Die juristische Presseschau vom 22. März 2024: EuGH zu Fin­ger­ab­drü­cken auf Per­so­nal­aus­weisen / Text­form für Arbeits­ver­träge / AfD darf Stadt­halle mieten

22.03.2024

Der EuGH erklärt die Pflicht zur Abgabe von zwei Fingerabdrücken auf dem Personalausweis für grundsätzlich zulässig. Die Bundesregierung will das Nachweisgesetz ändern. Annweiler muss seine Stadthalle an die AfD vermieten. 

Thema des Tages

EuGH zu biometrischen Personalausweisen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Abgabe von zwei Fingerabdrücken für Personalausweise rechtmäßig ist und nicht gegen die EU-Grundrechte auf Achtung des Privatlebens bzw. des Schutzes personenbezogener Daten verstößt. Die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken durch eine EU-Verordnung von 2019 stelle zwar einen Eingriff in die Grundrechte dar, sei aber gerechtfertigt, um gefälschte Ausweise zu verhindern und die Identität der Ausweisinhaber zu überprüfen. Fingerabdrücke dürfen jedoch nur auf den Ausweisen selbst gespeichert werden, d.h. es sind keine nationalen oder EU-weiten Datenbanken erlaubt. Trotzdem wurde die EU-Verordnung für ungültig erklärt, da sie auf eine falsche Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen gestützt wurde. Der Rat muss die Verordnung bis Ende 2026 neu beschließen, nun einstimmig statt mit qualifizierter Mehrheit. Die bisherige Verordnung bleibt jedoch bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung in Kraft. Die SZ (Wolfgang Janisch), tagesschau.de (Gigi Deppe), beck-aktuell und LTO berichten. 

Rechtspolitik

Bürokratieabbau/BEG IV: Die Ampel-Koalition plant die Einführung der Textform anstelle der Schriftform im Nachweisgesetz als eine weitere Maßnahme zur Bürokratieentlastung. Dadurch sollen Arbeitsverträge künftig per E-Mail abgeschlossen werden können. Ein entsprechender Passus soll in das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) aufgenommen werden, dessen Gesetzentwurf vergangene Woche von der Bundesregierung beschlossen wurde. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete den Ersatz der Schriftform durch die Textform als zentralen Durchbruch und betonte, dass weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau folgen würden. FAZ (Dietrich Creutzburg), beck-aktuell und LTO berichten. 

Dietrich Creutzburg (FAZ) begrüßt die Reform zwar, sieht hierin aber keinen großen Fortschritt. Die Neuerung zeige jedoch insbesondere, "wie weit das Land immer noch von einem dynamischen Aufbruch entfernt ist."

Cannabis: Nun berichtet auch die SZ (Angelika Slavik) über die Bemühungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, beim Cannabisgesetz (CanG) mittels einer Protokollerklärung die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am heutigen Freitag zu verhindern. Vor der Abstimmung des Bundesrates hat sich einzig Bayern auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses festgelegt, wie die FAZ (Daniel Deckers) berichtet. Durch die Beteiligung der Grünen an vielen Landesregierungen, bleibt abzuwarten, wie viele Bundesländer dem Freistaat folgen werden. 

Der Tsp (Charlotte Greipl) beleuchtet, warum die nach dem CanG geplante Amnestieregelung auf Widerstand in den Ländern, insbesondere der dortigen Justiz stößt.

In einem separaten Kommentar kritisiert Daniel Deckers (FAZ) die geplante Entkriminalisierung. Es winke ein "Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität", weshalb sich Mediziner:innen, Psycholog:innen, Jurist:innen und Sicherheitsfachleute gegen das Gesetz einsetzten. 

Digitale Dienste: Der Bundestag hat das Digitale-Dienste-Gesetz verabschiedet, das den EU-Digital Services Act (DSA) in Deutschland umsetzt. Dabei überwacht die EU-Kommission große Plattformen auf rechtswidrige Inhalte, während nationale Behörden kleinere Plattformen kontrollieren. In Deutschland ist als nationale Behörde nun die Bundesnetzagentur bestimmt, die die Netzkontrolle von den Landesmedienanstalten übernimmt. DSA und Digitale-Dienste-Gesetz ersetzen gemeinsam das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Die FAZ berichtet.

