Die juristische Presseschau vom 13. Januar 2017: Ceta-Kri­tiker erneut geschei­tert / Blitz­re­form der Insol­venz­ord­nung / Popu­lismus versus Men­schen­rechte

13.01.2017

Justiz

OLG München – NSU: Der Gutachter Henning Saß konnte im NSU-Prozess erneut nicht zu Zschäpes Schuldfähigkeit Stellung nehmen. Ihre Verteidiger stellten diesbezüglich einen weiteren Antrag: Sollte das Gericht eine Aufzeichnung der Aussage ablehnen, fordern sie, Saß solle eine dienstliche Erklärung abgeben, ob eine etwaige Aufnahme seine Unbefangenheit tangieren würde. spiegel.de (Björn Hengst) mutmaßt, die Verteidigung wolle die Hauptverhandlung hinauszögern und resümiert die Reaktion des Gerichts auf die jeweiligen Anträge. Die SZ (Annette Ramelsberger) zeichnet anhand bedeutender Prozesse Pro und Kontra einer Aufnahme von Aussagen nach und erörtert den Streit um den Mitschnitt des Gutachtens im NSU-Prozess. Das Gericht wolle kommende Woche darüber entscheiden. 

BVerfG – NPD-Verbot: "Wo genau liegt der Punkt, an dem ein Parteiverbot die freie Auseinandersetzung beenden muss, um die Demokratie zu schützen?" Dies fragt sich die FAZ (Helene Bubrowski/Reinhard Müller) im Ressort Zeitgeschehen und erinnert an die rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots. Unbestritten sei, dass die NPD verfassungsfeindliche Tendenzen aufweise – allerdings sei sie politisch immer weniger bedeutsam. Kommenden Dienstag stehe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.

VW-Anwalt Manfred Döss: Der Leiter des Rechtswesens bei VW, Manfred Döss, und sein Team haben den Vergleich mit der US-Justiz ausgehandelt. Die SZ (Max Hägler/Klaus Ott) porträtiert den "einflussreichsten Firmenjuristen" mit den "Ellbogen aus Edelstahl" und dessen Rolle für den Autokonzern: "Es sieht so aus, als hätten in der Abgasaffäre bei VW längst nicht mehr der Vorstand und der Aufsichtsrat das Sagen. Sondern die Juristen."

StA Karlsruhe  weißes Pulver an Gerichten: Wie die SZ meldet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen der Sendungen von weißem Pulver etwa an das Bundesverfassungsgericht. Der Vorwurf lautet auf Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Januar 2017: Ceta-Kritiker erneut gescheitert / Blitzreform der Insolvenzordnung / Populismus versus Menschenrechte . In: Legal Tribune Online, 13.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21709/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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