Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2022: Ermitt­lungen gegen Klinik wegen Ver­ge­wal­ti­gungen / BVerfG-Jah­res­be­richt / Urteil im Kölner Miss­brauch­s­pro­zess wird erwartet

24.02.2022

An einer Bielefelder Klinik hatte ein Assistenzarzt 32 Frauen betäubt und vergewaltigt. Auch im zweiten Pandemiejahr gab es viele Corona-Verfahren am BVerfG. Am LG Köln wird am Freitag ein Urteil zum Pfarrer Hans Bernhard U. erwartet.

Thema des Tages

StA Duisburg — Vergewaltigte Patientinnen: Im Bielefelder Klinikum Bethel hat ein Assistenzarzt 2019 mindestens 32 Frauen betäubt und vergewaltigt und die Vergewaltigungen auch noch gefilmt. In der Untersuchungshaft brachte er sich um. Zunächst ermittelte die StA Bielefeld, ohne die Opfer über die Tat oder über die beiden Geschlechtskrankheiten des Täters zu informieren. Die Ermittlungen richteten sich gegen Chefärzte und Mitarbeitende wegen des Verdachts der Beihilfe zur Vergewaltigung durch Unterlassen, weil Hinweisen nicht nachgegangen worden war. Im Mai 2021 stellte die StA Bielefeld die Ermittlungen ein, die Generalstaatsanwaltschaft Hamm bestätigte dies. Nachdem ihr der Fall vom Landesjustizministerium entzogen wurde, ermittelt nun die StA Duisburg weiter und informierte nun auch die Opfer über die Vergewaltigungen. Zudem wurde die StA Bielefeld von einer Patientin, die über ihre Misshandlung nicht informiert wurde und bei der eine der beiden Geschlechtskrankheiten nachgewiesen wurde, wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Die SZ (Benedikt Warmbrunn) berichtet.

Rechtspolitik

Corona — Impfpflicht: Im Interview mit der Zeit (Heinrich Wefing) hinterfragt die Privatdozentin Andrea Kießling den Sinn der von der CDU/CSU vorgeschlagenen Impfpflicht auf Vorrat. Auch diese könne nicht schnell umgesetzt werden, da ab dem Moment, in welchem sie aktiviert wird (etwa ab einer gewissen Hospitalisierungsrate), erst noch allen Menschen die Möglichkeit gegeben werden müsse, sich zu impfen. Sinnvoller sei es, "jetzt eine Impfpflicht für Menschen über 50 zu beschließen, weil diese das größte Risiko haben, auf Intensivstationen zu landen, und im Herbst zu schauen, ob man die Pflicht ausweitet auf alle Menschen über 18 Jahren."

Claudia Kade (Welt) ist überzeugt, dass die allgemeine Impfpflicht ab 18, die Kanzler Olaf Scholz (SPD) will, nicht mehr kommen wird. Es sei klüger, das "Impfpflicht-Projekt" abzusagen, weil eine Impfpflicht, die mit knapper Mehrheit durch den Bundestag kommt, die Republik nicht überzeugen würde.

Geschlechtsidentität: Die SZ (Ronen Steinke) wertet im Feuilleton das Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition, Bürger:innen die Festlegung ihrer Geschlechtsidentität frei zu überlassen, als ein "Gebot des Verfassungsrechts". Das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhalte das Versprechen, dass der Staat ein Verbot mit einer Gefahr für die Rechte anderer Bürger:innen begründen können muss. So dulde das Bundesverfassungsgericht Eingriffe in das Grundrecht allenfalls bei der Zuordnung von Rechten und Pflichten. Solche Zuweisungen nach Geschlecht seien ein "Missstand", der aber durch Gesetze wie zur "Ehe für alle" oder der Aussetzung der "Männer-Wehrpflicht" zunehmend überwunden werde.  

Fahrzeug- und Industriedaten: Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgestellt, nachdem die Hersteller vernetzter Produkte (z.B. Autos, Industrieanlagen) verpflichtet werden sollen, die von Nutzer:innen (Privatpersonen und Unternehmen) erzeugten Daten diesen auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Nutzer:innen sollen auch dritte Interessent:innen ermächtigen können, die Daten (gegen eine Gebühr an den Hersteller) zu sammeln und zu verwerten. Daten dürften allerdings nicht zur Entwicklung von Konkurrenzprodukte genutzt werden. Unternehmen (z.B. amerikanische Internetkonzerne wie Google), die unter den geplanten Digital Markets Act (DMA) fallen, sollen zwar ihre Daten teilen müssen, aber selbst keinen Zugang zu den Daten anderer Unternehmen erhalten. Es berichten die FAZ (Hendrik Kafsack) und die SZ (Björn Finke).

