Die juristische Presseschau vom 13. April 2018: Fami­li­en­nachzug für min­der­jäh­rige Flücht­linge / Stau­fener Miss­brauchs­fall / LG Berlin gegen Face­book

13.04.2018

Der Europäische Gerichtshof erleichtert den Familiennachzug für minderjährige Flüchtlinge. Außerdem in der Presseschau: Prozess um Staufener Missbrauchsfall beginnt und das Landgericht Berlin untersagt die Löschung von Facebook-Kommentar.

Thema des Tages

EuGH zu Familiennachzug: Wird ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling noch während des Asylverfahrens volljährig, behält er seinen Anspruch auf Familiennachzug. So hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Zugrunde lag der Fall einer Eritreerin, die 2014 in den Niederlanden Asyl beantragt hatte, aber vor ihrer Anerkennung als Asylberechtigte volljährig wurde. Die Richter stellten klar, dass für die Bestimmung der Minderjährigkeit der Zeitpunkt der Asylantragsstellung maßgeblich ist. Sie argumentierten mit dem unionsrechtlichen Anspruch auf Familienzusammenführung, dem Anspruch auf Gleichbehandlung und dem Grundsatz der Rechtssicherheit. Ließe der Eintritt der Volljährigkeit den Anspruch auf Familiennachzug entfallen, sei es für den Betroffenen wegen der Unberechenbarkeit der Bearbeitungsdauer seines Asylantrags völlig unabsehbar, ob er seine Angehörigen nachholen könne. Das für alle EU-Mitgliedstaaten einschlägige Urteil macht eine gegenteilige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 hinfällig. Aufgrund der generellen Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist es nur für Minderjährige mit Flüchtlingsstatus maßgebend. Es berichten die taz (Christian Rath), die SZ (Wolfgang Janisch) und die FAZ (Marlene Grunert).

Rechtspolitik

Opferentschädigungsgesetz: Die Opfer einer Amokfahrt haben bisher nur aufgrund einer Härtefallklausel Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Nach der Amokfahrt von Münster wird Kritik an dem Gesetz laut, weil es keine Entschädigung nach Straftaten mit Kraftfahrzeugen vorsieht. Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) monierte auch, dass der von der Bundesregierung ernannte Opferschutzbeauftragte nur für Geschädigte terroristischer Anschläge zuständig sein soll. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet. 

Unbefugte Bildaufnahmen: Der Bundesrat will das postmortale Persönlichkeitsrecht von Unfallopfern stärker schützen. Hierzu soll § 201 a Strafgesetzbuch nun auch die unbefugte Bildaufnahme von verstorbenen Personen erfassen, meldet lto.de

Kopftuch: zeit.de (Hasan Gökkaya/Parvin Sadigh) fasst Reaktionen von muslimischen Verbänden, Gewerkschaften und weiteren gesellschaftlichen Organisationen auf die Pläne der NRW-Regierung zusammen, das Tragen des Kopftuchs für Kinder unter 14 Jahren zu verbieten. Auch wenn die Notwendigkeit des Kopftuchtragens nicht habe begründet werden können, werden das Erziehungsrecht der Eltern und mögliche Diskriminierungserfahrungen gegen ein Verbot angeführt.  

Sozialer Wohnungsbau: Michael Psotta (FAZ) kommentiert einen Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Änderung des Grundgesetzes, nach dem künftig Ländern und Gemeinden Fördermittel zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus gewährt werden sollen. Da der erwartbare Kostenaufwand zu groß sei, bezeichnet der Autor den sozialen Wohnungsbau als eine der ungeeignetsten Maßnahmen am Wohnungsmarkt. Stattdessen müsse, auch im Wege einer Grundgesetzänderung, bundesweit die Grunderwerbssteuer gesenkt werden, die bisher Ländersache ist. 

Transparenzregister: Das Hbl (Heike Anger) beleuchtet die Funktion und Auswirkungen des elektronischen Transparenzregisters zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerflucht. In dem Transparenzregister, das auf dem Geldwäschegesetz bzw. der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beruht, sind alle "wirtschaftlich Berechtigten" von Unternehmen, Genossenschaften oder Stiftungen verzeichnet, die mehr als 25 Prozent der Kapital- oder Stimmanteile an einer Gesellschaft halten, sowie Personen, die einen beherrschenden Einfluss auf sie ausüben. In das Transparenzregister darf jede Person mit einem "berechtigten Interesse" Einsicht nehmen, was bereits Fragen nach Sicherheitslücken aufwirft. Die EU-Kommission hat nun darüber hinaus vorgeschlagen, dass das Register öffentlich einsehbar sein soll. 

