Die juristische Presseschau vom 23. August 2023: Wahl­f­rei­heit beim Gesch­lecht? / Ver­g­leich mit Julian Rei­chelt / § 353d StGB ver­fas­sungs­gemäß?

23.08.2023

Heute geht der Gesetzentwurf für das geplante Selbstbestimmungsgesetz ins Kabinett. Springer und Julian Reichelt beenden ihren Arbeitsrechtsstreit mit einem Vergleich. Aktivist Arne Semsrott verstößt gezielt gegen § 353d StGB.

Thema des Tages

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Das Bundeskabinett will am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf für das geplante Selbstbestimmungsgesetz beschließen. Die SZ (Constanze von Bullion) und tagesschau.de (Nadine Bader) geben einen Überblick über die geplante Liberalisierung der Wahl des eigenen Geschlechts durch bloße eigene Erklärung und die verbleibenden Sicherungsmechanismen.

spiegel.de (Tobias Becker) bringt ein großes Interview mit Alice Schwarzer als "lautester und prominentester Gegnerin" der Reform. Staatlicher Schutz solle sich auf "echte Transsexuelle" beschränken. Heute sei Transsexualität jedoch vielfach eine Modeerscheinung. Junge Mädchen, die gleiche Interessen wie Jungen haben, fühlen sich als trans, statt einfach als Mädchen zu machen, was sie wollen. Mara Geri, Vorständin im Lesben- und Schwulenverband Deutschlands, unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung. Im Interview mit der Welt (Sabine Menkens) bestreitet sie die Existenz einer "Trans-Lobby", äußert Verständnis für Unsicherheiten durch das Thema und wirbt für gegenseitigen Respekt und Empathie.

Udo Vetter (lawblog.de) hält eine Bestimmung des Entwurfs für bedenklich, nach der der gesetzlichen Vertreter von bis zu 14-jährigen Kindern den Geschlechtseintrag des Kindes "frei entscheiden" könne. Diese "absolute Dispositionsfreiheit" ohne jede behördliche oder gerichtliche Kontrolle habe "geradezu orwellsche Dimensionen."

Rechtspolitik

Einbürgerung: Ein 61-seitiger, der SZ (Markus Balser/Constanze von Bullion) vorliegender Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, sieht Erleichterungen bei der Einbürgerung vor. Er soll ebenfalls an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. In Deutschland lebenden Ausländer:innen solle es möglich sein, bei "besonderen Integrationsleistungen" wie ehrenamtlichem Engagement bereits nach drei Jahren eingebürgert zu werden. Ausreichende Deutschkenntnisse sowie die Fähigkeit, auch ohne staatliche Leistungen den Lebensunterhalt sicherzustellen, sollten weiterhin Voraussetzung bleiben. "Mehrstaatigkeit" durch Besitz mehrerer Pässe solle nicht mehr die rechtliche Ausnahme sein.

Nach Meinung von Dietmar Neuerer (Hbl) ist ein "neues, modernes Staatsangehörigkeitsrecht … schon lange überfällig." Wer immer noch Deutschlands Status als Einwanderungsland leugne, spiele Hetzkampagnen in die Hände. Die Union sei gut beraten, sich bei der nun einsetzenden Debatte "nicht im Ton" zu vergreifen.

Abstammung: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Valerie Suhr erinnert im JuWissBlog daran, dass der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition eine Reform des Abstammungsrechts versprach. Obgleich der zuständige Justizminister Marco Buschmann (FDP) einen entsprechenden Entwurf für diesen Herbst angekündigt hatte, sei bislang noch nicht einmal ein Referentenentwurf bekannt. Der Aufwand, den die Regierung derweil bei der Legalisierung von Cannabis betreibe, lege fragwürdige "Priorisierungen" offen.

Whistleblowing: In einem Gastbeitrag für die Welt bezeichnet Hubertus Knabe, früherer wissenschaftlicher Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, das im Juli in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz als "vorläufigen Höhepunkt einer schon länger anhaltenden Entwicklung", nach der der deutsche Staat Bürger ermutige, "andere Mitbürger anzuschwärzen." Inzwischen habe sich eine "Meldestellen-Industrie" gebildet. Denunzationen, wie sie nun wohl auch möglich und denkbar seien, führten zu gegenseitigem Argwohn und tiefem Misstrauen.

