Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2012: Massen-Gentest ohne Beinahe-Treffer – MS-Kranker ohne Cannabis – Klosterleben mit Friseurbesuch

21.12.2012

Der BGH hat eine erweiterte Auswertung von freiwilligen Massen-Gentests abgelehnt – und will diese strenge Linie in Zukunft auch durchsetzen. Außerdem in der letzten Presseschau dieses Jahres: das OVG Münster zum Eigenanbau von Cannabis, die Verurteilung einer sorglosen Psychiaterin und warum der Friseurbesuch einer entlassenen Straftäterin in Belgien zum Skandal wurde.

BGH zu Massen-Gentests: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das bei einem freiwilligen Massen-Gentest gem. § 81h StPO nur die vollständige Übereinstimmung mit einer Tatortspur Anlass für weitere Ermittlungen sein darf. Ein Beinahe-Treffer, der auf ein Verwandtschaftsverhältnis zum Täter hindeutet, müsse ignoriert werden. Nutzt die Polizei den Beinahe-Treffer dennoch für Ermittlungen, führt dies künftig zu einem Verwertungsverbot. Wegen der bisher ungeklärten Rechtslage hat der BGH im konkreten Fall aber noch kein derartiges Verwertungsverbot angenommen. Es berichten u.a. die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Friedrich Schmidt) und die taz (Christian Rath).

Udo Vetter (Lawblog) kritisiert das "zynische Urteil", weil im konkreten Fall kein Freispruch erfolgte: "Der Zweck heiligt also weiter die Mittel. Den Betroffenen bleibt nur die bittere Pille, dass die Strafprozessordnung für sie nur auf dem Papier gilt."

Peter Kurz (Westdeutsche Zeitung) hält das künftige Tabu für die Nutzung von Beinahe-Funden für "zweifelhaft". Zwar werde so verhindert, dass jemand, ohne es zu wissen, einen Verwandten belastet. Auf der Strecke bleibe aber die Wahrheitsfindung und die Überführung von Vergewaltigern oder Mördern.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Rente im Grundgesetz: Die Linke will in ihrem Wahlprogramm fordern, die zentralen Eckpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung im Grundgesetz zu verankern. Außerdem soll fixiert werden, dass das Renteniveau nicht unter 53 Prozent des Nettolohns sinken darf, berichtet die taz (Stefan Reinecke).

Polizeikosten und Fußball: Rechtsprofessorin Monika Böhm diskutiert auf lto.de verschiedene Möglichkeiten, die Kosten der Polizeieinsätze bei Bundesligaspielen auf Hooligans, Vereine oder alle Zuschauer abzuwälzen. Den Vorschlag, dass alle Zuschauer einen Sicherheits-Euro zahlen sollen, findet sie "undurchdacht", weil die normalen Besucher die Gefahren gar nicht selbst verursachen.

Polizeigesetz SA: Die taz (Michael Bartsch) gibt einen Überblick über die kritisierten Punkte an der geplanten Novellierung des Polizeigesetzes von Sachsen-Anhalt. Unter anderem geht es um die Unterbrechung des Handy-Verkehrs, präventive Online-Durchsuchungen und HIV-Zwangstests.

Neues EU-Patentrecht: Der Anwalt Alexander Harguth stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard ausführlich und instruktiv den jüngst beschlossenen einheitlichen europäischen Patentschutz vor. Das Unionspatent und das Unionspatentgericht sollen ab Jahresbeginn 2014 zur Verfügung stehen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2012: Massen-Gentest ohne Beinahe-Treffer – MS-Kranker ohne Cannabis – Klosterleben mit Friseurbesuch . In: Legal Tribune Online, 21.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7851/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen