Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2019: Böcken­förde ver­stor­ben / Be­stel­ler­prin­zip bei Immo­bi­li­en­mak­lern / DAV-Prä­si­dent tritt zurück

26.02.2019

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Staatsrechtslehrer Ernst-Wolfgang Böckenförde ist verstorben. Außerdem in der Presseschau: Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen und Rücktritt von DAV-Präsident Schellenberg

Thema des Tages

BVerfG – Böckenförde verstorben: Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ist im Alter von 88 Jahren verstorben, wie u.a. lto.de, spiegel.de und Tsp (Jost Müller-Neuhof) melden. Böckenförde gehörte von 1983 bis 1996 dem Zweiten Senat an, wo er vor allem für das Asyl- sowie für das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht zuständig war. Dabei hatte er etwa die Entscheidungen zum Länderfinanzausgleich und zu "Nachfluchttatbeständen" vorbereitet, aber auch insgesamt elf Sondervoten abgegeben.

Die SZ (Heribert Prantl) würdigt Böckenförde als Idealtypus des Juristen, der auf liebenswürdige Weise bescheiden, aber brillant gewesen sei. Auch die FAZ (Reinhard Müller) erinnert in einem Nachruf u.a. an das Böckenförde-Diktum. Dieser "Klassiker" besage, dass der freiheitliche, säkularisierte Verfassungsstaat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne.

Rechtspolitik

Bestellerprinzip bei Immobilienmaklern: Mit dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zum erweiterten Bestellerprinzip bei Immobilienmaklern beschäftigen sich nun auch FAZ (Hendrik Wieduwilt/Julia Löhr) und Hbl (Heike Anger/Matthias Streit). Nach dem Gesetzentwurf, den Barley am Montag in die Ressortabstimmung gegeben hat, soll künftig derjenige den Makler bezahlen, der diesen bestellt hat. Für Mietverträge gilt dieses sogenannte Bestellerprinzip bereits seit 2015. Eine Reform der Maklerkosten ist indes nicht im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen und wird in der Union mit Skepsis betrachtet.

Michael Fabricius begrüßt die Initiative im Leitartikel der Welt. Das Bestellerprinzip sei "Voraussetzung dafür, dass die Vermittlung nach den Gesetzen der Marktwirtschaft" zustande komme. 

Paritätsgesetze: Auf verfassungsblog.de spricht sich Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf für die Einführung von Quoten im Wahlrecht aus, um den Anteil von Frauen im Bundestag und in den Landtagen zu erhöhen. Verfassungsrechtlich rechtfertigen lasse sich der Eingriff in die Wahlgrundsätze und in die Rechte der Parteien durch den Gleichberechtigungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG. Dabei genüge es, die Parteien zur Aufstellung geschlechtsgemischter Bewerber-Tandems zu verpflichten, aus denen der Bürger mit der Erststimme Mann oder Frau wählen könne. Für die Zweitstimmen solle ein Reißverschlusssystem gelten, nach dem die Listen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt würden. 

EU-Urheberrechtsreform: Im Interview mit der Welt (Christian Meier) begrüßt Gerhard Pfennig, Sprecher der "Initiative Urheberrecht", die geplante EU-Urheberrechtsreform. Sie stärke die Position der Kreativen und habe entgegen oft geäußerter Kritik keine Unterdrückung von Meinungsäußerungen zur Folge. Sollte der Einsatz von Upload-Filtern dazu führen, dass ein Werk zu Unrecht nicht hochgeladen wurde, müssten Angestellte dies korrigieren.

Catrin Bialek spricht sich im Hbl zwar grundsätzlich für einen Schutz des geistigen Eigentums aus, kritisiert aber die Verwendung von Upload-Filtern. Die existierenden Filtersysteme seien ausgesprochen fehlerhaft und würden beispielsweise Zitate und Parodien nicht erkennen.

Justiz

DAV – Rücktritt Schellenberg: Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, hat sein Amt niedergelegt, wie lto.de (Pia Lorenz) und FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichten. Hintergrund sollen Differenzen zwischen Schellenberg und Mitgliedern des DAV in einigen Sachfragen gewesen sein, etwa seine Öffentlichkeitsarbeit auch zu allgemeinen politischen Themen, statt zu nur berufspolitischen. Auch hätten sich einige ehrenamtliche Mitarbeiter nicht hinreichend wertgeschätzt gefühlt.