Lieferketten und Menschenrechte: Die EU-Kommission hat ihren Richtlinienentwurf zur Kontrolle von Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards vorgestellt. Danach sollen die Kontrollpflichten grundsätzlich bei Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden greifen. Bei Branchen mit größerem Risiko sogar schon ab 250 Mitarbeitenden. Kontrolliert werden muss dann die gesamte Lieferkette in beide Richtungen, wobei die stärksten Vorgaben nur für direkte Zulieferer und Abnehmer gelten. Das in Deutschland ab 2023 geltende Lieferkettengesetz bleibt mit einer Schwelle von 3.000 Mitarbeitenden deutlich dahinter zurück. Während der Vorschlag im EU-Parlament auf Zustimmung stoßen dürfte, könnte es im Ministerrat schwieriger werden. Es berichten die FAZ (Hendrik Kafsack), Zeit (Petra Pinzler), SZ (Björn Finke) und spiegel.de.

Björn Finke (SZ) kommentiert, dass die Wirtschaft nicht zum alleinigen "Weltpolizisten" gemacht werden dürfe. Die Politik müsse die Kontrolle mit Maßnahmen flankieren, wobei die EU auf einem guten Weg sei, weil man Partnerländern in Handelsverträgen Sozialstandards vorschreibe und einen Verkaufsbann für Waren erlassen will, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Justiz

BVerfG — Jahresbericht: Der Jahresbericht des Bundesverfassungsgerichts verzeichnet für das Jahr 2021 insgesamt 5.352 neu eingegangene Verfahren. Im Vergleich zum ersten Pandemiejahr ist das ein Rückgang von rund fünf Prozent. Darunter waren 5.059 Verfassungsbeschwerden, von denen 1.330 mit Eilanträgen verbunden waren. Eigenständige Eilanträge gab es 237. Im Bericht heißt es, dass "ein nicht unwesentlicher Teil" der durch die Kammern erledigten Verfahren "Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zum Gegenstand hatte." LTO berichtet.

LTO (Sarah Leclerq/Felix Zimmermann) nimmt den Jahresbericht noch genauer unter die Lupe und konstatiert, dass nur 1,29 Prozent der Verfassungsbeschwerden erfolgreich waren, was der "zweitschlechteste" Wert seit Beginn der statistischen Auswertung sei. Zudem falle auf, dass sich der Anteil der Begründungen von Nichtannahmeentscheidungen (ausgenommen bloße Tenorbegründungen) seit 2012 auf einem niedrigen Niveau von vier bis fünf Prozent befinde (2021: 4,2 Prozent).

LG Köln — sexueller Missbrauch/Kirche: Die SZ (Jana Stegemann/Annette Zoch u.a.) bringt eine Seite-Drei-Reportage zum Strafverfahren des ehemaligen Pfarrers Hans Bernhard U. vor dem Landgericht Köln, der wegen sexuellen Missbrauchs seiner drei Nichten angeklagt ist. Die Staatsanwaltschaft hat 13 Jahre Haft gefordert, das Urteil wird am Freitag erwartet. Seit dem Prozessbeginn im Herbst haben sich weitere Opfer gemeldet und es wird von einem "Serien-Sexualstraftäter" ausgegangen, der seine Stellung als Vertrauensperson ausnutzte. Seine Vorgehensweis wird von einem der Opfer detailliert beschrieben, wobei die Frau wegen Verjährung der Taten nur als Zeugin aussagen konnte.

EuG zu GenX-Chemikalien: Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union bleiben GenX-Chemikalien, die etwa für die Herstellung von Teflon verwendet werden, auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Geklagt hatte das US-Chemie-Unternehmen Chemours. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalien-Behörde (ECHA) hatte die GenX-Chemikalien 2019 wegen ihrer Gefährlichkeit für Leber, Nieren und Immunsystem, aber auch wegen ihrer Langlebigkeit und Mobilität auf die Liste gesetzt. Es berichtet die taz (Christian Rath).

EuG zu ANDORRA: Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union kann die Bezeichnung "ANDORRA" von der andorranischen Regierung nicht als Unionsmarke geschützt werden. Sie habe einen beschreibenden Charakter und könne bei Waren und Dienstleistungen so missverstanden werden, dass Andorra der Herkunftsort bzw. der Ort der Dienstleistung sei. LTO berichtet.

