauffassung gegen das EU-Recht verstößt. Da der Pass gleichzeitig ein EU-Pass ist, seien die europäischen Regeln zu beachten, wenngleich die rechtliche Handhabung von EU-Seite derzeit gering sei.

5G-Netzausbau: Die FAZ (Helene Bubrowski/Matthias Wyssuwa) befasst sich mit den Folgen, den ein Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes für die Sicherheitsbehörden hätte. So sei etwa durch die mit der Einführung verbundene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung keine Kommunikationsüberwachung außerhalb der Quellen-TKÜ mehr möglich. Diese unterliege aber nicht nur technischen, sondern insbesondere hohen rechtlichen Hürden und sei, anders als den Strafverfolgungsbehörden, dem Verfassungsschutz meist nicht zugänglich.

VGT: Nun blickt auch die taz (Svenja Bergt) auf den 57. Verkehrsgerichtstag (VGT), bei dem u.a. Haftungsfragen rund um autonomes Fahren diskutiert werden. In diesem Zusammenhang berichtet ebenfalls die taz (Anja Krüger), dass nach einem Rechtsgutachten der Grünen-Bundestagsfraktion Städte Lkw die Fahrt nur mit einem Abbiegeassistenten zum Schutz von Radfahrern erlauben könnten. Dies könne auf Grundlage der StVO geschehen, sodass nur sichere Lkw in die Städte einfahren dürften. Die Bundesregierung sei allerdings der Auffassung, dass solch eine Verpflichtung nur EU-weit eingeführt werden kann, um Klagen von Spediteuren wegen Inlandsdiskriminierung zu vermeiden.

Paritätsgesetz in Brandenburg: Wie lto.de berichtet haben SPD und Linke im Brandenburger Landtag angekündigt, ein Paritätsgesetz zur Förderung des Frauenanteils im Landtag, einzubringen. Durch dieses sollen - unter Ausnahme der Direktkandidaten - die Landeslisten zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen zu besetzen sein. Für den Fall eines solchen Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes haben die Piraten und Jungen Liberalen Brandenburg angekündigt, verfassungsrechtlich dagegen vorzugehen. Sie sehen in den Plänen einen Verstoß gegen Artikel 12 der Landesverfassung, des Gleichheitsgrundsatzes und zugleich einen Eingriff in das Prinzip der Organisationsfreiheit der Parteien.

Klimaschutz: Die SZ meldet, dass CSU und Freie Wähler eine Initiative für eine Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel in die bayerische Verfassung in den Landtag eingebracht haben, die AfD hatte mit einem Veto jedoch eine Aussprache darüber verhindert hat. CSU und Freie Wähler wollen den Schutz des Klimas in die vorhandenen Bestimmungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Artikel 141 Bayerische Verfassung aufnehmen. Dazu wäre neben der parlamentarischen Zustimmung die Zustimmung durch einen Volksentscheid nötig, den die Koalition wohl am Europawahltag, am 26. Mai, durchführen will.

Justiz

LG Oldenburg – Niels Högel: Wie spiegel.de (Wiebke Ramm), SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Reiner Burger) und taz (Marthe Ruddat) berichten, haben erste Zeugen im Prozess des wegen Mordes angeklagten ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel, der über Jahre hinweg an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst über 100 Patienten mit Medikamenten getötet haben soll, ausgesagt. Ein ehemaliger Freund und Kollege des Angeklagten, Stephan K., soll von eigenen Verdachtsmomenten berichtet haben, ein anderer Kollege, Frank Laustermann, sei hingegen der einzige Zeuge gewesen - anders als Ärzte, Oberärzte und ein Pflegedienstleiter, die ebenfalls als Zeugen geladen waren - der sich auch daran erinnert, dass es stationsinterne Gerüchte und eine Liste von Todesfällen und den daran beteiligten Pflegern gab. Einen der Zeugen, den leitenden Oberarzt der Intensivstation in Oldenburg Michael H., der aussagt, er habe nichts gewusst oder geahnt, hat der Richter Sebastian Bührmann vereidigen lassen. Die Welt (Per Hinrichs) berichtet ausführlich mit wörtlichen Zitaten aus dem Prozess.

