Die juristische Presseschau vom 6. Januar 2023: US-Haft wegen Bio­me­trie-Fehler / Stefan Aust vs. Böh­m­er­mann / Eil­an­trag in Lüt­ze­rath schei­tert

06.01.2023

Ein Mann wurde in Georgia (USA) inhaftiert, weil ihn eine Biometrie-Software verwechselte. Welt-Herausgeber Stefan Aust erwirkt eine Verfügung gegen eine Collage des Satirikers. Das Aufenthaltsverbot in Lützerath ist rechtens.

Thema des Tages

USA – Biometrie/Falschverdächtigung: Im US-Bundesstaat Georgia wurde der 28-jährige Randal Reid wegen eines Fehlers einer Gesichtserkennungssoftware fälschlicherweise als Dieb verdächtigt und sechs Tage lang festgehalten. Die Biometrie-Software hatte die Bilder einer Überwachungskamera in einem Ort in Louisiana, mehrere hundert Kilometer entfernt, ausgewertet und Reid als Verdächtigen identifiziert. Ein Muttermal im Gesicht des Falschbeschuldigten überzeugte die Polizei dann jedoch von ihrem Fehler. Mindestens drei US-Bürger wurden bereits irrtümlich festgenommen, weil die Polizei den falsch positiven Treffern von Gesichtserkennungsprogrammen glaubte. Alle drei waren, wie nun auch Randal Reid, Schwarze. Es besteht der Verdacht, dass Gesichtserkennungssoftware bei Nicht-Weißen schlechter funktioniert als bei Weißen, was auf einseitige Trainingsdaten zurückgeführt wird. spiegel.de berichtet.

Rechtspolitik

§ 218 StGB: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) möchte § 218 Strafgesetzbuch abschaffen, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt. "Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?", sagte Paus. Im Ampel-Koalitionsvertrag ist zwar eine Kommission vorgesehen, die auch eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll. Das hierfür federführende Bundesgesundheitsministerium kann aber noch nicht sagen, wann die Kommission eingerichtet wird; die Abstimmung in der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen. welt.de und Tsp berichten. 

Sabine Menkens (Welt) befürchtet, dass die Debatte um die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen nur "alte Gräben wieder aufreißen" werde und lobt die derzeitige Regelung, die ein "Kompromiss" zwischen dem "reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der Frau" und dem "Schutz des ungeborenen Lebens" sei.

Angriffe auf Einsatzkräfte/Schreckschusswaffen: Nach den Silvester-Vorfällen von Berlin wird inzwischen auch über eine Verschärfung der Regeln für Schreckschusswaffen diskutiert. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) schlug vor, dass der Erwerb solcher Waffen nur noch mit einem kleinen Waffenschein und der dazugehörigen Zuverlässigkeitsprüfung möglich sein soll. Bisher ist der kleine Waffenschein nur erforderlich, wenn die Waffe offen getragen werden soll. Die Welt (Sebastian Beug) berichtet. 

Digitalpolitik: netzpolitik.org (Tomas Rudl u.a.) gibt einen ausführlichen Überblick über die laufende digitalpolitische Gesetzgebung auf EU-Ebene. Hierunter fallen die EU-Kommissionspläne, Chatkontrolle zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch Kinder zu ermöglichen, die Regulierung künstlicher Intelligenz (AI Act), eine Verordnung für eine IDWallet mit einer lebenslangen Kennziffer, ein neuer Beschluss für den Datentransfer in die USA (Privacy Shield 2.0), die Umsetzung der DSA- und DMA-Verordnungen und eine Regelung der Datenökonomie (Data Act).                   

Justiz

LG Hamburg zu Stefan Aust vs. Böhmermann: Der Welt-Herausgeber Stefan Aust erwirkte beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung eines vermeintlichen Fotos von Aust auf einem fiktiven Fahndungsplakat, das der Satiriker Jan Böhmermann in einer Sendung des "ZDF Magazin Royale" zeigte. Böhmermann hatte in der Sendung eine Fahndung gegen die FDP als neue RAF gestartet, in der Fahndungsfotos von Politiker:innen und Journalist:innen eingeblendet wurden. Das Landgericht Hamburg nahm eine Persönlichkeitsverletzung von Aust an, weil das Foto mit der Unterschrift "Aust, Stefan Reinhard, 1.7.46 Stade" gerade nicht Aust darstellte, sondern den Schauspieler Volker Bruch, der Aust in dem Film "Der Baader Meinhof Komplex" spielte. spiegel.de (Jurek Skrobala) und Tsp (Joachim Huber) berichten.

