Druckversion
Samstag, 8.08.2026, 15:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/presseschau/p/presseschau-2017-12-20-bverfg-studienplatzvergabe-oeffentlichkeitsfahndung-kritik-kartellamt-facebook
Fenster schließen
Artikel drucken
26111

Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2017: BVerfG zu Stu­di­en­platz­ver­gabe / Öff­ent­lich­keits­fahn­dung in der Kritik / Kar­tellamt gegen Face­book

20.12.2017

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der Gesetzgeber muss die Studienplatzvergabe im Fach Medizin neu regeln. Außerdem in der Presseschau: Die Hamburger Polizei erfährt Kritik für Öffentlichkeitsfahndung und das Bundeskartellamt knüpft sich Facebook vor.

Anzeige

Thema des Tages

BVerfG zu Numerus Clausus: Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgetragen bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen. Die Richter beanstandeten nicht, dass die Abiturnote bei der Vergabe eine wesentliche Rolle spielt. Jedoch müssen länderspezifische Abweichungen ausgeglichen und das Verfahren um weitere Eignungskriterien ergänzt werden, weil die Abiturnote nichts über die sozial-kommunikative oder empathische Kompetenz des Bewerbers aussage. Die Kriterien dürfen jedoch nicht von den Hochschulen festgelegt werden, sondern müssen gesetzlich bestimmt sein. Außerdem muss die Vergabe so gestaltet werden, dass die Ortspräferenzen sich nicht nachteilig auswirken. Eine Vergabe nach Wartezeit ist laut Karlsruhe ebenfalls zulässig, jedoch muss sie gedeckelt sein, weil mit zunehmender Wartezeit der spätere Lernerfolg abnehme. Grundsätzlich verschaffe das Recht auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot keinen Anspruch auf Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Über das richtungsweisende Urteil schreiben die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Hendrik Wieduwilt), die taz (Christian Rath) und der Tsp (Jost Müller-Neuhof) sowie Rechtsanwalt Arne-Patrik Heinze auf lto.de.

Gigi Deppe (tagesschau.de) sieht in dem Urteil einige positive Impulse, merkt jedoch an, dass vieles offen bleibt. Die Noten würden auch in Zukunft das entscheidende Kriterium sein. Reinhard Müller (FAZ) mahnt, dass der Zweck des Verfahrens nicht vergessen werden darf: Es gehe darum, gute Ärzte zu finden. Anna Lehmann (taz) schlägt vor, Personen vorrangig zu berücksichtigen, die eine Ausbildung in der Pflege absolviert haben.

Die FAZ (Heike Schmoll) und spiegel.de tragen Reaktionen auf das Urteil zusammen. Die SZ (Susanne Klein) befasst sich in einem gesonderten Beitrag mit dem Ärztemangel.

Anzeige

Rechtspolitik

Innere Sicherheit: Vor einem Jahr ereignete sich der Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Seither wurden zahlreiche Sicherheitsgesetze geändert und verabschiedet. zeit.de (Frida Thurm) zieht Bilanz. spiegel.de (Jörg Diehl) geht der Frage nach, wie die Behörden auf den Anschlag und die Terrorgefahr reagiert haben.

Glücksspielstaatsvertrag: Weil Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht ratifizieren, kann dieser nicht zum Jahresbeginn in Kraft treten. Laut FAZ-Einspruch (Helmut Schwan) ist dafür die an den Regierungen in Düsseldorf und Kiel beteiligte FDP verantwortlich, die den Wettbewerb gefährdet sieht. Weil der bisherige Staatsvertrag kaum durchgesetzt werden könne, blühe insbesondere das Geschäft mit Sportwetten.

Rückkehrförderung: Der Rechtsreferendar David Werdermann kritisiert auf verfassungsblog.de die staatlichen Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise von Ausländern. Indem die Rücknahme des Asylantrags mit Rückkehrhilfen prämiert werde, verletze der Staat das Asylgrundrecht.

Strafprozessrecht: Der Rechtsanwalt Eren Basar äußert in der FAZ Bedenken hinsichtlich der vom 2. Strafkammertag und der Justizministerkonferenz formulierten Überlegungen zur Reform des Strafprozessrechts. Manche Äußerungen würden die Annahme stützen, dass es vorrangig darum gehe, der Justiz Aufwand zu ersparen. Stattdessen solle der Strafkammertag besser Vorschläge unterbreiten, wie sich die Qualität der Wahrheitsfindung verbessern ließe.

Kostentragung bei Großveranstaltungen: Der Rechtsprofessor Felix Ekardt befasst sich im FAZ-Einspruch mit möglichen Kostentragungspflichten der Veranstalter von Weihnachtsmärkten oder Fußballspielen. Bis auf in Sachsen würden die Landesgesetze keine Umwälzung der Kosten vorsehen. Eine Sonderabgabe wäre jedoch verfassungsrechtlich zulässig, jedoch nicht bei Veranstaltungen, die unter die Versammlungsfreiheit fallen.

Seite 1/3
  • Seite 1:

    Karlsruhe zu Studienplatzvergabe, ein Jahr Anschlag auf Breitscheidplatz, Kostentragungspflichten bei Großveranstaltungen

  • Seite 2:

    Klagen gegen Elbvertiefung gescheitert, Zweifelhaftes Vorgehen von Polizeizeugen, Öffentlichkeitsfahndung in der Kritik

  • Seite 3:

    Kroatien erkennt Schiedsurteil nicht an, Trumps Kandidaten scheitern bei Richterwahl, Bundeskartellamt geht gegen Facebook vor

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2017: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26111 (abgerufen am: 08.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
lto karriere logo

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB
RECHTS­AN­WALT (M/W/D) ER­B­RECHT

RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB, Stutt­gart

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V.
Voll­ju­rist/Syn­di­kus­rechts­an­walt für Ar­beits­recht (m/w/d)

HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V., Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Netz­wer­kad­mi­ni­s­t­ra­tor (m/w/d) Schwer­punkt LAN, WLAN, Fire­wall und...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Hengeler Mueller
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Se­nior Con­sul­tant (m/w/d) DA­TEV und Kanz­lei­di­gi­ta­li­sie­rung

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Ham­burg

DLA Piper UK LLP, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
Women’s Retreat @White & Case LLP

20.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

RVG: Kostenfestsetzung 1 - Grundlagen

17.08.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

18.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH