Die juristische Presseschau vom 22. März 2018: Inves­toren ver­klagen Face­book / Vat­ten­fall ver­klagt Deut­sch­land / Frauen ver­klagen Trump

22.03.2018

Nach Bekanntwerden des Datenlecks wird Facebook verklagt und über Datenschutz diskutiert. Außerdem in der Presseschau: Das ICSID braucht länger als geplant, um über den Atomausstieg zu entscheiden, und Trump hat Probleme mit drei Frauen.

Thema des Tages

Facebook-Datenskandal: Nach Bekanntwerden des großen Datenlecks bei Facebook haben Investoren in den USA Klage eingereicht. Sie werfen dem Konzern laut lto.de vor, "sachlich falsche und irreführende Aussagen" zur Firmenpolitik gemacht zu haben. In Deutschland wird unterdessen über schärfere Datenschutzvorschriften diskutiert. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußerte gegenüber der FAZ (Hendrik Wieduwilt u.a.) die Hoffnung, dass der Skandal Einfluss auf die momentan diskutierte E-Privacy-Verordnung haben werde. Auch in der taz (Tanja Tricarico) kommen Datenschützer zu Wort.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass jeder darauf vertrauen können müsse, dass seine Daten nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Gefährlich sei die Möglichkeit, gezielt Gerüchte über Politiker und Bürger zu streuen: Ein geschickt gestreuter Verdacht sei kaum aus der Welt zu schaffen.

Rechtspolitik

Barley im Interview: Im Interview mit der Zeit (Tina Hildebrandt/Martin Klingst, zeit.de-Zusammenfassung) äußert sich die neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley (SPD) zu verschiedenen Themen wie Geschlechterbildern, der Rolle des Islam in Deutschland und zur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Ihre Aufgabe als Justizministerin sieht sie darin, den Rechtsstaat zu verteidigen. Dazu gehöre auch, dass bei der Sicherheitsgesetzgebung Innen- und Justizministerium miteinander ringen.

Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Die Opposition wirft der Regierungskoalition laut zeit.de (Katharina Schuler) eine Verzögerungstaktik bei der Behandlung von Gesetzentwürfen zur Entkriminalisierung der "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" (§ 219a StGB) vor. Auf eine Expertenanhörung habe man sich zwar verständigt, aber noch kein Datum festgelegt. Die Regierungsfraktionen wollen stattdessen einen angekündigten Regierungsentwurf abwarten.

Heinrich Wefing (Zeit) hält den Vorschlag der FDP für vernünftig. Danach soll die bloße Information straffrei sein, die Werbung jedoch verboten bleiben. Das sei eine Konsequenz des geltenden Abtreibungsrechts, nach dem Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig, aber straflos seien.

Erweiterte DNA-Analyse: Die Zeit (Dirk Asendorpf) weist auf Probleme hin, die mit der Ausweitung der DNA-Analyse auf äußerliche Merkmale wie Haar-, Augen- und Hautfarbe einhergehen, wie sie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist: "Ergibt sie häufige Merkmale, etwa blonde Haare, blaue Augen, europäische Abstammung, sind diese für die Fahnder weitgehend wertlos; bei seltenen Merkmalen droht ein falscher Generalverdacht."

Rassismus: Anlässlich des Internationalen Tags gegen Rassismus beschäftigt sich lto.de (Hasso Suliak) mit Rassismus in Deutschland. Die neue Justizministerin Katarina Barley kündigte eine klare Linie bei der Bekämpfung von Rassismus an. Aus dem Justizministerium heiße es zudem, dass das Strafzumessungskriterium der rassistischen Beweggründe in der Praxis gut aufgenommen worden sei. UN-Experten kritisierten die Diskriminierung anhand körperlicher Merkmale, auch bei Polizeikontrollen.

Justiz

BGH zu Eigenbedarfskündigung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung seitens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wegen Nichteinhaltung der dreijährigen Kündigungsbeschränkung unwirksam ist. Die Wohnung wurde im Jahr 2015 an eine GbR übereignet, deren Gesellschafter kurz darauf Eigenbedarf anmeldete. Der Bundesgerichtshof sah darin einen Fall des § 577a Abs. 1a BGB, der ein Umgehen des Mieterschutzes nach dem sogenannten "Münchener Modell" verhindern soll. Dass der Erwerber schon beim Eintritt in den Mietvertrag die Absicht haben müsse, den vermieteten Wohnraum in Wohnungseigentum umzuwandeln, sei nicht erforderlich. Das Hbl (Reiner Reichel) und lto.de schildern das Urteil.

BAG zu Aufhebungsvertrag mit Betriebsrat: Der Rechtsprofessor Michael Fuhlrott stellt auf lto.de ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu einem Aufhebungsvertrag mit einem Betriebsratsmitglied vor. Der Arbeitgeber hatte dem Mann, der als "unbequemer Betriebsrat" bekannt war, einen Aufhebungsvertrag mit zweijähriger bezahlter Freistellung und einer sechsstelligen Abfindung plus Wohnmobil angeboten. Der Betriebsratsangehörige ging zunächst darauf ein, bereute dies jedoch ein Jahr später und berief sich auf § 78 Betriebsverfassungsgesetz, nach dem Betriebsräte wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen. Das Bundesarbeitsgericht folgte dem nicht. Der Betriebsrat könne sich seinen Sonderkündigungsschutz gleichsam abkaufen lassen.