VG Aachen zu Lützerath/Aufenthaltsverbot: Das Verwaltungsgericht Aachen lehnte einen Eilantrag von Klimaaktivist:innen gegen eine Allgemeinverfügung des Landkreises Heinsberg ab, die ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für das Dorf Lützerath enthält. Die Klimaaktivist:innen wollen die Zerstörung des Dorfes durch den Energiekonzern RWE zum Zweck der Braunkohleförderung verhindern. Das VG Aachen stellte nun fest, dass "der Aufenthalt nicht unter Berufung auf 'zivilen Ungehorsam' infolge eines 'Klimanotstands' gerechtfertigt werden kann, da dies mit der geltenden Rechtsordnung unvereinbar ist", so LTO.

BVerfG – Wahlen in Berlin: Die taz-berlin (Christian Rath) gibt einen Überblick über die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren zu den Wahlen in Berlin. Zum einen liegen fünf Urteilsverfassungsbeschwerden vor, die sich gegen die im November 2022 ergangene Entscheidung des Berliner Landesverfassungsgerichts wenden, die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus komplett zu wiederholen. Diese Verfassungsbeschwerden werden voraussichtlich als unzulässig abgelehnt, da das BVerfG in "ständiger Rechtsprechung die 'Verfassungsautonomie' der Bundesländer" betont. Zum anderen wurden bisher acht Wahlprüfungsbeschwerden zur Bundestagswahl beim BVerfG eingereicht. Hierbei wird das BVerfG nach Einschätzung der taz keine umfassende Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Wahlkreisen anordnen. 

BGH zu Mieterhöhungserklärung: Die formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung sind bereits dann erfüllt, wenn durch die Nennung der Gesamtkosten und der Modernisierungsmaßnahmen der Grund und der Umfang der Mieterhöhung für die Mieter:innen nachvollziehbar ist. Eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen ist nicht erforderlich, wie der BGH in einem jetzt veröffentlichten Urteil aus dem November entschied. LTO berichtet.

BGH zu Urheberrecht/FC Bayern: Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Oberlandesgerichts München auf, in dem das OLG dem Fußballverein FC Bayern München in einem Urheberrechtsstreit mit einem Grafiker Recht gab. Der Grafiker hatte zunächst erfolgreich vor dem Landgericht München I gegen den Verein geklagt, weil dieser eine Karikatur des Grafikers vermarktete, in der die Fußballspieler Ribéry und Robben als Comicfiguren "Badman & Robben" dargestellt wurden. Laut BGH verkannte das Oberlandesgericht München in seiner urheberrechtlichen Entscheidung, dass die Bild- und die Wortdarstellung als Gesamtwerk zu sehen sind. Der BGH sah darin eine Verletzung des Grafikers auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG, so LTO.

BGH – Anrede nichtbinärer Personen/Bahn: Die Bahn hat vor dem Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. aus dem Juni 2022 erhoben. Das OLG hatte die Bahn damals dazu verpflichtet, eine geschlechtsneutrale Anredeoption in ihrem Online-Buchungsformular einzurichten und einer klagenden nicht-binären Person Schadensersatz zugesprochen. Tsp (Inga Hofmann) zitiert eine Bahnsprecherin, die den Schritt zum BGH mit einem Bedürfnis nach Rechtssicherheit begründet.

OVG Berlin-Brandenburg – AfD-Richterin Malsack-Winkemann: Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg teilte mit, dass innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen eine erste Entscheidung zur beruflichen Zukunft von Birgit Malsack-Winkemann ergehen wird. Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte einen Eilantrag zur vorläufigen Untersagung der Amtsgeschäfte gegen die Berliner Landgerichtsrichterin gestellt, die im Rahmen der Reichsbürger-Razzia vergangenen Dezember festgenommen wurde. Das Landgericht Berlin hatte Malsack-Winkemann bereits am Tag der Razzia in seiner Geschäftsverteilung ausgeschlossen. Ein paralleles Berufungsverfahren gegen das Urteil des Richterdienstgerichts Berlin, das im Oktober 2022 einen vorzeitigen Ruhestand der Ex-AfD-Abgeordneten ablehnte, läuft derzeit noch. LTO berichtet.

