Die juristische Presseschau vom 21. November 2013: Gurlitt bekommt Bilder zurück – Fahrverbot als Strafe geplant – Keine Sanktion für jugendliches Lachen

21.11.2013

Recht in der Welt

IStGH - Jahreskonferenz: In Den Haag hat am Mittwoch die Jahreskonferenz des Internationalen Strafgerichtshofs begonnen, meldet die taz. Dort wird unter anderem über einen kenianischen Antrag beraten, wonach amtierende Staatsoberhäupter künftig Immunität genießen sollen.

Nordirland - Amnestievorschlag: Der nordirische Generalstaatsanwyalt John Larkin hat vorgeschlagen, dass Straftaten, die während des Nordirland-Konflikts begangen worden sind, nicht länger strafrechtlich verfolgt werden sollen. Über die eher skeptischen Reaktionen berichten die FAZ (Jochen Buchsteiner) und die SZ (Christian Zaschke).

Russland - Greenpeace: Immer mehr Greenpeace-Aktivisten, die in Russland wegen Piraterie und Rowdytum inhaftiert sind, sollen auf Kaution entlassen werden, berichtet die SZ (Frank Nienhuysen). Es sei offensichtlich, dass Moskau an einer Strategie feile, um vor den Olympischen Winderspielen in Sotschi aus dieser Sache einigermaßen heil herauszukommen, schreibt Nienhuysen (SZ) in einem gesonderten Kommentar. Am Freitag will der Internationale Seegerichtshof über einen Antrag auf Freilassung der Greenpeace-Aktivisten entscheiden.

Sonstiges

Spionage: Deutsche Sicherheitskreise warnen Politiker davor, im Berliner Regierungsviertel mit ungeschützten Handys zu telefonieren, berichtet die taz (Christian Rath). Von vielen nahegelegenen Botschaften, nicht nur der amerikanischen, könnten die Gespräch abgehört werden. Die deutsche Spionageabwehr hoffe auf ein No-Spy-Abkommen mit den USA, weil eine systematische Beobachtung von westlichen Diplomaten als Ressourcenverschwendung gesehen werde.

Völkerrecht und Computerspiele: lto.de (Benjamin Dürr) berichtet über den Vorschlag des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, bei Computerspielen künftig Strafen für Kriegsverbrechen vorzusehen. Dies soll die Spieler sensibilisieren.

Das Letzte zum Schluss

Lachen ohne Strafe: Das Amtsgericht Balingen hat eine 17-jährige Schülerin vom Vorwurf der vorsätzlichen Lärmbelästigung freigespochen, berichtet die Badische Zeitung (Martina Phillip). Das Mädchen hatte sich mit anderen Jugendlichen auf einem Parkplatz getroffen und dabei zu laut gelacht. Das Gericht befand nun, dass ihr ein Belästigungs-Vorsatz fehlte, weil weder die gestörte Nachbarin noch die Polizei, die Jugendlichen um Mäßigung gebeten hatten. Eigentlich hätte die Schülerin 35 Euro Buße zahlen sollen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. November 2013: Gurlitt bekommt Bilder zurück – Fahrverbot als Strafe geplant – Keine Sanktion für jugendliches Lachen . In: Legal Tribune Online, 21.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10107/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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