Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2019: Fei­ertag für eine Ver­fas­sung / Unter­haltspf­licht für Ex-Partner / Koma­pa­tient muss leben

22.05.2019

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Außerdem in der Presseschau: getrennter Kindsvater muss trotz neuer Partnerschaft der Mutter Unterhalt leisten und ein französischer Komapatient muss auch weiterhin am Leben erhalten bleiben.

Thema des Tages

70 Jahre Grundgesetz: Nach der Abstimmung im Parlamentarischen Rat und nachfolgend auch in den Landesparlamenten wurde das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik am 23. Mai 1949 verkündet, es trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft.

Für lto.de beschreibt Ulrike Spangenberg, Rechtsprofessorin, die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des Gleichstellungsgebots nach Art. 3 Abs. 2 GG, dessen Urheberin, die Juristin Elisabeth Selbert (SPD), von spiegel.de (Katja Iken) porträtiert wird. Das Steuerrecht sei vom Gleichstellungsgebot relativ unberührt geblieben, wie das Ehegattensplitting und dessen faktische Wirkung auf die Berufstätigkeit verheirateter Frauen belege. Gleichfalls ausführlich würdigt Rechtsanwalt Sebastian Roßner auf lto.de Art. 21 GG als "Grundlage der Parteiendemokratie". Hierzu stellt der Autor auch die rechtlichen Bedingungen für Parteien vor dem Inkrafttreten des GG dar.

Zudem weist lto.de auch auf eine Sendung hin, bei der sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, Fragen von Bürgern stellte und hier u.a. die Arbeitsweise des Gerichts erläuterte. „Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum Grundgesetz“ wird am heutigen Mittwochabend um 20.15 Uhr in der ARD ausgestrahlt. Ebenfalls ab heute läuft in verschiedenen Hörfunkprogrammen "Guter Rat – Ringen um das Grundgesetz", eine vom WDR produzierte Hörspielreihe, in der die Entstehung des GG nachgezeichnet und die in der Medien-Seite der FAZ (Oliver Jungen) besprochen wird.

Zum Jahrestag bringt der SWR RadioReportRecht (Gigi Deppe/Bernd Wolf) eine Sendung, swr.de ein Online-Special mit verschiedenen Beiträgen zur Geschichte und Zukunft des GG. 
Der FAZ-Einspruch (Katja Gelinsky) befragt Rechtsprofessor Christian Waldhoff zu möglichen Gründen der ausufernden Würdigung der Verfassung, der Unwägbarkeit von Diskussionen über ihre "Krisenfestigkeit", die politische Kultur von Verfassungsänderungen, Chancen und Risiken eines "bürgernahen" GG und dessen vermeintlicher Integrationsleistung. In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch fordert Rechtsprofessor Boris Burghardt auch als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die "subversive Botschaft" des GG "anzuerkennen und zu ertragen". Gerade die Grundrechte als typischer Gegenstand der gegenwärtigen Lobpreisungen seien zuvörderst "Rechte derjenigen, die anders sind oder aussehen, die anders leben wollen oder anders behandelt werden, warum auch immer". Das GG sei daher auch "eine Aufforderung zum Unruhestiften".

Die Reihe zu "vergessenen Vorschriften des GG" im FAZ-Einspruch (Reinhard Müller) behandelt Art. 146 GG, der daran erinnere, dass Verfassungsgebung "nie abgeschlossen" sei. Der FAZ-Einspruch veröffentlicht schließlich auch die drei siegreichen Beiträge eines bundesweiten Essaywettbewerbs "Gelebte Verfassung – lebendige Verfassung", veranstaltet vom Hamburgischen Verfassungsgericht, der Universität Hamburg und der Bucerius Law School.

Rechtspolitik

Diskriminierungsverbot: Ein der FAZ (Marlene Grunert/Jakob Gutmann) vorliegender Gesetzentwurf von Linken, FDP und Grünen sieht vor, das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot um das Merkmal der "sexuellen Identität" zu erweitern.

Kopftuchverbot für Kinder: Zu der jüngst vorgebrachten Idee, wie in Österreich auch hierzulande ein Kopftuchverbot für Kinder zu erlassen, stellt die Doktorandin Maryam Kamil Abdulsalam (verfassungsblog.de) in einer Analyse fest, dass sich der Vorschlag "kaum mit dem Grundgesetz vereinbaren ließe".

"Geordnete-Rückkehr-Gesetz": Senior Research Fellow Constantin Hruschka (verfassungsblog.de) versucht sich an einer Würdigung des Entwurfs für das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz", die wegen der zahlreichen "unterschiedlichen Maßnahmen, die vorgeschlagen werden" nicht leicht falle. Gleichwohl bevorzugte es der Autor, wenn der "Ad-Hoc-Reparaturbetrieb" im Migrationsrecht seine Arbeit zugunsten von Konsolidierung und Evaluierung bestehender Regeln einstellen würde. 
Reinhard Müller (FAZ) dagegen hält die Aufregung über den Gesetzentwurf für "bigott". Das "Rückkehr-zum-Recht-Gesetz" müsse als Teil einer Strategie verstanden werden, die nicht nur Eingliederung, sondern auch Abschiebung konsequent betreibe.

"Upskirting": Die FAZ (Anna-Sophia Lang) schreibt über zwei Frauen, die sich die Strafbarkeit des sogenannten "Upskirtings" zur Aufgabe gemacht haben und hierzu eine Online-Petition gestartet haben.

Enteignungen: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt/Heike Göbel) befragt in ihrem Wirtschafts-Teil Rechtsprofessor Frank Schorkopf zu verfassungsrechtlichen Aspekten von Enteignungen bzw. Vergesellschaftungen. Der Verfassungsrechtler plädiert für eine gegenwartsbezogene Auslegung der Formel der wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes und macht geltend, dass die Wirtschaftsordnung der EU "unstreitig" am Wettbewerb ausgerichtet sei.

Justiz

EuGH zu Arbeitszeiterfassung: Vor etwaigen Umsetzungsmaßnahmen, die aus dem letztwöchigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung folgen könnten, will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ein "vertiefendes Rechtsgutachten" zur Klärung des tatsächlichen Bedarfs einholen lassen. Dies berichten FAZ (Dietrich Creutzburg), SZ (Henrike Roßbach) und Welt (Nikolaus Doll). Dietrich Creutzburg (FAZ) wünscht dem Minister in einem separaten Kommentar, dass dessen Stechuhren ablehnende Haltung Bestätigung findet. Die verschärfte Arbeitszeiterfassung sei keineswegs juristisch alternativlos.

OLG Stuttgart – Thomas Schulte-Kellinghaus: Der Dienstgerichtshof am Oberlandesgericht Stuttgart verhandelte erneut zur Rechtmäßigkeit der an Richter Thomas Schulte-Kellinghaus gerichteten Ermahnung seiner Gerichtspräsidentin, seine Erledigungszahl zu erhöhen. Die Beteiligten tauschten dabei ihre bereits bekannten Argumente aus, schreibt lto.de (Annelie Kaufmann) und zeichnet im Übrigen den nun bereits mehrere Jahre währenden Rechtsstreit nach.

OLG Frankfurt/M. zu Unterhalt: Die unverheiratete Mutter eines Kleinkindes kann vom Kindsvater auch dann Unterhalt fordern, wenn sie zwischenzeitlich mit einem neuen Partner eine Lebensgemeinschaft begründet hat. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom Anfang des Monats hervor, über den lto.de (Maximilian Amos) vertieft berichtet, hervor. Die Ungleichbehandlung von früher einmal verheirateten Partnern und solchen in einer mittlerweile aufgelösten Lebensgemeinschaft ergebe sich aus dem Gesetz. Nach Einschätzung eines im Text zitierten Experten sei fraglich, ob sich der Bundesgerichtshof dieser Einschätzung anschließe.

OLG Hamm zu KiK: Im Einklang mit der Vorinstanz geht das Oberlandesgericht Hamm davon aus, dass etwaige Ansprüche pakistanischer Kläger gegen den Textildiscounter KiK wegen des Brandes einer Fabrik in Karachi verjährt sind. Dies geht aus einem Prozesskostenhilfe-Beschluss hervor, über den lto.de berichtet.

LG Stuttgart zu Diesel-Daimler: Am 9. Mai hat das Landgericht Stuttgart den Daimler-Konzern zur Zahlung eines Schadensersatzes an einen Diesel-Fahrer verurteilt. In der Begründung spricht das Gericht von einem "besonders verwerflichen Charakter der Täuschung von Kunden" durch die Verwendung einer Abschalteinrichtung, über die das Kraftfahrt-Bundesamt ebenfalls und "mit Wissen und Wollen" von Vorstandsmitgliedern getäuscht worden sei, schreibt die SZ (Stefan Mayr).

VG Dresden und VG Düsseldorf zu NPD-Plakaten: lto.de berichtet zu zwei Beschlüssen der Verwaltungsgerichte Dresden und Düsseldorf, durch die Eilanträge der NPD gegen die Entfernung ihrer Wahlplakate abgewiesen wurde. Die fraglichen Plakate erfüllten nach den Feststellungen beider Gerichte den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die zuständigen Ordnungsbehörden durften ihre Entfernung verfügen.

VG Köln zu Wahl-O-Mat: Nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zum sogenannten Wahl-O-Maten hat die unterlegene Bundeszentrale für politische Bildung angekündigt, Beschwerde einlegen zu wollen. Dies berichtet lto.de. Christian Rath (taz.de) rekapituliert in einem Kommentar Sinn und Nutzen des Wahl-O-Maten, der keine eigene Empfehlung abgebe, dafür aber "bei der Selbsterkenntnis" helfe. Die vom VG aufgegriffene Kritik an der Beschränkung der zur Auswahl stehenden Parteien sei "gut nachvollziehbar", um möglichst bald wieder online gehen zu können, solle die Bundeszentrale die Beschränkung so bald als möglich aufheben. Christoph Rothenberg (Hbl) hält die Entscheidung des VG dagegen für "hart und nicht nachvollziehbar". Eine Würdigung der Verdienste des Tools – Interesse an Politik zu fördern – ist offenbar unterblieben, dagegen könne sich die vor Gericht siegreiche Partei "Volt" über einen zweifelhaften "PR-Coup" freuen.

