Die juristische Presseschau vom 22. April 2016: Ver­lage ohne Geld / Wach­leute erpressen Flücht­linge? / Chi­ne­si­sche Spio­na­ge­ab­wehr

22.04.2016

Justiz

StA München I – Erpresste Flüchtlinge: Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, die in einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge das Wachpersonal stellt, berichtet br.de (Oliver Bendixen/Peter Kveton). Geldbeträge von Flüchtlingen, die 750,- Euro übersteigen, behält Bayern ein und verrechnet sie mit Unterbringung und Verpflegung. Die Wachleute sollen mehrere hundert Euro für sich gefordert und dafür eigentlich einzubehaltende Beträge nicht festgehalten haben. Weigerten sich Geflüchtete, soll mit schneller Abschiebung gedroht worden sein. Die StA werte das als Erpressung.

EuGH, BVerfG – OMT: Der wissenschaftlicher Mitarbeiter Daniel Benrath hält auf juwiss.de Prognosen, die aus dem Vorlagebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im OMT-Verfahren einen anstehenden offenen Bruch im Verhältnis zum EuGH lesen wollen, für fehlgeleitet. In dem Beschluss eine qualifizierte Vorlage zu sehen, die lediglich versucht mit Hilfe der eigenen Rechtsauffassung eine zulässige Vorlage zu formulieren, sei konsequenter und zielführender.

BVerfG zu BKA-Gesetz: Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz befassen sich nun auch Rechtsanwalt Eren Basar auf lto.de und Rechtsprofessorin Indra Spiecker genannt Döhmann auf verfassungsblog.de.

BGH – Sparkasse/Santander: Im Streit um die rote Farbmarke zwischen der Sparkasse und der Bank Santander hat der Bundesgerichtshof nach bereits 13 Parteigutachten ein unabhängiges Gutachten ins Spiel gebracht, berichten die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und Welt (Karsten Seibel). Dafür müsste das Verfahren erneut an das Bundespatentgericht zurückverwiesen werden. Die Entscheidung soll am 21. Juli verkündet werden.

Joachim Jahn (FAZ) hält die dabei entscheidende Frage, wie verbreitet die Assoziation der Farbe mit der Sparkasse in der deutschen Bevölkerung ist, in einem zusammenwachsenden Europa für antiquiert. Was in Spanien zum Straßenbild gehöre müsse auch in Deutschland erlaubt sein.

BGH – HSH-Prozess: Die Bundesanwaltschaft hat zur Revision im Verfahren gegen Ex-Vorstände der HSH-Nordbank Stellung genommen und das Urteil zerpflückt, berichtet das HBl (Volker Votsmeier/Frank M. Drost), dem die Stellungnahme vorliegt. Die Annahme, Dirk Jens Nonnenmacher und seine Mitangeklagten hätten ihre Vermögensbetreuungspflicht nicht verletzt, begegne durchgreifenden rechtlichen Bedenken und auch der Freispruch vom Vorwurf der Bilanzfälschung lasse sich nicht halten.

BAG zu Betriebsrats-Server: Das Urteil des Bundesarbeitsgericht von Mittwoch, nach dem einem Betriebsrat kein separater Server zur Verfügung gestellt werden muss, erläutern nun Rechtsanwalt Christian Oberwetter auf lto.de und Rechtsanwalt Bernd Weller auf dem Handelsblatt-Rechtsboard.

OLG Stuttgart – Terrorprozess: Im Prozess gegen vier mutmaßliche Terrorunterstützer vor dem Landgericht Stuttgart hat sich herausgestellt, dass einer der Angeklagten als V-Person für das LKA Baden-Württemberg tätig war, als das BKA gegen ihn ermittelte, schreibt der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt). Was das BKA wann wusste sei noch nicht klar, aber es könnte sich um einen Lockvogel handeln und Ärger mit der Verteidigung sei nun vorprogrammiert.

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess haben Zwillingsbrüder die Aussage verweigert, die in den neunziger Jahren die Jenaer Neonazi-Szene mit Waffen versorgt haben sollen und von denen sich das Oberlandesgericht München Antworten auf Fragen zur Beschaffung der mutmaßlichen NSU-Mordwaffe vom Typ "Ceska" erhoffte. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft bestehe der Verdacht, dass einer der Brüder noch ein Waffenlager besitze, weshalb er sich nicht selbst belasten müsse, sein Bruder könne als Verwandter schweigen, berichtet spiegel.de.

LG Potsdam – Elias und Mohammed: Das Landgericht Potsdam hat die Mordanklage gegen den Mann zugelassen, der die Jungen Elias und Mohammed im vergangenen Jahr missbraucht und getötet haben soll, meldet spiegel.de. Wann der Prozess beginnt ist noch nicht bekannt.

LG München I – Deutsche Bank-Prozess: Nachdem das Oberlandesgericht München die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung einer erneuten Durchsuchung der Bank verworfen hat, wird am Montag das Urteil des Landgerichts München I erwartet, meldet das HBl. Beobachter erwarten Freisprüche der (ehemaligen) Bankmanager.

BAW – Gruppe-Freital: Die taz (Konrad Litschko) befasst sich mit den nach außen scheinbar unauffälligen, aber sich schnell radikalisierenden Mitgliedern der Gruppe-Freital, gegen welche die Bundesanwaltschaft wegen rechtsterroristischer Taten ermittelt.

Deutsche VW-Kunden: Die BadZ (Christian Rath) schreibt über das weitere Vorgehen zugunsten deutscher VW-Kunden. Rechtsanwalt Ralph Sauer, der über 6.000 von ihnen vertritt, lasse sich von dem Mitte März zugunsten eines VW-Händlers ergangenen Urteil nicht abschrecken und klage parallel gegen Autohäuser und VW, überwiegend auf Rückabwicklung. Zum US-Anwalt Hausfeld stehe er nicht in Konkurrenz, dieser ziele auf VW-Kunden ohne Rechtsschutzversicherung ab, Sauer dagegen vertrete vorwiegend versicherte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. April 2016: Verlage ohne Geld / Wachleute erpressen Flüchtlinge? / Chinesische Spionageabwehr . In: Legal Tribune Online, 22.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19171/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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