Die juristische Presseschau vom 21. März 2014: Schavan bleibt titellos – Spekulationsausflug der BVG beendet – Welfenschatz nicht geraubt

21.03.2014

Recht in der Welt

Großbritannien – BVG: Der vor einem Londoner Gericht durchgeführte Rechtsstreit der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen die Investmentbank JP Morgan zu missglückten und hochriskanten Finanztransaktionen ist nach Bericht des Handelsblatts (Frank Drost/Katharina Slodczyk) einvernehmlich beendet. Ohne offizielle Verlautbarungen sei davon auszugehen, dass die Verkehrsbetriebe nur einen Bruchteil der von der Bank geforderten 150 Millionen Euro zu zahlen hätten, weil der Vorstand sich ohne Zustimmung des Aufsichtsrats geeinigt habe. Dies sei laut Satzung nur bei Transaktionen unter 2,5 Millionen Euro zulässig. Die taz-Berlin (Sebastian Heiser) erklärt die Hintergründe des misslungenen Geschäfts.

Sonstiges

Public Viewing: Oberregierungsrat Alfred Scheidler stellt für lto.de die von der Bundesregierung erlassene "Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014" vor, nach der auch die im Sommer in Brasilien zu hierzulande später Stunde stattfindenden Spiele übertragen werden können. Eine derartige Genehmigung müsse allerdings beantragt werden.

Moskauer Prozesse: Die SZ (Martina Knoben) bespricht in ihrem Feuilleton "Die Moskauer Prozesse", ein Gerichts-Dokudrama des Schweizer Filmemachers Milo Rau. Im Film werden drei Verfahren, unter anderem jenes gegen Mitglieder der Band Pussy Riot, nachinszeniert, die den Umgang der russischen Öffentlichkeit mit Religionskritik illustrieren sollen.

Welfenschatz: Der 1935 erfolgte Verkauf des Welfenschatzes durch jüdische Kunsthändler an Preußen ist nach einer Entscheidung der Limbach-Kommission nicht als "verfolgungsbedingter Zwangsverkauf" zu werten. Die Anwälte der Hinterbliebenen prüfen nun die Erfolgsaussichten einer zivilrechtlichen Klage, schreibt die SZ (Ira Mazzoni) und zeichnet den Weg des bedeutendsten deutschen Kirchenschatzes im Eigentum einer öffentlichen Sammlung und jenen der vorherigen Eigentümer nach. Der Bericht der FAZ (Julia Voss) kritisiert dagegen, dass der Kommission keine Vertreter jüdischer Organisationen angehören. Auch habe sich das Gremium nicht mit der gebotenen Sorgfalt darum bemüht, sämtliche früheren Eigentümer bzw. deren Nachkommen zu ermitteln.

George Clooney: Schlechte Nachrichten für Liebhaberinnen und Liebhaber einer graumelierter Männerschönheit: George Clooney hat eine neue Freundin. Wie die SZ (Christian Mayer) schreibt, ist Amal Alamuddin, so der Name der Auserwählten, britische Anwältin für internationales Recht. Zu ihren bisherigen Klienten hätten Julian Assange, Julia Timoschenko oder der libysche Geheimdienstchef gehört.

Das Letzte zum Schluss

Wenn es drückt …: Über die originelle Ausrede eines Temposünders berichtet Udo Vetter (lawblog.de). Die Einhaltung der örtlichen Tempobegrenzung sei ihm nicht möglich gewesen, weil er dringend einem menschlichen Bedürfnis Folge leisten musste. Das mit der Sache befasste Amtsgericht Lüdinghausen zeigte kein Verständnis: Auch der unter Durchfall Leidende habe sich an die Verkehrsregeln zu halten und sowieso treffe jeden Autofahrer vor Fahrtantritt die Pflicht, sich zu vergewissern, ob die sichere Lenkung seines Fahrzeugs möglich ist.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah:zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. März 2014: Schavan bleibt titellos – Spekulationsausflug der BVG beendet – Welfenschatz nicht geraubt . In: Legal Tribune Online, 21.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11404/ (abgerufen am: 24.05.2024 )

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