Die juristische Presseschau vom 12. Januar 2023: BGH zu mit­tel­baren Schock­schäden / BGH zu Vor­fahrts­re­geln auf Park­plätzen / Das BKartA mahnt Google ab

12.01.2023

Der BGH stärkt die Rechte Betroffener bei Schockschäden. Die "rechts vor links"-Regelung gilt nicht auf Parkplätzen, so der BGH. Das Bundeskartellamt fordert mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung von Nutzerdaten durch Google/Alphabet.

Thema des Tages

BGH zu Schockschäden: Der Bundesgerichtshof ändert in einem nun veröffentlichten Urteil aus dem Dezember 2022 seine Rechtsprechung zu sogenannten Schockschäden in zwei Punkten. So hatte der BGH für das Vorliegen einer Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 BGB bislang verlangt, dass eine psychische Störung ein außergewöhnliches Ausmaß aufweisen muss, das über die Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene beim Tod oder einer schweren Verletzung eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind. Nun lässt es der BGH ausreichen, dass die psychische Störung pathologisch fassbar ist und stellt somit psychische mit physischen Gesundheitsverletzungen weitestgehend gleich. Außerdem entschied der BGH, dass auch mittelbar verursachte psychische Störungen aufgrund der Rechtsgutverletzung nahestehender Dritter einen Schmerzensgeldanspruch nach § 823 BGB in Verbindung mit § 253 BGB begründen können. In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Vater aufgrund des sexuellen Missbrauchs seiner fünfjährigen Tochter eine tiefgreifende reaktive depressive Verstimmung erlitten und daher den Täter, der seine Tochter missbraucht hatte, vor dem Landgericht Lüneburg auf Schmerzensgeld verklagt. Das Landgericht gab dem Vater im Juli 2020 Recht, woraufhin der Beklagte zunächst erfolglos vor dem Oberlandesgericht Celle Berufung und nun erfolglos vor dem Bundesgerichtshof Revision einlegte. Der Bundesgerichtshof beanstandete lediglich die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs durch das Oberlandesgericht Celle. LTO (Katharina Uharek) berichtet.

Rechtspolitik

§ 218 StGB: Die bayrische Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) kündigte an, dass Bayern eine Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen werde. Eine Aufhebung des strafrechtlichen Abtreibungsverbots sei mit dem Schutz des ungeborenen Lebens nicht vereinbar und damit verfassungswidrig. Scharf reagierte auf Äußerungen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), die eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs befürwortet. Allerdings hat die Bundesregierung noch nicht einmal die Kommission eingesetzt, die über Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs beraten soll. Es berichten taz (Christian Rath) und LTO.

Demonstrationen/Autobahn: Die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus will Demonstrationen auf Autobahnen generell verbieten. Die Fraktion brachte einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes ein. Autobahnen seien kein Ort kommunikativen Austauschs. Versammlungen auf Schnellstraßen, wie die Sitzblockaden der Letzten Generation, verletzten das "Grundrecht der Verkehrsteilnehmer auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit". Der Tsp (Christian Latz) berichtet.

Jugendgewalt/Silvester: Die Berliner Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kündigt in Reaktion auf die Ausschreitungen in der Silvesternacht an, durch höhere Ausgaben für Sozialarbeit und durch eine konsequentere Strafverfolgung gegen Gewalt durch Jugendliche vorgehen zu wollen. Im Anschluss an einen Jugendgipfel im Roten Rathaus mit etwa 30 Teilnehmenden aus der Politik, der Polizei und der Sozialarbeit soll für ein zweites Gipfeltreffen am 22. Februar ein konkretes Konzept und der Finanzbedarf erarbeitet werden. SZ, taz (Stefan Alberti), Tsp (Julius Betschka), LTO und spiegel.de (Hannes Schrader) berichten.

Im Gespräch mit der FAZ (Markus Wehner) fordert Neuköllns Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD), dass der "Strafrahmen konsequent ausgereizt wird bei Tätern, die immer wieder solche Gewalttaten begehen".

