Die juristische Presseschau vom 10. Februar 2021: Impe­ach­ment gegen Trump eröffnet / Wie­der­auf­nah­me­pläne und Grund­ge­setz / Land­kreis und Kinder-Grund­rechte

10.02.2021

Im Impeachment-Prozess gegen Donald Trump stimmte die Mehrheit im US-Senat für die Fortsetzung. Der Gesetzentwurf zur StPO-Wiederaufnahme könnte verfassungswidrig sein. Landkreis kann beim BVerfG nicht Rechte eines Kindes geltend machen.

Thema des Tages

USA – Impeachment: Das zweite Amtsenthebungsverfahren gegen Donald Trump ist im US-Senat eröffnet worden. Der Senat bejahte in seinem Votum, dass es verfassungskonform ist ein solches Verfahren gegen jemanden zu führen, der nicht mehr Präsident ist. 56 Senatoren stimmten dafür, während 44 Senatoren den Prozess für verfassungswidrig hielten. Die Anklagevertreter stützten ihren Vortrag vor allem darauf, dass Trump am 6. Januar 2021 beim Sturm auf das Kapitol noch Präsident war und sich daher noch für sein Handeln verantworten müsse. Außerdem sei das Verfahren bereits am 13. Januar 2021 beschlossen worden, sieben Tage vor der Amtseinführung Bidens. Ab Mittwoch können die Anklagevertreter sowie die Verteidiger ihre Argumente in der Sache vortragen. Das Verfahren soll innerhalb einer Woche beendet werden, die Vortragenden haben jeweils bis zu 16 Stunden Zeit, ihre Argumente vorzubringen. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Amtsenthebung ist bislang aber nicht realistisch. Donald Trump selbst erscheint nicht vor Gericht. Ob Zeugen vorgeladen werden, ist noch unklar. Es berichten faz.net, LTO, zeit.de, spiegel.de (Alexander Sarovic), focus.de (Oliver Sallet), und deutschlandfunk.de (Thilo Kößler).

Hubert Wenzel (SZ) kommentiert das Verfahren als "Show und Theater", da mehr auf emotionale Stimmungsmache als auf umfassende Ermittlungen gesetzt werde. Rieke Havertz (zeit.de) glaubt dagegen, dass es sich hier um eine große moralische Frage handele, denn die Republikaner hätten "die Verantwortungslosigkeit und den Amtsmissbrauch über die letzten vier Jahre hinweg" mitgetragen und würden in dem Verfahren auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Die SZ (Thorsten Denkler) stellt die Wortführer der Anklage, der Verteidigung und die führenden Köpfe des Verfahrens vor. 

Rechtspolitik

Wiederaufnahme: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Daria Bayer bespricht auf dem JuWissBlog die Gesetzesinitiative des Bundesjustizministeriums zur Erweiterung der Wiederaufnahmegründe zuungunsten der Angeklagten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens nach § 362 Strafprozessordnung. Diese sieht für nicht verjährbare Straftaten vor, dass abgeschlossene Verfahren wieder aufgenommen werden können, wenn die beim Prozess vorliegende Beweismaterialien durch neue Technik später neu bewertet werden können. Diese Gesetzesinitiative sei jedoch zum Scheitern verurteilt, weil sich aus Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz ergebe, dass Straftaten nicht mehrmals verfolgt werden dürfen. Dieser Grundsatz dürfe nicht leichtfertig zugunsten der Technik aufgegeben werden, da auch neue Technik mängelbehaftet sei.

Corona – Bund-Länder-Konferenz: tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt, Frank Bräutigam) gibt vor der Bund-Länder-Konsultation an diesem Mittwoch einen Überblick darüber, wer über Corona-Beschränkungen entscheiden darf. Zwar kann die Bundeskanzlerin die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bitten, einheitlich vorzugehen, die Entscheidung darüber liege aber eindeutig bei den einzelnen Ländern, die auch an Beschlüsse der Ministerpräsidentenrunde nicht gebunden sind.