Justiz

LG Berlin zu Facebook-Kommentar: Das Landgericht Berlin hat Facebook durch eine einstweilige Verfügung untersagt, den Beitrag eines Nutzers zu löschen. Facebook hatte dessen Kommentar unter einem Zeitungsbeitrag wegen Verstoßes gegen die Gemeinschaftsstandards gelöscht und seinen Account für 30 Tage gesperrt. Auf ein Schreiben seines Anwalts wurde die Sperre aufgehoben, der Beitrag aber nicht wiederhergestellt. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) fasst den Rechtsstreit zusammen und erörtert, wie das Verfahren in der Hauptsache weitergehen könnte. Jost Müller-Neuhof (Tsp) begrüßt, dass sich endlich ein Kläger finden ließ, der das Problem des Löschens vor Gericht gebracht habe, und hofft, dass sich eine Debatte über Löschungsrecht und Meinungsfreiheit entwickelt.

LG Freiburg  Staufener Missbrauchsfall: Wie die SZ (Ralf Wiegand), die FAZ (Rüdiger Soldt) und spiegel.de (Arno Frank) berichten, hat der erste von acht Beschuldigten im Staufener Missbrauchsfall am ersten Verhandlungstag gestanden. Markus K., der auf das Angebot des Mitbeschuldigten Christian L. hin dessen Stiefsohn im Juli und im September 2017 sexuell missbraucht haben soll, muss sich unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs, einem schweren Fall der Vergewaltigung und Zwangsprostitution und wegen des Besitzes von Kinderpornographie verantworten. Die beiden vorbestraften Sexualstraftäter hatten sich während ihrer Haft in der Justizvollzugsanstalt Freiburg und bei einer Therapie in der forensischen Ambulanz Baden kennengelernt und dabei die Tat verabredet. Bei der Aufdeckung der Tat soll es zu Versäumnissen im Informationsaustausch zwischen Polizei, Jugendamt und dem zuständigen Familiengericht gekommen sein. 

EuGH zu wildem Streik: lto.de stellt die Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Evgeni Tanchev im Fall eines wilden Streiks bei Tuifly vor. Im Herbst 2016 meldete sich ein größerer Teil der Belegschaft aus Protest gegen Umstrukturierungsmaßnahmen krank, sodass einige Flüge ausfallen mussten. Die Fluggesellschaft verweigerte Entschädigungszahlungen an Kunden, weil sie sich auf den Ausnahmetatbestand der außergewöhnlichen Umstände nach der Fluggastrechte-Verordnung berief. Der Generalanwalt stuft den wilden Streik nun ebenfalls als außergewöhnlichen Umstand ein.

StA Kiel  Sig Sauer: Die Staatsanwaltschaft Kiel hat vor dem Landgericht Kiel Anklage gegen fünf ehemalige und aktuelle Verantwortliche des Waffenherstellers Sig Sauer erhoben, die zwischen 2009 und 2012 die illegale Lieferung von insgesamt 36.628 Waffen nach Kolumbien veranlasst haben sollen. Wie die SZ (Frederik Obermaier/Bastian Obermayer) berichtet, widersetzte sich Sig Sauer damit einem Waffenexportverbot der Bundesregierung. Zu diesem Zeitpunkt herrschte in Kolumbien noch ein Konflikt zwischen Regierung, Guerilla und Paramilitärs. Lässt das Landgericht die Anklage zu, drohen den Beschuldigten Haftstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

Recht in der Welt 

Ungarn  Wahlwerbung: Während des Wahlkampfes in Ungarn hat der Regierungschef und Vorsitzende der rechtsnationalen Fidesz-Partei Viktor Orbán Wahlplakate aufstellen lassen, auf denen lediglich sein Konterfei mit den Worten "Ungarn zuerst" zu sehen war. Der Promovend Viktor Z. Kazai erläutert auf verfassungsblog.de rechtsvergleichend, dass es sich dabei nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts um unzulässige Vermischung von Öffentlichkeitshandeln der Regierung und Wahlwerbung einer Partei handelte, die die Chancengleichheit der Parteien bei Wahlen verletzt.

