Die juristische Presseschau vom 11. April 2024: Bun­des­re­gie­rung für Quick-Freeze / EU-Par­la­ment bil­ligt GEAS-Reform / BGH zu Oldtimer-Sach­mangel

11.04.2024

Das Quick Freeze-Verfahren soll eingeführt werden, die Mietpreisbremse soll verlängert werden. Das Europaparlament stimmt dem neuen Rechtsrahmen für das EU-Asylsystem zu. Beschaffenheitsvereinbarungen können auch für Oldtimer gelten.

Thema des Tages

Vorratsdatenspeicherung / Mietpreisbremse: Die Bundesregierung einigte sich auf ein Koppelgeschäft. Zum einen soll in der Strafprozessordnung das von Justizminister Marco Buschmann vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren als Ersatz der Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden. Zum anderen soll, wie von der SPD gefordert, die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Es berichten SZ (Constanze von Bullion/Angelika Slavik), FAZ (Marlene Grunert)Welt (Thorsten Jungholt), beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO (Markus Sehl)

Constanze von Bullion (SZ) sieht in dem "halbherzigen Kompromiss" eine "Niederlage" für Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die gefordert hatte, die vom EuGH festgelegten Grenzen der Vorratsdatenspeicherung auszuschöpfen und eine anlasslose Speicherung der IP-Adressen einzuführen. Das Quick-Freeze-Verfahren "schenkt den Straftätern kostbare Zeit." Reinhard Müller (FAZ) ist ebenfalls unzufrieden mit der Einigung. Er findet es "peinlich, hier immer wieder den Popanz eines Überwachungsstaates an die Wand zu malen". Es gehöre vielmehr zum "Grundrechtsschutz, dass der Staat "in einer Welt gerade auch vieler auf digitale Weise begangener Untaten wirksam reagieren kann".

Quick-Freeze: Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Verkehrsdaten der Telekommunikation erst nach einem Verbrechen eingefroren. Es muss zunächst ein richterlicher Beschluss zur Sicherung der Daten und sodann ein weiterer Beschluss zur Auswertung der eingefrorenen Daten erwirkt werden. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte bereits Ende 2022 einen Entwurf für das Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt, nachdem der Europäische Gerichtshof die bisherige – allerdings nie angewandte – Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit dem europäischen Datenschutzrecht erklärte. Ein leicht angepasster Entwurf soll nun zeitnah in die Verbände- und Länder-Beteiligung gehen. Es berichten taz (Christian Rath) und netzpolitik.org (Markus Reuter/Tomas Rudl).

Mietrecht: Die FAZ (Julia Löhr) gibt einen Überblick über die Mietpreisbremse, die nun bis 2029 verlängert werden soll.

In einem separaten Kommentar meint Julia Löhr (FAZ), dass "es wohl kaum eine gesetzliche Regelung gibt, die so geflissentlich ignoriert wird wie die Mietpreisbremse" – daher sei der Kompromiss gar kein Erfolg für die SPD. Auch Jasmin Kalarickal (taz) bezeichnet in einem separaten Beitrag die Verlängerung der Mietpreisbremse als "längeres Einfrieren des schlechten Status quo". Sie kritisiert, dass andere im Koalitionsvertrag vereinbarte mietrechtliche Vorhaben, etwa die Einführung einer Kappungsgrenze, von Minister Buschmann weiter blockiert werden.

Rechtspolitik

Asyl/GEAS: Das EU-Parlament stimmte dem umstrittenen Paket zur Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu, mit dem nun u.a. ein Teil der Asyl-Antragsteller:innen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern an den EU-Außengrenzen untergebracht werden sollen, bis ihr Asylantrag entschieden ist. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) freute sich über das Abstimmungsergebnis, weil dadurch "eine tiefe Spaltung Europas überwunden" werde. Nach der noch zu erfolgenden Zustimmung des Rates Ende April, die allerdings als Formsache gilt, bleiben zwei Jahre zur nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben.  Menschenrechtsorganisationen sehen in der GEAS-Reform die Etablierung eines "Systems der Abschottung, Abschreckung und Auslagerung" . Es berichten FAZ (Thomas Gutschker), taz (Christian Jakob)LTO, spiegel.de (Timo Lehmann), zeit.de, focus.de und bild.de (Albert Link)

Ulrich Ladurner (zeit.de) meint, dass die "EU für jene die Zuwanderung schwerer machen will, die ohnehin kaum Chancen auf Asyl haben – während die anderen, die wirklich Schutzbedürftigen, weiter Schutz bekommen sollen."

