Die juristische Presseschau vom 16. November 2017: Pläd­o­yers im NSU-Pro­zess / VW-Ermitt­lungen / Anklage gegen SS-Wach­männer

16.11.2017

Recht in der Welt

EGMR zu Türkei: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Inhaftierung eines Studenten verurteilt, dem die Mitgliedschaft in der verbotenen Partei PKK vorgeworfen wurde. Da die Verurteilung jedoch nur auf seine Anwesenheit bei einer Beerdigung von ehemaligen Mitgliedern und bei zwei Demonstrationen gestützt wurde, hat der EGMR einen Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit festgestellt, meldet lto.de.

EGMR – Luxleaks: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte soll über den Luxleak-Fall entscheiden. Jean-Philippe Foegle, research assistant in the University of Paris Nanterre, erklärt auf verfassungsblog.de auf Englisch, dass der EGMR damit die Möglichkeit erhält, die eigene Rechtsprechung zu korrigieren und Whistleblower stärker zu schützen.

Polen – Justiz: Die SZ (Florian Hassel) stellt die umstrittenen Justizreformen aus Polen vor. Durch die Reform der Wahlen zum Justizrat, der für die Richterauswahl zuständig ist, wolle sich die Regierungspartei PiS die Kontrolle über die Justiz sichern. Ein anderes Gesetz ermöglicht dem Justizminister, die Gerichtspräsidenten im Land zu entlassen. Wie die taz (Eric Bonse) berichtet, will das Europäische Parlament ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen einleiten.

Sonstiges

Umbenennung des Palandt: Der Palandt soll trotz der Diskussion um die nationalsozialistische Vergangenheit seines Namensgebers weiterhin unter demselben Namen erscheinen, meldet lto.de. Das habe der Beck Verlag mitgeteilt. Der Kommentar soll nun einen "deutlichen Hinweis zur Person und seiner Verwicklung in das NS-Unrechtssystem" enthalten.

"Aus dem Nichts": Fatih Akins Film, der die Geschichte des NSU aus der Perspektive der Opfer verarbeitet, kommt nächste Woche in die Kinos. Die SZ (David Steinitz) führt ein Interview mit dem Regisseur, der zur Erstellung des Drehbuchs den Prozess besuchte und mehrere Tausend Seiten Protokoll auswertete.

Das Letzte zum Schluss

Albinoelch darf leben: Ein schneeweißer Elch sollte in Schweden zur Jagd freigegeben werden, weil er mehrere Fußgänger angegriffen hatte. Nachdem eine Tierschutzorganisation über 50.000 Unterschriften zu seiner Rettung gesammelt hatte, entschied die Polizei, dass der Albinoelch weiterleben darf. In der Woche zuvor seien keine Angriffe mehr verzeichnet worden, meldet spiegel.de.

 

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Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. November 2017: Plädoyers im NSU-Prozess / VW-Ermittlungen / Anklage gegen SS-Wachmänner . In: Legal Tribune Online, 16.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25553/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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