EuG zu rechtswidriger Übernahmeuntersagung: Das Gericht der Europäischen Union hat eine Milliardenklage des Logistikdienstleister UPS gegen die EU-Kommission abgewiesen, die sich gegen eine rechtswidrige Untersagung der Übernahme des Unternehmens TNT aus dem Jahr 2013 richtete. Für die vom EuG bereits 2017 für nichtig erklärte Untersagung forderte UPS 1,7 Milliarden Euro Schadensersatz. UPS habe jedoch nicht ausreichend nachweisen können, dass die Fehler der EU-Kommission bei der Untersagung die behaupteten Schäden verursacht haben. LTO berichtet.

OLG München zu Hundebiss: Das Oberlandesgericht München hat einen Hundebiss-Fall an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen, bei dem eine infolge des Bisses arbeitsunfähige Klägerin rund 300.000 Euro als Schmerzensgeld, Schadensersatz und als Haushaltsführungsschaden einfordert. Nachdem das LG ihr rund 150.000 Euro zugesprochen hatte, legten beide Parteien Rechtsmittel ein. Das LG Traunstein soll noch klären, ob der Klägerin eine Mitschuld zukommt, weil sie sich eventuell in eine Auseinandersetzung des beißenden Hundes mit einem anderen Hund eingemischt hatte. LTO berichtet.

LG Frankfurt/M. zu elektronischem Rechtsverkehr: LTO (Martin Huff) berichtet von einem Versäumnisurteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 19. Januar wegen einer nicht elektronisch eingereichten und mithin unwirksamen Verteidigungsanzeige im schriftlichen Vorverfahren. Seit dem 1. Januar 2022 müssen gemäß § 130d S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) alle vorbereitenden Schriftsätze sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen elektronisch übermittelt werden. In der Regel erfolgt dies über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

LG Frankfurt/M. zu Amazon-Kontosperrung: LTO (Stefan Schmidbauer) berichtet über zwei einstweilige Verfügungen des Landgerichts Frankfurt/M. von Anfang Dezember zur Wiederfreigabe von Amazon-Händlerkonten, die wegen vermeintlicher Manipulationen von Kundenrezensionen gesperrt worden sind. Bemerkenswert sei, dass das Gericht entscheidend auf den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Amazon abgestellt habe. Außerdem wird die gerichtlich noch nicht verhandelte Möglichkeit eines Schadensersatzes für gesperrte Konten beleuchtet, was laut Anwalt Thomas Herro noch eine Lawine an Prozessen auslösen könnte. 

LG Kiel — Dreifachmord: Vor dem Landgericht Kiel hat der Prozess zu einem Dreifachmord begonnen. Dem angeklagten Zahnarzt wird vorgeworfen, am 19. Mai vergangenen Jahres seine Ehefrau und zwei Bekannte, die er für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich machte, mit einer Maschinenpistole und einer Pistole erschossen zu haben. Es berichten die FAZ und spiegel.de (Julia Jüttner).

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker vor dem Landgericht Berlin hat Patrick Losensky, besser bekannt als Rapper "Fler", Bushido und Abou-Chaker belastet. Beide hätten 2007 Messerstecher auf ihn losgehetzt. Bei dem Vorwurf, dass Abou-Chaker Bushido im Januar 2018 nach ihrem Bruch eingesperrt, bedroht, beleidigt und attackiert haben soll, entlastete Fler Abou-Chaker. Es berichten die SZ und spiegel.de (Wiebke Ramm).

Recht in der Welt

Russland — Ostukraine: tagesschau.de (Claudia Kornmeier) erörtert unter Berufung auf die Expertise des Rechtsprofessors Pierre Thielbörger die im Einzelnen von Russland begangenen Völkerrechtsverletzungen. Es lägen mehrfache Verstöße gegen das Gewaltverbot und das Interventionsverbot vor und eine Verletzung des Rechts auf Selbstbestimmung der Völker.

Auf LTO wertet der wissenschaftliche Mitarbeiter Simon Gauseweg Russlands Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Luhansk in der Ostukraine als Verletzung des "Prinzips der souveränen Gleichheit aller Staaten". Putin argumentiere historisch wie einst Carl Schmitt, der mit seiner Großraumtheorie ab 1936 vertreten habe, dass die Träger staatlicher Souveränität nicht die Staaten, sondern "die von ihnen quasi losgelösten Völker" seien. Damit stelle Putin letztlich die Souveränität aller ehemaligen Sowjetrepubliken in Frage.

