Die juristische Presseschau 2. März 2017: Vor­la­dung für Fillon / Taser für Polizei / Die­sel­fahr­verbot für Mün­chen

02.03.2017

Justiz

BVerwG zu Transparenz privater Akten: Auf lto.de setzt sich Rechtsanwalt Gernot Schiller mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auseinander, in dem es sich zu den Voraussetzungen einer Informationspflicht von Privatpersonen nach § 3 Umweltinformationsgesetz äußerte.

BGH zu irreführender Werbung: Die Werbung eines Online-Händlers, der auf seiner Webseite Brillen in "Optiker-Qualität" anbietet, ist unzulässig, wie der Bundesgerichtshof entschied. Kunden konnten über diese Webseite die Daten aus ihrem Brillenpass übertragen und bekamen eine Gleitsichtbrille geliefert. Der Bundesinnungsverband der deutschen Augenoptiker klagte hiergegen. Insbesondere seien die vom Online-Händler geforderten Daten nicht ausreichend, um die angebotene Qualität garantieren zu können. Es berichtet lto.de.

OLG Köln zu Wucher: Das Oberlandesgericht Köln hat den Freispruch eines wegen Wuchers angeklagten Schlüsseldienst-Betreibers bestätigt, meldet lto.de. Das Ausgesperrtsein allein reiche für die Annahme einer Zwangslage im Sinne des Strafgesetzbuches nicht aus, so das Gericht.

VGH Bayern zu Dieselfahrverboten: In der Münchner Innenstadt wird an zwei Stellen der EU-Grenzwert für die Stickstoff-Konzentration überschritten. Nun müsse die bayrische Landesregierung ein Dieselfahrverbot bis zum Ende des Jahres ausarbeiten, entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern und räumte damit eine längere Frist als bisher vorgesehen ein. Vom Freistaat werde aber zunächst nur eine konkrete und rasche Vorbereitung eines solchen Verbots erwartet. Das Gericht sei nicht von der Vereinbarkeit des Verbots mit der Straßenverkehrsordnung überzeugt, wie die SZ-München (Dominik Hutter) und lto.de berichten. In einem laufenden Verfahren werde das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage zu klären haben. Eine Entscheidung wird für den Herbst diesen Jahres erwartet.

LG Berlin zu Auto-Rasern: Ist das Urteil des Landgerichts Berlin, das zwei Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte, übertrieben? Nein, sagt Martin Klingst (Zeit), die Justiz habe allzu lange derartige Taten zu nachsichtig bestraft. Die Strafe für fahrlässige Tötung in Höhe von fünf Jahren sei zu gering. Würde auf den bedingten Vorsatz abgestellt, müsse aber auch ein Mord angenommen werden, da die Gemeingefährlichkeit des Mittels nicht ignoriert werden könne.

LG Stuttgart zu Dieselskandal: Das Landgericht Stuttgart hat einen sogenannten Vorlagebeschluss gefasst, mit dem ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingeleitet wird. In diesem Dokument, das der Welt (Philipp Vetter) vorliegt, werde bereits eine Würdigung der Argumente der Kläger und der beklagten Porsche SE vorgenommen. Die Richter kämen zu dem Ergebnis, dass die Porsche SE als Haupteigentümerin von VW verpflichtet gewesen sei, ihre Anleger frühzeitig über die Risiken des Abgasbetrugs zu informieren und VW mit der Manipulationssoftware gegen amerikanisches und auch europäisches Recht verstoßen habe.

LG Bonn zu Teldafax-Managern: Nachdem der Prozess im Jahr 2014 wegen einer Besetzungsrüge durch die Strafverteidigung platzte, hat das Landgericht Bonn nun im zweiten Anlauf zwei frühere Manager des insolventen Billigstromanbieters Teldafax wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung von Buchführungspflichten zu Bewährungsstrafen verurteilt, berichten die FAZ (Marcus Jung) und spiegel.de.

OLG München – "Old School Society": Vor dem Oberlandesgericht München läuft ein Verfahren gegen vier Männer, denen vorgeworfen wird, als Mitglieder der rechtsextremen "Old School Society" über das Internet einen Sprengstoffanschlag geplant zu haben. Während die Bundesanwaltschaft für die Verurteilung wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung und Bestrafung zu sieben Jahren Haft plädierte, forderten die Verteidiger einen Freispruch, da ihre Mandanten zur Umsetzung der Tat nicht in der Lage gewesen seien und die Chat-Nachrichten nicht ernst genommen werden könnten. Die Zeit (Fritz Zimmermann) schildert ausführlich das Verfahren und dessen Hintergründe.

GBA – Kriegsverbrechen in Syrien: Sieben Syrer haben mit Hilfe des European Centers for Human and Constitutional Rights (ECCHR) in Berlin Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gestellt, weil sie in Gefängnissen des Assad-Regimes gefoltert wurden. Deutsche Staatsanwälte können bei Straftaten wie Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf Grund des im deutschen Strafrecht geregelten Weltrechtsprinzips ermitteln, auch wenn weder der Tatort in Deutschland liegt noch Tatopfer oder Täter deutsche Staatsbürger sind. Über die Strafanzeige und die dahinter liegenden Fälle berichtet ausführlich die SZ (Lena Kampf/Nicolas Richter). Es meldet auch zeit.de.

StA Dresden – Höcke-Rede: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das gegen den AfD-Politiker Björn Höcke eingeleitete Strafverfahren wegen dessen Äußerungen zum Holocaust und zum NS-Mahnmal eingestellt. Dies melden die SZ (Jens Schneider) und spiegel.de.

StA Frankfurt/O. – Todesfahrer: Der Verdächtige, der am vergangenen Dienstag erst seine Großmutter und anschließend zwei Polizisten mit dem Auto überfuhr, hat u.a. laut FAZ die Tat den Ermittlern gegenüber gestanden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder beantragte die Unterbringung des 24-Jährigen in einer Psychiatrie, wie die FAZ (Mechthild Küpper) und spiegel.de schreiben.

BVerwG-Präsident – Nebentätigkeiten: Der Präsident des Bundesverwaltungsgericht Klaus Rennert äußerte sich in der Diskussion um Nebentätigkeiten von Richtern dahingehend, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen oder Lehr- und Vortragstätigkeiten der Justiz "unbedenklich" und "geradezu erwünscht" seien, wissen die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und die Welt (Jan Dams/Sven Eisenstädt) zu berichten. Es dürfe aber nicht, so Rennert, die richterliche Tätigkeit darunter leiden und auch nicht Partei genommen werden. Ausschlaggebend sei nicht die Bezahlung der Nebentätigkeit, sondern ihr zeitliches Verhältnis zum Hauptamt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau 2. März 2017: Vorladung für Fillon / Taser für Polizei / Dieselfahrverbot für München . In: Legal Tribune Online, 02.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22242/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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