Justiz

ArbG Berlin – Julian Reichelt: Die Axel Springer SE und der frühere Bild-Chefredakteur Julian Reichelt haben ihre Auseinandersetzung am Arbeitsgericht Berlin durch einen Vergleich beendet. Springer hatte von Reichelt die Rückzahlung seiner Abfindung verlangt, weil er gegen vertragliche Pflichten verstoßen habe. Der Konzern hat nun angegeben, dass sein ehemaliger Angestellter es bedaure, "Informationen an den Berliner Verlag übermittelt zu haben". Man behalte sich vor, erneut rechtliche Schritte einzuleiten, solle Reichelt zukünftig gegen seinen Abwicklungsvertrag oder die nun erzielte Einigung verstoßen, zitieren SZ (Anna Ernst) und LTO aus der Pressemitteilung. Die Vermutung liege nahe, dass insbesondere Springer-Chef Matthias Döpfner die öffentliche Erörterung seiner privaten und beruflichen Beziehung zu Reichelt nicht behagte.

BVerfG zu Wahlfeststellung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Apothekers verworfen, der im Jahr 2020 rechtskräftig wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Die Verurteilung erfolgte auf Grundlage der gleichartigen Wahlfeststellung, weil nicht mehr nachvollzogen werden konnte, exakt welche der von ihm unterdosiert hergestellten und verkauften Fläschchen und Päckchen betroffen waren. Die Feststellungen des Tatgerichts seien jedoch hinreichend für den gegen den Apotheker erhobenen Schuldvorwurf. Dementsprechend sei auch der Schuldgrundsatz nicht verletzt, so LTO über den jetzigen Nichtannahmebeschluss, mit dem die Verfassungsmäßigkeit der gleichartigen Wahlfeststellung nunmehr feststeht.

LVerfG S-A zu Ordnungsruf gegen AfD-Abgeordneten: Ein dem sachsen-anhaltinischen Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider (AfD) erteilter Ordnungsruf verletzt nicht dessen Rechte als Abgeordneter, entschied das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt. Tillschneider hatte während einer Parlamentsdebatte im Februar 2022 Corona-Maßnahmen mit der Begrifflichkeit "Banalität des Bösen" in Verbringung gebracht. Weil dies nach Auffassung des Gerichts "nicht als Beitrag zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung" verstanden werden könne, gehe es einzig um eine "Herabwürdigung des politischen Gegners", deshalb sei der Ordnungsruf gerechtfertigt gewesen. LTO berichtet.

BGH – Anschlag auf Asylheim Saarlouis: Peter St. bleibt nach Informationen von spiegel.de (Julia Jüttner) in Untersuchungshaft. Ein Haftprüfungsbeschluss des Bundesgerichtshofs sehe weiterhin hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht der Beihilfe zum Mord beim Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis 1991. St. sei immer noch Teil der rechtsextremen Szene des Saarlands, was für die Annahme einer Fluchtgefahr spreche. Sein Verteidiger Wolfgang Stahl hatte argumentiert, St. habe kein Interesse, sich einem möglichen Verfahren zu entziehen, weil er fest mit einem Freispruch rechne. Die Verdachtsmomente beruhten auf Einlassungen eines "hoch fragwürdigen Zeugen". St. war von Werner S., gegen den am Oberlandesgericht Koblenz seit Monaten wegen des Anschlags verhandelt wird, belastet worden.

BVerwG zu Ansaar International: Über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts , das das Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International bestätigte, berichtet nun auch beck-aktuell (Joachim Jahn).

LG München I – Andrea Tandler: Wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug muss sich die Unternehmerin Andrea Tandler ab dem 4. Oktober am Landgericht München I verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts habe die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu Straftaten bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken unbeanstandet zugelassen. SZ (Klaus Ott) und LTO berichten.

LG Dresden - Betrug beim Pokern: Die SZ (Benjamin Emonts) berichtet über einen Strafprozess am Landgericht Dresden. Fünf Männern wird dort Bandenbetrug vorgeworfen, weil sie Pokerkarten mit kleinen Barcodes manipuliert hatten. Eines ihrer Opfer war Fußballprofi Max Kruse. 