OLG Hamburg zu Klage gegen "taz": Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Klage des ehemaligen FAZ-Herausgebers Hugo Müller-Vogg gegen die "taz" abgewiesen. Das meldet die taz (Jony Eisenberg) in eigener Sache. Die "taz" hatte 2012 angedeutet, Müller-Vogg habe womöglich davon gewusst, dass der Unternehmer Carsten Maschmeyer Werbeanzeigen für sein 2007 erschienenes Buch "Christian Wulff – 'Besser die Wahrheit'" bezahlt hatte. Ein erstes Urteil hierzu war vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden.

ICSID – Atomausstieg: Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID) wird erst frühestens im Mai, statt wie ursprünglich angekündigt im ersten Quartal 2018 über die Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik entscheiden. Grund dafür sind neue Rechtsfragen, die die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Anfang März zu Intra-EU-Schiedsverfahren aufgeworfen hat. Vattenfall verklagt die Bundesrepublik auf Schadensersatz wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach Fukushima. Die taz (Christian Rath) erläutert das Verfahren.

EGMR – Zwölf Stämme: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird am heutigen Donnerstag über die Beschwerde von Mitgliedern der Sekte "Zwölf Stämme" gegen die Entziehung des Sorgerechts für ihre Kinder entscheiden. Das melden die FAZ (Constantin van Lijnden) und spiegel.de. Die Kinder wurden von den Behörden in Obhut genommen und die Sorgerechtsentziehung eingeleitet, nachdem Aufnahmen von Rutenschlägen bekannt geworden waren. Die Eltern rügen eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung ihres Familienlebens sowie die lange Verfahrensdauer.

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München konnte nicht mit den Plädoyers der Verteidiger von Beate Zschäpe begonnen werden, weil der Amtsarzt die Angeklagte für verhandlungsunfähig erklärte, nachdem sie über Kopfschmerzen und Übelkeit geklagt hatte, so spiegel.de (Julia Jüttner).

Anwaltsgerichtshof – beA: Über die geplante Klage gegen die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs durch die Bundesrechtsanwaltskammer berichtet jetzt auch die SZ (Wolfgang Janisch/Hakan Tanriverdi). Kritiker, die aktuell Spenden für die Klage sammeln, kritisieren, dass bisher keine wirkliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorgesehen sei, weil ein Sicherheitsmodul zwischengeschaltet werde.

StA München I  BMW: Nach der Durchsuchung von Räumen des BMW-Konzerns durch die Staatsanwaltschaft München I hüllt sich die BMW-Spitze in Schweigen, wie die FAZ (Henning Peitsmeier) und die Welt (Philipp Vetter) berichten. Mitarbeiter des Konzerns werden verdächtigt, in den Abgasskandal verwickelt zu sein.

Heribert Prantl (SZ) meint, bei der strafrechtlichen Bewertung werde es eine Rolle spielen, dass Gesetzgeber und Kraftfahrtbundesamt es gebilligt hätten, wie die Hersteller ihre Autos "optimiert" haben. "Der Diesel-Skandal besteht aus Heuchelei und Täuscherei. Es ist nicht leicht, das mit Instrumenten des Strafrechts auseinanderzufieseln."

Recht in der Welt

Schweiz – Wirtschaftsspionage-Anklage gegen Deutsche: Die Staatsanwaltschaft Zürich hat Anklage gegen drei Deutsche erhoben, denen vorgeworfen wird, illegal interne Bankunterlagen an deutsche Gerichte und Behörden weitergegeben zu haben. Die Angeklagten berufen sich darauf, dass die Unterlagen zur Aufklärung des Cum-Ex-Skandals beigetragen haben. Über den Fall schreibt die Zeit (Felix Rohrbeck, zeit.de-Zusammenfassung).

USA – Klagen gegen Trump: Drei Frauen bereiten dem US-Präsidenten Donald Trump mit Klagen juristische Probleme. Ein New Yorker Gericht ließ am Dienstag die Klage der Fernsehshow-Kandidatin Summer Zervos zu, die Trump sexuelle Belästigung vorwirft. Das ehemalige Playboy-Model Karen McDougal und die Pornografie-Darstellerin Stephanie Clifford klagen gegen Verträge, in denen Stillschweigen über mutmaßliche Affären mit Trump vereinbart wurde. Die SZ (Hubert Wetzel) und spiegel.de (Roland Nelles) schildern die Fälle.

USA – Anwältin Tchen: Die SZ (Kathrin Werner) porträtiert die US-Anwältin Tina Tchen, die unter Präsident Obama im Weißen Haus gearbeitet hat, unter anderem als Leiterin des Council on Women and Girls. Inzwischen ist sie wieder als Anwältin tätig und verwaltet den Rechtshilfe-Fonds der "Time's Up"-Bewegung, der Frauen mit niedrigem Einkommen helfen soll, sich vor Gericht gegen Diskriminierung zu wehren.

Sonstiges

Symposium über das Recht der Nachrichtendienste: Benjamin Rusteberg (verfassungsblog.de) kritisiert das vom Bundesinnenministerium und dem Bundeskanzleramt veranstaltete Symposium über das Recht der Nachrichtendienste, das vergangene Woche in Berlin stattfand. Die Beiträge der Praktiker hätten ein mangelhaftes Grundrechtsverständnis und eine fehlende Reflexion der eigenen Aufgaben aufgezeigt. Die Veranstaltung sei zudem durch eine einseitige Programmgestaltung und eine abwehrende Haltung gegenüber Kritik gekennzeichnet gewesen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. März 2018: Investoren verklagen Facebook / Vattenfall verklagt Deutschland / Frauen verklagen Trump . In: Legal Tribune Online, 22.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27659/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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