Tempo-30-Zonen: Immer mehr Kommunen fordern eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), damit die Einrichtung von Tempo-30-Zonen erleichtert wird. Nach derzeitiger Rechtslage darf der "fließende Verkehr" gemäß § 45 Abs. 9 S. 3 StVO nur bei einer besonderen "Gefahrenlage" beschränkt werden. Das Bundesverkehrsministerium unter Volker Wissing (FDP) äußerte sich gegenüber der Welt (Matthias Kamann) verhalten und ist derzeit "nicht überzeugt von flächendeckendem Tempo 30 oder Geschwindigkeitsbeschränkungen in Durchgangsstraßen".

Cybersicherheit: beck-community (Dennis-Kenji Kipker) erläutert die 2022 beschlossene EU-Richtlinie zur Cybersicherheit (NIS-2), die die EU-Staaten bis Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen müssen. Die Richtlinie regelt Mindeststandards zum Schutz kritischer Infrastrukturen und erweitert dabei den sachlichen Anwendungsbereich um Sektoren wie etwa Post- und Kurierdienste, die Abfallbewirtschaftung und den Vertrieb von Lebensmitteln im Großhandel. Außerdem kommen zusätzliche Pflichten hinsichtlich Prävention und Kontrolle auf die Mitgliedstaaten zu.

Justiz

BGH zu Vorfahrtsregeln auf öffentlichen Parkplätzen: Die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gilt grundsätzlich nicht auf öffentlichen Parkplätzen. Vielmehr müssen sich die Autofahrer:innen über die Vorfahrt verständigen und aufeinander Rücksicht nehmen, so eine nun veröffentliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom November. Zwar sei die Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich auch auf privaten Parkplätzen anwendbar, wenn diese für die Allgemeinheit zugänglich gemacht wurde. Eine Anwendung der "Rechts-vor-links"-Regelung des § 8 StVO komme aber nicht in Betracht, da es sich bei den Fahrgassen auf einem Parkplatz nicht um eine "Kreuzung" von "Straßen" handele. LTO berichtet.

BGH zu Ralf Wohlleben: Der wegen Beihilfe zu neun NSU-Morden verurteilte Rechtsextremist Ralf Wohlleben trat seine restliche Haftstrafe von dreieinhalb Jahren an, nachdem seine Anträge, den Rest der Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen, gescheitert waren. Der Bundesgerichtshof hatte im November 2022 eine Beschwerde Wohllebens gegen die Ablehnung des Oberlandesgerichts München zurückgewiesen. Wohlleben hatte die Tatwaffe für neun der zehn durch den NSU begangenen Morde besorgt. sueddeutsche.de (Annette Ramelsberger) berichtet.

VG Aachen zu Lützerath-Klimaprotest: Das Verwaltungsgericht Aachen lehnte zwei weitere Eilanträge von Klimaaktivist:innen gegen das vom Kreis Heinsberg ausgesprochene Aufenthalts- und Betretungsverbot in Lützerath ab. Die mittlerweile im Eigentum von RWE befindlichen Grundstücke seien keine öffentlichen Verkehrsflächen, auf denen eine Versammlung unter Umständen zulässig wäre. Außerdem verneinte das Verwaltungsgericht erneut einen Klimanotstand als Rechtfertigungsgrund. LTO berichtet.

VG Köln zu E-Scootern: Die Stadt Köln darf jährliche Sondernutzungsgebühren in Höhe von 85 bis 130 Euro pro Roller für E-Scooter-Betreiber festsetzen, wie nun das Verwaltungsgericht Köln entschied. Eine höhere Sondernutzungsgebühr für E-Scooter als für Leihfahrräder sei rechtmäßig, weil die Allgemeinheit stärker durch falsch abgestellte Roller beeinträchtigt werde. Klagen der E-Scooter-Betreiber Bolt, LimeBike, TIER und VOI wurden abgewiesen, so LTO.

VG Mainz zu Polizeianwärter/"Der III. Weg": Das Verwaltungsgericht Mainz wies in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 3. Januar den Eilantrag eines Polizeianwärters ab, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund seiner jahrelangen Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" wendete. Auch wenn der Polizeianwärter etwa vier Monate vor seinem Dienstantritt seine zahlende Mitgliedschaft in der Partei beendete, sei die Mitgliedschaft von 2013 bis 2021 sowie die fehlende Distanzierung ausreichend, Zweifel an der "charakterlichen Zuverlässigkeit" und der "Verfassungstreue" zu begründen. Es berichten LTO und bild.de.