EuGH zu Brexit/Dublin-III-Verordnung: Die FAZ (Marlene Grunert) und lto.de berichten von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den Auswirkungen des drohenden Brexit auf das europäische Asylsystem. Danach sollen weder die Ankündigung die EU zu verlassen, noch der Austrittsantrag zu einer Aussetzung des Dublin-Systems führen. Bis zum Vollzug des Austritts bleiben die EU-Vorschriften und insbesondere die Zuständigkeitsregeln vollumfänglich in Kraft. Hintergrund ist ein Streit zwischen Irland und Großbritannien um die Zuständigkeit für zwei Asylbewerber und ihr Kind, die in Irland Asyl beantragt und argumentiert hatten, dass Irland wegen des geplanten Brexits die Anträge selbst prüfen müsse. Der Hohe Gerichtshof in Irland hatte dem EuGH vorgelegt.

LAG Düsseldorf zu AfD-Nähe: Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf kann die parteipolitische Ausrichtung einer Person keine Kündigung begründen, womit die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professorin, Karin Kaiser der Hochschule Niederrhein, für unwirksam erklärt wurde. Außerdem seien die Vorwürfe gegen die BWL-Professorin, wie etwa der Vorwurf der Nebentätigkeit, teilweise bereits abgemahnt und damit als Kündigungsvorwurf verbraucht, wie die Vorinstanz bereits entschieden hatte. Es berichten lto.de und focus.de.

StA Münster – Colonia Dignidad: Laut SZ (Peter Burghardt), taz (Ute Löhning) und spiegel.de hat die Staatsanwaltschaft Münster die Ermittlungen gegen den 72-jährigen Deutschen Reinhard Döring eingestellt, gegen den wegen Beihilfe zum Mord innerhalb der deutsch-chilenischen Sekte Colonia Dignidad ermittelt wurde. Er soll auch Kontakte zum chilenischen Geheimdienst Pinochets gehabt haben. Laut Staatsanwaltschaft gäbe es keinen ausreichenden Tatverdacht. Die deutschen Behörden hatten seit August 2016 ermittelt.

OLG Stuttgart – Musterfeststellungsklage: Wie das Hbl (Laura de la Motte) berichtet, werden ab Freitag die Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank, einer der größten Autobanken Deutschlands und Tochter des Daimler-Konzerns, vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. 600 Verbraucher wollen mithilfe der Schutzgemeinschaft der Bankkunden (SdB) Formfehler in Kreditverträgen untersuchen lassen, die dazu führen, dass die Verträge auch noch nach Jahren widerrufen werden können. Das Verfahren gegen die Mercedes-Benz-Bank ist das erste, das eröffnet wird.

EuG – Rubik´s Cube: Wie lto.de (Hasso Suliak) ausführlich berichtet, wird das Europäische Gericht kommenden Mittwoch die Frage behandeln, ob der sog. "Zauberwürfel" als dreidimensionale Marke eingetragen werden kann, ob also die Form des Spielzeugs weiterhin dem Markenrecht unterliegen kann. Im Jahr 2006 hatte der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Nichtigerklärung der Marke beantragt, da sie eine in ihrer Drehbarkeit bestehende technische Lösung beinhalte und daher nicht als Marke geschützt werden könne. Der EuGH hatte dies im November 2016 bestätigt. Das EuG behandelt nun die darauf beruhende Entscheidung der EUIPO. 

LG Wuppertal zu Gruppenvergewaltigung: Im Fall der Gruppenvergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in Velbert wurde durch das Landgericht Wuppertal ein weiteres Urteil gesprochen, meldet die SZ. Ein 15-Jähriger erhielt zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe, wegen Beihilfe zur Vergewaltigung erhielt ein weiterer 15-jähriger Angeklagter 15 Monate Haft auf Bewährung; beide waren geständig. Sie waren zuvor in ihrem Heimatland Bulgarien festgenommen worden.

AG Essen – Angriff in Silvesternacht: Laut Meldung der FAZ (Reiner Burger) stufte ein Gutachter der Staatsanwaltschaft Essen den 50-jährigen Mann, der mit seinem Fahrzeug in Essen und Bottrop mindestens acht Personen angefahren hatte, als zur Tatzeit vermindert schuldfähig ein. Das Amtsgericht Essen hat den Haftbefehl daraufhin in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt.

