Die juristische Presseschau vom 19. - 21. Oktober 2013: Minderheitenrechte von Regierungs Gnaden – Abschiebehaft in Gefängnissen unzulässig – Ermittlungen gegen von Klaeden

21.10.2013

Recht in der Welt

Frankreich – Homosexuellen-Trauung: Am Freitag hat der französische Verfassungsrat entschieden, dass Bürgermeister dazu verpflichtet sind, auch Homosexuelle zu trauen – und sich nicht unter Berufung auf ihr Gewissen weigern können, das neue französische Gesetz zur Homo-Ehe zu vollziehen. Sich weiterhin weigernde Bürgermeister riskierten nun, wegen Diskriminierung belangt zu werden, berichtet die Samstags-SZ (Stefan Ulrich). Eine Sprecherin der Bewegung gegen die Homo-Ehe kündigte laut FAZ (Michaela Wiegel) an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Österreich – Hypo Alpe Adria: Als "größten Kriminalfall Europas" hat der interne Chef-Ermittler Christian Böhler laut Handelsblatt (Hans-Peter Siebenhaar) die "Causa Hypo" bezeichnet. Die Bank Hypo Group Alpe Adria sei "ein Ort des organisierten Verbrechens", verstrickt seien Banker wie Politiker. Die Aufarbeitung der Geldwäsche-Vorwürfe werde zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Auch spiegel.de berichtet.

Griechenland – Lebenslang für Steuerbetrüger: In Griechenland sind erstmals lebenslange Freiheitsstrafen für Steuerbetrüger verhängt worden. Das Steuerstrafrecht sei 2011 deutlich verschärft worden, seitdem sei auch eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, meldet die spiegel.de.

Ukraine – Timoschenko-Haft: Die ukrainische Regierung hat einen Vorschlag zur Haftentlassung der ukrainischen Ex-Ministerpräsidentin Julija Timoschenko gemacht. Sie hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die vorübergehende Entlassung erkrankter Häftlinge zur Behandlung im Ausland vorsehe, berichtet die Samstags-FAZ (Konrad Schuller). Hintergrund der Auseinandersetzung sind Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit der EU. Diese mache die Entlassung Timoschenkos zur Bedingung für das Abkommen.

Russland – Nawalny: Die Samstags-taz (Barbara Oertel) führt ein Interview mit der Menschenrechtspolitikerin Marielusie Beck (Grüne) zum Berufungsurteil gegen den russischen Oppositionellen Alexei Nawalny. Das Urteil sei ein "scheinbares Signal der Milde und Vernunft" an die europäische Öffentlichkeit", Nawalny sei aber nach wie vor "politisch kaltgestellt". Auch in die Rechtsprechung des russischen Verfassungsgerichts zum Verlust des passiven Wahlrechts setzt Beck wenig Hoffnung.

USA – AirBnB: Die Samstags-SZ berichtet ausführlich über die Ermittlungen des New Yorker Generalstaatsanwalts im Zusammenhang mit dem Online-Untervermietungsportal "AirBnB". Es gehe um unversteuerte Mieteinnahmen in Höhe von 35 Millionen US-Dollar. Das Unternehmen weigere sich bislang, seine Nutzerdaten herauszugeben.

USA – Rekordstrafe für JP Morgan: Die US-Bank JP Morgan wird wohl die höchste Geldbuße in der Geschichte der USA zahlen müssen. Nach Berichten der Montags-SZ (Nikolaus Piper), der Montags-FAZ (Norbert Kuls) steht die Einigung über einen Vergleich vor dem Abschluss, nach dem die Bank 13 Milliarden US-Dollar bezahlen muss, um sich von den Ermittlungen des US-Justizministeriums wegen des Handels mit faulen Hypothekenkrediten freizukaufen. Strafrechtliche Ermittlungen seien von dem Deal nicht betroffen, betont das Handelsblatt (Frank Wiebe).

Italien – Zwei Jahre Amtsverbot für Berlusconi: Ein Mailänder Berufungsgericht hat den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi erneut verurteilt, diesmal zu zwei statt fünf Jahren Berufsverbot als Zusatzstrafe zur Haftstrafe wegen Steuerbetrugs. Diese muss Berlusconi aber immer noch nicht antreten – denn sein Anwalt hat Beschwerde zum Kassationshof erhoben. Die Montags-SZ (Andrea Bachstein) und zeit.de berichten.

Argentinien – Einigung mit Gläubigern: Argentinien hat seinen Schuldenschnitt-Streit mit US-Hedgefonds vor dem Weltbank-Schiedsgerichts ICSID beigelegt und sich mit seinen Gläubigern auf eine Zahlung von 677 Millionen Dollar geeinigt. Das berichtet die Montags-FAZ (Carl Moses) und weist darauf hin, dass vor dem Schiedsgericht noch etwa ein Dutzend weitere Verfahren anhängig seien.

Das Letzte zum Schluss

Schadensersatz für trällernde Papageien: Den doppelten Anschaffungspreis wollte der Rentner als Schadensersatz für seine beiden Papageien haben. Immerhin hatte er den beiden Tieren unter anderem das Trällern eines Schlagers von DJ Ötzi beigrebracht, bevor diese tot von der Stange fielen. Weil dies passierte, während er mit der neuen Teflon-Backform eine Tiefkühlpizza erhitzte, verklagte der Vogelliebhaber den Hersteller. Eine Entwicklung von giftigen Dämpfen konnte der Gerichtsgutachter bei ordnungsgemäßer Handhabung aber nicht feststellen – weswegen der Vogelliebhaber laut strafakte.de (Mirko Laudon) den Prozess auch verloren hat.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. - 21. Oktober 2013: Minderheitenrechte von Regierungs Gnaden – Abschiebehaft in Gefängnissen unzulässig – Ermittlungen gegen von Klaeden . In: Legal Tribune Online, 21.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9848/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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