OLG Düsseldorf zu Gewehr-Patent: Die sächsische Polizei wird ihre Dienstgewehre vom Hersteller Haenel nicht vernichten oder zurückgeben. In einem Patentrechtsstreit zwischen der Haenel GmbH und Heckler & Koch hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf jüngst entschieden, dass ein Haenel-Gewehr wegen Patentrechtsverletzung nicht mehr in Deutschland hergestellt und vertrieben werden darf. Sachsen hatte für die Polizei jedoch bereits 2.300 dieser Gewehre bestellt und 2.200 erhalten. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) sieht sich nicht in der Pflicht, dem gerichtlich angeordneten Rückruf für gewerbliche Abnehmende zu folgen, da die Polizei eben nicht gewerblich sei. bild.de berichtet. 

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Wie der Vorsitzende Richter Markus Födisch ankündigte, plant das Landgericht München I fünf Prozesstage ein, um Ex-Wirecard-Chef Markus Braun umfassend über seine Unschuldserklärung zu befragen. Die Kammer hat allerdings immer noch nicht über die von Brauns Verteidigung beantragte Aussetzung des Verfahrens entschieden. Der Antrag war damit begründet worden, dass die Staatsanwaltschaft die Verteidigung seit Prozessbeginn mit Dokumenten überflutet habe. FAZ (Henning Peitsmeier), LTO und bild.de berichten. 

LG Gießen – Mord an Ayleen A.: Im Fall der getöteten 14-jährigen Ayleen A. hat die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen Jan P. erhoben. Der 30-jährige hatte das südbadische Mädchen über Snapchat kennen gelernt, nach Hessen gebracht und dort getötet. P. ist bereits wegen Sexualstraftaten vorbestraft und saß deshalb zehn Jahre in der forensischen Psychiatrie. In den nächsten Monaten wird das Landgericht Gießen über die Eröffnung des Gerichtsverfahrens entscheiden. FAZ (Thorsten Winter), spiegel.de (Julia Jüttner), focus.de und bild.de (Daniela Pfad) berichten.

AG Schleswig zu Klimaaktivist:innen: Das Amtsgericht Schleswig verurteilte vier Klimaaktivist:innen wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 60 Tagessätzen à 20 Euro. Die Aktivist:innen hatten eine polizeiliche Autobahnsperrung herbeigeführt, indem sie sich im Rahmen einer Protestaktion über den Mittel- und Randstreifen einer Autobahn abseilten. Die taz-nord (Esther Geisslinger) beschreibt das Strafverfahren. 

AG Berlin-Tiergarten zu Klimaaktivistin: Die Jugendkammer des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten stellte ein Strafverfahren wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamt:innen gegen eine 20-jährige Klimaaktivistin der Letzten Generation nach § 154 Strafprozessordnung ein. Die Welt (Frederik Schindler) befasst sich mit den strafrechtlichen Vorwürfen sowie dem Auftreten und Äußerungen der Klimaaktivistin.

Immobilienurteile: Die Rechtsanwält:innen Veronika Thormann und Philipp Wegner (FAZ) fassen aktuelle Rechtsprechung aus der Immobilienwirtschaft zusammen. So entschied die Justiz 2022, dass einmal ausgesprochene außerordentliche Kündigungen nicht mehr zurückgenommen werden können und dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen rechtlichen Anspruch darauf hat, dass unerlaubt und eigenmächtig durchgeführte Ausbauten durch einzelne Wohnungseigentümer:innen wieder zurückgebaut werden.

Massenverfahren: Tobias Freudenberg (beck-aktuell) prognostiziert für das Jahr 2023 eine weitergehende Belastung der Justiz mit Massenverfahren. Neben den Dieselverfahren stehe eine weitere Klagewelle im Wirecard-Skandal gegen den Wirtschaftsprüfer EY an, der mutmaßlich Luftbuchungen in Milliardenhöhe in der Bilanz­prüfung nicht aufgeklärt hatte. Dies werde den Digitalisierungsdruck auf die Justiz erhöhen. Die geplante Abhilfeklage für Verbraucherschutzverbände werde in der jetzigen Konzeption massenhafte Individualklagen nicht verhindern.