StA Wiesbaden – Fall Susanna: Im Fall um die 14-jährige getötete Susanna aus Mainz hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage wegen Vergewaltigung und Mordes aus Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat gegen den mutmaßlichen Täter Ali B. erhoben. Dieser hatte sich im Juni 2018 nach der Tat in den Irak abgesetzt, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen wurde. Es berichtet spiegel.de

KG Berlin zu Influencern: Laut lto.de hat das Kammergericht Berlin im Zusammenhang mit sog. Influencern in sozialen Medien entschieden, wann Beiträge nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Die Richter erklärten, Beiträge mit Links auf Seiten anderer Unternehmen seien nicht generell als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen, es müssten vielmehr der konkrete Inhalt und die besonderen Umstände des Einzelfalls geprüft werden.

OLG Köln zu Ursprungsbezeichnung: Ebenfalls in einer wettbewerbsrechtlichen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass ein als "Culatello di Parma" in Deutschland verkaufter Schinken als unzulässige Anspielung auf die geschützte Produktbezeichnung "Prosciutto di Parma" so nicht weiter verkauft werden darf. Diese Anspielung sei nach Art. 13 Europäische Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nicht erlaubt- Auch dann nicht, wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist. Es berichtet lto.de

Recht in der Welt

Großbritannien - Air Berlin: Laut FAZ und SZ (Jens Flottau) beantragte der Großaktionär Etihad, früherer Anteilseigner der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin, vor dem High Court in London einen Haftungsausschluss dahingehend festzustellen, dass für Streitigkeiten zu Air Berlin nur englische Gerichte zuständig seien. Der Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther hat gegen Etihad Ende 2018 eine Schadensersatzklage über zunächst 500 Millionen Euro vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

USA - right to keep and bear arms: Wie die FAZ (Majid Sattar) berichtet, wird sich der Supreme Court erstmals seit fast zehn Jahren dem in der Verfassung verbürgten Recht, Waffen zu tragen, befassen. Die Verfassungsrichter haben zu klären, ob und wie stark der Gesetzgeber in dieses Recht eingreifen kann. Am Dienstag war der Fall in dem es um Regulierungen der Stadt New York zum Transport von Waffen geht, zur Entscheidung angenommen worden.

USA - Transgender: Laut taz hat der Oberste Gerichtshof mit 5:4-Mehrheit der konservativen Richter das Verbot zu Transgender-Rekruten in der US-Armee wieder in Kraft gesetzt bis die Berufungsgerichte entschieden haben. Das Verbot war von US-Präsident Trump erlassen worden, von unterinstanzlichen Gerichten aber gestoppt worden.

Österreich - "Staatenbundler": In Graz stehen 14 Personen vor einem Schwurgericht, die einen "Staatenbund" gegründet und "Haftbefehle" gegen alle Regierungsmitglieder und u.a. Drohbriefe an Beamte geschickt hatten, sie hätten sich dabei wohl an den sog. Reichsbürgern orientiert. Sie sind wegen Hochverrats nach Paragraph 242 Österreichisches Strafgesetzbuch angeklagt. Es berichtet die FAZ (Stephan Löwenstein).

Internationales Strafrecht: In der Zeit (Stefan Willeke) ist in der Rubrik Recht und Unrecht ein Interview mit dem internationalen Strafrichter Christoph Flügge zu lesen. Dieser war u.a. am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien tätig und hat nun kurzfristig seinen Rücktritt als internationaler Richter angekündigt. Im Interview nennt er die Bedrohung der unabhängigen Justiz auf internationaler Ebene durch Staaten wie die Türkei und auch die jüngsten US-amerikanischen Drohungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof.

Sonstiges

Kommunikation vor Recht: Auf lto.de erläutern der Anwalt Martin Wohlrabe und die Kommunikationsberaterin Lou Siebert anhand des Streits zwischen einem Youtube-Blogger und dem Spielzeughersteller Lego, in welchen Fällen der Befürchtung der Verletzung von Markenrechten es sinnvoll sein kann, nicht gleich anwaltlich abmahnen zu lassen, sondern in die Kommunikation zu gehen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau von 24. Januar 2019: Keine Frauenparkplätze nach StVO / Zeugenaussagen gegen "Todes-Pfleger" / AfD-Nähe kein Kündigungsgrund . In: Legal Tribune Online, 24.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33425/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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