Schwangerschaftsabbruch: Nun berichten auch Welt (Sabine Menkens), Zeit (Hanna Grabbe) – im Frage-Antwort-Format – und bild.de über die (noch nicht offiziell veröffentlichten) Empfehlungen einer Sachverständigen-Kommission, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen nicht mehr zu kriminalisieren, sondern als reguläre Gesundheitsleistung zu behandeln. spiegel.de (Sophie Garbe u.a.) zeichnet die Positionen der Parteien nach. Einige Unionspolitiker:innen kündigten für den Fall einer entsprechenden Gesetzesänderung bereits die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts an.

Aktionen vor Abtreibungseinrichtungen: Derweil beriet der Bundestag gestern in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der vor so genannten Gehsteigbelästigungen schützen soll, wie faz.net (Susanne Kusicke/Leonie Feuerbach) berichtet. In ihrem Aktuellen Lexikon erläutert die SZ (Leila Al-Serori) den Begriff "Gehsteigsbelästigung": Abtreibungsgegner:innen setzen Schwangere und Ärzt:innen vor Kliniken oder Beratungsstellen durch zudringliche Protestaktionen unter Druck.

Cannabis und Straßenverkehr: LTO (Hasso Suliak) setzt sich erneut mit den Diskussionen um die Anhebung des THC-Werts für den Straßenverkehr auseinander. Während einige Landesminister:innen sich für die Beibehaltung des niedrigen Werts aussprechen, weist der Deutsche Anwaltsverein (DAV) darauf hin, dass der von der Expertengruppe benannte Grenzwert weiterhin sehr gering ist. Der DAV warf den Politiker:innen eine vorurteilsgeprägte und moralisierende Diskussion vor.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Am Freitag stimmt der Bundestag namentlich über das Selbstbestimmungsgesetz ab. Es sieht u.a. vor, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag künftig auch ohne vorherige Begutachtung ändern können. Die Welt (Jan Alexander Casper) berichtet.

Digitale Verwaltung: Knapp zwei Wochen nachdem der Bundesrat, insbesondere die unionsgeführten Länder, dem Reformgesetz zum Online-Zugangs-Gesetz (OZG 2.0) die erforderliche Zustimmung verweigerte, ruft das Bundeskabinett nun den Vermittlungsausschuss an, der zu einer Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat verhelfen soll. Das OZG 2.0 sah u.a. einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes vor. Die Länder fordern teilweise eine größere finanzielle Unterstützung der Verwaltungsdigitalisierung. Es berichten SZ (Vivien Timmler) und beck-aktuell.

Videoverhandlungen: Nun berichtet auch LTO (Markus Sehl) über den Kompromissvorschlag einer informellen Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses zur geplanten Reform des § 128a ZPO. Danach kann die mündliche Verhandlung nur "in geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen" als Videoverhandlung stattfinden. Vorsitzende Richter:innen sollen eine Videoverhandlung in Zukunft auch in mehr Fällen selbst (ohne Antrag der Parteien) anordnen können. Eine vollvirtuelle Verhandlung (aus dem Home Office der Richter:innen) ist nur noch zu Erprobungszwecken vorgesehen. Eine Entscheidung des Vermittlungsausschusses wird voraussichtlich Ende April oder Anfang Mai fallen.

KapMuG: Laut beck-aktuell berät der Bundestag am heutigen Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, durch den das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geändert werden soll. Unter anderem soll der Anwendungsbereich auf den Kryptowerte-Handel erstreckt und den Oberlandesgerichten Eigenständigkeit bei der Formulierung von Feststellungszielen zugesprochen werden.

Resilienz des BVerfG/Bindungswirkung: Angesichts aktueller Reformvorschläge zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts erinnert der Doktorand Raven Kirchner auf dem Verfassungsblog daran, dass bereits die Befolgung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen sichergestellt werden muss – was in der deutschen Geschichte nicht immer geschah. Nach der Kruzifix-Entscheidung 1995 protestierten CSU-Politiker gegen das BVerfG und drohten teils sogar körperliche Gewalt an. Auch Gerichte hatten in der Vergangenheit teilweise die BVerfG-Rechtsprechung nicht befolgt. Nach Ansicht von Kirchner bedarf es allerdings nicht zwingend einer verfassungsrechtlichen Kodifizierung der Bindungswirkung, da sie sich bereits "verfassungsunmittelbar ergibt".

Strafmündigkeit: Unionspolitiker:innen fordern laut spiegel.de eine Herabsetzung des derzeit bei 14 Jahren liegenden Strafmündigkeitsalters, weil sie annehmen, davon gehe eine Abschreckungswirkung aus. Die Zeit (Arnfrid Schenk) führt die gestiegene Jugendkriminalität auf die pandemiebedingten psychischen Belastungen und die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen aufgrund der Inflation zurück.