Ungarn  Rechtsstaatlichkeitsverfahren: Ein für das Europäische Parlament erstellter Bericht fordert die Einleitung des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens nach Art. 7 EUV gegen Ungarn. Unter Bezugnahnme auf  Stellungnahmen der UN, der OSZE und des Europarates kritisiert der Bericht Einschränkungen der Meinungs-, Wissenschafts-, Religions- und Versammlungsfreiheit, die Einflussnahme auf Justiz, das umstrittene Vorgehen gegen Nichtregierungsorganisationen und Minderheiten sowie Grundrechtsverletzungen gegenüber Migranten. Die SZ (Thomas Kirchner) und die FAZ (Michael Stabenow) fassen die Vorgänge zusammen. 

Polen  Justizreform: Im Streit um die geplante Justizreform soll es zwischen Vertretern der polnischen Regierung und dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermanns zu konstruktiven Gesprächen gekommen sein. Polen ließ sich jedoch bisher nur auf das Zugeständnis ein, für männliche und weibliche Richter das gleiche Renteneintrittsalter vorzusehen. Laut Informationen der FAZ (Michael Stabenow) dürfte das gegen Polen eingeleitete Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Art. 7 EUV vorerst nicht vorangetrieben werden, auch weil Ungarn bereits ein Veto gegen den Stimmenentzug Polens im Ministerrat angekündigt hat.

Nikolas Busse (FAZ) analysiert, dass die Achse Warschau-Budapest bis auf Weiteres ein Verfahren nach Art. 7 EUV behindern werde. Er spricht von einem "tiefen Wertekonflikt zwischen Ost und West", den die herkömmlichen Vertragsverfahren kaum lösen könnten. 

ICTY  Vojislav Šešelj: Der ehemalige serbische Kriegshetzer Vojislav Šešelj ist vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in zweiter und letzter Instanz zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er im März 2016 noch freigesprochen worden war. Dem serbischen Politiker wurde vorgeworfen, während der Jugoslawien-Kriege durch Hetzreden zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgefordert zu haben. Šešelj muss seine Haft allerdings nicht antreten, da er bereits zehn Jahre in Untersuchungshaft des Kriegsverbrechertribunals verbracht hat. Die FAZ (Michael Martens) beschreibt nunmehr die Begründung und die Reaktionen auf das Berufungsurteil. 

Sonstiges

Kanzleifusion: Die britische Großkanzlei Allen & Overy will angeblich mit der amerikanischen Sozietät O'Melveny & Myers fusionieren. Dies meldet die FAZ (Marcus Jung). Aus dem Zusammenschluss der beiden Sozietäten entstünde eine der weltweit größten Kanzleien mit einem Umsatz von 2,8 Milliarden Dollar. Über die Fusion mit Allen & Overy käme mit O'Melveny zudem ein neuer Akteur unter den Großkanzleien nach Deutschland.

Projektmanagement in Kanzleien: lto.de (Anja Hall) stellt die Anwendung neuer Projektmanagement-Methoden beispielsweise das sogenannte Kanban in Kanzleien vor. Die Kanzlei Simmons & Simmons etwa habe die Methode nach anfänglicher Skepsis in die tägliche Praxis übernommen.

Nukleare Abrüstung: Die wissenschaftlichen und studentischen Mitarbeiter Shpetim Bajrami, Jakob Dürr und Cora Masche stellen auf juwiss.de angesichts des angekündigten Treffens zwischen Donald J. Trump und Kim Jong-un den Atomwaffensperrvertrag vor. Sie analysieren, dass der Vertrag mangels ausreichender Staatenpraxis keine gewohnheitsrechtliche Bindungswirkung für nichtunterzeichnende Staaten entfalte. Nichtsdestoweniger sei internationale Diplomatie ein unverzichtbarer Weg zur Entwicklung neuer Völkerrechtsnormen. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/man/ms

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. April 2018: Familiennachzug für minderjährige Flüchtlinge / Staufener Missbrauchsfall / LG Berlin gegen Facebook . In: Legal Tribune Online, 13.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28041/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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