Die juristische Presseschau vom 24. August 2016: Dis­kri­mi­nie­rung im Freibad / Politik im Loh­fink-Pro­zess / Dis­kus­sion um Kurz­ar­bei­ter­geld

24.08.2016

Justiz

OLG Frankfurt – IS-Kämpfer: Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen IS-Kämpfer begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, nach Syrien gereist zu sein, um den Islamischen Staat zu unterstützen. Die taz (Christoph Schmidt-Lunau) berichtet vom Prozessauftakt.

LG Cottbus – BER-Bestechung: Der Prozess wegen mutmaßlicher Bestechung in Zusammenhang mit dem Flughafen-Neubau in Berlin hat nach einem Bericht der FAZ (Mechthild Küpper) mit einem Geständnis begonnen. Der ehemalige Flughafen-Bereichsleiter erklärte vor Gericht, 150.000 Euro Bestechungsgeld erhalten zu haben, um sich im Gegenzug dafür einzusetzen, dass Firmen-Nachtragsforderungen für Arbeiten am Flughafen in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro ungeprüft überwiesen werden. Auch die Angeklagten, die das Geld gezahlt haben, waren geständig, behaupteten jedoch, der FBB-Bereichleiter habe das Geld von ihnen gefordert.

AG Berlin-Tiergarten zu Gina-Lisa Lohfink: Nach dem Prozess gegen Gina-Lisa-Lohfink, die am Montag wegen falscher Verdächtigung verurteilt worden ist, nachdem sie zwei Bekannte der Vergewaltigung bezichtigt hatte, wird Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für eine frühere Stellungnahme kritisiert, in der sie den Fall genutzt hatte, um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zu fordern. Bundesjustizminister Heiko Maas stellte indessen klar, dass er "nicht im Team Gina-Lisa" gewesen sei, so die Welt (Sabine Menkens).

Für Jost Müller-Neuhof (Tsp) ist die Art und Weise, wie Politiker das Verfahren gegen Lohfink für politische Zwecke gebrauchten, beispiellos. Katrin Gottschalk (taz) fordert hingegen Solidarität mit Gina-Lisa Lohfink: "Es braucht ein #TeamGinaLisa, um all denjenigen ein Zeichen zu senden, die nach einer Vergewaltigung denken, dass ihnen ohnehin niemand glaubt." Für Paul Wrusch (taz) taugt das verurteilte Model hingegen nicht zur "Galionsfigur des Feminismus". Christian Bommarius (BerlZ) ist sogar der Meinung, dass ihre Unterstützerinnen das Urteil auch auf sich selbst beziehen dürften.

In ihrer Kolumne auf spiegel.de kritisiert Margarete Stokowski die Berichterstattung über den Prozess. Die Medien hätten dazu beigetragen, "dass sehr viele Frauen, die vergewaltigt werden, sich gegen eine Anzeige entscheiden, weil sie ahnen, wie scheußlich so ein Prozess verlaufen kann". Der Staatsanwältin wirft sie vor, mit der Aussage, falsche Verdächtigungen kämen häufiger vor als gedacht, Öl ins Feuer zu gießen.

StA Berlin – Weisung zu "netzpolitik.org": Über die Diskussion um die umstrittene Weisung von Bundesjustizminister Heiko Maas bezüglich der Ermittlungen gegen die Betreiber von "netzpolitik.org" berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

LG Düsseldorf zu Schummel-Software: Käufer von Autos mit eingebauter Schummel-Software können nicht ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten, sondern müssen dem Verkäufer zunächst eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Fall entschieden, in dem ein Audi-Fahrer vom Händler den Kaufpreis zurückverlangte. Die FAZ und lto.de fassen das Urteil zusammen.

Klagen wegen Zuckerkartell: Den Zuckerherstellern Südzucker, Pfeifer & Langen und Nordzucker, die nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes von 1996 bis 2014 illegale Absprachen getroffen haben, droht eine Klagewelle. Über 35 Kläger verlangen nach Informationen des Hbl (Volker Votsmeier) insgesamt mehr als eine halbe Milliarde Euro Schadensersatz. Das Landgericht Mannheim hat inzwischen einen Gutachter beauftragt, der klären soll, ob die Zuckerpreise zu hoch ausgefallen sind.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. August 2016: Diskriminierung im Freibad / Politik im Lohfink-Prozess / Diskussion um Kurzarbeitergeld . In: Legal Tribune Online, 24.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20369/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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