Justiz

BGH zu Oldtimer-Mängeln: Ein Gewährleistungsausschluss erstreckt sich auch dann nicht auf eine nach § 434 II 1 Nr. 1 BGB vereinbarte Beschaffenheit, wenn es sich bei dem Kaufgegenstand um einen mehr als 40 Jahre alten Oldtimer handelt und das entsprechende Autozubehör, die Klimaanlage, allgemein verschleißanfällig ist. Andernfalls seien Beschaffenheitsvereinbarungen "ohne Sinn und Wert", so der Bundesgerichtshof, der den Fall an das Landgericht Limburg zurückverwies, das einen Schadensersatzanspruch des Klägers abgelehnt hatte. In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Verkäufer des Oldtimers mit einer "einwandfrei funktionierenden Klimaanlage" geworben, obwohl diese defekt war. LTO, beck-aktuell (Joachim Jahn), tagesschau.de (Klaus Hempel)spiegel.de und bild.de berichten.

EuG zu Sanktionen gegen Oligarchen: Das Gericht der Europäischen Union hat die Aufnahme zweier russischer Geschäftsmänner in die EU-Sanktionsliste mangels hinreichender Belege revidiert, wie FAZ (Reinhard Veser), Welt, beck-aktuell, spiegel.de und bild.de schreiben. In vorherigen Fällen hatte das Gericht bereits entschieden, dass ein Verwandtschaftsverhältnis zu Putin nahestehenden Personen nicht ausreicht, um personenbezogene Sanktionen zu rechtfertigen.

Ronen Steinke (SZ) begrüßt – trotz der Tatsache, dass nun "zwei ziemlich unangenehme Herren" vermutlich bald wieder Geschäften in der EU nachgehen dürfen – die Entscheidung des EuG, weil dies im Einklang mit der Unschuldsvermutung ist. "So richtig die Ziele sind, welche die EU mit ihrer Sanktionspolitik verfolgt: So eine Vorgehensweise haben Rechtsstaaten nicht nötig." Auch Nikolas Busse (FAZ) sieht in dem Urteil einen "Sieg für die Rechtsstaatlichkeit", der die Stärke der EU gegenüber "Putins Kriegsherrschaft" verdeutlicht.

BVerfG zu Vaterschaft: Nun widmen sich auch Zeit (Heinrich Wefing) und Rechtsanwalt Marko Oldenburger auf beck-aktuell der am Dienstag ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der das derzeitige nur rudimentäre Vaterschafts-Anfechtungsrecht leiblicher Väter als unverhältnismäßige Einschränkung ihres Elterngrundrechts für verfassungswidrig erklärt wurde.

Wolfgang Janisch (SZ) betont in einem Kommentar, dass es dem BVerfG "nicht um die Gene geht. Es gehe um Verantwortung, Pflege, Fürsorge. Durch zwei Eltern oder gern auch drei."

BGH zu Mittäterexzess: Tötet ein Mittäter das Opfer eines erpresserischen Menschenraubs, § 239a StGB, obwohl dies nicht vom gemeinsamen Tatplan gedeckt ist, dann wird der Tod aufgrund des Mittäterexzesses auch dem unwissentlichen Mittäter zugerechnet, weil § 239a StGB nicht nur die Willensfreiheit des Opfers, sondern auch seine körperliche Integrität schützt. Der Bundesgerichtshof bejahte mit dieser Feststellung die Strafbarkeit eines Mittäters für die Todesfolge des gemeinsam geplanten erpresserischen Menschenraubs nach § 239a III StGB, so beck-aktuell.

BAG zu AU-Bescheinigung: Nun stellt auch Rechtsanwalt Hendrik Völkerding im Expertenforum Arbeitsrecht ein im Dezember 2023 ergangenes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Die beklagte Arbeitgeberin weigerte sich, einem gekündigten Arbeitnehmer, das Entgelt fortzuzahlen, weil sie die Beweiskraft zweier nach Kündigung eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als erschüttert ansah. Das BAG bestätigte die Auffassung, weil die Krankheitsdauer genau mit der verbleibenden Anstellungsdauer korrelierte und weil der Kläger am 1. Juni eine neue Beschäftigung aufgenommen hatte.

LG Hamburg zu Grüne vs. Reichelt: Das Landgericht Hamburg gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Grünen statt und untersagte dem Nius-Journalisten Julian Reichelt Äußerungen, mit denen der Eindruck erweckt wurde, der selbständige Verein "PolizeiGrün e.V." handle im Auftrag der Grünen. Dagegen ist die Aussage "die Grünen bauen sich eine eigene Polizei auf" nach Ansicht des LG Hamburg nur in einem kurzen Tweet eine unzulässige unwahre Tatsachenbehauptung, während sie in einem erläuterndem Artikel eine zulässige Meinungsäußerung darstelle. LTO (Charlotte Hoppen/Felix W. Zimmermann) berichtet.