OLG Hamburg zu Plagiatsvorwürfen: Der Begriff "Plagiat" ist kein Tatsachenurteil, sondern eine vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung. Zu diesem Schluss ist das Oberlandesgericht Hamburg gekommen, wie Hermann Horstkotte auf lto.de erläutert. Es gebe keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Plagiat", weshalb sich ein entsprechender Vorwurf nicht widerlegen oder beweisen lassen könne. Horstkotte kritisiert, dass eine derartige Auffassung den Rechtsweg gegen unberechtigte Plagiatsvorwürfe aushebele, die "schnell Karrieren knicken" könnten. 

OLG Nürnberg zu Steinewerfern: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat zwei Männer, die mehrere Steine und Paletten von einer Autobahnbrücke auf darunter fahrende Autos geworfen hatten, u.a. wegen versuchten Mordes verurteilt. Dies berichtet FAZ (Constantin van Lijnden). Die 20 und 17 Jahre alten Männer wurden beide nach Jugendstrafrecht zu vier Jahren bzw. drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie hätten einen möglichen Tod der Autofahrer billigend in Kauf genommen, auch wenn es ihnen nicht darauf angekommen sei. 

LG Münster – NS-Verfahren: Das Landgericht Münster beabsichtigt, das Strafverfahren gegen einen SS-Wächter im KZ Stutthof wegen Verhandlungsunfähigkeit des 95-jährigen Angeklagten einzustellen, meldet u.a. spiegel.de. Mit einer endgültigen Entscheidung der Kammer sei Mitte März zu rechnen. Aus diesem Anlass berichtet taz (Klaus Hillenbrand) über die Schwierigkeiten entsprechender Verfahren mit hochbetagten Verdächtigen. Insbesondere die Länge der Prozesse sorge dafür, dass der Justiz "langsam die Täter" ausgingen. In einem separaten Artikel beleuchtet taz (Klaus Hillenbrand) den Wandel der Rechtsprechung, wonach seit einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2016 bereits der Dienst im Vernichtungslager eine Beihilfe zum Mord darstellt. Zuvor waren Verurteilungen daran gescheitert, dass den Beschuldigten vielfach keine konkreten Taten zugeordnet werden konnten. 

LG Koblenz – Neonazi-Prozess: Vor dem Landgericht Koblenz beginnt am heutigen Dienstag der dritte Anlauf eines Strafverfahrens gegen die Neonazi-Bande "Aktionsbüro Mittelrhein". 13 Rechtsextreme sind u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung bzw. Körperverletzung angeklagt. Wie die taz (Konrad Litschko) berichtet, war der erste Versuch vor dem Oberlandesgericht Koblenz nach 337 Verhandlungstagen gescheitert, als der Vorsitzende Richter in Rente ging. Der Prozess war geprägt von mehr als 500 Befangenheits- und 240 Beweisanträgen der Verteidigung. Auch aus diesem Anlass plant das Bundesjustizministerium derzeit ein Gesetz zur Straffung von Strafverfahren, das die Ablehnung von "missbräuchlichen" Beweis- und Befangenheitsanträgen erleichtern soll. 

Hessen – Diesel-Verfahren: Die Zahl der an den Landgerichten in Hessen eingegangenen Diesel-Klagen ist im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen, von 610 im Jahr 2017 auf 4.655 im Jahr 2018. Dabei handele es sich um Zivilverfahren, in denen zumeist die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Nichteinhaltung der Abgaswerte begehrt werde, berichtet lto.de

AG Cottbus zu Kohlebaggerbesetzern: Das Amtsgericht Cottbus hat drei Besetzer eines Kohlebaggers wegen Hausfriedensbruch zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, berichtet taz (Michael Bartsch). Die drei Aktivisten wollten mit der Besetzung für Klimaschutzmaßnahmen protestieren. Sie hatten die Angaben zur Person verweigert und wurden daher in der Hauptverhandlung als "unbekannte männliche Person" angesprochen. Eine Geldstrafe könne gegen nicht identifizierte Personen nicht verhängt werden, weshalb das Gericht eine Freiheitsstrafe aussprach. 