LG Dresden zu Einbruch ins Grüne Gewölbe: bild.de (Bernhard Schilz/Thomas Fischer) empört sich über die Kostenfolgen des Strafprozesses um den Diebstahl im Grünen Gewölbe. Den Angeklagten seien Pflichtverteidiger beigeordnet worden, deren Kosten der Staat zu tragen habe. Daneben habe das Landgericht dem Adhäsionsantrag des Freistaates nur dem Grunde nach stattgegeben, auf eine eigene Ermittlung der Höhe des zu erstattenden Schadens jedoch verzichtet. Als Folge dieser "schweren Panne des Gerichts" könnten die Verteidiger erneut Rechnungen stellen, die sich dann am – millionenschweren – Streitwert orientierten. Die nun ebenfalls erforderliche Zivilklage koste Sachsen weiteres Geld, wobei absehbar sei, dass bei den Verurteilten nichts zu holen sei.

VG Berlin zu Geldautomaten: Die Aufstellung eines Geldautomaten auf einem öffentlichen Gehweg stellt eine straßenrechtliche Sondernutzung dar. Die somit erforderliche Erlaubnis kann versagt werden, wenn öffentliche Interessen der Aufstellung entgegen stehen. Dies war in einer vom Verwaltungsgericht Berlin bereits Ende Februar entschiedenen Sache der Fall. Über das nun veröffentlichte Urteil berichtet LTO.

AG Berlin-Tiergarten zu Klimaprotest/Grundgesetz-Denkmal: Vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten eine Klimaaktivistin freigesprochen, die im vergangenen März das Denkmal "Grundgesetz 49" mit einem Farbgemisch beschmiert hatte. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens hatte ein Sachverständiger angegeben, dass das Beschmieren eine "absolut reversible Maßnahme" gewesen sei und keinerlei Spuren an der Installation hinterlassen habe. Die Welt (Kevin Culina) berichtet.

Recht in der Welt

Israel – Justizreform: Die SZ (Sina-Maria Schweikle) schreibt über Israelis, die die umstrittene Justizrefom im Lande unterstützen. So sei Rechtsprofessorin Talia Einhorn der Meinung, dass sich das Oberste Gericht in den vergangenen Jahren zulasten der Knesset eine zu wichtige Stellung verschafft habe.

USA – Trump/Wahlbeeinflussung in Georgia: Der wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung im US-Bundesstaat Georgia angeklagte Ex-Präsident Donald Trump hat über das von ihm betriebene soziale Netzwerk Truth Social bekannt gegeben, sich am morgigen Donnerstag der Justiz in der Hauptstadt Atlanta stellen zu wollen. Zuvor habe sich sein Verteidigungsteam mit den Ermittlungsbehörden auf eine Kaution von 200.000 Dollar geeinigt, nach deren Zahlung Trump auf freiem Fuß bleibe, schreibt die FAZ (Sofia Dreisbach).

Eine ausführliche Analyse von spiegel.de (Roland Nelles) beschreibt mögliche Verhaltensoptionen des Angeklagten. Während es für ihn wohl am besten wäre, die kommende Präsidentschaftswahl zu gewinnen und dann sich selbst zu begnadigen bzw. darauf zu hoffen, der US-Supreme Court stellt fest, dass ein amtierender Präsident gegenüber Strafverfolgung immun sei, käme ein ausländisches Exil wohl einem Schuldeingeständnis nahe.

Stefan Kornelius (SZ) mutmaßt in einem Kommentar, dass Trumps "Lamento von der politischen Justiz" zwar noch ankomme, das Publikum aber das Interesse "an den immer wiederkehrenden Szenen, den immer gleichen Pöbeleien" verlieren werde. Sobald "Mitstreiter" durch gewichtige Strafandrohungen gefügig gemacht worden seien, werde Trump "endlich die Ausweglosigkeit" seiner Situation deutlich werden.

USA – Sam Bankman-Fried: Der wegen Kryptowährungsbetrug angeklagte Sam Bankman-Fried muss die Zeit bis zum Beginn seines Strafprozesses am 2. Oktober in Untersuchungshaft verbringen. Nach Einschätzung des zuständigen Gerichts habe der Gründer der mittlerweile insolventen Kryptobörse FTX auf mehreren Wegen versucht, Zeugen zu beeinflussen. Bankman-Fried ist nicht geständig, während Mitangeklagte mit der Staatsanwaltschaft kooperieren. Die FAZ (Winand von Petersdorff) berichtet.

