Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2022: EuGH bil­ligt Rechts­staats­me­cha­nismus / Pro­zess zu "NSU 2.0" hat begonnen / AfD verlor Pro­zess um Par­tei­s­penden

17.02.2022

Der EuGH weist Klagen von Polen und Ungarn gegen den neuen finanziellen Sanktionsmechanismus ab. Der Verfasser der "NSU 2.0"-Drohschreiben steht vor Gericht. Die AfD muss in der "Spendenaffäre" erneut eine Geldstrafe an den Bundestag zahlen.

Thema des Tages

EuGH zu EU-Rechtsstaatlichkeit und Finanzen: Der Europäische Gerichtshof hat die Nichtigkeitsklagen von Polen und Ungarn gegen die 2020 beschlossene Konditionalitätsverordnung der Europäischen Union abgewiesen und damit den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus für rechtens erklärt. Dieser besagt, dass die EU Mittel künftig zurückhalten kann, wenn ein Mitgliedstaat gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstößt und dadurch den EU-Haushalt beeinträchtigt. Die EU habe für die Verordnung eine Rechtsgrundlage, so der EuGH in der Begründung. Die Verordnung umgehe auch nicht den Sanktionsmechanismus gem. Art. 7 EU-Vertrag. Außerdem sei hinreichend geklärt, was die EU unter Rechtsstaatlichkeit versteht. Der Gerichtshof stellte auch klar, dass die Mitgliedstaaten die Werte der EU nicht nur zu Beginn ihrer Mitgliedschaft, sondern dauerhaft berücksichtigen müssen. Die EU-Kommission will den neuen Mechanismus nun nicht sofort anwenden. Im Juni sollen zunächst Leitlinien dazu vorgestellt werden. Es berichten SZ (Björn Finke/Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert/Thomas Gutschker), taz (Christian Rath) und tagesschau.de (Gigi Deppe)tagesschau.de (Christoph Kehlbach) und (besonders ausführlich) Rechtsanwalt Malte Symann auf LTO.

Thomas Kirchner (SZ) sieht das Urteil als ein unmissverständliches Signal, dass die EU sich nicht mehr von Regierungen auf der Nase herumtanzen lasse, die essenzielle gemeinsame Werte missachten. Finanzielle Sanktionen gegen Mitgliedstaaten seien nun zwar rechtens, aber Brüssel müsse sie jetzt auch einleiten. Laut Reinhard Veser (FAZ) ändere jedoch eine Umsetzung des Rechtsstaatsmechanismus nichts an der politischen Abhängigkeit und Instrumentalisierung der Justiz durch die Regierungen in Ungarn und Polen. Auch Reinhard Müller (FAZ) hält die Abweisung der Klage durch den Gerichtshof für nicht überraschend, das Urteil sei dabei genauso an die Kommission wie an Polen und Ungarn gerichtet. Christian Rath (taz) weist darauf hin, dass die EU auch mit dem neuen Mechanismus nicht unmittelbar auf Bedrohungen des Rechtsstaates reagieren kann, sondern nur, wenn die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Mitteln gefährdet wird. Letztlich könne der Kampf für Rechtsstaatlichkeit aber sowohl dem EU-Haushalt als auch den Menschen nutzen.

Die Rechtsprofessoren Daniel Halberstamm und Werner Schroeder schlagen auf FAZ-Einspruch vor, den Konditionalitäts-Gedanken über die Vergabe von Finanzmitteln hinaus zu erweitern. "Angelehnt an das aus dem Antidiskriminierungs- und Grundrechtsbereich bekannte 'Mainstreaming'-Konzept könnte die EU das Rechtsstaatsprinzip (und ggf. andere einschlägige Grundwerte der EU) in expliziter, systematischer und transparenter Form zum Inhalt aller ihrer Politiken machen."

Rechtspolitik

Corona – Maßnahmen: In einer neuerlichen Bund-Länder-Konferenz wurde eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen bis zum 20. März beschlossen. So soll etwa die 2-G-Zugangsbeschränkung im Handel fallen, was in den meisten Bundesländern bereits beschlossen wurde. Auch wenn über eine grundsätzliche Öffnung Einigkeit bestand, hielten die Länder an einem fortdauernden Basisschutz fest. Die FDP hingegen stritt für das "absolute Ende" aller Corona-Regeln. Strittig ist insbesondere ein Fortbestehen der Maskenpflicht. Kanzler Olaf Scholz (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass es im Bundestag eine Mehrheit für Regelungen im Infektionsschutzgesetz geben werde. Es berichten SZ (Cerstin Gammelin), FAZ (Heike Schmoll) und taz (Tobias Schulze).