Streik: Ronen Steinke (SZ) setzt sich kritisch mit dem deutschen Streikrecht auseinander und plädiert für eine Modernisierung, um für die neue Arbeiterunterschicht niedrigschwelligere Arbeitskampfchancen zu schaffen. Er kritisiert, dass das aktuelle Streikrecht nur für ordentliche deutsche Gewerkschaften mit Mitgliederkartei gilt und Streiks nur während Tarifrunden zulässt. Zu fordern sei, dass Streiks auch außerhalb von Tarifrunden ein Mittel sein sollten, um ein extrem steiles Machtgefälle auszugleichen. 

HöfeO-Änderung: Das Bundesjustizministerium plant eine Überarbeitung der rechtlichen Regelungen zur Übergabe von Bauernhöfen in einigen Bundesländern. Die Höfeordnung (HöfeO) regelt in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und soll eine Zerschlagung der Betriebe im Erbfall verhindern. Sie muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 angepasst werden. Justizminister Marco Buschmann legte jetzt einen Referentenentwurf vor, der insbesondere eine Neuberechnung der Mindestabfindung für die nicht erbenden Kinder vorsieht. beck-aktuell berichtet. 

Justiz

OVG RhPf zu AfD-Veranstaltung in Stadthalle: Die Stadt Annweiler muss ihre Stadthalle der AfD-Bundestagsfraktion für eine Veranstaltung zur Verfügung stellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, wie LTO (Tanja Podolski) berichtet. Die Stadt hatte argumentiert, die AfD stelle eine Gefahr für den Rechtsstaat und die Demokratie dar, was das Gericht jedoch nicht als Begründung für eine Raumverweigerung gelten ließ. Die Stadt muss die Halle zur Verfügung stellen, solange die AfD nicht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wird. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind im Eilverfahren nicht mehr möglich.

EuGH – Illumina/Grail: Wie die FAZ (Werner Mussler) berichtet, droht der EU-Kommission eine weitere Niederlage vor Gericht in einem Kartellfall. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof empfiehlt, das von der Europäischen Kommission verhängte Verbot der Übernahme des Krebstest-Herstellers Grail durch das Biotech-Unternehmen Illumina für nichtig zu erklären. Die Kommission sei für die Fusion nicht zuständig, da diese aufgrund geringer Umsätze der Unternehmen in der EU keine gemeinschaftsweite Bedeutung habe. 

BVerwG zu Beihilfekürzung: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Regelung einer Kostendämpfungspauschale in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg gegen den Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes verstößt. Diese Regelung sah vor, dass Beamtinnen und Beamten jährlich ein gestaffelter Betrag von der Beihilfe abgezogen wird. Hiergegen klagte ein Rechtsprofessor, da er die Regelung für ungerecht hielt und keine ausreichende gesetzliche Grundlage sah. Das BVerwG entschied zugunsten des Professors und erklärte die Regelung für unwirksam, da sie lediglich in einer Verordnung festgelegt war. Der Gesetzgeber müsse jedoch wesentliche Regelungen selbst treffen. beck-aktuell berichtet. 

BGH/KG - militante Antifa: Der Bundesgerichtshof hat Haftbefehl gegen die deutsche nonbinäre Autonome Maja T. erlassen, die in Ungarn an Angriffen gegen Rechtsextremisten beteiligt war. Ihr wird von der Bundesanwaltschaft die Mitglidschaft in einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB und versuchter Mord vorgeworfen. Der Hafbefehl des BGH beschränkt sich jedoch auf den Vorwurf gem. § 129 StGB und gefährliche Körperverletzung. Das Kammergericht Berlin erklärte die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn für zulässig, obwohl Bedenken bezüglich der Haftbedingungen und der Rechte von nonbinären Personen in Ungarn bestehen. Es werden noch neun untergetauchte Mitglieder der Vereinigung gesucht. Mehrere von ihnen sind bereit, sich zu stellen, wenn eine Auslieferung nach Ungarn ausgeschlossen wird. Die taz (Konrad Litschko) berichtet.