VG Schleswig – Thermofenster: Das Verwaltungsgericht Schleswig wird am 20. Februar über die Zulässigkeit von Themofenstern bei Kraftfahrzeugen verhandeln, meldet die FAZ. Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) klagt gegen eine Genehmigung des Kraftfahrbundesamts für Kraftfahrzeuge, die ein sogenanntes Thermofenster aufweisen. Als Thermofenster wird eine Software bezeichnet, die die Reinigung der Abgase bei geringer Temperatur verringert oder ganz ausschaltet. Das VG muss entscheiden, ob es sich hierbei um eine nach EU-Recht unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Der Europäische Gerichtshof hatte im November 2022 die Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen gegen Entscheidungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aufgrund einer Vorlage des Verwaltungsgerichts Schleswig bejaht.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Der Kronzeuge Oliver Bellenhaus setzte seine Aussage fort und bestätigt die staatsanwaltschaftlichen Vorwürfe, dass die Milliardenbuchungen des Unternehmens auf Treuhandkonten in Südostasien gefälscht waren. Durch die Bilanzfälschungen sollten die Wirtschaftsprüfer:innen getäuscht werden. Es berichten SZ (Stephan Radomsky), FAZ (Henning Peitsmeier), Hbl, LTO, spiegel.de und bild.de.

LG Berlin zu Verletzung durch Polizist: Das Landgericht Berlin lehnte die Schmerzensgeld-Klage einer TV-Journalistin ab, die am Rande der Krawalle vom 1. Mai 2020 von einem unbekannten Berliner Polizisten geschlagen wurde. Die Journalistin hatte geltend gemacht, dass sie absichtlich ins Gesicht geschlagen wurde, wodurch ihr zwei Zähne ausfielen und sie blutend zu Boden ging. Das Landgericht Berlin folgte nun der Argumentation des beklagten Landes, dass es sich bei dem Schlag des Polizisten auch um eine "unbeabsichtigte Bewegung" gehandelt haben könnte. Außerdem, so die Urteilsbegründung, habe die Journalistin den Vorfall mitverschuldet, weil sie sich "um spektakulärer Aufnahmen willen" selbst in Gefahr gebracht habe. Die taz (David Muschenich) berichtet. 

Neue BVerfG-Richter:innen: Mit Rhona Fetzer und Thomas Offenloch hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zwei neue Richter:innen für den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Sie ersetzen die Richter:innen Monika Hermanns und Peter M. Huber. zdf.de (Christoph Schneider) berichtet.

Recht in der Welt

IStGH/Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Die Rechtsprofessor:innen Stephan Hobe, Claus Kreß und Angelika Nußberger erläutern in der FAZ ausführlich, wie westliche Staaten verhinderten, dass der IStGH effektiv über das Verbrechen der Aggression urteilen kann. Sie schildern die Reformmöglichkeiten für das IStGH-Statut, die aber für die Aufarbeitung des Ukrainekriegs wohl zu spät kommen. Deshalb unterstützen sie auch die Initiative für ein Sondertribunal, beim dem die Ukraine ihre Gerichtsbarkeit durch einen Vertrag mit der UNO auf ein von der UN-Generalversammlung legitimiertes internationales Gericht übertragen würde. 

USA – Trump-Finanzchef: Nachdem ein New Yorker Gericht im Dezember vergangenen Jahres zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe von Donald Trump des Steuerbetrugs für schuldig befunden hatte, verurteilte es nun den langjährigen Finanzchef besagter Immobilienunternehmen unter anderem wegen Steuerbetrugs zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten, von denen fünf Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden, und zu einer Geldstrafe in Höhe von etwa zwei Millionen Dollar. Der verurteilte Finanzchef Allen Weisselberg war im Strafprozess geständig und hatte ausgesagt, dass Angestellte des Trump-Unternehmens systematisch den Fiskus hintergangen hätten, so LTO.