Cerstin Gammelin (SZ) befürchtet, dass durch weitgehende Lockerungen bis zum 20. März ein falsches Signal gesendet werde, gerade für die geplante allgemeine Impfpflicht, die dann vielen Impfunwilligen obsolet erscheinen könnte.

Corona – Rechte von Genesenen: Auf der Bund-Länder-Konferenz kündigte das Bundesgesundheitsministerium an, dass die umstrittene Delegation der Festlegung von Genesenen- und Geimpftenstatus an das Robert-Koch-Institut (RKI) bzw. das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) rückgängig gemacht werde. Die SZ (Angelika Slavik) sieht darin eine Entmachtung von RKI-Chef Lothar Wieler. 

Das Gesundheitsministerium in NRW hat mit seiner neuen Coronaschutzverordnung erneut festgelegt, dass der Genesenen-Status nach einer Corona-Infektion nur drei Monate bestehe, wie auf wdr.de (Philip Raillon) zu lesen ist. Damit reagierte das Ministerium auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das darauf hingewiesen hatte, dass die bisher geltende Verordnung einen formalen Fehler habe und daher die bereits früher eingeführte 3-Monats-Regel nie in Kraft getreten sei.

Corona – Impfpflicht: Nachdem nun alle Entwürfe für eine mögliche Corona-Impfpflicht vorliegen, stellen SZ (Henrike Roßbach/Angelika Slavik) und FAZ (Kim Björn Becker/Christian Geinitz) die vorgeschlagenen Modelle und ihre Unterschiede vor. 

Die FAZ (Stephan Klenner) zieht als mögliches Vorbild für eine Impfpflicht das Reichsimpfgesetz von 1874 heran, das im Deutschen Reich die Impfpflicht gegen Pocken regelte und über hundert Jahre lang in Deutschland galt.

Zuständigkeiten von NRW-Gerichten: Im Rahmen der Initiative "QualityLaw" bündelt NRW seit Jahresbeginn Rechtsstreitigkeiten ab einem bestimmten finanziellen Volumen an festgelegten Gerichten: den Landgerichten Düsseldorf, Köln, Essen und Bielefeld. Damit sollen sich die staatlichen Gerichte als Alternativen zu Schiedsgerichten positionieren, wie LTO (Tanja Podolski) berichtet. Die entsprechende Rechtsverordnung der NRW-Landesregierung beruht auf § 13a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), der seit einem Jahr solche Zuständigkeitskonzentrationen ermöglicht. 

Justiz

LG Frankfurt/M. –"NSU 2.0"-Drohschreiben: Der Prozess gegen Alexander Horst M., den mutmaßlichen Verfasser der "NSU 2.0"-Drohschreiben, hat vor dem Landgericht Frankfurt/M. begonnen. Die Schreiben enthielten unter anderem üble Beschimpfungen, rassistische Beleidigungen und Tötungsfantasien. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Allein die Verlesung der Anklageschrift dauerte drei Stunden. Als Nebenklägerin tritt die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz auf, die als erste Adressatin eines "NSU-2.0"-Drohschreibens wurde und im Folgenden besonders viele Schreiben erhielt. Sie stellt einen direkten Zusammenhang zwischen dem Abrufen ihrer privaten Daten durch die Berliner Polizei und den verschickten Drohschreiben her. Der Angeklagte wollte gleich am ersten Prozesstag Stellung nehmen. Das Gericht hat seine Einlassung aber erst für den heutigen Donnerstag vorgesehen. Es berichten SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Julian Staib), taz (Konrad Litschko), spiegel.de (Julia Jüttner) und LTO.

Annette Ramelsberger (SZ) merkt an, dass sich durch eine Verurteilung des Angeklagten das dem Prozess zugrunde liegende Problem nicht erledigen werde, sondern lediglich übertüncht werde. Es gäbe so dichte Indizien gegen einen Frankfurter Polizisten, der die vertraulichen Daten herausgegeben haben solle, dass man sich wundere, warum gegen ihn nicht Anklage erhoben worden sei. 

VG Berlin zu AfD-Parteispenden: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die AfD nun den dreifachen Betrag einer für die Partei von einer AG in der Schweiz gezahlten Rechnung an den Deutschen Bundestag zahlen muss, da es sich bei der ursprünglichen Zahlung um eine unzulässige Spende gehandelt habe. Damit verlor die AfD einen weiteren Prozess in der sogenannten "Spendenaffäre". Es berichten SZ (Markus Balser), Tsp (Jost Müller-Neuhof) und LTO.

BVerfG zur Bundesnotbremse/Schulschließungen: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz analysiert für die FAZ das vom Bundesverfassungsgericht kreierte neue "Grundrecht auf schulische Bildung" und stellt fest, dass weder subjektive Abwehrrechte noch Gerichtsentscheidungen solide Bildungsforschung und vernünftige Bildungspolitik ersetzen können.

LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Die SZ (Peter Burghardt) und taz-nord (Andreas Speit) berichten über den Prozess gegen Irmgard F., die als 18-Jährige im KZ Stutthof im Büro des Lagerkommandanten als Schreibkraft arbeitete. Dabei wird der Verlauf des eher schleppenden Strafprozesses inklusive mehrerer Aussagen von Zeug:innen dargestellt und der Frage nachgegangen, wieviel Mitschuld Irmgard F. als Schreibkraft am Holocaust trägt.

LG Köln – Missbrauchsanklage gegen Priester: Eine Anklage wegen sexuellem Missbrauch gegen einen katholischen Priester vor dem Landgericht Köln ist um 85 Tatvorwürfe erweitert worden, wie SZ und FAZ (Daniel Deckers) schreiben. Die Tatvorwürfe beziehen sich auf fünf zusätzliche Opfer. 70 Delikte betreffen Kinder, 15 Jugendliche. Bei den Kindern geht es um 21 schwere Fälle von sexuellem Missbrauch wie Geschlechtsverkehr. Das jüngste Opfer war nach den Angaben der Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt neun Jahre alt. Obwohl Verantwortliche im Erzbistum Köln immer wieder von Vorwürfen und Gerüchten gegen den Pfarrer erfuhren, erhielt er wiederholt die Gelegenheit, mit Kindern allein zu sein.

LG Berlin – SUV-Unfall nach epileptischem Anfall: In dem Prozess vor dem Landgericht Berlin gegen einen Mann, der im September 2019 aufgrund eines epileptischen Anfalls in seinem SUV einen Verkehrsunfall mit vier Todesopfern, darunter einem Kind, verursacht hatte, hat die Anwältin der Nebenklage eine Erklärung der Mutter des zu Tode gekommenen Kindes und dessen Großmutter verlesen. Dies nimmt die SZ (Verena Mayer) zum Anlass, ausführlich über den Prozessverlauf und die emotionale Schilderung der Mutter zu berichten. Ein Urteil wird für den heutigen Donnerstag erwartet.

LG Berlin – Ehrenmord: Vor dem Landgericht Berlin hat der Prozess gegen zwei afghanische Brüder begonnen, die ihre Schwester umgebracht haben sollen, da diese sich von ihrem Ehemann getrennt und eine neue Beziehung begonnen hatte. Die Zeit (Miguel Helm) berichtet über die Hintergründe der Tat und den bisherigen Stand der Ermittlungen. Die beiden Brüder seien psychisch krank und hätten sich mit dem Leben in Deutschland sehr schwergetan.

LG Arnsberg zu Pfarrer-Stalkerin: Das Landgericht Arnsberg hat eine 79-Jährige vom Vorwurf des Stalkings freigesprochen, wie die FAZ (Rainer Burger) und spiegel.de berichten. Sie hatte einem katholischen Pfarrer seit mehr als 20 Jahren penetrant und konsequent nachgestellt, indem sie etwa dessen Vorgarten mit Phallussymbolen wie Maiskolben und Möhren dekorierte. Die Frau könne nicht bestraft werden, da sie laut einem Gutachter unter "klassischem Liebeswahn" litte und ihr Verhalten nicht kontrollieren könne.

LG Halle – Bankräuber: Vor dem Landgericht Halle ist ein 76-Jähriger angeklagt, der nach eigenen Angaben schon 14 bis 15 Bankraube begangen hat und insgesamt bereits 35 Jahre im Gefängnis verbrachte. Er ist nun eines Bankraubs im April 2021 angeklagt, es scheine jedoch nicht sicher, ob er tatsächlich noch seiner Profession als Bankräuber nachgehe oder dem Gewerbe doch schon abgeschworen habe, wie die taz (Thomas Gerlach) ausführlich berichtet.

VG Trier zu Aufsicht bei Corona-Tests: Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz ihre Schüler:innen bei ihren Corona-Selbsttest vor dem Unterricht beaufsichtigen müssen, wie spiegel.de und LTO berichten. Eine solche Aufsicht sei eine typische Aufgabe von Lehrer:innen und setze diese keinem höheren Infektionsrisiko aus als im Unterricht selbst. Geklagt hatte ein Lehrer, der einer Risikogruppe angehört.

SG München zu künstlicher Befruchtung: Das Sozialgericht München hat laut LTO entschieden, dass Krankenkassen nicht zwingend die Kosten einer künstlichen Befruchtung im europäischen Ausland tragen müsse, auch wenn diese dort zulässig war. Die Kassen müssen sich also insbesondere dann nicht an den Kosten des Eingriffs beteiligen, wenn die Vorschriften des deutschen Embryonenschutzgesetzes nicht eingehalten wurden. Geklagt hatte eine Frau, die sich erst eine künstliche Befruchtung aus medizinischen Gründen von ihrer deutschen Krankenkasse hatte genehmigen lassen, den Eingriff dann aber in Österreich durchführen ließ, wobei mehr Embryonen erzeugt wurden, als in Deutschland zulässig gewesen wären.