LG Berlin I – § 353d StGB/Arne Semsrott: Das Landgericht Berlin I hat die Anklage gegen den Journalisten und "FragDenStaat"-Projektleiter Arne Semsrott wegen der Veröffentlichung von Dokumenten während laufender Ermittlungsverfahren zugelassen. Semsrott hat bewusst gegen § 353d StGB verstoßen, weil er das absolute Veröffentlichungsverbot für verfassungswidrig hält, da es die Pressefreiheit verletze. Mitte Oktober wird die mündliche Verhandlung am LG Berlin I stattfinden. LTO berichtet.

Recht in der Welt

EGMR/Schweiz – Klimaseniorinnen: Im Interview mit spiegel.de (Charlotte Theile) ordnet der Schweizer Rechtsprofessor Johannes Reich das am Dienstag ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein, in dem das Gericht feststellte, dass die Schweiz durch unzureichende Klimaschutzmaßnahmen Menschenrechte verletzte. Reich weist darauf hin, dass das Urteil keine konkreten Maßnahmen vorgebe, sondern nur deklaratorisch feststellt, dass die Schweiz ihre Konventions-Pflichten nicht ausreichend erfüllte.

USA – Eltern/Amokläufer: Im US-Bundestaat Michigan wurden erstmals Eltern eines Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ihr Sohn hatte an seiner Schule vier Menschen erschossen. Die Eltern hatten dem damals 15-Jährigen eine Pistole und Munition geschenkt, mit der er vier Tage später den Amoklauf beging. Die Eltern wurden zu 10 bzw. 15 Jahren Haft verurteilt. Die SZ (Peter Burghardt) berichtet. LTO zieht zudem eine Parallele zum Vater des Todesschützen von Winnenden, der 2011 erstinstanzlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, weil er die spätere Tatwaffe ungesichert verwahrte.

USA – Schwangerschaftsabbruch: Im US-Bundesstaat Arizona könnte bald ein Gesetz aus dem Jahr 1864 wieder in Kraft treten, das den Schwangerschaftsabbruch auch bei Vergewaltigung oder Inzest kriminalisiert. Das Gesetz wurde 1973 ungültig, als der US-Supreme Court ein Verfassungsrecht auf Abtreibung feststellte. Das Gesetz wurde aber nie abgeschafft, sodass es nun wieder gültig werden könnte. Der Oberste Gerichtshof Arizonas verfügte zunächst, dass eine untere Instanz innerhalb der nächsten zwei Wochen Rechtsfragen zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes klären kann. Es berichten SZ (Christian Zaschke), taz (Bernd Pickert) und bild.de (René Garzke).

In einem separaten Kommentar weist Christian Zaschke (SZ) darauf hin, dass das Gesetz aus einer Zeit stammt, "in der Arizona noch nicht einmal ein US-Bundesstaat war und Frauen nicht wählen durften."

Juristische Ausbildung

Notenvergabe/Zufall: LTO-Karriere (Jannina Schäffer) stellt die Ergebnisse einer Untersuchung der LMU vor, wonach es starke Abweichungen bei der Notenvergabe für dieselbe Klausur durch unterschiedliche Korrektor:innen gibt. Im Schnitt lagen die Noten sechs Punkte auseinander, nur 42 Prozent der vergebenen Noten waren innerhalb derselben Notenstufe. Grund für die Abweichung können Unklarheiten über den Prüfungsgegenstand und den -maßstab sein.

Sonstiges

Ausländerkriminalität: Philipp Kollenbroich (spiegel.de) mahnt anlässlich aktueller Forderungen nach konsequenten Abschiebungen von ausländischen Straftäter:innen, sich nicht "seltsam eindimensional auf bestimmte Zuwanderer zu konzentrieren". Er weist darauf hin, dass "Risikofaktoren für Kriminalität hinreichend bekannt sind: niedrige Bildung, niedriger sozialer Status, Gewalterfahrung in der Familie – um nur einige zu nennen. Die Staatsangehörigkeit gehört nicht dazu."

Das Letzte zum Schluss

Strenge Schweizer Gemeinde: Eine schweizerische Gemeindeversammlung stimmte mit knapper Mehrheit gegen die Einbürgerung eines Franzosen – unter anderem, weil er durch das Rasenmähen an Feiertagen nachbarschaftlichen Zorn auf sich gezogen hatte. Außerdem sei sein Haus seit zehn Jahren eine Baustelle, deren Trümmerteile bei Sturm die Nachbarschaft belästigen, so focus.de.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. April 2024: Bundesregierung für Quick-Freeze / EU-Parlament billigt GEAS-Reform / BGH zu Oldtimer-Sachmangel . In: Legal Tribune Online, 11.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54307/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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