Der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Gallon ordnet auf dem Verfassungsblog die Bund-Länder-Konsultationen verfassungsrechtlich ein. Sie seien nicht identisch mit der seit 1954 bestehenden informellen Ministerpräsidentenkonferenz, weil dort die Kanzlerin nicht beteiligt ist. Es handele sich um eine neue informelle Bund-Länder-Koordination, die erst seit einem Jahr bestehe. Diese Bund-Länder-Konferenzen seien verfassungsrechtlich zulässig, könnten aber keine verbindlichen Beschlüsse fassen. Gallon kritisiert vor allem die fehlende Öffentlichkeit der Diskussionen. Er sieht darin ein "Demokratieproblem".

Corona – Infektionsschutzgesetz: Nach derzeitigem Stand des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) entfällt am 1. April 2021 die Befugnis des Bundestags, eine epidemische Lage nationaler Tragweite festzustellen. Damit würden auch einige in § 5 IfSG enthaltene Verordnungsermächtigungen für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entfallen. Auch entsprechende Verordnungen, wie die Corona-Impfverordnung, würden ihre Gültigkeit verlieren. Die Habilitandin Anna-Lena Hollo nimmt dies auf dem Verfassungsblog zum Anlass, eine grundlegende Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen zu fordern, statt die Befugnisse lediglich zu verlängern. Bei den Verordnungsermächtigungen für das BMG müsse der Bundestag Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigungen konkreter bestimmen. Bei der Corona-Impf-Verordnung müsse zudem das Wesentlichkeitsprinzip beachtet werden. Der Bundestag müsse die wesentlichen Entscheidungen der Priorisierung selbst festlegen.

Corona – Impfpriorisierung: Auch Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts in Kassel, äußerte sich kritisch zur fehlenden Einbeziehung des Bundestags in die Entscheidung über die Verteilung des Corona-Impfstoffes, er habe gegenüber einer bloßen Verordnung verfassungsrechtliche Bedenken, so tagesschau.de (Klaus Hempel).

Leistungsschutzrecht: EU-Parlamentarier fordern eine Verbesserung der europäischen Urheberrechtsnovelle nach australischem Vorbild, so das Hbl (Till Hoppe/Hans-Peter Siebenhaar/Torsten Riecke). Australien hat Mitte 2020 ein neues Bezahlmodell für Nachrichteninhalte im Internet eingeführt. Internetplattformen wie Google und Facebook sollen dadurch gezwungen werden, sich mit Zeitungen und TV-Stationen über den Preis für die Nutzung ihrer Inhalte zu einigen. Die Dominanz von Big-Tech-Unternehmen schade dem unabhängigen Journalismus. Die EU-Kommission sehe allerdings keinen Nachbesserungsbedarf der EU-Urheberrichtlinie, diese müsse erst mal in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Justiz

BVerfG – Kinderrechte: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Landkreis als Träger des Jugendamtes nicht zum Schutze eines Kindes vor das BVerfG ziehen kann. Es ging um ein Mädchen, das auf Initiative des Jugendamts in ein Heim kam. Dies wurde vom Bundesgerichtshof Anfang 2019 als unverhältnismäßig beanstandet, das Mädchen sollte wieder in ihre Familie zurückkehren. Daraufhin erhob der Landkreis Verfassungsbeschwerde und machte darin die Verletzung von Grundrechten des Kindes geltend. Das BVerfG entschied, dass der Landkreis die Rechte des Kindes nicht im Wege der Prozessstandschaft geltend machen könne. Die Grundrechte des Kindes seien in dem vorliegenden Fall bereits durch eine Verfahrensbeiständin hinreichend wahrgenommen worden. Es berichten LTO, zeit.de sowie tagesspiegel.de

BVerfG – EZB-Anleihenkauf: Das Verfahren im EZB-Anleihenkauf geht ohne Richterin Astrid Wallrabenstein weiter, diese wurde per Beschluss des Zweiten Senats für befangen erklärt. Neu daran seien die "Verhaltensleitlinien", die sich das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit einzelner Richter selbst gegeben hat. Richter sollten Kritik an anderen Meinungen und rechtlichen Standpunkten nur mit angemessener Zurückhaltung äußern, so die FAZ (Reinhard Müller). Diesen Maßstab habe Wallrabenstein in ihren Äußerungen gegenüber der FAS nicht eingehalten. Die SZ (Wolfgang Janisch) hält den Beschluss des zweiten Senats bezüglich der Befangenheit der Richterin Wallrabenstein für überaus strikt und vergleicht diesen mit einem früheren Beschluss des ersten Senats, der einen deutlich weiteren Maßstab bei der Beurteilung der Befangenheit von Richtern anlege. Außerdem berichten Hbl (Jan Mallien) und LTO.

