Die juristische Presseschau vom 14. März 2019: Adop­ti­on trotz Leih­mutter-Auf­trag / Klage in Münster wegen US-Droh­nen­ein­satz / Todes­strafe in Kali­for­nien aus­ge­setzt

14.03.2019

Genetische Mutter kann das von einer Leihmutter ausgetragene Kind adoptieren. Außerdem in der Presseschau: Jemeniten verklagen Deutschland wegen eines von Ramstein gesteuerten US-Drohneneinsatzes und Kalifornien setzt die Todesstrafe aus

Tagesthema

OLG Frankfurt/M. zu Leihmutterschaft: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine genetische Mutter ihr von einer Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren darf. Die Vorinstanz hatte in der Leihmutterschaft eine "gesetzeswidrige Vermittlung" nach § 1741 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesehen, was das Oberlandesgericht nun als mit Artikel 6 Grundgesetz (GG) unvereinbare Auslegung ablehnte. Artikel 6 GG gebiete, dass das Kind seinen genetischen Eltern zugeordnet werden könne. Über das Urteil und das vorangegangene Verfahren berichten SZ, FAZ (Alexander Haneke) und lto.de.

Reinhard Müller (FAZ) kritisiert, dass hiermit der Weg dafür geebnet werde, das Verbot der Leihmutterschaft zu umgehen. Von dort sei es nur noch ein kleiner Schritt zur Legalisierung der Leihmutterschaft, die Ausdruck eines "familienfreundlichen Machbarkeitswahns" sei.

Rechtspolitik

Abstammungsrecht: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat einen Reformvorschlag für das Abstammungsrecht vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, dass sich bei lesbischen Paaren die Ehepartnerin der Mutter als "Mit-Mutter" in das Geburtenregister eintragen lassen kann, ohne zuvor den Weg über die Stiefkindadoption gehen zu müssen. Trotz weitreichender Reformen will Barley am "Zwei-Eltern-Prinzip" festhalten. Die geplanten Änderungen stellen unter anderem die SZ (Robert Roßmann), die taz (Kevin Culina) und die Welt vor. 

Wahlassistenz: Pläne, wie die Öffnung des Wahlrechts für Personen unter Betreuung in der Praxis erfolgen soll, stellen lto.de und FR (Tobias Peter) vor. Dazu soll insbesondere die Möglichkeit einer Wahlrechtsassistenz eingeräumt werden. Die Änderungen des Bundeswahlgesetzes sollen jedoch erst nach der Europawahl in Kraft treten.

Richterwahlen: Anlässlich der heute stattfindenden Richterwahlen erläutert die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rödel auf lto.de, wie sich der Richterwahlausschuss zusammensetzt und nach welchen Kriterien er entscheidet. Sie thematisiert auch die immer wieder geäußerte Kritik an den undurchsichtigen Entscheidungskriterien.

Strafbare Homosexualität: Laut FAZ (Alexander Haneke) und spiegel.de sollen Personen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung nach dem 1994 endgültig aufgehobenen § 175 Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich verfolgt wurden, in Zukunft mehr Entschädigungsrechte haben. Nach der neuen Richtlinie des Bundesjustizministeriums sollen Entschädigungen nun auch dann schon vergeben werden, wenn es zu einem Ermittlungsverfahren kam, eine rechtskräftige Verurteilung ist nicht mehr erforderlich.

Fluggastrechte: Hbl (Peter Köhler/Anke Rezmer) berichtet über die Bestrebung der Grünen-Bundestagsfraktion, die Fluggastrechte so umzugestalten, dass Airlines zukünftig automatisch Entschädigungen an ihre Kunden zahlen müssen. lto.de (Pia Lorenz) erörtert, wie sich diese Reform auf Legal-Tech-Unternehmen wie "Flight Right" auswirken würde. Für deren junges Geschäftsfeld sind Fluggastrechte eine wichtige Einnahmequelle. Außerdem sei fraglich, ob die Reform gegen vorrangiges EU-Recht verstößt.

Brandenburgisches Polizeigesetz: Wie lto.de meldet, hat der Landtag Brandenburg das umstrittene neue Polizeigesetz verabschiedet. Dieses wird unter anderem wegen seiner großzügigen neuen Ermächtigungsgrundlagen im Bereich der Terrorismusbekämpfung kritisiert.

Justiz

BVerfG – Tarifeinheitsgesetz: FAZ und lto.de berichten, dass der Deutsche Beamtenbund (DBB) gestern eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Tarifeinheitsgesetz beim Bundesverfassungsgericht erhoben hat. Die erneute Beschwerde gegen das nachgebesserte Gesetz begründet der DBB damit, dass die Nachbesserungen, die nach dem Urteil im Sommer 2017 vorgenommen wurden, die Tarifautonomie kleiner Parteien sogar noch mehr belasteten als die frühere Fassung.

BFH zu Kindergeld: Laut lto.de begründet nach einer nun veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine nebenberufliche Weiterbildung keinen Anspruch auf Kindergeld.