VGH Bayern zu Luftreinhaltung/München: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Stadt München das Dieselfahrverbot verschärfen muss, um die Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid (NO₂) zu reduzieren und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) statt. Die Landshuter Allee in München weise die höchste Stickstoffdioxid-Belastung in ganz Deutschland auf. Die Stadt wurde angewiesen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Grenzwerte einzuhalten, insbesondere entlang der Landshuter Allee und der Moosacher Straße, wobei keine konkreten Maßnahmen vorgegeben wurden. Die SZ (Andreas Schubert) und LTO berichten. 

OLG Karlsruhe zu Auslieferung nach Großbritannien: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Personen, die wegen des Verdachts einer Straftat verfolgt werden, nach Großbritannien ausgeliefert werden können, sofern die Haftbedingungen Mindestanforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprechen. In einem ähnlichen Fall hatte derselbe Strafsenat des OLG im vergangenen Jahr die Auslieferung eines albanischen Staatsangehörigen wegen fehlender Garantien zu den Haftbedingungen abgelehnt. Allerdings erklärte das Gericht nun die Auslieferung eines wegen Drogenhandels gesuchten Briten für zulässig, da die britischen Behörden hier detaillierte Garantien zu den Haftbedingungen abgegeben hatten, die den Mindestanforderungen der EMRK genügen. LTO berichtet. 

OLG Schleswig zu Reiserücktrittsversicherung: Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine Reiserücktrittsversicherung auch dann für Stornokosten haften muss, wenn sich eine bereits bekannte Verletzung verschlimmert. Im konkreten Fall entwickelte sich eine Schürfwunde der Klägerin zu einem Geschwür, nachdem die Reise gebucht und die Versicherung abgeschlossen worden war. LTO berichtet. 

LG Arnsberg – Veltins-Erbschaftsstreit: Brauerei-Nachkomme Carl-Clemens Veltins verklagt in einem Erbstreit seine Schwestern, um von ihnen einen dreistelligen Millionenbetrag zu erhalten. Er behauptet, dass seine verstorbene Mutter ihn als 18-Jährigen dazu gebracht habe, auf sein Erbe zu verzichten, indem sie ihn über die Bedeutung seiner Unterschrift täuschte. Seine Anwälte argumentieren, dass seine Mutter ihm damit auch unrechtmäßig seinen Pflichtteil entzogen habe. SZ (Benjamin Emonts) und LTO (Xenia Piperidou) berichten.

AfD/Ausschluss von Journalist:innen: Weil die AfD immer wieder Journalist:innen durch Hausverbote von ihren Veranstaltungen ausschließt, wehren sich diese vor Gericht. Die Landgerichte in Magdeburg und Erfurt haben bereits zugunsten von Journalist.innen entschieden. Rechtsanwalt Gero Himmelsbach hält eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht für wünschenswert. Die SZ (Emily Weber) berichtet.

Recht in der Welt

Dänemark – Cum-Ex/Shah: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über das Cum-Ex-Strafverfahren gegen den britischen Hedgefonds-Manager Sanjay Shah, das wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs in der dänischen Stadt Glostrup begonnen hat. Die Anklage wirft Shah vor, er habe über Cum-Ex-Manipulationen illegal mehr als 1,3 Milliarden Euro vom dänischen Fiskus erhalten. Shah behauptete bei seiner ersten Befragung vor Gericht, er habe nur legale Steuerschlupflöcher genutzt. Ein Urteil sei frühestens 2025 zu erwarten.

Russland – LGBT-Bewegung: In Russland wurde erstmals ein Strafverfahren gegen zwei Personen wegen angeblicher Organisation einer als "extremistisch" verbotenen "internationalen LGBT-Bewegung" eingeleitet. Das Gericht in Orenburg ordnete Untersuchungshaft gegen die Geschäftsführerin und den künstlerischen Leiter des Gay Clubs "Pose" an. Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft, so die FAZ (Friedrich Schmidt).  

