Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2017: BVerfG zu Stu­di­en­platz­ver­gabe / Öff­ent­lich­keits­fahn­dung in der Kritik / Kar­tellamt gegen Face­book

20.12.2017

Recht in der Welt

Slowenien/Kroatien – Grenzstreit: Kroatien weigert sich das Urteil eines Schiedsgerichts über den Grenzverlauf zu Slowenien am Golf von Piran umzusetzen. Die Regierung behauptet, das Urteil sei unter Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen. Laut FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski) könnte über das EU-Fischereirecht auch der Europäische Gerichtshof mit der Frage befasst werden. Zudem könne die EU politischen Druck ausüben, weil die Zustimmung Kroatiens zum Schiedsverfahren im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen erklärt wurde.

EU/Polen – Stimmrechtsentzug: Am Mittwoch könnte die Europäische Kommission beschließen, den Stimmrechtsentzug für Polen nach Artikel 7 des EU-Vertrags zu beantragen. Eine Zustimmung des Rates gilt jedoch als unwahrscheinlich, weil Ungarn voraussichtlich sein Veto-Recht ausüben wird. Die Problematik und Alternativen zum Stimmrechtsentzug erläutern die FAZ (Reinhard Veser) und die Welt (Hannelore Crolly).

USA – Richterwahl: Drei von US-Präsident Donald Trump vorgeschlagene Juristen haben ihre Kandidatur für das Amt eines Bundesrichters zurückgezogen. Zuvor hatten republikanische Politiker aus dem Senat deutlich gemacht, dass sie die Bewerber für ungeeignet halten, so die SZ (Hubert Wetzel).

Russland – Rosneft: Die FAZ (Benjamin Treibe) setzt sich mit zwei Prozessen auseinander, in denen es um die Übernahme des Ölkonzerns Bashneft durch Rosneft gehe. In beiden Prozessen sei Rosnefts Argumentation höchst fragwürdig, jedoch komme es darauf in "Russlands gelenktem Justizwesen" nicht an.

ICTY – Praljak-Suizid: Der Habilitand Alexander Heinze geht im FAZ-Einspruch der Frage nach, ob der serbische Kriegsverbrecher Slobodan Praljak durch seinen Suizid vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien seiner Strafe entgangen ist. Dabei vergleicht er verschiedene Straftheorien und wendet sie auf die internationale Strafgerichtsbarkeit an. Sein Fazit: "Gerade in einem Rechtssystem, dessen Existenz seit jeher von Realisten und politischen Opportunisten angezweifelt wird, erfordert die positive Generalprävention mehr als nur ein Schuldurteil und Tadel; sie erfordert einen Strafvollzug."

Internationaler Sportgerichtshof – Hyperandrogene Athletinnen: Der Internationale Sportgerichtshof muss bald entscheiden, wie mit Athletinnen umgegangen wird, die hyperandrogen sind, deren Körper also mehr männliche Geschlechtshormone als üblich produziert. Letztes Jahr hatte das Gericht einen Testosterontherapiezwang vorläufig ausgesetzt. FAZ-Einspruch (Christoph Becker) befasst sich eingehend mit der Problematik und den bisher bekannt gewordenen Fällen.

Sonstiges

Bundeskartellamt zu Facebook: Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, um Daten über andere Apps und Webseiten zu sammeln. Das geht aus einem vorläufigen Bericht der Behörde hervor. Facebook bestreitet hingegen eine marktbeherrschende Stellung zu haben und verweist auf andere Social-Media-Anbieter. Eine abschließende Entscheidung will das Kartellamt im Frühsommer 2018 treffen. Dann drohen Facebook Untersagungsverfügungen und Bußgelder. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und netzpolitik.org (Markus Reuter) erläutern das Verfahren.

In einem gesonderten Kommentar schreibt Markus Reuter (netzpolitik.org), dass das Verfahren nur der Anfang sein könne, um das "Monster Facebook" zu bändigen: "Um die Marktbeherrschung zu brechen, muss Facebook zu mehr Informationen für unabhängige Forschung, zu einer Interoperabilität mit anderen Plattformen und zur Bereitstellung eines kompletten Exports der Nutzerinhalte verpflichtet werden."

Air Berlin-Darlehen: Weil die Lufthansa von der Übernahme der Fluglinie Niki Abstand nimmt, muss sie wahrscheinlich als Rechtsnachfolger von Air Berlin das vom Bund gewährte Darlehen zurückzahlen. Das erläutert Rechtsanwalt Stefan Hertwig in einem Gastbeitrag für die FAZ. Die Rückzahlung könnte sogar von Konkurrenten eingeklagt werden, weil ohne Rückzahlung aus dem Darlehen eine illegale Beihilfe würde. Die Lufthansa könne sich auch nicht damit verteidigen, der Insolvenzmasse nichts entzogen zu haben, da das Darlehen der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs diente.

Glücksforschung und Recht: Christian Geyer (FAZ) kritisiert die von Thomas Arntz, Kabinettschef am Europäischen Rechnungshof, in der NJW vertretene Forderung einer stärkeren Berücksichtigung der Glücksforschung durch die Rechtswissenschaft. Das Recht drohe dadurch seine Eigenlogik zu verlieren. Es solle weiter "positivistisch sein Schmerzensgeld festsetzen, wohl wissend, dass es nicht weiß, was Schmerzen kosten".

Der ehrbare Kaufmann: Die Rechtsanwältin Birgit Spießhofer spürt im FAZ-Einspruch dem Ideal des "ehrbaren Kaufmanns" nach, das zwar nobel sei, jedoch nicht ausreiche. Individuelle Tugendhaftigkeit brauche robuste Rahmenbedingungen.

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lto/dw

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2017: BVerfG zu Studienplatzvergabe / Öffentlichkeitsfahndung in der Kritik / Kartellamt gegen Facebook . In: Legal Tribune Online, 20.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26111/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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