EGVP: Nach einer der NJW (Joachim Jahn) vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion wurden im ersten Quartal 2018 beim "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach" bundesweit 18 Störungen registriert.

Recht in der Welt

Frankreich – Komapatient: Im Streit über die Behandlungsfähigkeit eines bei einem Motorradunfall schwer verletzten Mannes hat ein Pariser Berufungsgericht auf Antrag der Eltern die behandelnden Ärzte angewiesen, die künstliche Ernährung wieder aufzunehmen und zumindest bis zu einer Stellungnahme des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beizubehalten. Dies berichten FAZ (Michaela Wiegel) und SZ (Leo Klimm), jeweils auch unter Bezugnahme auf die persönlichen Hintergründe der juristischen Auseinandersetzung.

Für Michaela Schwinn (SZ) belegt der Fall die Notwendigkeit, beizeiten eine Patientenverfügung zu unterschreiben. Dass "Menschen daran kaputtgehen und Familien zerbrechen", wenn die hiermit verbundene Entscheidung "auf Angehörige, Ärzte und Juristen" abgeschoben wird, würde von den wenigsten bedacht.

Türkei – Deniz Yücel: Die vom Journalisten Deniz Yücel gegen den türkischen Staat erhobene Entschädigungsforderung muss nach Feststellung eines Istanbuler Berufungsgerichts nun doch geprüft werden, meldet zeit.de. Yücel fordere ein Schmerzensgeld sowie Ersatz für Verdienstausfälle während seiner Untersuchungshaft.

USA – Donald Trump: Nach Entscheidung eines Bundesgerichts ist US-Präsident Donald Trump nicht berechtigt, seiner Buchhaltungsfirma zu untersagen, einer Anordnung des Parlaments zur Offenlegung der Finanzverhältnisse des Präsidenten zu folgen. Dies meldet lto.de. Nach dem Bericht der taz (Bernd Pickert) dürfte sich eine rechtskräftige Entscheidung in der Angelegenheit "hinziehen".

Sonstiges

Europawahl: Auch bei der anstehenden Europawahl ist es Doppelstaatlern grundsätzlich möglich, ihre Stimme mehrmals abzugeben. Ursprüngliche Vorhaben nach der letzten Wahl, hiergegen vorzugehen, seien wegen mangelnden Interesses der Mitgliedstaaten versandet, schreibt die Welt (Ricarda Breyton).

Gesetzesverkündung: Die Verkündung von Gesetzen soll künftig nicht mehr über einen externen Verlag und zudem auch digital erfolgen. Eine entsprechende Ankündigung des Bundesjustizministeriums meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

DSGVO: Der FAZ-Einspruch (Nils Müller) zieht eine Bilanz zu einem Jahr Datenschutzgrundverordnung. Es sei zu vermuten, dass die ursprünglich befürchtete Abmahnwelle auch weiterhin ausbleiben werde. Gleichzeitig würde die Umsetzung in vielen Unternehmen auch ohne "Bußgeldkeule" immer noch Kopfzerbrechen bereiten.

Missbrauch in der katholischen Kirche: Die SZ (Nicolas Richter/Ronen Steinke) berichtet über die schwierigen und oft aussichtslosen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche. In seiner Kolumne für den FAZ-Einspruch prüft Rechtsprofessor Volker Rieble mögliche Sanktionen nach den jüngsten, gutachterlich erarbeiteten Erkenntnissen über den Missbrauch von Kindern durch Kleriker und den institutionellen Umgang hiermit. Wenn eine Religionsgemeinschaft durch ihr Verhalten zeige, dass sie derartige Rechtsbrüche dulde, müsse ihr der verfassungsrechtlich zuerkannte Status aberkannt werden.

Das Letzte zum Schluss

Postweg: Geschichten über ein bei der Post verschludertes Paket können wohl die meisten Menschen berichten. Udo Vetter (lawblog.de) hat eine aus seiner anwaltlichen Praxis auf Lager: Um die Herkunft von 2.500 Euro zu klären, wollte eine ostdeutsche Polizeidienststelle die Scheine in einer "Versandtasche" an ein in Westdeutschland liegendes Polizeipräsidium verschicken, an dem die fraglichen Ermittlungen geführt wurden. Das Päckchen blieb nur leider in der DHL-Filiale, sein Verbleib ist trotz "Sendungsverfolgung" bislang nicht aufgeklärt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2019: Feiertag für eine Verfassung / Unterhaltspflicht für Ex-Partner / Komapatient muss leben . In: Legal Tribune Online, 22.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35525/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen