Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2017: Cannabis für Schwer­kranke / Ruhe für Betriebs­rats­mit­g­lieder / Ärger für AfD-Richter

20.01.2017

Justiz

BAG zu Betriebsratstätigkeit: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien sind, wenn ihnen die Erbringung der Arbeitsleistung auf Grund einer außerhalb der Arbeitszeit liegenden Betriebsratstätigkeit unmöglich oder unzumutbar ist. Die Zumutbarkeit müsse sich wiederum an den gesetzlich geregelten Ruhezeiten orientieren. Der Rechtsanwalt Stephan Vielmeier beschäftigt sich auf lto.de mit Inhalt und Hintergründen des Urteils.

BGH zu Preisbildung auf Flugsuchmaschinen: Wird bei der Flugbuchung eine Servicegebühr für Kunden nur mit bestimmten Kreditkarten erlassen, so muss diese Gebühr in den Gesamtpreis eingerechnet werden, entschied der Bundesgerichtshof. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Flugsuchmaschine Opondo verklagt, wie spiegel.de und lto.de melden.

BGH zu kino.to: Das Urteil des Landgerichts Leipzig, das den früheren Betreiber der Online-Portale kino.to und kinox.to unter anderem wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken und Beihilfe zur Computersabotage zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen, melden die FAZ (Marcus Jung) und lto.de.

LG Hildesheim zu Abgasskandal: Das Landgericht Hildesheim hat das Unternehmen VW dazu verurteilt, einem Skoda-Fahrer den Kaufpreis zu erstatten. Das Gericht sah in der Manipulation der Motorsoftware eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung. Im Interview mit der taz (Daniel Böldt) spricht Josina Starke, Projektmanagerin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen, über Inhalt und Folgen des Urteils.

LG Berlin zu Modernisierungsmaßnahmen: Das Landgericht Berlin hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die Mieter eines der Häuser in der Tegeler Siedlung "Am Steinberg" die geplante Modernisierung nicht dulden müssen. Die Mieten würden dadurch enorm in die Höhe steigen. Es berichtet die taz-Berlin (Claudius Prösser).

LG Dresden – AfD-Richter: Der Richter Jens Maier, der für die AfD zum Bundestag kandidiert, sprach auf einer Veranstaltung der "Jungen Alternativen" von einem deutschen "Schuldkult" nach dem Zweiten Weltkrieg und bezeichnete diesen für "endgültig beendet". Nun prüft das Landgericht Dresden, ob Maier gegen § 39 Deutsches Richtergesetz verstoßen habe, wonach ein Richter auch bei politischer Betätigung sich so verhalten müsse, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Ein ausführlicher Hintergrundbericht findet sich auf lto.de (Pia Lorenz).

LG Frankfurt – Betrugsprozess: Oberstaatsanwalt Noah Krüger will im Betrugsprozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die Immobiliengruppe S&K für eine Beschleunigung sorgen und hat die Verteidiger zu Verständigungsgesprächen eingeladen, wie das Hbl (Katharina Schneider) schreibt.

ArbG Berlin – Andrej Holm: Der Linke-Politiker Andrej Holm hat angekündigt, gegen die Kündigung seines Lehrauftrags an der Humboldt-Universität zu klagen, sobald diese vorliege, meldet zeit.de. In einem Gastkommentar in der taz-Berlin bezeichnet der Rechtsanwalt Johannes Eisenberg die Kündigung Holms durch die HU Berlin als arbeitsrechtlich nicht haltbar. Holm hätte gar nicht nach seiner MfS-Tätigkeit gefragt werden, habe daher auch falsch antworten dürfen.

Racial Profiling: Die taz (Linda Gerner) beschäftigt sich – exemplarisch an einem Fall vor dem Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück – mit der Thematisierung von "Racial Profiling" vor deutschen Gerichten. Eine Prozessstrategie von Polizeibeamten sei es – seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, wonach "Racial Profiling" eine Diskriminierung darstelle – den Betroffenen andere Gründe für eine Kontrolle zuzuschreiben, um sich nicht dem Vorwurf der Diskriminierung ausgesetzt zu sehen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2017: Cannabis für Schwerkranke / Ruhe für Betriebsratsmitglieder / Ärger für AfD-Richter . In: Legal Tribune Online, 20.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21838/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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