Die juristische Presseschau vom 16. November 2017: Pläd­o­yers im NSU-Pro­zess / VW-Ermitt­lungen / Anklage gegen SS-Wach­männer

16.11.2017

Die Plädoyers der Nebenklage im NSU-Prozess beginnen. Außerdem in der Presseschau: Neue Ermittlungen im VW-Skandal, Anklage von KZ-Wachmännern, keine Umbenennung des Palandt und ein Albinoelch, der weiterleben darf.

Thema des Tages

OLG München – NSU: Im Münchener NSU-Prozess haben die Nebenklagevertreter nun doch mit ihren Plädoyers begonnen. Die SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm), die FAZ (Karin Truscheit), die taz (Konrad Litschko)zeit.de (Tom Sundermann) und spiegel.de (Julia Jüttner) fassen die Inhalte zusammen. Die Anwälte prangerten an erster Stelle die fehlerhaften Ermittlungen und ihre Verengung auf das Terror-Trio rund um Beate Zschäpe an. Edith Lunnebach stellte noch einmal heraus, dass der Anschlag in der Probsteigasse in Köln auf das Geschäft ihrer Mandanten nur durch einen Ortskundigen hätte vorbereitet werden können, auch sei nicht geklärt, wer die Bombe abgelegt habe. Auch Mehmet Daimagüler, der die Familien der zwei Opfer aus Nürnberg vertritt, griff die Theorie des Terror-Trios scharf an.

Rechtspolitik

Verfassungsschutzgesetz: Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Maximilian Banzhaf erörtert auf juwiss.de die unzureichende Regelung des Aufgabenreichs im Bundesverfassungsschutzgesetz. Das Gesetz regelt zwar den Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Informationssammlung, bestimmt jedoch nicht den Zweck. Auch lässt sich die Befugnisnorm zur Informationsübermittlung an die Polizei, die als Zweck die Verhinderung von Staatsschutzdelikten anführt, nicht als Aufgabennorm interpretieren.

Vorratsdatenspeicherung: Christian Rath (taz) kommentiert die Jamaika-Verhandlungen über die Regelung der Vorratsdatenspeicherung. Da sie wegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs juristisch ohnehin ein „totes Pferd“ sei, sollten die Grünen und die FDP nicht deren Beseitigung aushandeln, sondern die Nachfolgeregelung der CDU teuer zu stehen kommen lassen.

Online-Glücksspiel: Die Rechtsanwälte Wulf Hambach und Bernd Berberich besprechen auf lto.de die Neuregelung des Online-Glückspiels. Schleswig-Holstein habe bereits die Zustimmung zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages verweigert, weil das Land nicht mehr am Totalverbot des Online-Glückspiels festhalten will. Die Autoren befürworten ebenfalls die Einführung von Lizenzen, weil sich das Glücksspiel so effektiver kontrollieren ließe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. November 2017: Plädoyers im NSU-Prozess / VW-Ermittlungen / Anklage gegen SS-Wachmänner . In: Legal Tribune Online, 16.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25553/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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