ICSID: Die bei der Weltbank-Gruppe angesiedelte Schiedsorganisation ICSID vermeldet für das Jahr 2021 neue Höchstzahlen, insgesamt 86 neue Konflikte zwischen Staaten und ausländischen Investor:innen verzeichnete die Organisation, wie die FAZ (Marcus Jung) berichtet. Während der Pandemie hätten sich viele Konzerne entschieden, ihre Streitigkeiten über Direktinvestitionen vor einem Schiedsgericht auszutragen.

Recht in der Welt

USA – Prinz Andrew: Nun berichten auch FAZ (Christiane Heil/Peter-Philipp Schmitt), taz (Carolina Schwarz) und LTO über den Vergleich, mit dem der Missbrauchsskandal um den britischen Prinz Andrew endete. Der Prinz soll im Rahmen des Vergleichs nun schätzungsweise zehn bis zwölf Millionen Pfund an die Opferschutz-Organisation von Virginia Giuffre zahlen. Es wird erwartet, dass die Queen ihrem Sohn finanziell aushelfe, allerdings kommt ein Großteil des Vermögens der Queen aus Zuwendungen des britischen Staats. Es sei daher nicht unwahrscheinlich, dass Steuergeld für die Zahlung von Prinz Andrew verwendet werden.

USA – Vergleich nach Amoklauf: Nach einem Amoklauf an der Sandy-Hook-Grundschule in der US-Kleinstadt Newtown mit 27 Toten erhalten die Verwandten der Getöteten nun zusammen 73 Millionen Dollar im Rahmen eines Vergleichs mit dem Waffenunternehmen Remington, das das Sturmgewehr hergestellt hatte, welches der Amokläufer benutzte. Die Angehörigen warfen dem Unternehmen vor, durch seine aggressive Werbung für die Waffen zur Aufwiegelung gewaltbereiter Personen beigetragen zu haben. Der Vergleich wurde durch ein Verbraucherschutzgesetz des Staates Connecticut ermöglicht. Ein US-Bundesgesetz schließt eigentlich Ansprüche von Waffenopfern gegen Waffenhersteller aus. Es berichten SZ (Fabian Fellmann), FAZ (Frauke Steffens) und taz (Bernd Pickert).

USA – Klage gegen Alec Baldwin: Die Angehörigen der bei einem Filmdreh getöteten Kamerafrau Halyna Hutchins haben Klage gegen Alec Baldwin eingereicht, wie die SZ meldet. Die Angehörigen fordern eine Entschädigung. Hutchins wurde tödlich verletzt, als Baldwin, Hauptdarsteller und Produzent, mit einer nicht gesicherten Waffe geprobt und dabei auf sie geschossen hatte.

Italien – Sterbehilfe: Das Verfassungsgericht in Italien hat einen Antrag auf eine Volksbefragung abgelehnt, bei der über eine Legalisierung der Sterbehilfe abgestimmt werden sollte, wie die FAZ meldet. Die Befürworter zeigten sich enttäuscht und kündigten an, nun eine entsprechende Gesetzesänderung durch das italienische Parlament anzustreben.

Italien – Cannabis: Das italienische Verfassungsgericht hat auch eine Volksbefragung über die Legalisierung des Cannabis-Anbaus abgelehnt. Da die vorgeschlagene Regelung auch Drogen wie Kokain betroffen hätte, hätte dies Italiens internationale Pflichten im Kampf gegen die Rauschgiftkriminalität verletzt, so die Begründung des Verfassungsgerichts. spiegel.de berichtet.

Sonstiges

Schwesig vs. Ploß: LTO (Sarah Leclercq/Felix Zimmermann) schreibt über die Abmahnung des CDU-Politikers Christoph Ploß durch die Ministerpräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig und beleuchtet Schwesigs Erfolgsaussichten aus einer medienrechtlichen Perspektive. Ploß habe geäußert, er werde keine Unterlassungserklärung abgeben und lasse es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Verschiedene von LTO befragte Presse- und Medienanwälte bewerten die Zulässigkeit von Ploß Aussage jedoch sehr unterschiedlich.

 

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lto/ls

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2022: EuGH billigt Rechtsstaatsmechanismus / Prozess zu "NSU 2.0" hat begonnen / AfD verlor Prozess um Parteispenden . In: Legal Tribune Online, 17.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47567/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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