Belgien/Iran – Auslieferungsabkommen: Das belgische Verfassungsgericht stoppte Mitte Dezember 2022 vorläufig ein zwischen dem Iran und Belgien geschlossenes Auslieferungsabkommen, das den Austausch eines im Iran inhaftierten belgischen NGO-Mitarbeiters und eines in Belgien verurteilten iranischen Geheimdienstlers ermöglichen sollte. Die Kläger:innen vor dem belgischen Verfassungsgericht, zehn Exiliraner:innen und der "Nationale Widerstandsrat", sahen ihr Recht auf Leben und den gesetzlich verankerten Opferschutz verletzt, weil der Geheimdienstler für einen geplanten Anschlag auf iranische Oppositionelle bei einem Kongress des "Nationalen Widerstandsrates" verurteilt worden war. Eine finale Entscheidung des belgischen Verfassungsgerichts wird Ende Februar ergehen. Für Zeitdruck sorgt, dass der belgische NGO-Mitarbeiter sich im Hungerstreik befindet. Die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet.

Iran – Todesurteil: Die Islamische Republik hat erneut ein Todesurteil unter dem Vorwurf der Spionage ausgesprochen, dieses Mal gegen den iranisch-britischen Doppelstaater und ehemaligen Vize-Verteidigungsminister Aliresa Akbari. Akbari habe Kontakt zu hochrangigen Politiker:innen gehabt, die sich für einen vermittelnden Umgang mit den Protestierenden einsetzen, wie der Tsp und spiegel.de schreiben.

Sonstiges

BKartA zu Google/Nutzerdaten: Das Bundeskartellamt mahnte den Google-Konzern Alphabet ab und fordert, dass den Nutzer:innen mehr Auswahlmöglichkeiten bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten aus der Nutzung von Google-Suche, YouTube, Maps und anderen Diensten geboten werden. Unter Expert:innen ist indes umstritten, ob das Bundeskartellamt für diese Fragen überhaupt zuständig ist oder ob die Zuständigkeit bei der EU-Kommission liegt, die in Zukunft für die Durchsetzung des europäischen Digital Markets Act verantwortlich ist. FAZ, spiegel.de und netzpolitik.org (Franziska Rau) berichten.

Pressearbeit der Polizei: Ronen Steinke (SZ) kritisiert die Pressearbeit der Berliner Polizei nach den Silvester-Ausschreitungen als unnötig dramatisierend; "erst war in Berlin von 145 überwiegend ausländischen Böller-Tätern die Rede, doch es sind wohl 38 überwiegend deutsche". Er unterstellt der Polizei dabei Eigeninteressen: Hier habe eine Polizei, die sich "nicht immer ausreichend politisch geliebt sieht und die außerdem dauernd um Ressourcen kämpfen muss, eine 'kommunikative Chance' erkannt und sie kraftvoll ergriffen." Journalist:innen dürften sich zwar ohne Haftungsrisiken auf Polizeiangaben berufen, weil die Polizei als "privilegierte Quelle" gilt, sie sollten diese dennoch kritisch bewerten.

Wirtschaftskanzleien: Erstmals seit 2009 ging der Gewinn pro Partner der US-Wirtschaftskanzleien zurück. Die FAZ (Marcus Jung) stellt die Ergebnisse einer Studie der Georgetown-University vor. Die US-Zahlen könnten auch ein Frühindikator für den deutschen Markt sein. 

Handballrecht: Im Gespräch mit LTO (Franziska Kring) erläutert der auf Rechtsfragen im Handballbetrieb spezialisierte Anwalt Helge-Olaf Käding seinen Tätigkeitsbereich. Als Rechtsanwalt ist Käding bundesweit für Spieler:innen, Trainer:innen, Vereine und Verbände in verschiedenen Ligen tätig und setzt beispielsweise Spielerverträge auf, berät Vereine gesellschaftsrechtlich bei der Gründung einer GmbH und geht unter Umständen juristisch gegen Abstiege vor. Durch seinen Beruf kann er bei seiner Leidenschaft, dem Handballsport, "rechtsgestaltend mitwirken".

 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Januar 2023: BGH zu mittelbaren Schockschäden / BGH zu Vorfahrtsregeln auf Parkplätzen / Das BKartA mahnt Google ab . In: Legal Tribune Online, 12.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50730/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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