BVerfG – Kopftuchverbot Berlin: Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) wird für das Land Berlin per Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtszum Berliner Neutralitätsgesetz vorgehen. Gerügt werden sollen Verfahrensgrundrechte, insbesondere das Recht auf einen gesetzlichen Richter sowie das Recht auf rechtliches Gehör seien aufgrund fehlender Vorlage beim Europäischen Gerichtshof verletzt worden. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) befürchtet hierin eine "Verschleppungsstrategie" der Bildungssenatorin. Es berichten LTO (Annelie Kaufmann/Pauline Dietrich/Markus Sehl) und zeit.de.

OVG NRW – AfD und Verfassungsschutz: Die AfD legte jeweils Beschwerde gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein. Das VG hatte Ende Januar zwei Anträge der AfD auf Zwischenregelungen abgelehnt. Noch ist unklar, wann das OVG die Beschwerde prüfen wird, zunächst habe das Bundesamt für Verfassungsschutz Gelegenheit für eine Stellungnahme, so zeit.de.

LG Bielefeld – Geschwindigkeitüberschreitung: Der Anwalt Christian Rathgeber bespricht auf beck-aktuell ein Urteil des Landgerichts Bielefeld aus dem August 2020 zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens ergebe sich ein Anspruch auf Einsicht in die digitale, vollständige Messreihe vom Tattag. Das Bundesverfassungsgericht habe dies in seinem Beschluss vom 12. November 2020 inzwischen bejaht und somit Betroffenenrechte im Bußgeldverfahren nachhaltig gestärkt.

LG Neuruppin – KZ-Wachmann Sachsenhausen: Ein heute 100 Jahre alter Mann wird von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung angeklagt, als SS-Wachmann von Januar 1942 bis August 1944 Beihilfe zum Mord an mindestens 3.518 Menschen geleistet zu haben. Aufgrund seines hohen Alters sei dieser eingeschränkt verhandlungsfähig. Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Es berichtet nun auch die taz (Klaus Hillenbrand).

AG Hanau zu Hasskiminalität im Internet: Ein 25-Jähriger Mann wurde vor dem Amtsgericht Hanau zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 € verurteilt, weil er den Hanauer Oberbürgermeister Kaminsky im Internet nicht nur beleidigt, sondern auch bedroht habe. Dieser habe insbesondere aufgrund seiner öffentlichen Bitte, die Corona-Maßnahmen einzuhalten, vermehrt Hass im Internet erleben müssen, so FAZ (Anna Sophia Lang) und zeit.de.

GenStA Frankfurt/M – Cum-Ex: Die im Cum-Ex-Verfahren ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und der hessischen Steuerfahndung eine Öffentlichkeitsfahnung nach dem Banker Paul Mora ausgeschrieben, so faz.net (Marcus Jung). So werde dieser zu einer weltweit gesuchten Person, unter anderem auch von Europol und Interpol. Zuletzt wurde mit einer solchen Öffentlichkeitsfahndung nach dem ehemaligen Wirecard-Vorstand Jan Marsalek gefahndet. Die Anwälte von Paul Mora erklärten, dass Mora nicht flüchtig sei und solche Maßnahmen "vollkommen überflüssig" seien. Außerdem berichteten SZ (Klaus Ott, Jan Willmroth) und LTO.

Recht in der Welt

Polen – Holocaust-Forscher: Ein Gericht in Warschau hat zwei Historiker zu einer Entschuldigung bei den Nachfahren eines Dorfbürgermeisters verurteilt. Diese hatten zuvor das Fachbuch "Und immer noch ist Nacht" herausgegeben, in welchem sie diesen Dorfbürgermeister beschuldigt hatten, bei der Ermordung von Juden und Jüdinnen mitgewirkt zu haben. Das Gericht stellte fest, dass diese Nachforschungen mangelhaft dokumentiert gewesen seien, die Nachnamen seien verwechselt worden. Geklagt haben die Nachfahren des Ortsvorstehers, die laut Richterin das Recht auf einen "Kult des Gedenken an einen Verstorbenen" hätten. Kritiker sehen in dem Urteil den Versuch, Wissenschaftler zu diffamieren und finanziell unter Druck zu setzen. Es berichten FAZ-Einspruch (Gerhard Gnauck), zeit.de und taz

Österreich – Wohnungseigentümer im Ausland: Der Europäische Gerichtshof antwortete auf eine Vorlage des Obersten Gerichtshofs in Österreich zur internationalen Zuständigkeit bei im Ausland wohnenden Wohnungseigentümern. beck-community (Oliver Elzer) stellt die Antworten vor und erklärt die Bedeutung des Verfahren für die Rechtslage in Deutschland.

Ungarn – Einstellung Klubradio: Das Budapester Stadtgericht entschied, dass der letzte unabhängige Radiosender den Sendebetrieb zum kommenden Sonntag einstellen muss. Begründet wird diese Entscheidung mit kleineren Verstößen des Senders gegen Meldepflichten. Zwar kann sich das Radio noch gegen das Urteil wehren, eine Berufung habe allerdings keine aufschiebende Wirkung. Kritiker sehen darin einen weiteren Schritt des Regierungschefs Orban, die ungarische Medienlandschaft unter seine Kontrolle zu bringen, so taz (Barbara Oertel) und zeit.de.

Sonstiges

Menschenrechte an EU-Außengrenzen: Im Interview mit der Völkerrechtlerin Dana Schmalz diskutiert zeit.de (Lenz Jacobson), warum Grundrechte politische Mehrheiten brauchen. Zwar sei juristisch klar, dass Geflüchtete eine Unterkunft bräuchten und auch nicht aufs Meer zurückgedrängt werden dürfen, allerdings werden Verletzungen dieser Rechte von politischer und öffentlicher Seite abgetan. Das aktuelle Migrationsrecht werde von einem Großteil der Politik und der Bevölkerung nicht mehr getragen. Gesetze seien nur noch dann relevant, wenn sie als Argument den eigenen Interessen dienen. 

VW-Dieselskandal: Wie LTO berichtet, sind die außergerichtlichen Einigungen von VW mit Dieslkäufern fast abgeschlossen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2020 hatte VW angekündigt, Prozesse von Verbraucherinnen und Verbrauchen, die sich nicht der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen hatten, außergerichtlich zu regeln. Dies hätten bereits 30.000 Verbraucher in Anspruch genommen.

BfDI – Auslesen von Smartphones: Ein Geflüchteter, dessen Smartphone vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgelesen wurde, hat beim Bundesdatenschutzbeauftragten Ulricht Kelber Beschwerde eingereicht. Bereits anhängig ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren gegen die Maßnahme des BAMF, welche sich auf das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht stützt. Zur Begründung wurde vorgetragen, dass es sich hier um einen schweren Eingriff in den Datenschutz handele. Darüber hinaus zeigen die Auswertungen des BAMF, dass die ausgelesenen Daten meist nicht brauchbar sind, so netzpolitik.org (Anna Biselli)

Das Letzte zum Schluss

Widerrufsrecht bei Blumenkauf: Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt anlässlich des Valentinstages am 14. Februar, dass Verbraucher beim Kauf von Schnittblumen im Internet nicht innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten können, da es sich hier um verderbliche Waren handele. Außerdem gebe es grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Blumenstrauß so aussehe, wie auf den im Online-Shop gezeigten Bildern, da es sich hierbei oft nur um Beispielfotos handele, so zeit.de.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ela

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Februar 2021: Impeachment gegen Trump eröffnet / Wiederaufnahmepläne und Grundgesetz / Landkreis und Kinder-Grundrechte . In: Legal Tribune Online, 10.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44233/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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