Sonstiges

§ 353d StGB/Letzte Generation: § 353d Strafgesetzbuch stellt u.a. die Veröffentlichung amtlicher Dokumente eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens unter Strafe. Gegen die Norm hat nun der Aktivist Arne Semsrott gezielt verstoßen, indem er auf seiner Plattform "FragdenStaat" Beschlüsse des Amtsgerichts München aus dem Strafverfahren gegen Mitglieder der "Letzten Generation" anonymisiert veröffentlichte. Semsrott halte dies angesichts des öffentlichen Interesses am justiziellen Umgang mit der Gruppe für gerechtfertigt. Die die Veröffentlichung untersagende Strafnorm des § 353d StGB verletze die Pressefreiheit im Sinne des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention. netzpolitik.org (Markus Reuter) und LTO (Leonie Ott) berichten.

Infrastruktur: Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio weist im Recht und Steuern-Teil der FAZ auf die zukünftig größere Rolle der staatlichen "Infrastrukturverantwortung" als Verfassungspflicht hin. Die Erschwinglichkeit von Infrastruktur "für die Bürger" und Wettbewerbsgerechtigkeit "für die Wirtschaft" ließen "aus der Schutzpflichtdimension von Freiheitsrechten einen mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Leistungsanspruch zumindest dem Grunde nach" immer aussichtsreicher werden. "Spannungslagen" gegenüber verfassungsrechtlichen Klimaschutzpflichten seien offensichtlich.

RA Chan-jo Jun: Rechtsanwalt Chan-jo Jun ist Gast beim SWR-RadioReportRecht (Alena Lagmöller/Fabian Töpel). Er spricht über seine Social Media-Präsenz und seinen Einsatz im Kampf gegen Online-Hetze.

Testamentsvollstreckung/Michael Jackson: Rechtsanwalt Dietrich Ostertun beschreibt im Finanzen-Teil der FAZ die letztwillige Verfügung des 2009 verstorbenen Michael Jackson als ein nachahmenswertes Beispiel gelungener Testamentsvollstreckung. Den vom "King of Pop" benannten Testamentsvollstreckern sei es durch smarte Geschäftsentscheidungen gelungen, das Vermögen des Treuhandfonds erheblich zu mehren.

Rechtsschutzversicherungen: Im Wirtschafts-Teil beschreibt die SZ (Okan Mese) Vor- und Nachteile von Rechtsschutzversicherungen. Verbraucherschutzverbände raten Interessenten, stets auf das "Kleingedruckte" und damit den konkreten Leistungsumfang, zu achten. Die Versicherungen selbst wünschten sich schon lange, eigene anwaltliche Vertretung anzubieten, scheiterten aber bislang an den Anwaltskammern.

AfD/Katholische Kirche: In einem Gastkommentar widerspricht Rechtsprofessor Gregor Thüsing in der Welt  der Einschätzung, AfD-Mitglieder könnten keine Laien-Ämter in der katholischen Kirche wahrnehmen. Das Kirchenrecht kenne keine Grundlage für einen derartigen Ausschluss; die das Wort Gottes verkündende Kirche müsse vielmehr Pluralismus aushalten.

Diversität in Großkanzleien: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ stellt Rechtsprofessor Michael Grünberger fest, dass Großkanzleien inzwischen ihre mangelnde Diversität erkannt haben und mit Programmen für "diversity, equity & inclusion" gegensteuern. Ziel solche Programme solle aber nicht nur sein, die Profitabilität der Kanzleien durch mehr Diversität zu verbessern, sondern auch die Teilhabe wirklich zu fördern. Hierfür müssten die Probleme jedoch differenziert analyisiert und angegangen werden.

Großkanzlei und Prädikatsexamen: Der allgemeine Personalmangel zwingt auch Großkanzleien, ihre Anforderungsprofile zu überdenken. Nach einer von LTO-Karriere (Franziska Kring) durchgeführten Umfrage sind in den meisten Kanzleien zwei Prädikatsexamen zwar immer noch Standard. Fehlende Punkte können jedoch anderweitig, etwa durch Promotionen oder Auslandsaufenthalte, ausgeglichen werden.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. August 2023: Wahlfreiheit beim Geschlecht? / Vergleich mit Julian Reichelt / § 353d StGB verfassungsgemäß? . In: Legal Tribune Online, 23.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52540/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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