Die juristische Presseschau vom 21. März 2014: Schavan bleibt titellos – Spekulationsausflug der BVG beendet – Welfenschatz nicht geraubt

21.03.2014

Justiz

BVerfG zu ESM: Die wissenschaftliche Assistentin Claudia Mayer (juwiss.de) unterzieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Rettungsschirm einer gründlichen Analyse.

BGH zu Mobilfunkanlagen: Die Anbringung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Wohnhauses unterliegt als bauliche Veränderung der Zustimmungspflicht aller betroffenen Wohnungseigentümer. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Januar nimmt die SZ (Andrea Nasemann) in ihrem Immobilien-Teil zum Anlass, darzulegen, unter welchen Voraussetzungen Beschlüsse einer Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft einstimmig oder auch nur mit einfacher Mehrheit ergehen müssen.

BFH - Mindeststeuer: Das Handelsblatt (Donata Riedel) berichtet über eine unveröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs, einen Rechtsstreit zur Mindeststeuer dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Das Münchner Gericht halte die 2004 eingeführte Regelung, nach der Unternehmen höchstens 60 Prozent ihrer jährlichen Verluste mit Gewinnen verrechnen dürfen, für grundgesetzwidrig.

OLG München – NSU: Über die jüngste Zeugenaussage im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München berichtet die SZ (Annette Ramelsberger). Ein Mitbegründer des "Thüringer Heimatschutzes", einer mutmaßlichen Vorläuferorganisation des NSU, habe vor Gericht unwidersprochen seine rechtsextreme Gedankenwelt offenbaren dürfen, auf Fragen nach der Hauptangeklagten und ihren mutmaßlichen Mittätern jedoch eher zurückhaltend und ausweichend reagiert.

OLG München zu Millionen-Teppich: Das Oberlandesgericht München hat eine Schadensersatzklage gegen einen Auktionator, der einen Perser-Teppich auf 900 Euro schätzte und ihn für knapp 20.000 Euro verkaufte, abgewiesen. Der Teppich wurde wenige Monate später in London für 7,2 Millionen Euro versteigert. Dem Auktionator sei nach Ansicht des Gerichts keine Pflichtverletzung vorzuwerfen, schreibt die SZ (Stefan Mayr), er habe den außerordentlichen Wert des Teppichs nicht erkennen müssen.

LSG Bayern – Eingliederungshilfe: Vor dem Landessozialgericht Bayern hat ein behinderter Jura-Student seine Berufung gegen eine, den Ablehnungsbescheid zur Gewährung von Eingliederungshilfe bestätigende Entscheidung des Sozialgerichts zurückgezogen. Nach spiegel.de (Lisa Schnell) ist der angehende Referendar aber weiterhin an einer verfassungsgerichtlichen Klärung der Frage interessiert, ob es gegen das grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot verstößt, wenn Pflegebedürftige vor der Gewährung von Eingliederungshilfe ihr eigenes Vermögen so gut wie aufbrauchen müssen.

LG Stuttgart – VW: Nach Bericht der SZ (Klaus Ott) hat das Landgericht Stuttgart angeregt, gegen Geldauflagen auf die Durchführung eines Prozesses gegen VW-Mitarbeiter wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit zu verzichten. Auch die gegen Einkaufsvorstand Francisco Javier Garcia Sanz eingeleiteten Ermittlungen wegen des Vorwurfs, der Autobauer habe die Fortsetzung von Geschäftsbeziehungen an ein Sponsoring-Engagement beim VW-Klub VfL Wolfsburg geknüpft, könnten gegen eine Bußgeldzahlung eingestellt werden.

LG München zu Uli Hoeneß: Die Staatsanwaltschaft München II hat der SZ (Annette Ramelsberger) gegenüber erklärt, dass die Herkunft der Mittel des verurteilten Steuerhinterziehers Uli Hoeneß entgegen anderslautender Presseberichte restlos geklärt sei. Insbesondere hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich bei dem fraglichen Schweizer Konto um eine schwarze Kasse des bis zur vorigen Woche von Hoeneß geführten FC Bayern gehandelt habe. Auch sei die Entscheidung, auf die Einlegung einer Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II zu verzichten, nicht durch politische Einflussnahme zustande gekommen.

ArbG Braunschweig zu Werkverträgen: Die SZ (Kristina Läsker) berichtet über eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Braunschweig. Mehrere Testfahrer, die Autos von VW und Audi fuhren, aber bei anderen Firmen angestellt waren, hätten geltend gemacht, statt Werkvertragsarbeitnehmern tatsächlich Leiharbeiter der Autofirmen gewesen zu sein, nach Ansicht des Gerichts jedoch zu unrecht. Es sei nicht dargelegt worden, inwiefern der berufliche Alltag der Kläger von den Anordnungen der beklagten Firmen abhängig gewesen sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. März 2014: Schavan bleibt titellos – Spekulationsausflug der BVG beendet – Welfenschatz nicht geraubt . In: Legal Tribune Online, 21.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11404/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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