Rechtsprofessor Christian Walter analysiert auf der Staat und Recht-Seite der FAZ "das Besondere und zugleich radikal Zerstörerische der russischen Argumentation mit dem Völkerrecht". Ausgangspunkt sei das Selbstbestimmungsrecht der Völker, mit dem andere fundamentale Grundsätze des Völkerrechts beiseitegewischt werden.

Slowakei — Mord an Jan Kuciak: Vier Jahre nach dem Mord am Enthüllungsjournalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten Martina Kusnirova wird in der Slowakei am Montag das Gerichtsverfahren gegen den mutmaßlichen Auftraggeber neu aufgerollt. Angeklagt sind der Millionär Marian Kočners und eine Komplizin, die 2020 aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden. Der geständige Doppelmörder ist bereits rechtskräftig verurteilt. Es berichten die SZ, spiegel.de und zeit.de.

USA — Angriff aufs Kapitol: Der Supreme Court hat den früheren US-Präsident Donald Trump zur Herausgabe von Dokumenten an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Kapitolerstürmung am 6. Januar 2021 verpflichtet. Bereits im Januar hatte der Supreme Court einen Eilantrag Trumps gegen die Übergabe abgewiesen und dies nun mit der Abweisung des Hauptantrags bestätigt. spiegel.de berichtet.

Sonstiges

Elektronischer Rechtsverkehr: Die bislang geltenden Größen- und Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr werden in Kürze mit einer Anpassung der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung deutlich angehoben. Ab dem 1. April 2022 können in einer Nachricht dann bis zu 200 Anhänge mit insgesamt 100 MB versandt werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Martin Schafhausen, haben darüber hinaus eine Cloud-Lösung ins Spiel gebracht, womit Beschränkungen in Gänze entfallen könnten. LTO und beck-aktuell (Moritz Flocke) berichten.

Gesetzesdichte: Eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion hat ergeben, dass es in Deutschland 1.773 Bundesgesetze mit 50.738 Einzelnormen und 2.795 Rechtsverordnungen mit 42.590 Einzelnormen gibt. 2010 waren es noch 1.668 Gesetze mit 43.085 Einzelnormen und 2.655 Rechtsverordnungen mit 36.850 Einzelnormen. LTO berichtet.

Umsetzung von EU-Richtlinien: Die Zeit (Claas Tatje) berichtet über ein im Dezember erschienenes Paper der US-amerikanischen Rechtswissenschaftler Daniel Keleman und Tommaso Pavone, wonach die Zahl der eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zwischen 2004 und 2018 um 67 Prozent gesunken ist. Im gleichen Zeitraum seien jedoch zahlreiche Verstöße durch die Nicht-Umsetzung von EU-Richtlinien durch Mitgliedsstaaten zu konstatieren. Es frage sich, ob die EU-Kommission zögerlich agiere oder überfordert ist.

Völkerrecht und Rechtswissenschaft: Rechtsprofessor Ulrich Fastenrath bespricht auf der Staat und Recht-Seite der FAZ das Buch To the Uttermost Parts of the Earth: Legal Imagination and International Power des finnischen Völkerrechtlers Martti Koskenniemi. Er beschreibe das frühe Völkerrecht als "zutiefst ungerechtes Instrument zur Durchsetzung zeit- und situationsgebundener Interessen europäischer Mächte". Koskenniemi lehne das deutsche Verständnis der Rechtswissenschaft als einer streng dogmatischen Buchwissenschaft ab. Mit dem Begriff "legal imagination" trenne Koskenniemi Recht als sprachliche Form vom Rechtsverständnis als gedanklich-inhaltlichem Konstrukt, sensibilisiere aber zugleich "für das Bild, das wir uns mit sprachlichen Ausdrücken von der Welt machen".

Das Letzte zum Schluss

Vierjähriger schießt auf Polizisten: Bei der Verhaftung eines 27-Jährigen im US-Bundesstaat Utah hat sein vierjähriger Sohn aus dem Auto heraus auf einen der Polizisten geschossen. Einer Zeugenaussage zur Folge soll der Vater den Sohn zuvor dazu angewiesen haben. Der Schuss ging jedoch ins Leere.  Der Vater muss sich wegen Bedrohung und Kindesmisshandlung verantworten. spiegel.de (Johannes Korbe) berichtet.

 

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lto/tr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2022: Ermittlungen gegen Klinik wegen Vergewaltigungen / BVerfG-Jahresbericht / Urteil im Kölner Missbrauchsprozess wird erwartet . In: Legal Tribune Online, 24.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47631/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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