OVG Münster – US-Drohnen: lto.de (Maximilian Amos) befasst sich ausführlich mit der Klage eines Jemeniten vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Mann hatte geklagt, weil Verwandte von ihm bei einem US-Drohnenangriff im Jemen getötet wurden, der von einem US-Stützpunkt in Deutschland aus gesteuert worden war. In dem Verfahren stellen sich wichtige Fragen zur Klagebefugnis und zur Reichweite der Schutzpflicht aus Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz (GG).

StA Berlin – Drohschreiben: Wie unter anderem SZ (Reiko Pinkert/Ronen Steinke) und die Welt berichten, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eröffnet, nachdem erneut E-Mails aus mutmaßlich rechtsradikalen Kreisen verschickt wurden, mit denen Menschen und Einrichtungen mit Gewalt bedroht werden.

Strafzumessung: Die BadZ (Christian Rath) schildert eine Veranstaltung in Freiburg, bei der Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger die Studie des Kriminologen Volker Grundies zu regionalen Unterschieden bei der Strafzumessung diskutierten. Die Freiburger Justiz, die im bundesweiten Vergleich relativ milde straft, sehe keinen Grund, hieran etwas zu ändern. Bei Massendelikten sei zwar in der Region eine einheitliche Linie wichtig, für die im Strafbefehlsverfahren die Staatsanwaltschaft mit Antragsrichtlinien sorge. Wie in Passau bestraft werde, sei dagegen nicht so wichtig.

Recht in der Welt

USA – Todesstrafe: Laut spiegel.de soll in Kalifornien ein Moratorium gegen die Vollstreckung von Todesurteilen verhängt werden. Die FAZ (Majid Sattar) bezeichnet dies als wichtigen symbolischen Schritt gegen die Todesstrafe.

Frankreich – Klimapolitik: In Frankreich planen mehrere große Umweltorganisationen eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen den Staat. Dieser sabotiere durch seine Untätigkeit die Ziele des völkerrechtlichen Paris-Abkommens, schreibt die taz (Rudolf Balmer).

USA – Glyphosaturteil: Wie die FAZ (Marcus Jung) meldet, erwartet Bayer in den nächsten Tagen ein wegweisendes Urteil zu der Frage, ob ein vom Unternehmen vertriebenes glyphosathaltiges Pflanzenschutzmittel für die Krebserkrankung der Klägerin verantwortlich ist. Das Urteil des Bundesgerichts in San Francisco wird vermutlich richtungsweisend für tausende anhängige Klagen auf Schadensersatz gegen den Bayer-Konzern sein.

Sonstiges

Europawahlen und Brexit: Die FAZ (Michael Stabenow/Jochen Buchsteiner) diskutiert, ob Großbritannien die im Mai stattfindenden Europawahlen abhalten muss, wenn es den Brexit auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Sollte das Vereinigte Königreich die EU erst nach dem 23. Mai 2019 verlassen, sei es nach Auffassung Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verpflichtet, Wahlen abzuhalten. Dies würde sich unter anderem auf die Anzahl der Mandate anderer Mitgliedstaaten, die Größe des Parlaments und den Prozess der EU-Haushaltsplanung auswirken.

Personenstandsgesetz: Laut Informationen der FAZ (Tobias Schrörs) kritisiert das Bundesinnenministerium transsexuelle Personen, die aufgrund des geänderten Personenstandsgesetzes ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern lassen. Die Neuregelung sei ausschließlich für intersexuelle Menschen gedacht. Ärzte, die den Antragstellern eine Variante ihrer Geschlechtsentwicklung bescheinigten, machten sich womöglich nach § 278 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen.

Meinungsfreiheit: Rechtsprofessor Uwe Volkmann zeichnet in der FAZ die Konturen der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach und wirft die Frage auf, ob sie einer Nachjustierung bedarf. Angesichts einer zunehmenden Verhärtung der politischen Debatte fragt er, ob das Recht nicht stärker vorgeben müsste, wo die "Grenzen eines zivilen Gesprächs" erreicht seien.

Parlamentarischer Auskunftsanspruch: In einem Gastbeitrag für die FAZ erläutert Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, die Bedeutung des parlamentarischen Auskunftsanspruchs. Er leitet dessen Umfang aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab und zeigt an Beispielen auf, dass die Bundesregierung ihren Auskunftspflichten immer wieder nicht nachkomme. Buschmann kritisiert, dass mit Organstreitverfahren und parlamentarischem Untersuchungsausschuss nur unzureichende Mittel gegeben seien, um gegen diese rechtswidrige Praxis vorzugehen.

Das Letzte zum Schluss

Inhaltsirrtum mit Happy-End: Mitarbeiter einer bayerischen Gemeinde, die den Examensklassiker zum Inhaltsirrtum nicht kannten, hatten einige Gros Toilettenpapier zu viel bestellt. spiegel.de kann nun vermelden, dass die unfreiwilligen Vorräte nach zwölf Jahren harter Arbeit aufgebraucht sind.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. März 2019: Adoption trotz Leihmutter-Auftrag / Klage in Münster wegen US-Drohneneinsatz / Todesstrafe in Kalifornien ausgesetzt . In: Legal Tribune Online, 14.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34369/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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