BAG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Im Handelsblatt-Rechtsboard befasst sich Rechtsanwalt Jannis Kamann mit dem letzte Woche ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes durch ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft. Entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, dem es das Verfahren vorgelegt hatte, befand das BAG die Kündigung für unwirksam. Kirchenrechtliche Vorgaben an Arbeitnehmer – wie etwa ein Verbot der Wiederheirat – seien nur dann zulässig, wenn die Religion mit Blick auf die Art der beruflichen Tätigkeit eine "wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung" sei. 

BVerfG zu Wahlrechtsausschlüssen: Rechtsprofessor Marten Breuer bespricht auf verfassungsblog.de die in der vergangenen Woche ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss bestimmter Personengruppen vom Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz. Dies betraf Personen, für die in allen Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter. Das Gericht hatte die Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt.   

VG Köln – AfD als "Prüffall": Jost Müller-Neuhof bespricht im Tsp das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln zur Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als "Prüffall" melden durfte. Das Verfahren sei eines für die Galerie, da sich die "öffentliche Aufmerksamkeit umgekehrt proportional zur tatsächlichen Bedeutung" verhalte. 

ArbG Köln zu "Karnevalszeit": Der Begriff der "Karnevalszeit" meint den Zeitraum zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch, wie das Arbeitsgericht Köln nach Meldung von lto.de weiß. Zwar gebe es keine entsprechende gesetzliche Definition, der Umstand sei jedoch "gerichtsbekannt". Geklagt hatte eine Kellnerin, die am Freitag und Samstag nach Weiberfastnacht gearbeitet hatte und daher in ihrem Arbeitszeugnis den Vermerk forderte, sie habe "in der Karnevalszeit" gearbeitet.

Recht in der Welt

USA – Justizirrtum: Der US-Amerikaner Craig Coley, der 39 Jahre unschuldig in einem kalifornischen Gefängnis inhaftiert war, erhält eine Ausgleichszahlung von 21 Millionen Dollar u.a. von der Stadt Simi Valley. Von der entsprechenden Einigung berichten lto.de, spiegel.de und SZ (Oliver Klasen). Coley war 1978 aufgrund von zwei Zeugenaussagen wegen der Vergewaltigung und Tötung seiner Ex-Freundin und der Tötung ihres Sohnes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Erst ein DNA-Test ergab, dass die DNA im Sperma am Bettlaken, das am Tatort gefunden wurde, nicht von ihm stammte. Das nationale Freispruch-Register der Universität Michigan listet 2.385 ähnliche Fälle seit 1989 auf, in denen Personen jahrelang unschuldig im Gefängnis saßen, bis sie aufgrund neuer Beweismittel freigelassen wurden.  

Österreich – Sicherungshaft: Die rechtskonservative österreichische Regierung plant einen Gesetzentwurf, nach dem künftig Sicherungshaft gegen bestimmte Asylbewerber verhängt werden kann. Dies meldet u.a. zeit.de. Dabei soll es um Personen gehen, die als Gefahr für die öffentliche Ordnung gelten. Dies bedarf indes der Verfassungsänderung, für die eine Zweidrittenmehrheit und damit auch Stimmen der Oppositionsfraktionen notwendig sind.

Kuba – Neue Verfassung: Mit einer Mehrheit von etwa 87 Prozent der Wähler haben die Kubaner für eine neue Verfassung gestimmt, wie spiegel.de meldet. In dieser soll Privateigentum anerkannt und die Bedeutung ausländischer Investoren betont werden. Allerdings bleibt die Kommunistische Partei weiterhin einzige legale politische Kraft.  

Sonstiges

Tiere am Arbeitsplatz: In einem Gastbeitrag für lto.de bespricht Rechtsanwalt Erik Schmid die arbeitsrechtlichen Grundlagen zu Tieren am Arbeitsplatz. Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber auf Grundlage seines Weisungsrechtes nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) Tiere erlauben oder verbieten oder genauere Regelungen und Ordnungen festlegen. Dabei dürfe er durchaus auch nur einzelnen Mitarbeitern die Mitnahme eines Tieres in den Betrieb verbieten und es anderen erlauben, wenn das betreffende Tier im Gegensatz zum anderen die betrieblichen Abläufe störe. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2019: Böckenförde verstorben / Bestellerprinzip bei Immobilienmaklern / DAV-Präsident tritt zurück . In: Legal Tribune Online, 26.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34053/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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