Recht in der Welt

USA – Eliteuni-Betrüger: Ein US-Bundesgericht in Boston verurteilte William "Rick" Singer unter anderem wegen Verschwörung zum Betrug zu einer dreieinhalb-jährigen Haftstrafe. Singer hatte zwischen 2011 und 2019 den Kindern reicher Eltern unter anderem durch die Manipulation von Aufnahmeprüfungen und die Zahlung von Bestechungsgeldern unberechtigt Zugang zu US-amerikanischen Eliteuniversitäten verschafft. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem Zulassungsbetrug durch Singer 53 Personen, unter ihnen Eltern und Universitätspersonal, verurteilt. LTO, spiegel.de und zeit.de berichten.

Israel – Justizreform: Auch die FAZ und der Tsp schreiben nun über die geplante israelische Justizreform, wonach die Knesset sich zukünftig über die Beanstandung von Gesetzen durch das höchste israelische Gericht hinwegsetzen können soll. Kritiker:innen sehen darin eine Gefährdung der Gewaltenteilung.

Irland – Meta/Datenschutz: Nun berichten auch die FAZ, die taz (Svenja Bergt) und zeit.de (Jakob von Lindern) über die durch die irische Datenschutzaufsicht gegen den US-Konzern Meta verhängte Geldbuße in Höhe von 390 Millionen Euro. Zudem ist Meta auferlegt worden, seine Datenverarbeitung innerhalb von drei Monaten anzupassen, sodass sie nicht mehr gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Svenja Bergt (taz) kritisiert, dass die Umsetzung des Datenschutzrechts häufig an langen Verfahren aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe scheitert und fordert ein Verbot von personalisierter Werbung.

Belarus – Friedensnobelpreisträger: Der Friedensnobelpreisträger und Menschenrechtsanwalt Ales Bjaljazki steht wegen angeblicher Steuerhinterziehung in Belarus vor Gericht. Ihm und zwei weiteren angeklagten Mitarbeitenden seiner Menschenrechtsorganisation Wjasna drohen langjährige Haftstrafen. Seit den Protesten 2020 wurden knapp 50.000 Menschen festgenommen, so zeit.de und Tsp.

Frankreich - Kindesentziehung: Ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence hat die 48-jährige Priscilla Majani wegen Kindesentziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Majani war mit ihrer damals fünf-jährigen Tochter vor elf Jahren in der Schweiz untergetaucht, nachdem die Tochter den getrennt lebenden Vater des Missbrauchs beschuldigt hatte und eine Strafanzeige folgenlos blieb. Das Gericht unterstellte der Mutter, sie habe das Kind nicht schützen wollen, sondern dem Vater entfremdet. Das Gerichtsurteil sorgte in Frankreich für Empörung. Die Mutter will nun den Cour de Cassation anrufen. Die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet.

Juristische Ausbildung

Studentische Law Journals: LTO-Karriere (Sabine Olschner) beschreibt die Tätigkeit von Studierenden in Redaktionen von studentischen Law Journals. Mittlerweile gibt es an rund einem Dutzend deutscher Universitäten solche Zeitschriften, die Rechtstexte von Studierenden und Berufstätigen oder Professor:innen veröffentlichen. Durch die Mitarbeit in einer Redaktion verbessere man die eigenen organisatorischen Kompetenzen, lerne neue Menschen kennen und erhalte einen ersten Einblick in journalistische Arbeit.

Das Letzte zum Schluss

Fünfjähriger auf Reisen: Ein Fünfjähriger löste ungewollt einen Großeinsatz der Polizei inklusive Drohnen-, Hubschrauber- und Hundestaffeleinsatz aus – dabei wollte er einfach nur Zug fahren. Wie spiegel.de und bild.de melden, setzte seine Mutter verzweifelt einen Notruf ab, nachdem der Junge vom Spielplatz verschwand. Einige Stunden und einen Polizeigroßeinsatz später konnte er an einem etwa 35 Kilometer entfernten Bahnhof von der Bundespolizei eingesammelt werden.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Januar 2023: US-Haft wegen Biometrie-Fehler / Stefan Aust vs. Böhmermann / Eilantrag in Lützerath scheitert . In: Legal Tribune Online, 06.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50669/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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