USA – Kartellrecht/Apple: Das US-Justizministerium hat eine Kartellklage gegen Apple eingereicht. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, seine Monopolstellung auf dem Smartphone-Markt durch Behinderung der Konkurrenz zu sichern. Apple weist die Anschuldigungen zurück und bezeichnet die Klage als gefährlichen Präzedenzfall. Diese Klage ist Teil einer größeren Serie von Kartellstreitigkeiten gegen amerikanische Technologiekonzerne wie Alfabet (Google), Meta (Facebook) und Amazon, die seit einigen Jahren von den Wettbewerbsbehörden untersucht werden. Die FAZ (Roland Lindner) berichtet. 

Frankreich – Cybermobbing: In Frankreich wurden erstmals 28 Angeklagte wegen Cybermobbings verurteilt, wobei 14 Personen zu Haftstrafen von bis zu 18 Monaten und weitere 14 Angeklagte zu Geldstrafen von insgesamt 54.000 Euro verurteilt wurden. Wie die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet, hatte die Influencerin Magali Berdah, wochenlang Todesdrohungen und beleidigende Nachrichten erhalten, nachdem der französische Rapper Booba sie öffentlich beschuldigte und auf verschiedenen Plattformen Spott, Vorwürfe und Drohungen verbreitet hatte.

Großbritannien – Asylverfahren in Ruanda: Das britische Oberhaus hat erneut das Inkrafttreten des geplanten Ruanda-Gesetzes verzögert. Die Änderungsanträge des Oberhauses wollen sicherzustellen, dass der Status Ruandas als "sicheres Drittland" nicht unangreifbar ist und dass Minderjährige nicht ohne genaue Prüfung abgeschoben werden können. Das Gesetz wird nun erneut ins Unterhaus gehen, wie die FAZ (Johannes Leithäuser) berichtet.

Juristische Ausbildung

Ausbildungsstatistik: LTO-Karriere gibt einen Überblick über die Juristenausbildungs-Statistik des Bundesamtes für Justiz (BfJ) für das Jahr 2022. Über 74 Prozent der Prüflinge bestanden das erste juristische Staatsexamen, wobei der Großteil die Noten "befriedigend" oder "ausreichend" erhielt. Jedoch erzielten über 63 Prozent der Prüflinge im Schwerpunkt-Teil des Examens mehr als neun Punkte. 

Sonstiges

Neutralität an Schulen: In der Diskussion um Neutralitätspflichten und das Mäßigungsgebot bei Lehrkräften meint Heribert Prantl (SZ), dass die Schule kein neutraler Ort, sondern ein politischer Ort sei. Wichtige Maßstäbe der politischen Bildung ergäben sich aus dem "Beutelsbacher Konsens", der das "Überwältigungsverbot" und das "Kontroversitätsgebot" formulierte. Neutralität bedeute aber nicht, dass auch verfassungsfeindliche Positionen präsentiert werden müssen. Die Schule habe einen demokratischen Bildungsauftrag. 

KI bei Strafverfolgung: Die SZ (Nicolas Kilian) berichtet im Zusammenhang mit der Festnahme von RAF-Terroristin Daniela Klette über die Möglichkeiten der Polizei, künstliche Intelligenz (KI) beim Aufspüren gesuchter Straftäter einzusetzen. Während Rechtsprofessor Christian Rückert den Einsatz von KI durch die Polizei kritisch sieht, weil es an einer Rechtsgrundlage fehle, sehen andere Rechtswissenschaftler diesen als zulässig an. 

Kulturförderung und Kunstfreiheit: Nun berichtet auch die FAZ (Patrick Bahners) über das von Rechtsprofessor Christoph Möllers im Auftrag von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) verfasste Gutachten zu staatlichen Vorgaben gegen Antisemitismus bei der Kulturförderung. Möllers hebt hervor, dass der Staat zwar Kulturförderung mit anderen Zwecken wie dem Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus verbinden kann, jedoch klare Grenzen einhalten muss, um die Freiheit der Kunst und der Künstler zu wahren. 


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lkh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. März 2024: EuGH zu Fingerabdrücken auf Personalausweisen / Textform für Arbeitsverträge / AfD darf Stadthalle mieten . In: Legal Tribune Online, 22.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54182/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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