Die juristische Presseschau vom 22. November 2013: Experten zu Gurlitt – Gutachten zu EnBW – Tod eines Praktikanten

22.11.2013

Justiz

EuGH zu Beihilfen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein nationales Gericht, konkret das Oberlandesgericht Koblenz, über die Zulässigkeit von Beihilfen entscheiden kann, obwohl in der Sache eine parallele Prüfung der EU-Kommission läuft, meldet lto.de. Klägerin ist die Lufthansa, die sich gegen einem Konkurrenten wegen besonders niedriger Flughafengebühren wendet, die nach ihrer Ansicht als unzulässige staatliche Beihilfen zu werten sind. Die FAZ (Corinna Budras) macht darauf aufmerksam, dass die Entscheidung auch für Unternehmen, denen zur Zeit Ausnahmen bei Netzentgelten und Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährt werden, bedeutsam sei.

BVerfG – EZB: Mit einer Entscheidung zu den beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemachten Klagen gegen das Euro-Rettungsprogramm der Europäischen Zentralbank ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen, meldet die SZ.

OLG München – NSU-Prozess: Über die Vernehmung eines früheren NPD-Funktionärs im Prozess gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München schreibt zeit.de (Tom Sundermann). Der Zeuge habe unmittelbar nach dem Untertauchen des Trios den Kontakt aufrechterhalten und auch Blanko-Pässe besorgt.

OLG Celle zu Versorgungsausgleich: In einem Beschluss vom Oktober hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass eine geschlechtsdifferenzierende Berechnung von ausgleichspflichtigen Versorgungsansprüchen unzulässig ist. Hans-Otto Burschel (blog.beck.de) berichtet.

LG Hannover – Wulff: Vom zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) berichtet die SZ (Annette Ramelsberger). Das Verfahren sei nun im "Klein-Klein" angelangt, Aussagen von Mitarbeitern eines Münchner Hotels hätten dabei Wulffs Version, nach der er nichts davon mitbekommen habe, dass sein Freund David Groenewold einen Teil der Übernachtungskosten übernommen hatte, eher gestützt. Auch die Welt (Ulrich Exner) und bild.de (Nikolaus Harbusch) berichten.

StA Stuttgart – EnBW-Rückkauf: Ein von der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Auftrag gegebenes Gutachten zum vom damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) veranlassten Rückkauf von EnBW-Anteilen hat einen um 780 Millionen Euro überhöhten Kaufpreis ermittelt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist damit das Tatbestandsmerkmal Vermögensschaden der Untreue erfüllt, schreibt die FAZ (Rüdiger Soldt), vor einer Anklageerhebung gegen Mappus müsse allerdings noch dessen bedingter Vorsatz geprüft werden.

StA Koblenz – Datenweitergabe: Seit Anfang des Monats ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen der Datenweitergabe von Beamten an den Versicherer Debeka. Wie das Handelsblatt (Ozan Demircan/Sönke Iwersen) zu berichten weiß, hat das rheinland-pfälzische Innenministerium nun einen Rundbrief an die rund 74.000 Beamten des Landes verschickt, in dem vor der Praxis, Daten von kurz vor der Verbeamtung Stehender an den Versicherer gegen Prämien weiterzugeben, gewarnt wird. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen könnten als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden, wenn sie mit Bereicherungsabsicht erfolgt wären.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. November 2013: Experten zu Gurlitt – Gutachten zu EnBW – Tod eines Praktikanten . In: Legal Tribune Online, 22.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10129/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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